Bedrohen CETA und TTIP unser Wasser? Studie der Stadtwerke Karlsruhe klärt auf.

TTIP und ihre Schwester CETA erregen die Gemüter. Während bei den Verbrauchern Angst und Unsicherheit vorherrschen, sieht der überwiegende Teil der deutschen Wirtschaft der Entwicklung mit Zuversicht entgegen, locken doch erleichterte Zugänge zu den nordamerikanischen Wachstumsmärkten. Ein Wirtschaftsbereich kann definitiv von dieser Zuversicht ausgenommen werden: die Wasserversorgung. Dafür gibt es sehr gute Gründe. Welche das sind, präsentiert eine soeben veröffentlichte Ausarbeitung der Stadtwerke Karlsruhe der Öffentlichkeit.

Auch wenn „Wasser ein Menschenrecht“ ist, sich so einfach der Wasserressourcen in Deutschland zu bedienen, geht dann doch nicht. Die Entnahme regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wonach ein so genanntes „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ besteht. D.h. keiner darf so ohne weiteres entnehmen, es sei denn es liegt ein Wasserentnahmerecht, eine Genehmigung der Wasserbehörden vor. Das gilt für Wasserwerke genauso wie für Wasserkraftwerke, Industrieunternehmen und Landwirte. Das könnte sich aber ändern, zumindest für nordamerikanische Wassernutzer.

CETA
CETA

Bei CETA, der kanadischen Schwester von TTIP, sollen die Wasserentnahmerechte als „Investitionen“ erfasst werden. Das wird TTIP ganz genauso sein. Zu diesen Rechercheergebnissen gelangen Herausgeber Wolfgang Deinlein, bei den Stadtwerken Karlsruhe für den Umweltschutz zuständig, und seine ExpertenkollegInnen bei den Stadtwerken Karlsruhe sowie zahlreiche Juristen. Allenfalls beruhigend ist noch, dass beispielsweise CETA gewisse Einschränkungen bei Wasser vorsieht und sich die Vertragsparteien gegenseitig den Schutz der Ressourcen nach staatlichem Recht zusichern (siehe Abbildung), aber es kann nicht früh genug auf denkbare Szenarien hingewiesen werden, um ein Gegensteuern einzuleiten (CETA S.8).

Was das „Extremszenario“ bedeuten kann, vermag jeder einzuschätzen, der das „Damoklesschwert“ der Abkommen kennt. Bekommt der Investor nicht das was ihm vermeintlich zusteht, kann er klagen – vor einem Schiedsgericht. Nur um den Gedanken zu veranschaulichen: Würde ein amerikanischer Flaschenwasserabfüller mit Abfüllanlagen in Deutschland das in Aussicht stehende Wasserentnahmerecht nicht erhalten, zum Beispiel weil die Wasserbehörde das Recht der öffentlichen Wasserversorgung für vorzugswürdig erachtet, könnte der Geschasste klagen, wenn er schon Investitionen getätigt hätte. Dabei könnte er nicht nur etwaige Vorlaufkosten geltend machen, sondern auch die in Zukunft entgehenden Gewinne. Die US-amerikanischen Wasserversorger werden sich dagegen kaum für den deutschen Markt interessieren, die sind viel zu sehr mit ihrem eigenen Wachstumsmarkt beschäftigt.

Aber das Thema Trinkwasserqualität könnte uns Sorge bereiten, wie die Studienautoren aufzeigen. Weitere kritische Punkte, Informationen und ein beachtliches Werk an Quellen und Kommentierungen finden sich hier

Lebensraumwasser schließt sich an dem Aufruf, die Informationen über die Sozialen Netzwerke zu teilen, sehr gerne an, und bitte um Weiterverteilung.

1 Trackback / Pingback

  1. Bedrohen CETA und TTIP das Wasser? Studie der Stadtwerke Karlsruhe klärt auf | Heidis Mist

Was meinen Sie dazu?

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.