Höhere Kosten für die Rasenbewässerung verärgern Sportvereine

Sportvereine mit Rasenplätzen brauchen Beregnungswasser. Das ist zumeist nicht kostenlos. In Niedersachsen wehren sich die Vereine jetzt gegen eine Änderung bei der Wassergebühr – den Wassercent. Sie sollen künftig ein Vielfaches mehr bezahlen. Aber wieviel Wasser brauchen die Vereine für ihren grünen Rasen? Welche Unterschiede gibt es in Deutschland bei den Wasserentnahmeentgelten für die Rasenberegnung? Wie können die Vereine und Platzbetreiber Wasser sparen? Einige Antworten und Zusammenhänge liefert dieser Beitrag. (Lesezeit 9 Minuten)

Der Beregnungsbedarf eines Sportplatzes mit Wasser bei Naturrasen liegt zwischen 50 Liter und 250 Liter je Quadratmetern, so ist dem Sportstättenrechner zu entnehmen. Bei rund 8.000 Quadratmeter Fläche kommt der Verein für einen Fussballplatz auf 400 bis 2.000 Kubikmeter Wasser im Jahr. Für Hitzesommer mit intensiverem Bewässerungsbedarf nannte mir ein Experte für Sportstättenbau einen Wasserbedarf von 20 bis 25 Kubikmeter am Tag. Von April bis August bewässern zu müssen, würde einen Wasserbedarf von bis zu 4.000 Kubikmeter im Jahr zur Folge haben. So viel zu den Fakten, die je nach Bodenbeschaffenheit, Rasenfläche, eingesetzter Technik und Temperaturen natürlich variieren.

Wasserentnahmen aus der Natur sind in der Regel nicht kostenlos

Wer aus Flüssen, Bächen oder Brunnen Wasser entnimmt, muss dafür in der Regel ein Wasserentnahmeentgelt, eine Wassergebühr oder der „Wassercent“ – wie es auch genannt wird – bezahlen. Da zahlt der Wasserversorger genauso wie das Industrieunternehmen, in manchen Bundesländern auch die Landwirte. Denn ob ein Wasserentnahmeentgelt überhaupt erhoben wird, ist ebenso Ländersache wie dessen Höhe. So fließen in NRW für den Kubikmeter Wasser 0,05 Euro an die Landeskasse, während es in Berlin 0,31 Euro sind. In Bayern steht die Einführung der Wasserentnahmeentgelte noch bevor. Unterschieden wird auch je nach Bundesland zwischen Grundwasser-Entnahmen und Entnahmen aus Flüssen und Bächen; Grundwasser ist stets teurer. Gravierende Unterschiede gibt es auch bei der Befreiung von der Zahlungspflicht. Per se befreit sind Bagetellentnahmen, damit sollen in erster Linie die Verwaltungsbehörden entlastet werden. In NRW sind 3.000 Kubikmeter jährlich frei, in Rheinland-Pfalz sind es 10.000 Kubikmeter. Befreit sind in vielen Bundesländern auch die Wasserentnahmen für die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Bewässerung – noch, denn gegenwärtig hört man aus mehreren Umweltministerien von Überlegungen, landwirtschaftliche Bewässerungszwecke künftig von der Befreiung auszunehmen.

Sportvereine in Niedersachsen müssen künftig mehr zahlen

In Niedersachsen wird schon seit 1992 für Wasserentnahmen eine Gebühr erhoben. Auch hier ist der Verwendungszweck des Wassers maßgeblich für deren Höhe. Mehrfach wurde das Gesetz zwischenzeitlich geändert. Aktuell zahlen die Wasserversorger für das Grund- oder Oberflächenwasser für Trinkwasserzwecke 0,15 Euro je Kubikmeter. Landwirte zahlen für die weniger als ein Zehntel, nämlich 0,014 Euro je Kubikmeter. Wer in den Genuss dieses geringeren Satzes kommen möchte, muss das Wasser für die „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Zwecken“ einsetzen. Viele Jahre fielen auch die Sportvereine und deren Rasenberegnung unter diese Regelung. Fußballvereine, Golfplätze und Reitvereine zahlten für ihre Beregnungsmengen denselben Betrag wie Landwirte für die Bewässerung ihrer Felder und Wiesen – nämlich 0,014 Euro je 1.000 Liter, also etwas mehr als ein Cent. Entnahmen sie weniger als 20.000 Kubikmeter, blieben sie damit sogar unter der Bagatellgrenze von 280 Euro und erhielten gar keinen Bescheid. Die Beregnung war kostenlos. Das ändert sich aber jetzt.

Nachdem sich das niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Jahr 2018 mit dem Thema befasst hatte und zu dem Urteil kam, dass der niedrigere Gebührentarif auf Tätigkeiten beschränkt ist, bei denen die Beregnung oder Berieselung das Wachstum von Pflanzen fördere, zeichneten sich höhere Gebührensätze und eine Zahlungspflichtigkeit für die Sportvereine ab. Denn dieses Urteil war maßgeblich für den Gesetzgeber, der in der Novellierung des niedersächsischen Wassergesetzes im Jahr 2022 die Regelung übernehmen musste. Sportvereine dürfen nunmehr nicht mehr den geringeren landwirtschaftlichen Satz in Anspruch nehmen, sondern den für „sonstige Zwecke“. Damit zahlen sie jetzt ein Vielfaches mehr für das Wasser. Während die „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ lediglich 0,014 Euro je Kubikmeter kostet, fällt für die Entnahme von Wasser „zu sonstigen Zwecken“ mit 0,18 Euro je Kubikmeter das Dreizehnfache an. Damit zahlen die Vereine etwas mehr als das, was die Wasserversorger für ihre Trinkwasserkunden entrichten müssen.

Sportvereine protestieren gegen die höhere Wassergebühr

Dagegen erhebt sich nun Protest bei den niedersächsischen Vereinen. Sie verstehen nicht, weshalb „erwerbsgärtnerische Zwecke“ bei der Veranlagung der Gebühr gegenüber den ehrenamtlichen Vereinen bevorzugt behandelt werden. Sie wissen nicht, woher sie diese Gelder jetzt bekommen sollen.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Ehrenamtlichen, dass man allen Ernstes gemeinnützigen Vereinen, die überwiegend Sport für Kinder und Jugendliche anbieten, Knüppel zwischen die Beine wirft. Bald können wir nur noch zusehen, woher wir Geld bekommen“, erklärt der Vorsitzende des TSV Heidenau, laut WOCHENBLATT, das das Thema aufgriffen hatte. Die Politik wird jetzt über die Sommerferien Arbeit bekommen. Die Verwaltung verweist auf die Politik und die Gerichte. Das Ministerium erklärt auf Anfrage, „damit ist klargestellt, dass die Wasserentnahme zur Beregnung und Berieselung von Sport- und Reitplätzen nicht hierunter fällt, sondern als Wasserentnahme ‚zu sonstigen Zwecken‘ anzusehen ist, somit der höhere Gebührensatz festzulegen ist. Nach der zum 1. Januar 2022 von der alten Landesregierung erfolgten Klarstellung besteht hier für die Wasserbehörden auch keine rechtliche Möglichkeit mehr, anders zu verfahren“. Interessant ist übrigens, dass in der Stellungnahme des Landessportbundes Niedersachsen zur Änderung des Landeswassergesetzes kein Einwand zu dieser Umwidmung kam.

Wie läuft es in anderen Bundesländern?

In NRW zahlen die Sportvereine übrigens eine höherer Wasserentnahmeentgelt als die Landwirte, Gartenbau- und Forstbetriebe für deren Bewässerungen. Hier heißt es „Das Entgelt wird nicht erhoben für das Entnahmen von Wasser zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen.“ Fast alle anderen, also auch die Sportvereine, zahlen 0,05 Euro je Kubikmeter. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 Kubikmeter. Das dürfte die Zielmarke sein, denn bis dahin ist es kostenlos, das Wasser aus den Brunnen oder Bächen zu entnehmen. Bei dieser Größenordnung werden dann 150 Euro im Jahr fällig – klingt nicht unerschwinglich. Das wird dort schmerzhafter, wo die Wasserbehörden den Vereinen eigene Brunnen untersagt haben, weil die Ressourcen fehlen. Dann sind sie auf das Trinkwasser des örtlichen Wasserversorgers angewiesen. Diese müssen dann Kubikmeterpreise zwischen einem und vier Euro erheben. Ausnahmen sind vom Grundsatz her für die Tarifkunden nicht zulässig.

Was könnten die Vereine oder Sportplatzbetreiber machen?

Aber vielleicht können die Vereine oder Sportplatzbetreiber auch selber etwas zu Entlastung beitragen – und dabei geht es nicht nur um die Kosten. Sie könnten auf wassersparende Bewässerungssysteme zurückgreifen. Im letzten Sommer beobachtete ich in einer osthessischen Kommune eine Sportplatzbewässerung, bei der den ganzen Tag über – auch während der Mittagshitze – zwei Bewässerungsroboter im Einsatz waren und das Wasser aus dem benachbarten Fluss entnahmen. Meine Anfrage beim Verein blieb ungehört, der zuständige Amtsleiter im Rathaus zeigte sich ebenso irritiert, aber dennoch machtlos. In Hessen gibt es übrigens kein Wasserentnahmeentgelt. Vielleicht fehlt also der Anreiz.

Im letzten Sommer machte die ebenfalls osthessische Gemeinde Lauenau mit einem drohenden Wassernotstand Schlagzeilen. Die Verantwortlichen haben daraufhin alle Hebel in Bewegung gesetzt, einen solchen Engpass künftig zu verhindern. Dazu zählt auch der örtliche Fussballverein, SV Victoria Lauenau von 1921 e. V.. Auch dieser Verein hat einen Rasenplatz, der im Sommer bewässert werden muss. Um sich hier eine wassersparende Variante leisten zu können, wurde im Frühjahr zu einer CrowdFunding-Kampagne aufgerufen. 5.000 Euro waren das Ziel, mit Sponsoren, Kommune und Eigenleistungen des Fördervereins wurde der finanzielle Grundstock geschaffen. Jetzt geht der Verein jetzt an die Umsetzung einer wassersparenden Bewässerung. Zu viel Wasser sei bei der jetzigen Anlage ungenutzt verloren gegangen oder nicht auf dem gesamten Rasen verteilt worden. Den Verantwortlichen wird es künftig erspart bleiben , sich um die Bewässerung Sorgen zu machen und, wie es mir Reinhard Stegemann vom Vorstand erklärte, nachts die Beregnungsanlage umstellen zu müssen.

Die Zukunft der Beregnung von Sportplätzen wird wassersparsamer sein müssen

Keine Frage, die Ehrenamtlichen in den Sportvereinen – und damit meine ich nicht die Großverdiener der Bundesliga oder die Golfplätze mit ihrer zahlungskräftigen Klientel – haben schon genug zu kämpfen. Viel zu wichtig ist ihre Arbeit gerade jetzt nach dem Stillstand im doppelten Sinne nach Corona. Und dennoch, auch die Vereine werden sich mit ihren Sportstätten auf die Nachhaltigkeit ausrichten müssen und hier ist Wasser ein ganz wesentlicher Baustein – zumal in Knappheitsgebieten. Benjamin Höfer, Referent Sportstätten, Sporträume und Nachhaltigkeit beim Landessportbund NRW, erklärte auf Anfrage, dass das Thema Wasserkosten in Sportstätten aktuell beim LSB keine Rolle spielt, konnte aber nicht ausschließen, dass es bei dem Fußballverband anders ist.

Ungeachtet der Betroffenheit über Kosten und Entgelte gibt es wasserwirtschaftlich effiziente Lösungen. So ist es durchaus möglich, eine automatisierte Bewässerungsanlage zu installieren, die eine deutlich effizientere Bewässerung ermöglicht und somit weniger Wasser benötigt. Eine solche Sportplatzberegnung für einen Fußballplatz kostet allerdings zwischen 14.000 Euro und 25.000 Euro – je nachdem mit welchem Produkt die Sportanlage ausgestattet und welche Beregnungsanlage installiert werden soll. So gibt es Sprinkleranlagen, die bei ihrem Einsatz aus dem Boden hochfahren, ihre Beregnungsarbeit verrichten und danach wieder abtauchen. Von dem Sportstättenbauer erfuhr ich zudem, dass auch ein System mit Drainagen und Zisternen kombiniert werden könnte, womit das Sickerwasser aufgefangen und mit dem ebenfalls aufgefangenen Regenwasser zur Beregnung eingesetzt werden könnte. Ein solches Kreislaufsystem wird sicher mehr als jene oben genannte Summe kosten. Vermutlich werden die Vereine die Investitionen nicht selber tätigen können, daher wäre diese Maßnahme Teil des kommunalen Wassermanagements in das sinnvoller dort der Wasserversorger eingebunden werden sollte, wo auf Trinkwasser zurückgegriffen werden muss.

Wasserknappheit erfordert innovative Lösungen

Die Alternative könnte schmerzhafter, als nur teurer werden: In vielen Kommunen wurde in den vorausgegangenen Hitzesommern das Beregnen der Sportplatzflächen eingeschränkt oder gänzlich verboten. Dort wo noch zulässig, wurde aber zumindest die Entnahme aus den Brunnen oder Bächen untersagt, die Vereine waren dann auf ungleich teureres Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger angewiesen. Der kann die Sportvereine nicht bevorzugt behandeln – im Gegenteil: die Bewässerung als Nutzung des Trinkwassers wird in Knappheitszeiten bei den Wasserversorgern nicht gerade „gefeiert“. Es scheint daher eine lohnenswerte Aufgabe, die Betreiber von Sportstätten in Deutschland bei der Frage der Wassernachhaltigkeit zu unterstützen. Zweifellos ist es wichtig, auf den Wasserverbrauch in den Gebäuden zu schauen. Hier dürften aber schon aus energetischen Gründen viele Optimierungspotenziale auch beim Wasser mit ausgeschöpft worden sein. Die Beregnungsbedarfe für Sportstätten im Amateursport brauchen Unterstützung – in konzeptioneller wie auch in finanzieller Hinsicht. Allerdings kommt es auch auf das Handeln der Verantwortlichen an – vom Vorstand bis zum Platzwart. Wasser ist ein zunehmend knappes Gut, damit gilt es sorgsam umzugehen.

Quellen und Weiterführendes

Beitragsfoto: Gendries

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