Trinkwasserpreisentwicklung ermöglicht kostendeckende Versorgung

Kunden die in ihrer Wasserrechnung jetzt gestiegene Trinkwasserentgelte feststellen, werden sich womöglich fragen wie das angesichts von „Null-Zinsen“ und drohender Deflation zu rechtfertigen ist. Der Grund lässt sich erklären, in dem man einen Rückblick auf die Entwicklung der Wasserpreise wirft. Während die Wasserpreisentwicklung in den vergangenen. Jahren teilweise deutlich unter dem allgemeinen Preissteigerungsraten geblieben war, entwickeln sich die Wasserentgelte nunmehr auf ein wirtschaftlich tragfähiges Niveau. Zahlreiche Versorger fürchteten ob zu Recht oder unrecht die zuweilen sehr forschen Maßnahmen einiger Kartellbehörden oder wollten in Zeiten intensiven Energiewettbewerbs mit günstigen Wasserpreisen punkten. Nicht wenige wurden auch von ihrer Politik „zurückgepfiffen“. Wer glaubte, sich für seine Preisdisziplin feiern lassen zu können, zahlte diese „Erfolg“ nicht selten mit höheren Wasserverlusten, denn das Sparen fand dann bei der Instandhaltung statt – und das musste sich irgendwann rächen.

(c) Lebensraumwasser (c) Lebensraumwasser

Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Verbraucherpreisentwicklungen

Einzelne Preise zu betrachten, macht keinen Sinn. Daher lohnt ein Blick auf die Bundesstatistik. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte bei seiner monatlichen Veröffentlichung der Verbraucherpreisindizes für Deutschland am 12.4.2016 mit, dass die Preise für „Wasser bei Abgabe an Haushalte“ im Vergleich zum März 2015 um 2,1 Prozent gestiegen sind. Im direkten Jahresvergleich klingt das zwar hoch, wenn man die allgemeine Wasserpreisentwicklung allerdings mit anderen Dienstleistungen des täglichen Lebens vergleicht, relativiert sich der Anstieg. So zogen die Wasserpreise zwischen 2010 und 2016 um insgesamt 9,86 Prozent an, während sich beispielsweise die morgendliche Tageszeitung um annähernd 35 Prozent verteuerte. Auch die Taxifahrt war im Februar 2016 mit 26 Prozent um mehr als ein Viertel teurer als im Februar 2010. Auch wenn sich die „Strompreise“ in jüngster Vergangenheit für viele Verbraucher erfreulich entwickelten, bezogen auf das Ausgangsjahr 2010 lag der Anstieg der Preise bei fast 27 Prozent. Gesunken sind lediglich die Preise für „Müllabfuhr“, „ärztliche Leistungen“, „leichtes Heizöl“ und die „Maklerpreise“. Wie der Vergleich zeigt, liegt der Anstieg der Wasserpreise im Zeitraum von 2010 bis 2016 im unteren Drittel der Preisentwicklungen ähnlicher Dienstleistungen.

Diese Entwicklung verspricht eine Gesundung der wirtschaftlichen Situation vieler Wasserversorger. Nicht wenige leiden noch unter zu geringen Entgelten oder falschen Entgeltstrukturen. Lange Jahre waren sie u.a. von der Politik zur Preisstabilität angehalten worden oder praktizierten Selbstdisziplin. Daher kann es nicht überraschen, dass man immer häufiger von Kostenunterdeckungen hört. Weil die Preise zu niedrig sind, fällt es den Infrastrukturbetreibern immer schwerer, die für Investitionen oder Instandhaltungen erforderlichen Mittel aufzubringen.

Verbraucher können sich jederzeit bei ihrem kommunalen Wasserversorger über die Höhe ihrer Trinkwasserentgelte informieren. Viele Wasserversorger informieren ihre Kunden mittels Tarifblatt auf der Webseite, über ihre Kundenzeitschriften oder stellen die Informationen über Veröffentlichungen der Gemeinden bereit. Jeder Trinkwasserversorger ist verpflichtet, seine Preise bzw. Gebühren zu veröffentlichen. die gesetzliche Grundlage findet sich für die öffentlich-rechtlichen Entgelte („Gebühren“) in den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder (KAG) und für privatrechtliche Entgelte („Preise“) in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). (Quelle: VKU)

Maßgeblich für die Ermittlung der Wasserpreisentwicklung ist der Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Dieser Index misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. An diesem „Warenkorb“ hat die „Wasserversorgung“ einen Anteil von 7,92 Promille. Zum Vergleich: Bier liegt bei 8,63 Promille – und damit ist nicht der Alkoholgehalt – sondern der Anteil am Warenkorb gemeint. Die Preisreihen beruhen in der Regel auf den Ergebnissen monatlicher Preiserhebungen bei einer repräsentativen Auswahl von rund 220 Kommunen in Deutschland. Diese melden „ihre“ Wasserpreise an die Statistischen Landesämter, die diese wiederum als aggregierte Werte dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung stellen. Diese fliessen dann in den Verbraucherpreisindex ein.

Die Preise für Wasserversorgung sind ein Element des statistischen Verwendungszwecks der „Mieten und deren Nebenkosten“ (SEA-VPI-Nr. 04). Sie machen insgesamt 31 Prozent am Warenkorb aus. Während die Mieten im Jahresvergleich um 1,1 Prozent angezogen sind, stiegen die Handwerkerleistungen um rund 2,0 Prozent in etwa auf dem Niveau der Wasserpreise. In dieser Kategorie waren es die Heizölpreise mit einem Rückgang um – 3,8 Prozent von März 2015 auf den gleichen Monat diesen Jahres, die die Entwicklung bei Mieten und Nebenkosten dämpften und die leicht negative Entwicklung mit -0,6 Prozent begründeten.

Konsumenten, die sich über steigende Wasserpreise wundern, können beruhigt werden. Die Tarife steigen im Bundesdurchschnitt moderat an und sorgen damit für Qualität und Versorgungssicherheit – auch wenn die Bierpreise deutlich schwächer gestiegen sind, aber auf das Bier kann man ja verzichten.

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