RheinEnergie macht’s richtig: Neues Wasserpreissystem für Köln

Die Rhein-Metropole Köln bekommt ein neues Wasserpreissystem. Ab 1.1.2018 zahlen die RheinEnergie-Kunden einen höheren Grundpreis für die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten und werden dafür im Gegenzug mit einem geringeren Mengenpreis entlastet. Die Mülheimer RWW hatte mit ihrem Systempreismodell im Jahre 2012 den Ball ins Rollen gebracht und ihre Preisstruktur der Kostenstruktur angepasst. Mittlerweile sind viele Versorger gefolgt. Die bisher betroffenen Kunden haben überwiegend sehr viel Verständnis für die Umstellungen gezeigt. Die Medien haben fast ausnahmslos fachlich versiert und objektiv berichtet. Auch die Kölner Wasserkunden dürften Verständnis für die Umstellungsgründe haben, wollen sie doch auch in Zukunft singen „Dat Wasser vun Kölle is jot“. Das derzeitige Kölner Tarifsystem sei nicht mehr zeitgemäß, da es die tatsächliche Kostenstruktur schon seit langem nicht mehr richtig abbilde, erklärt die RheinEnergie in ihrer Pressemitteilung. Die RheinEnergie hat neben Köln auch die Wasserpreissysteme für Pulheim und Frechen umgestellt.

Das Dilemma der Unterschiede in der Kosten- und Preisstruktur
Das Dilemma der Unterschiede in der Kosten- und Preisstruktur


Verursachungsgerechter und familienfreundlich sind die neuen Tarife

Die Verursachungsgerechtigkeit war ein zentrales Ziel der RheinEnergie, denn bisher wurden mit dem fixen, zählerabhängigen Grundpreis nur 20 Prozent zur Kostendeckung beigesteuert, obwohl 80 Prozent erforderlich wären. Wer wenig Wasser abnahm, hat bisher von dieser Struktur profitiert. Ausgleichen mussten dies die Verbraucher mit höherem Wasserverbrauch. Insoweit zählten insbesondere Familien mit Kindern die Leid- bzw. Kostentragenden. Somit darf kann diese Umstellung sehr wohl auch als familienfreundlich bezeichnet werden.

Die zählerbasierten Preissysteme mit geringem Grundpreisanteil sind immer noch in der Mehrheit. Das Paradoxe daran ist, dass die Kosten für die Anlagen nur dann gedeckt werden können, wenn genug Wasser verbraucht wird, andernfalls müssen die Wasserpreise steigen – wiederum zu Lasten der Familien. Wer wenig abnimmt oder eine Ferienwohnung besitzt, nutzt zwar das System und erzeugt die selben Kosten, bezahlt aber wenig. Die Alternative ist auch nicht gewollt: die Unternehmen müssen an den Instandhaltungen oder den Modernisierungen sparen, um die Kosten zu reduzieren. Darunter werden alle leiden. Deshalb sprechen sich auch die NRW-Landeskartellbehörde und das Umweltministerium für kostendeckende Preise und Tarifumstellungen aus.

Keine Mehrerlöse mit der Umstellung

Ihr Wasserpreissystem haben die Kölner erlösneutral gestaltet, d.h. mit der Umstellung werden keine Mehrerlöse erzielt. Um die Kosten möglichst gerecht zu verteilen, hat die RheinEnergie die neuen Grundpreise degressiv kalkuliert. Das heißt: Der Grundpreis je Wohneinheit in einem Wohngebäude ist umso niedriger, je mehr Wohneinheiten in einem Haus angeschlossen sind. Gleichzeitig bedeutet dies, dass ein 10-Familienhaus für den Grundpreis deutlich mehr zahlt, als ein Einfamilienhaus, aber weniger als 10 Mal so viel.

Mit der Grundpreissteigerung und Neuverteilung wird den hohen Fixkosten Rechnung getragen. So zahlt ein Einfamilienhaus statt bisher 127,68 Euro (jeweils einschl. MwSt.) jährlich, zukünftig 192,60 Euro. Im Gegenzug sinkt der Mengenpreis von 1,66 Euro für 1.000 Liter auf 1,00 Euro. Je nach Verbrauchsmenge zahlt das Einfamilienhaus dann mehr oder weniger als vor der Umstellung. Bei 120 Kubikmeter im Jahr, wird es dann um 13,53 Euro günstiger (siehe Box unten).

Diese Umschichtung auf höhere Grundpreise bildet die anteiligen Infrastrukturkosten am verursachungsgerechtesten ab. Die Grundpreise für Nicht-Wohngebäude wie Produktionsbetriebe oder Ladengeschäfte sind im neuen Tarifsystem nach dem Jahresverbrauch gestaffelt. So zahlt eine Reinigung mit 400 Kubikmeter Jahresverbrauch zukünftig einen Grundpreis in Höhe von 382,00 Euro (einschl. MwSt.). Auch wenn dies etwas über 262 Euro mehr als bisher sind, liegt der Gesamtbetrag dank der Entlastung beim Mengenpreis schliesslich nur 18,32 Euro höher. Auch bei diesen Kunden greift die höhere Verursachungsgerechtigkeit.

Eine ganz wichtige Botschaft für Mieter gilt bei allen Preisveränderungen – nicht nur bei Umstellungen: Wie sich die Veränderung letztendlich auf den Haushalt niederschlägt, ist maßgeblich von der Nebenkostenabrechnung des Vermieters abhängig. Nur wenn der Kaltwasserverbrauch in den Wohnungen gemessen wird, können auch die Verbrauchskosten weiterberechnet werden, wenn die Wohnfläche oder die Personenzahl maßgeblich sind, werden sich die Tarifänderungen des Versorgers stark verzerrt in den Haushaltskosten niederschlagen.

Da in Köln die Einwohnerzahl seit Jahren stetig wächst, beweist diese Umstellung, dass Wasserpreise mit höheren Grundpreisanteilen nicht nur für schrumpfende Städte die richtige Lösung darstellen. Denn Verursachungsgerechtigkeit, Kostendeckung, Planungssicherheit und Nachhaltigkeit müssen auch für wachsende Städten gelten. Köln macht es vor. Andere werden folgen.

Intensive Kommunikation zur Preissystem-Umstellung sorgt für Transparenz – und Zustimmung der Kunden

Im Internet hat die RheinEnergie ausführliche Informationen zu ihrem neuen Wasserpreissystem zusammengestellt. Einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog, zahlreiche Preisbeispiele und einen Tarifrechner finden Kunden und Interessierte unter rheinenergie.com/trinkwasser. Hier geht es zum Preisblatt, das ab 1.1.2018 gültig sein wird.

Auch in Köln wird sich beweisen, wie wichtig die Preiskommunikation für Trinkwasserversorger ist. Die RheinEnergie hat ein breites Informationsangebot auf ihrer Website eingestellt und auch schon bei der Selbstauskunft zur Erhebung der Wohneinheiten im Sommer zahlreiche Erläuterungen und Hintergrundinformationen angeboten. Nur so geht es! Kunden und Verbraucher erwarten aufschlussreiche und verständliche Informationen nicht nur zur Umstellung, sondern auch bei allen anderen preispolitischen Maßnahmen, wozu auch Preiserhöhungen gehören.

Eine der vielen Vergleichsrechnungen auf der RheinEnergie-Website                (Q.: RheinEnergie)
Eine der vielen Vergleichsrechnungen auf der RheinEnergie-Website (Q.: RheinEnergie)

6 Kommentare

  1. Ich finde, das System benachteiligt gerade Mieter die sich nur eine kleine Wohnung leisten können und wenig Wasser verbrauchen.
    Während ein Besitzer eines Einfamilienhauses den Wasseranschluß von der Rheinenergie in die Wohnung gelegt bekommt wird in einem Mehrfamilienhaus der Anschluß nur in den Keller gelegt. Das Wasserverteilnetz im Haus muß der Mieter über seine Miete mitfinanzieren (auch Betrieb und Wartung).
    Während der Eifamilienhausbesitzer direkt eine Rechnung von der Rheinenergie bekommt muß eine Hausverwaltung im Mehrfamilienhaus die Kosten weiterverrechnen, was letztlich auch Geld kostet und vom Mieter zu tragen ist.

    Weiß jemand, ob schon gegen dieses ungerechte System geklagt wird?

    Das System wäre gerechter wenn die Reinenergie das Wasserverteilnetz im Haus betreiben würde und die Wasserkosten direkt mit den Mietern verrechnen würde.

    • Nein, es wurde gegen das Preissystem noch nicht geklagt. Es gibt keinen Grund dafür. Im Gegenteil, die Rechtsprechung bezeichnet die Wohneinheitentarife wie bei der Rheinenergie als den „feineren Maßstab“, als die Zähler. Es wird als das verursachungsgerechtere angesehen. Deshalb finden die Systempreise auch bei der Landeskartellbehörde NRW, dem Bund der Steuerzahler und den Verbraucherzentralen so großen Anklang.

      Nein, der Versorger legt den Wasseranschluss nicht in die Wohnung, sondern in das Haus. Zudem zahlt ein 2-Familienhaus beim Systempreismodell der RheinEnergie auch nicht das Doppelte eines Einfamilienhauses, obwohl zwei Wohnungen versorgt werden.

      Gegen die Übernahme der Hausinstallationen durch die Wasserversorger sprechen haftungsrechtliche, wirtschaftliche und hygienische Gründe.

  2. Eine Grundpreiserhöhung von 120,00 Euro netto auf 270,00 Euro nennen sie gerecht?Das Verbraucher dafür Verständnis haben kann ich bei meinen Mietern und in meinem Bekanntenkreis nicht feststellen .
    Trotz niedrigerem Wasserverbrauch war meine Rechnung höher.Sie scheinen mir sehr viel Sympathie für RheinEnergie zu haben.

    mfg H.D.Schmahl

    • Hallo Herr Schmahl, danke für Ihren kritischen Hinweis. Vielleicht darf man unter „Gerechtigkeit“ nicht die Beibehaltung eines Zustands verstehen, der die Kosten nicht verursachungsgerecht verteilt. Die bisherige Verteilung war ungerecht aus ökonomischer Sicht. Schließlich mussten in dem früheren RheinEnergie-Preissystem die Kosten über den Verbrauch verteilt werden, obwohl sie zu 80% bei Nicht-Verbrauch entstanden waren. Das hatte bekanntlich auch die Landeskartellbehörde in NRW dazu bewogen, derartige Preisumstellungen anzuregen und darauf hinzuweisen, dass dann einige mehr bezahlen werden als bisher. Sympathie für die RheinEnergie ist nicht ausschlaggebend, sondern Sympathie für Preissysteme, die die Kosten unter Beachtung der Grundsätze der Verursachungsgerechtigkeit, Gleichbehandlung und Äquivalenz verteilen. Viele Grüsse Siegfried Gendries

      • IIch muss mich einem früheren User anschließen. Ich finde das neue Preissystem der RheinEnergie auch nicht als fair. Wir wohnen in einer WEG mit sieben Häusern und unterschiedlicher Anzahl von Wohnungen. Alle haben den gleichen Hauswasserzähler im Keller. Alle zahlen jetzt einen unterschiedlichen Grundpreis. Die Anzahl der Wohnungen sagt aber nicht aus, wie groß und wieviel Personen in den Wohnungen wohnen. So kann ein Haus mit einer geringeren Anzahl von Wohnungen, als ein anderes Haus weit aus mehr Wasser verbrauchen. Daher gilt für mich, wie es auch die Heizkostenverordnung vorgibt „Wer mehr warmes Wasser verbraucht, zahlt auch mehr Grundgebühr“. Selbst das Wohn- und Eigentumsgesetz gibt vor, wer mehr Anteile besitzt, bezahlt auch mehr. Dort nennt man das „Solidaritätsprinzip“.

        • Lieber Herr Henkel, danke für Ihren Kommentar.
          Sie werden mir zustimmen, dass ein 7-Familienhaus eine höhere Vorhalteleistung benötigt, als ein Einfamilienhaus. Auch wenn die genaue Anzahl der Bewohner nicht bekannt ist, dem Wasserversorger sein kann und – wegen des Datenschutzes – nicht sein darf, so sollte man davon ausgehen dürfen, dass in dem 7-FamHaus deutlich mehr Nutzer leben als im 1-FH. Wegen dieses Unterschiedes hat der Bundesgerichtshof den Wohneinheiten-Maßstab nicht nur als zulässig erachtet, sondern in sogar als den „feineren Maßstab“ bezeichnet. Er hat übrigens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Wasserversorger nicht zugemutet werden kann, die Anzahl der Personen oder die Wohnfläche zu ermitteln. Das kann nur der Vermieter (das ist aber eine andere Baustelle). Noch extremer wird es bei einem 20-FH, das denselben Wasserzähler wie ein 1-FH nutzt und somit denselben Grundpreis zahlt, obwohl es sehr viel höhere Kosten erzeugt. Das hat die RheinEnergie, und nicht nur die, geändert. Für den Wasserverbrauch zahlen alle natürlich weiterhin nach der verbrauchten Menge.
          In Bezug auf die Heizkostenverordnung irren Sie: „§ 8 – Von den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Warmwasserverbrauch, die übrigen Kosten nach der Wohn- oder Nutzfläche zu verteilen.“ – Die Grundkosten sind auch dort verbrauchsunabhängig – zwischen 30 und 50%. Statt Wohnfläche – weil unbekannt – orientiert sich der Wasserversorger an den Wohneinheiten (siehe oben). Bei 50% liegt die RheinEnergie.
          Viele Grüsse Siegfried Gendries

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  1. Den Einfluss der Medien auf das Wassersparen belegt eine US-Studie. | LebensraumWasser Der Wasser-Blog
  2. DEW21 prüft Umstellung des Wasserpreissystems | LebensraumWasser Der Wasser-Blog
  3. DEW21 prüft Umstellung des Wasserpreissystems - Das Wasserpreisportal
  4. DEW21 prüft Umstellung des Wasserpreissystems - Wasserpreisportal.de

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