
Die Bewältigung des Klimawandels war ein Kernthema der Umweltministerkonferenz (UMK) in Orscholz in der vergangenen Woche. Im Fokus standen die Finanzierung für Klimaanapassungsmaßnahmen, die Elementarschadenversicherungspflicht und eine krisenfeste Wasserversorgung.
Wie schon im Vorfeld berichtet, sprachen sich die Ministerinnen und Minister für eine krisenfeste Wasserversorgung aus und sind dem Vorschlag Hessens gefolgt, wie dem Sitzungsprotokoll vom 19.5. zu entnahmen ist. Darin sollte der Bund aufgefordert werden, finanzielle Spielräume durch die Grundgesetzänderung vom März 2025 konsequent zu nutzen. Konkret sollen Investitionen aus dem Sondervermögen auch die kritische Wasserinfrastruktur stärken und Mittel für die Wasserversorgung im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes eingesetzt werden. „Die Kommunen werden die Sicherstellung der Wasserversorgung in Notzeiten ohne weitere Unterstützung nicht erfüllen können. Wir müssen aktiv gegen die Verletzlichkeit unserer öffentlichen Wasserversorgung arbeiten und über den derzeitigen Standard erhöhen“, sagt Hessens Umweltminister Ingmar Jung und betont: „Die verlässliche Sicherstellung der Wasserversorgung im Verteidigungsfall, bei Krisen und Katastrophen ist dringend geboten – eine angemessene finanzielle Ausstattung durch den Bund im Rahmen der Haushaltsplanungen wäre ein elementarer Schritt in diese Richtung.“
Die Länder sehen die Notwendigkeit, Klimaanpassung und Naturschutz dauerhaft über eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu finanzieren, die Bund und Länder gleichermaßen trägt. Ziel ist es, Förderinstrumente zu schaffen, die ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand wirken und auf kommunaler Ebene zügig greifen können.
Während der Konferenz einigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf eine Reihe von geeigneten Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den sich stetig verändernden Klimabedingungen zu begegnen. Zentral war dabei die Forderung nach gemeinsamen Finanzierungmöglichkeiten durch Bund und Länder.
Aus Sicht der Länder sei es erforderlich, zusätzliche Ressourcen durch den Bund bereitzustellen und diese auch – ohne viel Bürokratie – den Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen. Bereits in der vorangegangenen 103. UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler im November 2024 hatte der Bund – wie dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist – mögliche Finanzierungsmodelle vorgestellt. Eines davon war die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe. Damit stünde ein alleiniges Förderinstrument für Naturschutz und Klimaanpassung zur Verfügung. Die Grundlage war das vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu den „Rechtsfragen der gemeinsamen Finanzierung von Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes durch Bund und Länder„. Darin wurde betont, dass es in Ausnahmefällen eine Abweichung von der getrennten Aufgabenerfüllung von Bund und Länder geben kann. Laut Grundgesetz ist der Bund unter drei Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet, bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mitzuwirken: „1. die Aufgabe muss für die Gesamtheit bedeutsam sein („Gemeinschaftsaufgaben“), 2. die Mitwirkung des Bundes an der Aufgabenerfüllung muss zudem zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich sein, und 3. die Aufgabe muss sich einem der in der Norm genannten Sachgebiete zuordnen lassen.“
Bei den grundgesetzlich bisher definierten „Gemeinschaftsaufgaben“ (gemäß Art. 91 a GG), sind die Aufteilungen der Finanzierungen zwischen Bund und Ländern zwar ausdrücklich vorgesehen – und dann auch verpflichtend -, sie beinhalten aber nicht die Daseinsvorsorge, um die es bei den von der UMK geforderten Leistungsansprüchen geht. Dazu hatte das Gutachten aber bereits Vorschläge für eine Aufnahme der Daseinsvorsorge in die Gemeinschaftsaufgabe. Das würde auch eine Erfassung der Wasserwirtschaft zur Folge haben.
Es sieht also gut aus für die Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen des Klimawandels.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar