Bundestag wird sich mit antibiotikaresistenten Keimen in Gewässern befassen

Ein Bericht des NDR brachte antibiotikaresistente Keime in norddeutschen Gewässern in die Öffentlichkeit. Jetzt wird das Thema auf Antrag der GRÜNEN Beratungsgegenstand im Bundestag. Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog soll der Bund in die Verantwortung genommen und das Verursacherprinzip im präventiven Gewässerschutz verankert werden.

Der NDR hatte in zwölf Gewässern in Niedersachsen Proben genommen, die durch Wissenschaftler der Technischen Universität Dresden und des Universitätsklinikums Gießen auf multiresistente Erreger untersucht worden waren. Und überall wurden sie fündig, berichtete der NDR in der Sendung des Nachrichtenmagazins PANORAMA am 6.2.2018.

Auch wenn die Temperaturen gerade wieder steigen, zum Baden ist es sicherlich zu kalt. Aber das heißt nicht, dass Klarheit bei einer möglichen Bedrohung Zeit hätte. Zwar sehen Infektionsmediziner keine unmittelbare Gefährdung von Badenden, es sind aber nicht nur gesunde Menschen mit starkem Immunsystem, die sich ins Wasser begeben. Es sollte daher alles daran gesetzt werden, mögliche Risiken auszuschließen. Zudem werden Oberflächengewässer für die Trinkwasseraufbereitung verwendet und dort muss Sicherheit bei der Qualität bestehen. Deshalb verdient das Thema keinen Aufschub.

Bund soll die Länder beim Gewässerschutz unterstützen

Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN will nun im Bundestag Gegenmaßnahmen anstoßen. Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, den Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft zu reduzieren und sogenannte Reserveantibiotika dort komplett zu verbieten. Zudem soll der Bund aktiv werden und die Bundesländer unterstützen. Ausserdem kritisieren die GRÜNEN, dass die Problematik erst durch Medienrecherchen publik wurden. Zu den präventiven Gegenmaßnahmen, die die Fraktion einfordert, gehört die Einführung eines Grenzwertes von 100 Nanogramm pro Liter für Tier- und Humanarzneimittel im Grundwasser, die Hersteller-, Ärzte- und Apothekerverantwortung bei der Herstellung und Ausgabe von Arzneimitteln, die Information der Verbraucher zur sachgerechten Entsorgung von Arzneimitteln und – last but not least – Finanzmittel für Maßnahmen zum Schutz von Gewässern und Verbrauchern.

Im Antrag der GRÜNEN heißt es (Auszug): „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • den Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft zu reduzieren und sich stattdessen für eine tiergerechte Haltung in der Landwirtschaft einzusetzen.
  • den Einsatz sogenannter Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu beenden, indem Medikamente, die die Weltgesundheitsorganisation als „critically important“ einstuft, (…)
  • gemeinsam mit den Bundesländern einen Bedarfsatlas zu erarbeiten, der das regionale Ausmaß der Belastung von Oberflächengewässern mit Keimen und Schadstoffen wie Medikamentenrückständen, Hormonen u.ä. abbildet. (…)
  • die so systematisch gesammelten Daten als Grundlage für eine verstärkte Erforschung der Entstehung und Verbreitung multiresistenter Keime zu nutzen
  • den vorsorgenden Wasserschutz zu verbessern, indem die Empfehlung des Umweltbundesamts umgesetzt wird, einen Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter für Tier- und Humanarzneimittel im Grundwasser einzuführen
  • bei der Herstellung und Entwicklung von Medikamenten die Umweltverträglichkeit zum Prüfkriterium für Medikamentenhersteller und Genehmigungsbehörden zu machen und somit die Entwicklung zielgenauerer und biologisch abbaubarer Medikamente für Menschen und Tier voranzutreiben.
  • Verschwendung und falscher Entsorgung von Medikamenten vorzubeugen, etwa durch eine gezieltere Verschreibung von Medikamenten, therapiegerechte Mengen sowie passgenaue Packungsgrößen, um unnötige Mengen und Reste zu vermeiden.
  • sich dafür einzusetzen, dass Medikamente nicht über die Entsorgung ins Wasser gelangen, etwa durch bessere Informationen auf den Verpackungen für die Verbraucher*innen, Stärkung der Produktverantwortung der Hersteller bei der Entsorgung von Altmedikamenten und genauere Vorschriften für Krankenhäuser, wie große Konzentrationen von Medikamentenrückständen sicher entsorgt werden.
  • ein Finanzierungskonzept zur Vorbeugung und Entfernung von problematischen Stoffen, etwa durch den Einbau zusätzlicher Klärstufen, aus unseren Gewässern zu entwickeln, das gemäß dem Verursacherprinzip auch Hersteller und Verursacher in die Pflicht nimmt.

Beantwortung einer Kleinen Anfrage klingt wenig beruhigend

Dem Antrag war eine Kleine Anfrage der GRÜNEN zur „Belastung mit antibiotikaresistenten Keimen in Flüssen, Bächen und Badegewässern“ vorausgegangen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf viele Fragen auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen zudem seien „aus Sicht der Bundesregierung notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen in der Deutschen Antibiotikaresistenz-Strategie DART 2020 zusammengestellt.“

Am Donnerstag, den 15.3.2018, wird die GRÜNEN-Abgeordnete Bettina Hoffmann im Plenum einen Antrag einbringen, der heute veröffentlicht worden ist. Nach der Debatte des Papiers im Plenum soll der Forderungskatalog an den Umweltausschuss verwiesen werden.

Hier geht es zum Antrag der GRÜNEN

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