Wasserentnahmen als öffentliches Ärgernis? US-Generalstaatsanwältin klagt Agrarkonzern an

Feldberegnung Bewässerung Gendries

Im US-Bundesstaat Arizona hat sich eine Geschichte um legale unregulierte Wasserentnahmen eines Agrarkonzerns entwickelt, die in einer Anklage wegen einer „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“ mündete. Das Pikante daran: es handelt sich um einen saudischen Konzern, der in Arizona die Flächen für den Anbau erworben hatte, weil damit auch Wasserentnahmerechte verbunden waren und es in der Region keine strikte Regulierung gab – bisher. Ich meine es lohnt sich, aus Deutschland auf den Fall zu schauen. Zwar ist die Rechtslage anders, einige Lehren können dennoch draus gezogen werden.

Landkauf mit Wasserrechten im Ausland, um Wasserknappheit zu entgehen

Frage: Was macht der größte Nahrungsmittelkonzern Saudi-Arabiens, wenn ihm das Wasser ausgeht? Antwort: Land kaufen wo Wasser ist. Aus „Land Grabbing“ wird „Water Grabbing“. Praktiziert wird diese Form der Neo-Kolonialisierung nicht nur von Chinesen in Afrika und Südamerika, sondern auch in den USA. Nicht die Augen reiben! Genau das macht Fondomonte, eine Tochtergesellschaft des saudischen Nahrungsmittelkonzerns Almaras.

Der weltweite Handel mit Süßwasser ist ein bisher eher wenig beachtetes Phänomen. Zumeist findet er im Verborgenen statt. Eher selten wird Wasser in flüssiger Form gehandelt und auf den Weltmeeren in Tankschiffen transportiert. Üblich aber ist der Handel mit „virtuellem Wasser“, das in Folge der Bewässerung der Pflanzen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen gebunden ist. Wenn im eigenen Land die Wasserressourcen für den Anbau knapp sind, kauft man eben die Erzeugnisse aus anderen Ländern. Problematisch wird es dann, wenn auch in den Anbauländern Wasserknappheit herrscht. Damit wären wir beim Thema meines Beitrags.

Saudi-Arabien setzt auf die Schonung der eigenen Ressourcen

Saudi-Arabien verfügt über immense Rohstoffvorräte – Wasser gehört nicht dazu. Ungeachtet dessen strebt der wohlhabende Wüstenstaat eine Selbstversorgungsquote von 100 Prozent bei den Nahrungsmitteln an. So steht es dessen Ernährungs- und Agrarvision 2030. Dabei gibt es mehrere Strategien mit der knappen Ressource Wasser umzugehen. So wird entsalztes Meerwasser für die Bewässerung eingesetzt, der Anbau im Boden durch Vertical Farming substituiert oder Wasser einfach effizienter als früher genutzt. Aber es gibt noch einen weiteren Weg. Unternehmen aus Saudi-Arabien importieren virtuelles Wasser. Sie erwerben in anderen Staaten landwirtschaftliche Flächen die über Wasserressourcen und Entnahmerechte verfügen, um dort Agrarprodukte anzubauen. Diese Erzeugnisse werden anschließend nach in die wasserarme Heimat geliefert.

Und warum das? Nachdem Saudi-Arabien seine eigenen fossilen Grundwasserreserven durch intensive Bewässerungslandwirtschaft stark erschöpft hatte, wurde der Inlandsanbau von Futterpflanzen verboten. Der Ausweg war der Flächenerwerb in anderen Staaten. Dort sollte die Agrarwirtschaft mit den dortigen Wasserressourcen betrieben werden. Dazu gehörten Länder die selber unter Nahrungsmittelknappheit leiden, wie beispielsweise Äthiopien, wo im Jahr 2011 ein saudisch-äthiopischer Konzern 10.000 Hektar Land für den Reisanbau für Exportzwecke erworben haben soll.

Anbauflächen in den USA passten in das saudische Beuteschema

Aber nicht nur Entwicklungsländer standen auf der Einkaufsliste für Anbauflächen. Auch die Vereinigten Staaten blieben von dieser saudischen Strategie nicht verschont. So hat Fondomonte, Tochterunternehmen des saudischen Milchriesen Almarai, in dessen Gesellschafterliste auch das saudische Königshaus zu finden ist, einen landwirtschaftlichen Betrieb in den USA aufgebaut, um seine Rohstoffversorgung zu sichern. Begonnen hatten die Saudis zunächst in Kalifornien, später kam eine Dependance im US-Bundesstaat Arizona dazu. Mittlerweile hat das Unternehmen 10.000 Hektar Land gekauft oder gemietet. Dort werden Pflanzen angebaut, die dann als Tierfutter nach Saudi-Arabien exportiert werden. Somit steckt in der Milch saudischer Kühe Wasser aus Arizona. Die Lieferkette ist schon skurril.

Die Flächen in den USA mussten dabei bewusst ausgewählt werden. Strenge Regulierung, wie sie es in einige Staaten gibt, wäre schlecht gewesen für die Strategie. Deshalb mussten Regionen gewählt werden, in denen mit dem Land auch die Wasserrechte erworben werden und in denen der Wasserverbrauch nicht stark reglementiert ist.

In Arizona sind Wasserrechte grundsätzlich an das Land gebunden (das sogenannte Doctrine of Prior Appropriation). Wer Land erwirbt oder pachtet, erhält damit meist auch das Recht, das darauf befindliche oder zugeteilte Wasser zu nutzen. Diese Voraussetzungen trafen auf den La Paz-County im Bundesstaat Arizona mit dem nicht-regulierten Renagras-Plain-Becken zu. Und deshalb bohrten die Saudis dort nach Wasser, schufen ihre Anbauflächen und versorgten die Futterpflanzen für die heimischen Wüstenkühe mit den immer knapper werdenden Grundwasservorräten.

Übernutzung der Wasserressourcen als „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“

Die benachbarten US-Farmer waren davon allerdings weniger begeistert. Sie sorgten sich um ihre Wasserressourcen. Dazu hatten sie auch gute Gründe, denn tatsächlich sanken die Grundwasserstände. Die Wasserkonkurrenz erzeugte Widerstand: „Wir lassen sie hier rüberkommen und unsere Ressourcen aufbrauchen. Das ist sehr frustrierend für mich, insbesondere wenn Einwohner zu mir kommen und mir erzählen, dass ihre Brunnen austrocknen und sie tiefer Bohren müssen, um an Wasser zu gelangen. Es ist für diese Leute sehr teuer, neue Brunnen zu bohren“, so Holly Irwin, einer ihrer Sprecher aus Arizona.

Unterstützung erhielten sie zunächst nicht von der Politik, sondern von der Strafverfolgungsbehörde. Im Dezember 2024 reichte die Generalstaatsanwältin von Arizona, Kris Mayes, offiziell Klage gegen Fondomonte ein. Der Vorwurf lautete, der Konzern habe seit 2014 fast 40 Mio. Kubikmeter Grundwasser zur Bewässerung seiner Alfalfa-Felder entnommen, während Grundwasserstände dramatisch gesunken seien – das sei ein „öffentliches Ärgernis“- formal ausgedrückt eine „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“.

Diese ungewöhnlich erscheinende Klage stützt sich auf das „public nuisance“-Gesetz („Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung“), da das Ausmaß des Grundwasserentzugs angeblich die Wasserversorgung, die Lebensqualität und die Umwelt der örtlichen Bevölkerung beeinträchtige. Konkret heißt es in der Anklage mit Präzedenz-Charakter, dass „die nicht nachhaltige Bewässerung von Luzernefeldern eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstelle; sie führe zum Austrocknen lokaler Brunnen, zur Verschlechterung der Wasserqualität und zu Bodenabsenkungen“. 80 Prozent der Entnahmen in der Region gehen auf das Konto von Fondamonte.

Die Sache ist juristisch brisant und könnte zum Präzedenzfall werden

Da Arizona abgesehen von wenigen Wasserschutzgebieten bisher kaum Regulierung für Grundwasserentnahmen in ländlichen Regionen kannte, ist der Fall juristisch brisant: Fondomonte verletzt nach aktuellem Wasserrecht keine bestehenden Gesetze, sondern wird erstmals wegen des Ausmaßes der Entnahmen auf Basis des „public nuisance“-Ansatzes belangt.

In ihrer Anklageschrift führte die Generalstaatsanwältin aus, „ein Angeklagter kann eine öffentliche Belästigung begehen, ohne gegen ein Gesetz oder eine Verordnung zu verstoßen. Tatsächlich schließt das Recht gegen öffentliche Belästigungen häufig die Lücke, wenn „Regulierungs- und Gesetzgebungsprozesse [als unzureichend im Umgang mit einem Problem der öffentlichen Gesundheit oder des Gemeinwohls mit katastrophalen Folgen wahrgenommen werden.“

Das „public nuisance“-Recht ist ein Korrektiv, das dann eingreift, wenn spezialisierte Gesetze zwar eingehalten werden, ihre Anwendung aber zu gesellschaftlich problematischen Folgen führt. Behörden können auf Unterlassung klagen oder gerichtliche Anordnungen erwirken, wenn ein Zustand als schädlich für die Öffentlichkeit eingestuft wird.

Ob Gerichte diesen Weg bei den extensiven Grundwasserentnahmen tatsächlich gehen werden, ist politisch wie juristisch umstritten. Klar ist jedoch: In einem Bundesstaat, in dem Wasser zunehmend zur Verteilungsfrage wird, gewinnt das Argument an Gewicht, dass Legalität allein nicht automatisch Legitimität bedeutet.

Das Verfahren läuft aktuell (8.7.2026) weiterhin vor Gericht. Noch immer steht das Urteil aus. Im Mai hat ein Richter des zuständigen County Superior Court einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens von Fondomonte abgewiesen. Das Gericht prüft demzufolge weiter. Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für das gesamte Wassermanagement in Arizona haben. Bis auf weiteres darf Fondomonte aber Wasser fördern, da kein sofortiges Verbot beantragt wurde.

Staatliche Regulierung greift jetzt in die Grundwasserentnahmen ein

Es gibt eine neue Entwicklung, die noch weitreichender sein dürfte. Bisher gab es keine Wasserregulierung im Ranegras-Becken. Festgelegt war nur, dass das Grundwasser des Ranegras-Beckens ausschließlich für die Nutzung durch die Gemeinschaft innerhalb des Ranegras-Beckens reserviert ist.

Parallel zu dem Gerichtsverfahren hat die zentrale Wasserbehörde des US-Bundesstaates Arizona, ADWR, Anfang Januar 2026 die Ranegras Plain Groundwater Basin, aus denen auch die Saudis das Wasser entnehmen, als sogenanntes Active Management Area (AMA) eingestuft. Das bedeutet, dass es künftig eine staatliche Regulierung der Grundwasserentnahmen in dieser Region gibt. Das ist eine Wendung, die weitreichender sein wird, als das Urteil. Denn damit könnten auch andere Akteure getroffen werden, die sich die bisherigen wasserrechtlichen Regelungen zunutze machen konnten.

Denn es gibt neben den Saudis und den anderen Farmern gibt es eine weitere Gruppe, die um ihr Wasser bangen könnte: die Städte. In den USA sind viele Metropolen auf das Wasser aus den ländlichen Regionen angewiesen, da ihr Wachstum die eigenen Ressourcen schon längst überfordert hat. So waren auch Grundwasserbecken, aus denen sich Fondamonte für die Bewässerung bedient hatte, als Reserven zur Unterstützung des Stadtwachstums gesichert worden.

Dass diese Veränderungen schneller kommen können als vermutet, zeigen die bevorstehenden Verhandlungen der US Staaten Arizona über die gemeinsame Nutzung des Colorado River. Anfang Mai 2026 haben zunächst die Unterliegerstaaten Arizona, Kalifornien und Nevada eine Vereinbarung vorgestellt, bei der sie mit zusätzlichen Wassereinsparungen bis 2028 für Entspannung sorgen wollen.

Wären das übertragbar auf Wassernutzungskonkurrenzen in Deutschland?

Die Entwicklung in den USA bei der Neuregelung des Umgangs mit Wasserrechten und der Qualifizierung der legalen Übernutzung von Wasserressourcen zulasten Dritter könnte auch hierzulande auf Interesse stossen. Hierzulande ist es kein saudischer Konzern (so weit ich weiß), aber Konzerne sind es schon, die auch aktuell für ihre Wasserentnahmen kritisier werden.

Es gibt aber auch noch einige andere Unterschiede. Der zentrale ist: In Deutschland sind Wasserentnahmen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die entsprechenden Landeswassergesetze. So können die Wasserbehörden Entnahmegenehmigungen versagen, befristen, mengenmäßig begrenzen aber auch nachträglich ändern oder widerrufen, wenn Gewässer oder Grundwasser beeinträchtigt werden. Die Lücke, die Arizona mit der „Public Nuisance“-Klage schließen will, wird in Deutschland daher normalerweise über das Wasserrecht selbst geschlossen.

Trotzdem ist der Fall für Deutschland interessant, denn der eigentliche Kern der Klage lautet: Auch eine legale Wasserentnahme kann gesellschaftlich unzumutbar werden, wenn sie zu Lasten anderer Nutzer und der Umwelt geht. Diese Diskussion kennen wir inzwischen auch in Deutschland. So werden Brunnenbetriebe in der Öffentlichkeit kritisiert, weil sie Grundwasser in Flaschen abfüllen und die Ressourcen übernutzen, Tesla wurde bekämpft, weil der Konzern ein Werk mit hohem Wasserbedarf in einem Wassermangelgebiet errichten wollte, die landwirtschaftliche Bewässerung, Rechenzentren und und und…

Die Frage lautet daher auch hier: Reicht die formale wasserrechtliche Genehmigung zur Entnahme aus oder müssen die Auswirkungen auf das Gemeinwohl stärker berücksichtigt werden? Das US-amerikanische Konzept der Public Nuisance hat kein direktes deutsches Pendant. Eine deutsche Staatsanwaltschaft könnte daher nicht einfach wegen „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung durch Wasserentnahme“ klagen. Aber Behörden könnten Genehmigungen einschränken oder aufheben, wenn sich die tatsächlichen Auswirkungen als schädlich erweisen. Ähnliche Funktionen übernehmen das Wasserrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, wenn es – wie aktuell – um die Einschränkung von Gemeinrechten wie die Entnahmen aus Flüssen oder Bächen geht, das Umwelt- und Naturschutzrecht oder zivilrechtliche Abwehransprüche bei konkreten Beeinträchtigungen.

Die eigentliche Lehre: Legalität ist nicht gleich Legitimität

Das ist wahrscheinlich die wichtigste Erkenntnis aus Arizona. Fondomonte hat sich über Jahre auf den Standpunkt gestellt: Wir halten uns an die geltenden Regeln. Das ist zwar unstrittig, aber hat gegen das Gemeinwohl verstossen. Denn gleichzeitig sanken die Grundwasserstände, trockneten private Brunnen aus, entstanden Nutzungskonflikte und es wuchs der politische Druck. Das erinnert an viele Umweltkonflikte weltweit: Die gesellschaftliche Akzeptanz geht verloren, lange bevor das Recht angepasst wird. In Arizona werden jetzt alle Register gezogen. Möglicherweise viel zu spät, denn das „Kind ist schon in den Brunnen gefallen“.

Für Wasserrechte-Inhaber in Deutschland könnte der Fall dennoch interessant sein. Denn er zeigt, wie schnell sich die Bewertung von Wasserrechten verändern kann. Denn schon die in Vorbereitung befindliche Regelung zum Umgang mit Nutzungskonflikten bei Wasserknappheit, die in einem LAWA-Leitlinien münden wird, worüber ich kürzlich berichtet hatte, wird einiges verändern. Schon weil die öffentliche Wasserversorgung letztendlich priorisiert werden soll. Aber mit zunehmender Wasserknappheit wird das lebenswichtige Gut Wasser immer stärker zu einer Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Wer darf Wasser nutzen? Arizona zeigt, dass diese Debatte irgendwann nicht mehr nur wasserrechtlich, sondern gesellschaftlich geführt wird.

Denn der Fall Fondomonte zeigt, dass Wasserrechte allein keine gesellschaftliche Akzeptanz garantieren. Wo Wasser knapp wird, geraten selbst legale Entnahmen unter Rechtfertigungsdruck. Deutschland verfügt zwar über deutlich strengere wasserrechtliche Instrumente als Arizona. Doch die zentrale Frage stellt sich auch hier: Wann wird eine genehmigte Wasserentnahme so belastend für Umwelt und Dritte, dass das Gemeinwohl Vorrang erhalten muss? Arizona könnte damit einen Vorgeschmack auf zukünftige Verteilungskonflikte um Wasser liefern – auch in Europa.

Quellen & Weiterführendes 

Beitragsfoto: Siegfried Gendries

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