Warum dieser Blog?

Über Wasser wird viel geschrieben und diskutiert. Viele Menschen suchen fundierte Antworten und seriöse Fakten. Leider bleibt das Suchen häufig erfolglos, auch im ansonsten so ergiebigen Internet. Dieser Blog will dazu beitragen, diese Lücke zu schließen und möchte daher aktuell, sachkundig und durchaus politisch über Wasserthemen informieren.

Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit befasse ich mich in Folge dessen aus den verschiedensten Blickwinkeln mit dem Thema Wasser. Dies gewährt mir wertvolle Einblicke in die Hintergründe und Zusammenhänge jener Themen, über die ich hier schreibe. Zudem habe ich die Quellen und die Fachkenntnisse, umfassend zu recherchieren, Experten zu befragen und fachlich qualifiziert zu berichten. Es treffen sich also Beruf und Berufung. Davon sollen die Leser dieses Blogs profitieren.

Da Thema Wasser beschäftigt mich auch in meiner beruflichen Tätigkeit:

  • Als Berater unterstütze ich Wasserversorger und Stadtwerke bei der Preis- und Qualitätskommunikation. Details zu meinem Angebot finden sich auf meiner Website www.gendries.de
  • Als Partner von RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft berate ich bei Projekten zu Wasserpreisumstellungen oder ähnlichen preispolitischen Maßnahmen die beauftragenden Wasserversorger und Stadtwerke bei der Öffentlichkeitsarbeit/PR, Gremien- und Stakeholderdialog, im Kundenservice sowie beim Projektmanagement.
  • Als freiberuflicher Referent und Moderator konzipiere und moderiere ich Veranstaltungen zum Thema Wasser aus den verschiedensten Blickwinkeln (z.B. ökonomische Konferenzen, „Wassertage“, Diskussionsveranstaltungen u.ä.) u.a. für Stadtwerke, Volkshochschulen, Verbände und andere Institutionen.
  • LebensraumWasser.com ist mittlerweile ein erfolgreiches Informationsnetzwerk von Social Media Plattformen geworden. Hierzu zählen aktuelle Kurzinformationen auf Twitter, unterhaltsame Informationen, die auch zum Nachdenken anregen sollen, in der Facebook-Gruppe LebensraumWasser und qualifizierte Fachinformationen und Diskussionen auf dem Businessportal LinkedIn sowie XING.

Wer noch mehr wissen möchte oder mir Anregungen geben möchte, kann mir unter lebensraumwasser@online.de eine Email zukommen lassen oder mich direkt kontaktieren. 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Siegfried Gendries
Am Elsternbusch 17
D-59514 Welver

Kontakt:

Telefon: 0152 5577 2139
E-Mail: siegfried@gendries.de

lebensraumwasser@online.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Siegfried Gendries
Am Elsternbusch 17
D-59514 Welver

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

  • Canstockphoto
  • Siegfried Gendries

Quelle: http://www.e-recht24.de

1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Gendries,

    Trinkwasserversorger – Begriff der Wohneinheit
    ich möchte Ihnen eine Frage hinsichtlich des Begriffs „Wohneinheit“ stellen.

    Ich bin seit mehr als 25 Jahren Eigentümer eines Wohngebäudes, das ich mehrere Wochen im Jahr allein oder mit meinem Ehemann bewohne, die restliche Zeit verbringe ich im Ausland, wo ich mit meinem Ehemann einen weiteren Wohnsitz unterhalte.
    Es handelt sich um mein Elternhaus und es ist ein mehr als 150 Jahre altes Fachwerkhaus, das ich erweitert und renoviert habe.
    Es hat zwei Zugänge und ist nur über den Dachboden miteinander verbunden, aber die gesamten Versorgungseinrichtungen wie Elektrik, Heizung, Telefon und auch das Trinkwasser wie auch das Abwasser werden jeweils über eine Anlage, geführt.
    Für mich handelt es sich hierbei um eine Wohneinheit im Sinne eines Haushalts.
    Seit 2014 hat der Trinkwasserversorger sein Preissystem umgestellt und hat mir jetzt, nachdem eine neue Wasseruhr installiert wurde, dass es sich anhand einer durchgeführten Plausibilitätskontrolle um 2 Wohneinheiten handele.

    Ich zitiere:

    …Mit diesem Preissystem werden die unterschiedlichen Nutzergruppen verursachergerecht an den Systemkosten beteiligt. Somit wird ein deutliches „Mehr“ an Tariffairness und Verursachergerechtigkeit erzielt und keine Mehrerlöse….Die Abrechnungsmethodik über Wohneinheiten beziehungsweise Systempreise wurde vom BGH als geeignete Abrechnungsmaßstab bewertet und beurteilt.

    Als Wohneinheit gilt jede Wohnung die zum selbstständigen Wohnen geeignet ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Apartments, Einleger – und Ferienwohnungen, unabhängig davon, ob diese zur Zeit bewohnt sind oder nicht. Die individuelle Nutzung der Wohneinheit ist ebenfalls nicht relevant. Wohnungen ohne eigenes Badezimmer oder Nasszelle gelten nicht als Wohneinheit.

    Die Anzahl der Wohneinheiten werden wir daher nach ab dem 1.1.2020 auf zwei Wohneinheiten für die oben genannte Verbrauchsstelle umstellen. (Zitat Ende)

    Ich beabsichtige, Widerspruch zu erheben und zu beantragen, den damit einhergehenden Mehrpreis (Systempreis) auszusetzen.

    Vielen Dank im voraus für Ihren Kommentar zu dieser Situation und gern gebe ich Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dorothea P.

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