
Der Bund soll die Resilienz der Wasserwirtschaft finanziell fördern. Mit dieser Forderung des hessischen Landwirtschafts- und Umweltminister Ingmar Jung (CDU) startete die gestern begonnene 104. Umweltministerkonferenz der Bundesländer im saarländischen Orscholz. Auf der Tagesordnung steht nicht weniger als die Krisenfestigkeit der deutschen Wasserwirtschaft – und wer sie bezahlen soll. Beraten wird auch über die Finanzierung des Hochwasserschutzes.
Bundesmittel für eine krisenfeste Wasserwirtschaft
Bei der dreitägigen Zusammenkunft macht sich Hessens Minister Jung (CDU) für eine krisenfeste Wasserversorgung und eine Lastentragung der Bundes stark. Um eine funktionierende Wasserversorgung auch im Falle einer zivilen Verteidigung, in Krisenzeiten und bei Katastrophen zu gewährleisten, bräuchten die Kommunen finanzielle Unterstützung des Bundes, läßt er in einer Pressemitteilung verlauten und wirbt um weitere Finanzmittel. Die derzeitigen Mittel des Bundes für die Länder zur Härtung der Wasserversorgung, wie es heißt, liegen bei circa 1,8 Millionen Euro pro Jahr, sie werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bewirtschaftet. Diese reichten allerdings nicht aus, um auf die gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren zu können – der dringend notwendige Nachholbedarf bei der zivilen Verteidigung sei schlichtweg zu groß. „Die Kommunen werden die Sicherstellung der Wasserversorgung in Notzeiten ohne weitere Unterstützung nicht erfüllen können. Wir müssen aktiv gegen die Verletzlichkeit unserer öffentlichen Wasserversorgung arbeiten und über den derzeitigen Standard erhöhen“, sagt Jung.
Hessen tritt demzufolge dafür ein, dass der Bund sowohl die Öffnungsmöglichkeit des Grundgesetzes für die zivile Verteidigung als auch die des Sondervermögens für Investitionen in die Kritische Infrastruktur vorsieht. „Die verlässliche Sicherstellung der Wasserversorgung im Verteidigungsfall, bei Krisen und Katastrophen ist dringend geboten – eine angemessene finanzielle Ausstattung durch den Bund im Rahmen der Haushaltsplanungen wäre ein elementarer Schritt in diese Richtung“, sagt der Landwirtschafts- und Umweltminister. In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden Euro investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten, das geht aus einer jüngst veröffentlichten Studie hervor.
Nationale Wasserstrategie sieht Beteiligung der Länder bei der Finanzierung klimabezogene Maßnahmen vor
Ein oberflächlicher Blick in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung könnte die Erwartungshaltung stützen, dass der Bund das Füllhorn öffnet und es Fördermittel geben wird. Allerdings steht dort bekanntlich nur, dass die Bundesregierung „die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung fördern und sie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestalten“ will. Weder ist von Finanzmitteln die Rede, noch von konkreten Projekten. Aber dafür hat sich der Bund der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie und darin enthaltenen – reduzierten – 78 Maßnahmen des „Aktionsprogramms Wasser“ verschrieben. Damit hat die Ampel-Regierung deutlich gemacht, wie sie sich die Finanzierung eines „Bundesprogramms klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“ (Zi. 60) vorstellt, das als eine der Maßnahmen aufgelegt werden soll: „Soweit sich Bund und Länder auf eine Lösung für eine gemeinsame Finanzierung zur Klimavorsorge und Klimaanpassung verständigen, sollten die Fördertatbestände des Bundesprogramms dort einfließen“, heißt es dort.
Wasserentgelte werden massiv (weiter-)steigen
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die neue Bundesregierung den Wünschen und Forderungen der wasserwirtschaftlichen Verbände sowie der kommunalen Spitzenverbände nachkommt und mit dem Finanzmitteln auf dem Sondervermögen die Beseitigung der infrastrukturellen Defizite fördert. Und da gibt es massiven Handlungsbedarf – zuweilen auch wegen Unterlassungen in der Vergangenheit. Kaum ein wasserwirtschaftliches Unternehmen, mit dem ich in den vergangenen zwei Jahren über Wasserpreis-Anpassungserfordernisse gesprochen habe, das nicht über ein gravierendes Ungleichgewicht von Investitionserfordernissen und Finanzmitteln geklagt hat. Das trifft letztendlich auch die Wasserkunden. Sie müssen sich auf höhere Wasser- und Abwasserentgelte einstellen.
Und dennoch, ein nicht zu gewagt optimistischer Blick auf den Koalitionsvertrag läßt hoffen: „Wir wollen die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung fördern und sie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestalten“, und weiter heißt es dort, „Wir prüfen die bessere Finanzierung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen.“ Das klingt doch vielversprechend. Allerdings werden die Länder sich an den Maßnahmen beteiligen müssen. Aber darauf bereiten sich sich möglicherweise schon vor, denn wie heißt es in der Aufgabenstellung der Umweltministerkonferenz: „In der UMK sprechen die Länder ihre Vorgehensweise ab, beziehen Position gegenüber dem Bund und suchen nach einvernehmlichen Lösungen mit der Bundesregierung.“
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