Warum Wasserversorger ihre Preissysteme umstellen oder Grundpreise erhöhen

Immer mehr Wasserversorger heben ihre Grundpreise an oder stellen ihre Preissysteme um. Das tun sie, damit Wasserpreise und Investitionen stabil gehalten werden können. Auslöser gibt es viele, die wichtigsten sind Klimawandel und demographischer Wandel, also weniger Menschen oder aber mehr, dafür kleinere Haushalte. Die Gründe für den Änderungsbedarf liegen in dem strukturellen Missverhältnis zwischen den Kosten auf Seiten des Unternehmens und den Wasserpreisen. Versorger, die jetzt nicht proaktiv nach Lösungen suchen, werden sich irgendwann dem ökonomischen Druck beugen müssen. Dieser Beitrag erklärt die Zusammenhänge und wie sich die Wasserwirtschaft verändert.

Die Preis- und Kostenstruktur müssen angenähert werden

Die Frage nach den „warum“ erklärt der Blick in die Preis- und Kostenstrukturen deutscher Wasserversorger. Für die Versorgungsanlagen entstehen Kosten, die langfristig unveränderbar d.h fix sind. Das sind durchschnittlich etwa 80 Prozent der Kosten. Damit das Unternehmen nicht in Schieflage gerät oder die Investitionskraft einbüßt, wenn die Abnahmemengen schwanken, müssten diesen fixen Kosten ebenso fixe Einnahmen in etwa gleicher Größenordnung gegenüber stehen. In der Realität haben die meisten Versorger hohe Mengenpreisanteile. Verändert sich die Nachfrage, gehen die Erlöse zurück und die Kostendeckung ist in Gefahr. Das können auch Wasserkunden nicht wollen. Die lokale Politik wäre ebenfalls aufgefordert, den Wasserversorger zur Prüfung der Wasserpreisstrukturen anzuhalten.

Vor dem Veränderungsdruck ist kaum ein Versorger sicher. Selbst in Wachstumsstädten, wo die Einwohnerzahl zunimmt und der Gesamtverbrauch steigt, sinkt die Nachfrage in den zumeist kleiner werdenden Haushalten. Um Sicherheit zu wahren, stellen Versorger ihre Wasserpreise auf höhere Grundpreise um und – das ist wichtig – senken im Gegenzug die mengenabhängigen Entgelte. Wasserpreisumstellungen, wie ich sie kenne, sind immer umsatzneutral. Versorger können auch anstelle dessen schrittweise ihre Grundpreise erhöhen, brauchen dann aber einen langen Atem. Egal welcher Weg gewählt wird, das Ziel einer höheren Planungssicherheit lässt sich nur mit höheren Grundpreisanteilen erreichen. Die Frage ist nur, wieviel Zeit bleibt. Manche versuchen die ökonomischen Herausforderungen mit Krediten zu bewältigen, aber nicht alle Banken spielen mit, zumal auch diese vermehrt auf die Kapitalkostendeckung schauen.

Kostenstruktur und Preisstruktur können durch Umstellung auf ein neues Preissystem angenähert werden (Grafik Gendries)

Die Grundpreise steigen auf breiter Front

Der BDEW (Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft) beobachtet seit Jahren diese Entwicklung der Wasserpreisstrukturen. Beim Blick auf die festen Entgeltsanteile am Gesamtpreis bzw. an der Gesamtgebühr, stellt man ein stetiges Anwachsen der fixen Entgelte fest. Betrug dieser Anteil im Jahre 2011 noch 11,5 %, weist jetzt der bundesdeutsche Durchschnitt einen Wert von 15,4 % aus. De facto – so die Analyse des BDEW – ist dies in sieben Jahren ein Anstieg von mehr als einem Drittel. Allein von 2107 auf 2018 betrug der Anstieg einen Prozentpunkt.

Entwicklung der festen Wasserentgeltanteile 2011 bis 2018 (BDEW, 2018)

Nach der Analyse der BDEW steigen die festen Entgelte auf breiter Front an. Ein Vergleich der Jahre 2017 und 2018 bei den festen Preis- bzw. Gebührenbestandteilen zeigt, dass bundesweit 13,2 % der Versorger, also beinahe jeder siebte, ihre Grundpreise erhöht haben. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil in Niedersachsen (17,2 %), Sachsen-Anhalt (17,2 %) und Nordrhein-Westfalen (16,4 %). Im Saarland haben sich sogar mehr als die Hälfte der Unternehmen (54,1 %) dafür entschieden, ihre festen Preis- bzw. Gebührenbestandteile nach oben hin anzupassen. In einigen Bundesländern wurde dagegen diese Möglichkeit der Preis-/Gebührenerhöhung weit seltener gewählt, so in Sachsen (4,9 %), Mecklenburg-Vorpommern (5,6 %), Schleswig-Holstein (6,5 %) und Bayern (7,6 %).

Feste Wasserentgeltanteile in den Bundesländern (BDEW, 2018)

Umstellungen auf höhere Grundpreisanteile sind erfolgreich

Der Trend zu steigenden Grundpreisanteilen begann im Jahre 2012. Damals hatte die Mülheimer RWW die bis dahin größte Umstellung vollzogen. Fast 800.000 Menschen bekamen einen neuen Wasserpreis – den Systempreis. Von 20 Prozent Grundpreisanteil ging es hoch auf 50 Prozent Systempreisanteil. Im Gegenzug wurden die Mengenpreise gesenkt. Um die Umstellung nach dem Systempreismodell ausgewogen zu gestalten, wurden die festen Entgelte an den Wohneinheiten ausgerichtet. Die erstmalig so offene und proaktive Kommunikation dürften maßgeblich zur hohen Akzeptanz beigetragen haben. Die FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG schrieb damals über die Umstellung der RWW: „Eines Tages wird man vielleicht sagen, dass die deutsche Wasserrevolution in Mühlheim an der Ruhr begonnen hat. Dort hat der Wasserversorger RWW, eine Beteiligung des Energieriesen RWE im Januar sein Tarifsystem geändert.“

FAZ-Artikel anläßlich Systempreis-Einführung der RWW

Dem ersten Projekt im RWW-Gebiet folgten viele weitere. Umgestellt haben die Stadtwerke in Krefeld, in Jülich, in Düren, in Eschweiler, in Velbert, in Ratingen, in Aschersleben, in Schweizer, in Aldenhoven, im Hochsauerlandkreis … und am 1.1.2018 in Köln, um nur einige zu nennen. Weitere sind schon in Bearbeitung – auch in Bayern.

Das Mülheimer Projekt begleitete ich von der ersten Stunde an in der Projektleitung und Kommunikation. Seitdem profitieren andere Versorger von unserem Beratungs-Know-how. Rund 2,5 Millionen Bundesbürger werden mittlerweile mit dem Systempreis abgerechnet. In 2020 dürften es drei Millionen werden. Keine Überraschung, dass der BDEW steigende Grundpreisanteile registriert.

In übrigen Europa sind hohe Grundpreisanteile üblich

Auch wenn die festen Preis- bzw. Gebührenanteile beim Trinkwasser in Deutschland gestiegen sind, liegen sie immer noch deutlich unter denen in vielen anderen europäischen Ländern. Lediglich in Polen, Rumänien, Russland und Tschechien sind keine Grundpreisanteile ausgewiesen. Zudem liegen Ungarn (2,3 %), Belgien (14,7 %) und Frankreich (14,6 %) unter dem deutschen Wert. In England gab es vor einigen Jahren gar keinen Mengenpreise, weil der Verbrauch nicht erfasst wurde. Jetzt werden im großen Maßstab Zähler eingebaut, so machen auch Mengenpreise Sinn.

Preisumstellung bei der Rheinenergie AG nach dem Systempreismodell

EU-Kommission will Wasserverbrauch mit Hilfe der Wasserpreispolitik senken

Mitte Februar traf ich die EU-Direktorin Vera Manfredi, sie ist in der Kommission zuständig für Wasserpolitik. Bei der Gelegenheit fragte sie mich nach meiner Einschätzung zu den preispolitischen Einflussmöglichkeiten des Wasserverbrauchs. Die EU-Kommission wolle, so Manfredi, angesichts der klimatischen Änderungen den Wasserverbrauch in Europa senken. Dabei sollen Wasserpreise helfen. Anderseits fürchte sie, dass die Kostendeckung dadurch gefährdet werde, wenn tatsächlich weniger verbraucht würde und angesichts der hohen Mengenpreise die Umsatzerlöse zurückgehen. Genau das sei das Problem, erklärte ich ihr und verwies auf eben jene Preisumstellungen die den deutschen Versorgern mehr Sicherheit geben. Manfredi fand die Ausführungen spannend, wir werden sicher Gelegenheit finden, uns dazu noch einmal auszutauschen.

Ausblick

Der Trend steigender Grundpreise nimmt an Dynamik zu. Immer mehr Versorger stellen ihre Preissysteme um. Noch gibt es in einigen Bundesländern Nachholbedarf. Die Rahmenbedingungen sind günstig, das Know-how vorhanden und die Akzeptanz mittlerweile hoch, da auch der BGH den Umstellungen Grünes Licht gegeben hat und auch von Landeskartellbehörden keine Einwände bekannt sind, dürfte sich der Trend fortsetzen. Warum abwarten?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Weiterführendes

  • Preise/Gebühren in der Wasserwirtschaft 2018 – BDEW-Analyse
  • „Wasser marsch“, FAZ, 20.7.2012
  • Wasserpreise“ auf Lebensraumwasser

7 Kommentare

  1. Mir geht es um folgendes mein Wasserversorger reagiert nicht auf meine E-Mails da mein Geld immer erst am Monatsende auf mein Konto geht , ich habe vorgeschlagen zu akzeptieren immer erst am Monatsende zu überweisen
    Günter Schneider aus Bastheim

  2. Das ist keineswegs ungerecht sondern sozial ausgewogen: Die Grundpreise werden nach der vorgehaltenen Leistung berechnet. Wer sich ein Einfamilienhaus leisten kann wird wohl auch 200 Euro im Jahr für diese Leistung aufbringen. Der Geschosswohnungsbau muss nicht die Villen der Millionäre subventionieren.

    • Hallo,
      mein Beitrag kommt heute sicherlich etwas zu zur 2019-er Diskussion.- Ich habe mich heute mal zum Thema Wasser umgesehen und bin hier gelandet.- Die ganze Diskussion geht für mich in die falsche Richtung, welcher zu keiner Lösung führt.
      Meine Intension hier vorbeizuschauen: Ich bewohne derzeit ein EFH, spare Wasser, wo es möglich ist, (bin nur teilweise anwesend 80%), und zahle ca SummaSummarum 25 Euro/qm bei ca 24 qm Jahresverbrauch also knapp 500 Euro insgesamt mit Abwasser.
      Der „hohe“ Fixanteil, der jährlich steigt führt dazu, dass es für mich keinen Sinn macht Wasser zu sparen.
      Die doppelte oder dreifache Menge koste für mich so fast das Gleiche.
      Das „Instrument Wassersparen“ wird damit für kleine Haushalte adabsurdum geführt.
      Die kleine Haushalte tragen damit eine überproportionalen Anteil der Wassergebühren.
      (Fixpreise nach Anzahl der Bewohner kenne ich nicht, wäre ein Lösungsgedanke für etwas mehr Gerechtigkeit). Die Diskussion EFH, oder was auch immer im Vergleich zu Mietwohnung geht ja wohl unter die Gürtellinie: Noch darf sich jeder leisten, was er auch im leben erarbeitet hat..;
      Im Rahmen des Klimawandels sollten wir etwas mehr nachdenken, anstatt nur Strom und Fleisch zu diskutieren:
      1. Wasser (für die menschliche Nutzung) ist die knappeste Ressource auf dieser Erde,
      2. Der Wasserpreis allein kann nur zum Sparen führen, Appelle nützen nichts .
      3. Sauberes Wasser ist ein Grundrecht für jeden, auch den im EFH,.. oder wo auch immer.
      4. Einfache Preismodelle für alle verständlich, überzeugen sicherlich am Stärksten zum Sparen.
      4. Die Diskussion um die „Finanzsicherheit“ der Versorger durch einen hohen Fixkosten-Anteil sicherzustellen ist Augenwischerei !! – Da gibt es sehr einfach andere Möglichkeiten einer Vertragsgestaltung.
      5. FixKosten sollten gänzlich entfallen und durch ein Rabattmodell (Verbrauchsstufen) realisiert werden.
      Das ist transparent und ist ein Motor zum Wasser sparen.
      (Beispiel für die anderen Kommentare: Benzin und andere Güter des täglichen Bedarfs kauft man auch nicht mit Fixpreis-Anteil.)- und das funktioniert bestens.
      Beim Strom spielen die Fixkosten auch nur einen untergeordneten Anteil und die Versorgung funktioniert immer noch auch 2020 in D.

      => Einfach mal drüber nachdenken !

  3. Sehr geehrter Herr Thiel-Böhm,

    die Bemessungseinheit Wohnung bzw. Wohneinheit ist keine Hilfskonstruktion, sondern sorgt für eine faire Verteilung der Grundentgelte zwischen Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, einschließlich dem Wohnungsgeschossbau (z.B. 12 Wohneinheiten).

    Bei Beibehaltung der Messeinrichtung (TWS Ravensburg) werden Einfamilienhäuser bei der Anhebung der Grundentgelte überproportional zur Finanzierung der fixen Vorhaltekosten für die Bereitstellung der Wasserversorgung herangezogen. Diese Benachteiligung ist nicht gerecht und unangemessen. Der BGH hat hierzu in den letzten Jahren wegweisende Entscheidungen getroffen.

  4. @Christian Hasenleithner: Sie haben recht, dass höhere verbrauchsunabhängige Entgelte die Einflussmöglichkeiten des Kunden auf seine Jahresrechnung reduzieren – aber bei einer Verteilung von 50 % – 50 % bleiben weiterhin nennenswerte Anreize vorhanden!

    Daneben wird oft übersehen, was die eigentliche Leistung des Versorgers ist, nämlich die Vorhaltung des Gesamtsystems. Und die verursacht den größten Kostenanteil! Insofern ist Ihre Aussage „seine Kosten durch sein Verbrauchsverhalten zu beeinflussen“ nur bedingt richtig, denn „seine Kosten“ sind ja nur zu einem sehr geringen Teil durch den spezifisch gelieferten Kubikmeter Wasser verursacht, sondern vielmehr durch die Infrastruktur, die ihm eben diese Wasserentnahme ermöglicht.

    Was die „risikolos generierten Mittel“ betrifft, wäre auch die andere Seite zu sehen: Ein Versorger geht ein hohes Risiko ein, wenn er teure Infrastruktur errichtet und dann die Nachfrage durch z. B. hohen Bevölkerungsrückgang oder das Abwandern von wasserintensiver Industrie einbricht. In einem solchen Fall bestehen die Fixkosten weiterhin, bei einem Tarifmodell mit hohem variablen Entgelt brechen die Erlöse aber ebenfalls ein und die Kostendeckungslücke treibt dem Versorger den Schweiß auf die Stirn. Insofern steht den, wie Sie schreiben, „risikolos generierten Mitteln“ auch ein hoher sehr Kostenblock gegenüber. Dass die Infrastruktur dann aber im Umkehrschluss auch gepflegt werden muss steht außer Frage, da haben Sie vollkommen recht. Und hier sind in der Tat an vielen Stellen große Veräumnisse zu beklagen!

  5. Vieles ist richtig dargestellt. Falsch ist die Behauptung, dass der Trend zu höheren Grundpreisen von RWW 2012 ausgelöst wurde. Die haben nur ein hohes mediales Echo produziert. TWS in Ravensburg stellt ihr Preissystem seit 2004 um, hat sich also für den beschriebenen langen Atem entschieden. Dafür braucht man dann aber nicht solche Hilfslösungen mit Wohneinheiten etc. Statt 18 DM im Jahr (Versorgungsgebiet Weingarten im Jahr 2000) liegt der Grundpreis mittlerweile bei 18 Euro im Monat. Der Grundpreisanteil erreicht mittlerweile 40% der gesamten Einnahmen statt damals weniger als 5 %. Ziel ist ein Verhältnis 50/50. Das werden wir nach 20 Jahren erreicht haben.

  6. Die Umstellung ist aus Sicht der Versorger logisch, klar argumentierbar und auf den ersten Blick verständlich. Auch wir und unsere Beteiligungen in Tschechien haben die gleichen Probleme und wünschen uns ähnliches (was dort gesetzlich im Moment nicht möglich ist).

    Und ganz unabhängig vom Wirtschaftszweig – wer würde nicht gerne den praktisch risikolosen Erlösanteil erhöhen?

    Aus Sicht des Kunden sieht das meiner Meinung nach nicht mehr so logisch aus. Mit steigendem Anteil der verbrauchsunabhängigen Gebühr, hat der Verbraucher nämlich immer weniger Einfluss, seine Kosten durch sein Verbrauchsverhalten zu beeinflussen. In einem Monopol, wäre es also im Sinn des Konsumentenschutzes nur konsequent, solche Entwicklungen mit einem zentralen Regulator zu begleiten. Dieser muss dann mit seinem Regularium dafür Sorge tragen, dass zumindest die risikolos generierten Mittel in die Bereiche fließen, für die sie gedacht sind – nämlich (sinnvolle) Investitionen.

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