Seitdem die Sommer Trockenheit und Dürre mit sich bringen, greifen Landwirte verstärkt zu Bewässerungsanlagen, um ihre Ernten zu sichern. Bisher war zumindest für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern die Wasserentnahme kostenlos. Das soll sich einem NDR-Bericht zufolge ändern. Umweltminister Till Backhaus (SPD) greift demnach auf alte Pläne zurück und will den Landwirten künftig ein Wasserentnahmeentgelt in Rechnung stellen, wenn sie ihre Flächen bewässern.
Landwirte bleiben bisher verschont – in anderen Bundesländern müssen sie zahlen
Das Anzapfen von Grundwasser oder Oberflächengewässern ist für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern noch kostenlos. Dagegen bildet sich Widerstand. Während die Privathaushalte über ihren örtlichen Wasserversorger zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts in Hove von 0,10 Euro je 1.000 Liter veranschlagt werden, wenn es sich um Grundwasser handelt, entnehmen die Landwirte ohne zu zahlen. Nicht immer gehen sie damit auch sorgsam um. In Niedersachsen zahlen sie beispielsweise auch, in NRW wiederum nicht. Eine einheitliche Lösung gibt es nicht. Die Bundesumweltministerin will mit der Nationalen Wasserstrategie für eine einheitliche Lösung sorgen. Denn in Bayern und Thüringen wird gar kein Entgelt fällig – weder für Haushalte, noch für Industrie oder Landwirte, zudem sind die Länderregelungen uneinheitlich. Die Nationale Wasserstrategie will „Anreize zur sparsamen und effizienten Wassernutzung“ schaffen. „Es soll die Weiterentwicklung von Wasserentnahmeentgelten und ggf. bundesweite Einführung durch Bundesrecht geprüft werden, aus deren Einnahmen z. B. Maßnahmen zur Zielerreichung Nationale Wasserstrategie der WRRL finanziert werden können“, heißt es in dem noch nicht veröffentlichten Papier, dass sich in der Ressortabstimmung der Bundesregierung befindet.
Minister Backhaus will nun im Rahmen einer „Allianz für sauberes Wasser“ eine Änderung für Mecklenburg-Vorpommern herbeiführen. Sein Ministerium bereitet eine Änderung des Landes-Wassergesetzes vor. Ein Entwurf befinde sich hausintern in der Abstimmung, hieß es auf Anfrage des NDR. Der Landtag soll darüber noch in dieser Legislaturperiode entscheiden. Es gehe um eine Gebühr für die „wertvolle Ressource Wasser“. Über die Höhe der Beregnungsgebühr sei noch nicht entschieden. Backhaus nannte noch im Juli einen Beitrag von ein bis zwei Cent pro tausend Liter. Das entspricht dem Betrag, den die Wasserversorger für die Entnahme aus Oberflächengewässern zahlen müssen – zwei Cent. Die Einnahmen sollen dem Gewässerschutz zugutekommen. Eine Zweckbindung ist also geplant. In NRW hat jahrelang auch der Finanzminister auf die Einnahmen zugegriffen. Dort ist eine Zweckbindung nicht vorgeschrieben.
Politik ist uneinig
Der Koalitionsvertrag von SPD und Linke sieht ein neues Wassergesetz vor. Der Bauernverband erklärte, er sei in die Planung nicht eingebunden. Man hoffe auf Gespräche mit dem Ministerium. Widerstand kommt aus den Reihen der CDU-Fraktion. Diese lehnt die Gebühr wegen der zusätzlichen Belastung ab. Gerade angesichts immer längerer Trockenperioden werde Bewässerung immer nötiger, so der Landtagsabgeordnete Thomas Diener. Das politische Ziel, Wasserverschwendung zu unterbinden, dürfe nicht dazu führen, „Landwirtschaft in unserem Land noch weiter zu verteuern“, betont Diener, so der NDR. Gerade Gemüseanbau sei arbeits- und bewässerungsintensiv. Höhere Kosten könnten zu Betriebsaufgaben führen, dann müsste mehr Gemüse aus dem Ausland eingeführt werden, warnt Diener. Die Grünen im Landtag unterstützen dagegen die Pläne von Backhaus. Die Wasserentnahme der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei sei in den vergangenen 15 Jahren um das Zehnfache gestiegen. Wegen der klimabedingten Dürrejahre, so der Abgeordnete Hannes Damm, habe sich die Situation nochmals massiv verschärft. Denkbar wäre, so der Grünen-Politiker, Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe durch einen ermäßigten Gebührensatz zu belohnen, wenn sie nachweislich gewässerschonend arbeiten, wenn sie weitgehend auf Pestizide verzichten oder weniger Dünger verwenden.
Neuordnungen der Wasserentnahmen sind unvermeidbar
Es ist sicher keine zu gewagte Behauptung, wenn ich erwarte, dass diese Diskussion jetzt in all den Bundesländern starten wird, in denen Landwirte noch nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Landwirte das Wasser brauchen werden, um Nahrung zu produzieren. Das Wasserentnahmeentgelt sollte daher aber auch als Anreiz verstanden werden, weniger Wasser einzusetzen. Denn so mancher Landwirt bewässert seien Felder auch während der Mittagssonne oder während es regnet. Effizienz muss sich sein. Die Verteilungskämpfe bei der knapper werdenden Ressource Wasser sind unvermeidbar. Schon reduzieren die Wasserbehörden sogar unantastbar geglaubte Bewilligungen für die Entnahmerechte. Es wird eine Neuordnung der rechtlichen und finanziellen Bedingungen für Wasserentnahmen geben müssen. Dabei wird das Wasserentnahmeentgelt oder der Wassercent, wie es auch heißt, eine wichtige Rolle spielen.
Weiterführendes
Brauchen wir höhere Wasserentnahmeentgelte, um das Wassersparen zu fördern?, Lebensraumwasser, 2019
Beitragsfoto: Pixabey alkemade
Meine Meinung ist da klar, das sollte nicht gezahlt werden. Noch weiter beschneiden sollte man unsere Landwirte nicht.
Grüße
Bent