Was sinkende PFAS-Grenzwerte mit den Wasserpreisen machen

Die Wasserpreise steigen bereits seit Jahren auf breiter Front. Und schon kündigt sich die nächste große Preiswelle an. Es sind nicht marode Leitungen, steigende Energiekosten oder neue Wasserwerke. Nein, der Kostentreiber sind die Grenzwerte für die „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS). Diese will die EU erneut absenken. Was das für die Haushaltskassen vieler Familien bedeutet, ist noch nicht konkret absehbar. Aber so viel ist klar: Es wird für viele richtig teuer.

PFAS-Regulierung mit zweierlei Maß?

PFAS finden seit Jahrzehnten in unterschiedlichsten Produkten Anwendung, werden aber erst jetzt so richtig wahrgenommen. Die Stoffe, die Fasern, Pfannen und Löschmittel wasserabweisend oder hitzebeständig werden lassen, lassen sich der Umwelt praktisch nicht abbauen, sondern reichern sich in Böden und Grundwasser an und gelangen so in unsere Nahrung und ins Trinkwasser.

Seit vielen Jahren wird von Experten vor der Entwicklung gewarnt, aber erst in diesem Jahr greifen die ersten Grenzwerte der EU im Trinkwasser. Während man sich Brüssel mit konsequenten vorsorgenden PFAS-Regulierungen in der Industrie schwertut, wird bei Trinkwasser schon die nächste eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert. Ungeachtet dessen schlummern in vielen anderen Lebensmitteln die gesundheitsgefährdenden Chemikalien nicht nur noch unkontrolliert im Verborgenen, sondern auch in höheren Konzentrationen. Die Folgen für die Gesundheit beschreibt ein Gutachten des Hygieneinstituts der Universität Bonn.

Es gibt in der Wasserwirtschaft den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), dessen Experten sind maßgeblich an der Entwicklung der Qualitätsstandards für Trinkwasser beteiligt, wenn es um unser Wasser und dessen Unbedenklichkeit geht. Und eben jener DVGW warnt jetzt vor einer Verschärfung der PFAS-Regulierung der EU beim Trinkwasser und die dadurch entstehenden Kosten und Wasserpreiserhöhungen, und mahnt eine Verschärfung des vorsorgenden Schutzes bei der Industrie an.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat der DVGW untersuchen lassen, wie die Auswirkungen bestehender und insbesondere aktuell diskutierter PFAS-Grenzwerte sich auf die öffentliche Wasserversorgung niederschlagen werden. Die jetzt vorgelegte Studie “Abschätzung von Aufbereitungskosten zur Einhaltung verschiedener Trinkwassergrenzwerte für PFAS” (PFAS-Trink 2.0) zeigt, dass die EU im Begriff ist, bei Wasser mit dem Vorsorgeprinzip zu spät anzusetzen und welche finanziellen Folgen verschärfte PFAS-Grenzwerte für die Wasserversorgung und die Wasserpreise haben könnten.

Grenzwertabsenkung führt zur Kostensteigerung

Während der heute geltende EU-Grenzwert nur in einem kleinen Teil der untersuchten Wasserproben überschritten wird (weniger als 2 Prozent), würde eine weitere Absenkung der Grenzwerte, wie sie die EU erwägt, deutlich mehr Wasserwerke zu aufwendigen und kostenintensiven Reinigungsmaßnahmen zwingen.

Es liegt auf der Hand, dass mit sinkenden Grenzwerten die wirtschaftlichen Belastungen steigen. Je strenger die Grenzwerte, desto höher der Anstieg der Kosten. Um den aktuell seit Januar 2026 geltenden PFAS‑20-Grenzwert einhalten zu können, sind rund 130 zusätzliche Aufbereitungsanlagen in Deutschland an den Standorten erforderlich, wo die PFAS-Konzentrationen im Trinkwasser die Grenzwerte überschreiten. Keine Frage, der Schutz muss sein. Der prominenteste Fall waren die Stadtwerke Rastatt. Für die von PFAS betroffenen übrigen Wasserwerke haben die Forscher jährliche zusätzliche Gesamtkosten von etwa 26 Millionen Euro ermittelt. Derartige Nachrüstungen in Wasserwerken werden die Wasserversorger und letztlich deren Wasserkunden hart treffen. In Rastatt hatten sich die Wasserpreise binnen zehn Jahren verdoppelt.

Für den schon beschlossenen verschärften und ab 2028 geltenden PFAS‑4-Grenzwert steigt der bundesweite Bedarf den Hochrechnungen zufolge auf etwa 220 Anlagen mit jährlichen Zusatzkosten von rund 42 Millionen Euro. Aber das könnte erst der Anfang sein.

TFA macht es noch schlimmer

Jetzt kommt ein weitere Stoff ins Spiel: TFA oder Triflouressigsäure. Auch das ist kein neuer Stoff, er wird nun nur anders bewertet. Die Chemie- und Pharmabranche setzt TFA als Lösungsmittel und Katalysator ein. Die Landwirtschaft trägt ihn als Bestandteil der Pestizide in die Böden und so gelangen sie in die Nahrungsmittelkette.

Die EU hat nun herausgefunden, dass sich TFA schädlich auf die menschliche Fortpflanzung auswirkt, berichtet die TAGESSCHAU heute. Die Einstufung der EU-Behörde könnte die aktuelle Verbotsdebatte rund um die PFAS-Substanzen beeinflussen, zu der auch dieser Stoff gehört. Denn die EU-Kommission arbeitet bereits an umfassenden Einschränkungen, die die bisher eingeführten Teilverbote ergänzen sollen.

Da TFA noch nicht aus dem Abwasser gefiltert werden. Deswegen wird in Brüssel über verschärfte Grenzwerte nachgedacht, erklärt der DVGW und rechnet die finanziellen Auswirkungen hoch. Ein möglicher TFA-Grenzwert von 0,1 μg/l hätte drastische Konsequenzen: Rund 6.000 neue Anlagen wären in Deutschland notwendig, mit jährlichen Zusatzkosten von etwa 3,3 Milliarden Euro. Über eine angenommene Nutzungsdauer von 20 Jahren ergäben sich daraus Gesamtkosten von rund 66 Milliarden Euro, die von den Wasserversorgungsunternehmen und letztlich von den Verbraucher:innen aufgebracht werden müssten.

Für Verbraucher bedeutet das: Die Aufbereitung von Trinkwasser könnte vielerorts erheblich teurer werden.

Typisch end-of-pipe! Wasserwerke sollen ein Umweltproblem lösen

Besonders brisant ist dabei ein Aspekt, den die Diskussion oft ausblendet: Das PFAS-Problem entsteht nicht im Trinkwasser. Die Chemikalien gelangen über industrielle Anwendungen und Produkte in die Umwelt. Erst am Ende der Kette sollen die Wasserwerke die Stoffe wieder herausfiltern – mit Aktivkohle, Membranverfahren oder anderen aufwendigen Technologien. Der DVGW kritisiert deshalb, dass die Ursache der Belastung nicht ausreichend an der Quelle bekämpft werde. Anders formuliert: Die Kosten der Umweltverschmutzung landen zunehmend auf der Wasserrechnung der Verbraucher.

Aktuell kämpft die Wasserwirtschaft an zwei Fronten: beim Abwasser geht es um das Verursacherprinzip bei der Elimination von Spurenstoffen, Medikamentenrückständen, Kosmetika und anderen Herausforderungen durch die Erweiterung der kommunalen Kläranlagen um eine 4. Reinigungsstufe mit Milliarden-Mehrkosten, bei denen die industriellen Verursacher unbeeindruckt abwinken, wenn es um das Mittragen einer finanziellen Verantwortung geht. Die Mehrkosten landen letztendlich über die Abwassergebühren bei den Haushalten und den Unternehmen, die unisono jetzt schon über steigenden Preise klagen. Und jetzt kommt die gleiche Geschichte noch beim Trinkwasser. Am Ende zahlen es die Bürger.

Das Verursacherprinzip muss her

Viele Wasserversorger und ihre Verbände fordern seit Jahren das Verursacherprinzip: Wer die Stoffe in Verkehr bringt und Umweltbelastungen verursacht, sollte auch für die Folgekosten aufkommen. Die Forderungen sind auch für die politisch Verantwortlichen unüberhörbar und qualifiziert belegt, nur tut sich nichts – weder in Berlin noch in Brüssel. Dem Gezerre um die Kommunalabwasserrichtlinie und die Weigerung der Industrie sich an den Kosten der Abwasserreinigung zu beteiligen, können wohl nur noch die Experten verfolgen. Jedenfalls wäre es die Umsetzung des Verursacherprinzips.

Die Diskussion um PFAS könnte sich in den kommenden Jahren zu einem der größten Kostentreiber der Trinkwasserversorgung entwickeln. Nicht weil das Wasser heute flächendeckend unsicher wäre, sondern weil immer strengere Anforderungen eine immer aufwendigere Aufbereitung verlangen. Selbstverständlich muss das Vorsorgeprinzip bei der Gesundheit und der Wasserqualität gelten, aber es sollten nicht die Wasserversorger sein müssen, die allein die Probleme lösen und den Verbrauchern erklären müssen, warum die Wasserpreise immer höher steigen.

Wenn Politik und Industrie die Einträge von PFAS nicht konsequenter an der Quelle stoppen, droht den Verbrauchern eine Entwicklung, die man bereits aus anderen Umweltbereichen kennt: Die Rechnung kommt erst Jahre später – und bezahlt wird sie über die Wasserrechnung.

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