Die Dynamiken und Herausforderungen der Wasserwirtschaft in Deutschland erreichen bisher unbekannte Dimensionen. Viele Konstanten und sicher Geglaubtes werden dadurch in Frage gestellt. Die Bewältigung sollte als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, an der Politik, Bürger und die Wasserbranche gemeinschaftlich arbeiten müssen. Wie dies im Freistaat Bayern bewältigt werden kann, hat Dr. Juliane Thimet, stellvertretende Geschäftsführerin des Bayerischen Gemeindetags, in einem Gastbeitrag beschrieben. Ich lernte die empathische Wasserjuristin im vergangenen Jahr bei der Fachkonferenz des Verbandes in Erding kennen. Sie nahm mein Angebot, ihre Thesen im Blog zu veröffentlichen, erwartungsgemäß gerne an.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung stellen herausragende Pflichtaufgaben jeder Stadt und jeder Gemeinde dar, bei denen sie sich mit Weitblick und langem Atem einer Fülle von aktuellen Herausforderungen stellen muss. Unsere Bürger erwarten dies – sozusagen mit erhöhter Wassersensibilität.
1. ZWEI GUTE NACHRICHTEN VORANGESTELLT
Die letzten Monate haben jedem gezeigt, dass auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand auch und gerade in Krisenzeiten Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. So versorgt die kommunale Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt vor Hochwasser.
Jedem Bürger wird Wasser in Trinkwasserqualität über die Leitung geliefert. Abgerechnet wird der Verbrauch in Tausend-Liter-Einheiten, das entspricht der Abrechnungseinheit von einem Kubikmeter. Anders ausgedrückt kostet ein Liter Trinkwasser aus dem Hahn im Haus im deutschen Durchschnitt unter 0,002 €, also Zweizehntel Cent. Das bedeutet: dass sich wirklich jeder Bürger Trinkwasser aus der Leitung leisten kann, wenn er bei seinen sonstigen Verbräuchen – von Toilette spülen über Duschen bis zum Garten bewässern – aufpasst. 1000 Liter Schmutzwasser werden im bayerischen Schnitt für nur 1,96 € entsorgt.
2. THINK GLOBALLY – ACT LOCALLY – Herausforderungen vor Ort aufnehmen
Der in der Wahrnehmung der Gesellschaft angekommene Klimawandel mit Beiträgen rund ums Wasser das Wasser als menschliches Grundbedürfnis ins Gedächtnis. Jede Gemeinde ist dabei wie nie zuvor in ein globales Geschehen eingebunden. Vom Zugang zu Wasser werden die „Verteilungskämpfe“ der Zukunft ausgehen. So wie heute kein Pass eines Staates für Individuen die Migration verhindert, so wird in Zukunft die Verteilung der wichtigsten Ressource des Blauen Planeten einen enormen Handlungsdruck auf diejenigen, die Zugang zu Wasser haben, ausüben. Wasser ist nicht von Staatsgrenzen abhängig und dabei ein längst nicht an jedem Ort dieser Erde in gleicher Menge verfügbares Gut.
Bezogen auf die Verhältnisse in einer Gemeinde muss das Vorhandensein von Wasser in jedem Bereich einer Gemeinde bekannt sein: Ist Grundwasser vor Ort vorhanden oder muss auf Brunnen außerhalb des Versorgungsgebiets zurückgegriffen werden? Sind die notwendigen Wasserrechte dauerhaft gesichert? Wird das Wasser aufbereitet oder bleibt es weitgehend naturbelassen? Bestehen ausreichende Druckverhältnisse, um auch den Brandschutz mit gewährleisten zu können oder nicht? Wird es von eigenem Personal betreut oder bestehen Verträge oder Satzungen, um eine Betriebsführung zu regeln?
Dazu kommt der spürbare Klimawandel, gezeichnet von den Kapriolen der Niederschläge: Sinkende Grundwasserstände – lokal und global – gehen einher mit Starkregenereignissen. Es gilt also, zeitgleich die zahlreichen Herausforderungen vor Ort anzunehmen und dabei aber auch zu erkennen, welch schützenswertes Gut es global gesehen darstellt, über Grundwasser zu verfügen.
3. WASSERKNAPPHEIT UND DIE BEGINNENDEN VERTEILUNGSFRAGEN – Die Folgen der Dürren nicht abwarten
Wärme, Trockenheit und Wind sind Parameter, die auch vor Ort zu Wasserknappheit führen können. Vielerorts haben wir 2020 bereits das dritte regenarme Frühjahr in Folge erlebt. Die Waldbrandgefahr ist dann in einigen Teilen des Landes extrem hoch. Der entsprechende Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes betrachtet dazu Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsmenge. Der Regenmangel wird durch eine atmosphärische Konstellation ausgelöst, die auch während des Hitzesommers 2018 herrschte. Die Wetterexperten bezeichnen sie als Omegalage. Das bedeutet, dass ein im Uhrzeigersinn rotierendes Hochdruckgebiet das Wetter über Europa bestimmt. An seinen östlichen und westlichen Seiten drehen sich wiederum zwei Tiefdruckgebiete gegen den Uhrzeigersinn.
Die Wettersysteme greifen ineinander wie die Zahnräder eines Getriebes – und sie fixieren einander, so dass Hoch- und Tiefdruckgebiete nicht wie sonst üblich schnell weiterziehen. Regen wird daher dauerhaft um Kontinentaleuropa, aber auch die britischen Inseln herumgeleitet. Der Strömungsverlauf erinnert an den griechischen Buchstaben Omega, daher der Name.
Setzt sich die aktuelle Wetterlage fort, drohen vermehrte Dürren. An der Oberfläche ist davon die Landwirtschaft betroffen. Dürre führt zu einem erhöhten Bewässerungsbedarf. Die Waldwirtschaft steht ohne kurzfristige Lösungen vor diesen Themen. Es sinken aber auch die Grundwasserstände in Bayern kontinuierlich ab, das wirft bei einem Ersterschließungsgrad durch öffentliche Wasserversorgungen von 99,7 % vorrangig zwei Themen auf.
4. ZUWENDUNGEN DES FREISTAATES BAYERN – Finanzielle Förderung bei Härtefällen muss fortgesetzt werden
In Anbetracht der stark sinkenden Grundwasserstände scheint es zum einen wichtig, dass auch Ersterschließungen, die dem Klimawandel geschuldet sind, nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) vom Freistaat Bayern gefördert werden. Hier gibt es – beispielsweise in Niederbayern – Tausende von Eigenbrunnen, die für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Zukunft nicht mehr genutzt werden können. Dadurch entstehen für die Gemeinden und die Bürger unverhältnismäßige Belastungen, weil extrem hohe Kosten für sehr geringe Einwohnerzahlen anfallen. Die vom Klimawandel betroffenen Bereiche standen bei früheren Förderungen der Ersterschließung überwiegend nicht im Brennpunkt, weil die Bewohner über Eigenbrunnen bisher ausreichend versorgt schienen.
Zum anderen wird das Thema „zweites Standbein“ bzw. Redundanzen zentral, um wirklich die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser krisensicher gewährleisten zu können. Dieses Thema greift die RZWas 2018 über eine Regelförderung von Verbundleitungen auf. Die Förderrichtlinie stellt ein Erfolgsmodell des Freistaates Bayern dar. Dieses wird mit Hilfe einer herausragenden Beratungsleistung der bayerischen Wasserwirtschaftsämter umgesetzt. Es handelt sich um ein durchdachtes Konjunkturpaket, das unmittelbar den Bürger entlastet und den Megathemen Klimawandel und verbessertem Umweltschutz Rechnung trägt.
Das Förderprogramm wird als RZWas 2021 für weitere 4 Jahre fortgeführt. Allerdings können die Fördermittel dem Ansturm von 823 Fördertatbeständen zum 30.9.2020 nicht standhalten. Daher wird der Förderumfang zurückgeschraubt statt ausgebaut. Das Programm stellt einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensbedingungen in Stadt und Land dar. Es ist ein Schritt, um die leitungsbezogenen Anpassungen an den Klimawandel in Angriff nehmen zu können. Auch der nicht-staatliche Gewässerbau also Renaturierungen von Gewässern oder der dezentrale Hochwasserschutz über natürlichen Wasserrückhalt sind hier erfasst.
Es würde dem gesellschaftlichen Megathema des Klimawandels nur gerecht, wenn hier ab 2022 noch sehr viel intensiver in die Förderung eingestiegen werden könnte. Globale Veränderungen können nicht allein über lokale Wasser- und Abwassergebühren finanziert werden..
5. SOCIAL MEDIA ZEITEN UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT – Information als Pflichtaufgabe
Richard Connor, Chefredakteur des UN-Weltwasserbericht 2020, betonte gegenüber der Zeitschrift The Guardian, dass die wirtschaftlichen Vorteile einer besseren Wasserver- und Abwasserentsorgung übersehen werden und nicht betont würden. Die Coronavirus-Krise werfe ein neues Licht auf diese Fehler. „Die Erkenntnis der wirtschaftlichen Bedeutung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sollte ein zusätzlicher Katalysator für größere Investitionen sein“ erklärte er gegenüber der Zeitung.
Auch vor 10 Jahren hat die Wasserversorgung in Bayern hervorragende Arbeit geleistet, der Bürger war zufrieden. Aber kaum ein Wasserversorger hatte weiter aufgeklärt oder darüber geredet.
Heute wissen wir nicht zuletzt aus der Klimadebatte, dass die Social-Media-Plattformen jederzeit ein für die Menschen wichtiges Thema lostreten können. Schon morgen kann die Debatte eine „Our water Our life“ Überschrift tragen. Dazu müssen Kommunikationskanäle vorbereitet sein. Dazu müssen die Wasserversorger den Zugang zum Bürger haben, sie müssen Ihre Aufgabe darstellen und mit anschaulich aufbereiteten Fakten Transparenz, Sachlichkeit und Wissen vermitteln können. Wir erleben eine „Twitterisierung der Gesellschaft“ sondersgleichen. Nachdem sich der Flaschenwasserkonsum in Deutschland seit den 70er Jahren vervielfacht hat, ist es durchaus an der Zeit, den Bürgern vor Augen zu führen, dass mit verpacktem Wasser Müll, zusätzliche Spülkosten und unnötige CO2-Emissionen ausgelöst werden, während mit Leitungswasser ein streng kontrolliertes Lebensmittel verpackungsfrei ins Haus geliefert wird.
Wer weiß noch, dass am 1. März 2010 eigens das Kommunalabgabengesetz ergänzt werden musste, um die Öffentlichkeitsarbeit einer Wasserversorgung oder einer Abwasserentsorgung überhaupt gebührenfähig zu machen. Es geht auf eine Initiative des Bayerischen Gemeindetags zurück, dass heute in Art. 8 Abs. 3 Satz 5 KAG sinngemäß folgender Satz steht:
„ZU DEN BETRIEBSNOTWENDIGEN [UND DAMIT GEBÜHRENFÄHIGEN] KOSTEN GEHÖREN AUCH AUFWENDUNGEN FÜR EINRICHTUNGSBEZOGENE INFORMATIONSMASSNAHMEN.“
Was aus der heutigen Sicht eine Selbstverständlichkeit ist, wurde damals intensiv diskutiert. Vor 10 Jahren war es unter Fachleuten nachgerade verpönt, Gutes zu tun und auch darüber zu reden. Einrichtungsbezogene Informationsmaßnahmen sind heute selbstverständlich eine Betriebsnotwendigkeit jedes Wasserversorgers. Sie gehören zum Betrieb der Anlage und sind Teil transparenten Arbeitens. Sie sind auch erforderlich, um sich gegen zunehmende Kampagnen der Mineralwasserbranche zu verwahren.
Dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. wurde am 7. Mai 2020 – erst in zweiter Instanz und nach einem juristischen Krimi – dessen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen einen bayerischen Zweckverband zurückgewiesen. Dieser darf nun wieder feststellen, dass das von ihm frei Haus über jeden Wasserhahn bereitgestellte Trinkwasser „gesund“ ist. Bei der Verbraucherinformation des Zweckverbandes handelt es sich „nicht um eine Maßnahme, die der Förderung des Absatzes eines im Wettbewerb stehenden Produkts des Antragsgegners dienen würde.“
Da der Wasserversorger in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in Art. 57 GO handelt, ist dieses Handeln dem Wettbewerbsrecht, auf das sich der Verband Deutscher Mineralbrunnen berief, entzogen. Dieses Verfahren, das bundesweit Beachtung findet, geht derzeit – nach dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren – in das Hauptsacheverfahren.
Die Kommunikation mit dem Bürger und die Abgrenzung von „fake news“ wird – auch im Abwasserbereich – zum Bestandteil der eigenen Arbeit werden.
6. GLOBALER KLIMAWANDEL UND LOKALE DIGITALISIERUNGSHEMMNISSE – Bayern muss sich digitalen Funkwasserzählern öffnen
Die Wasserversorger und die Abwasserentsorger müssen ihre Netze zunehmend digital überwachen können. Das hat viel mit Antworten auf den Klimawandel zu tun. Es geht dabei auch um die Frage, welcher Endkunde in Zukunft bei Wasserknappheit überhaupt noch mit zu Brauchzwecken genutztem Trinkwasser beliefert werden kann. Es gibt ein Spannungsfeld zwischen Wasserverlusten auf der einen Seite und Verkeimungsproblemen in Leitungen aufgrund zu geringer Wasserabnahmen auf der anderen Seite.
Hier müssen die Anlagen digital aufgerüstet werden. Ein Breitbandausbau über Leerrohre entlang von Leitungsnetzen der Wasserversorger ist dabei eine Chance, die einige Stadtwerke und exemplarisch ein visionärer Zweckverband aus Niederbayern gegangen sind.
Bayern steht sich hier – aufgezeigt am Thema digitaler Wasserzähler – nicht selten selbst im Weg. Verbraucherschutz und Datenschutz werden von der Europäischen Kommission großgeschrieben. Am 25.12.2018 trat die Energieezffienz-Richtlinie in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat bis zum 25. 10.2020 Zeit, die Vorgaben dieser Richtlinie umzusetzen, anders ausgedrückt müssen ab diesem Tag neu installierte Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein.
Betroffen ist das so genannte „Submetering“, also die individuelle Erfassung und Abrechnung von Verbrauchsdaten für Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien. Betroffen sind die Daten der Eigentums- und Mietwohnungen und die innerhalb dieser Wohnungen – also nicht etwa im Keller – verbauten Zähler. Diese müssen demnach mit einem Funksystem zur Ablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs ausgerüstet werden. Sinn und Zweck der Fernablesung ist es, die Verbrauchswerte künftig mindestens einmal pro Monat zu erfassen und den Bewohnern bereitzustellen. Spätestens zum 1. Januar 2027 soll es eine manuelle Ablesung mit Zugang zur Wohnung für Warmwasserzähler nicht mehr geben. Die Daten sind dann in der Regel bei privaten Firmen gespeichert.
Diese Entwicklung auf der EU-Ebene ist nicht vereinbar mit den großen datenschutzrechtlichen Bedenken der bayerischen Datenschützer gegen den Einsatz von fernauslesbaren elektronischen Kaltwasserzählern durch die öffentlichen Wasserversorger in Einfamilienhäusern. In Bayern sind seit 25.5.2018 alle Wasserversorger verpflichtet, allen Eigentümern von Einfamilienhäusern Gelegenheit zu geben, gegen einen funkauslesbaren elektronischen Wasserzähler Widerspruch einzulegen und die Funkfunktion deaktivieren zu lassen. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, liegt auf der Hand.
Der Bayerische Gemeindetag setzt sich dafür ein, das Bürokratiemonster des Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung wieder zu streichen. Es hat den Systemwechsel zu elektronischen und fernauslesbaren Wasserzählern nahezu zum Erliegen gebracht. Art. 24 Abs. 2 GO wurde mit heißer Nadel im letzten Landtagswahlkampf in die Gemeindeordnung hineingestrickt. Schnellschüsse passen manchmal eben nicht in das europäische Gesamtkonzept eines Vorrangs des Verbraucherschutzes und müssen deshalb von einem zukunftsorientierten Gesetzgeber gestrichen werden. Bürokratie wird auch vom Gesetzgeber (und von Normierungsgremien) erzeugt und kann dann auch nur von diesem wieder abgebaut werden.
Die Zeit ist reif, die sichere Digitalisierung der Infrastrukturen Wasserver- und Abwasserentsorgung sogar zu fördern.
7. STRUKTUR DER AUFGABENTRÄGER IN BAYERN
Im November 2019 – also vor der Coronakrise, die alle Kräfte der Gesundheitsverwaltungen zwischenzeitlich bindet – begann eine Schwerpunktaktion der Gesundheitsverwaltungen gegenüber Bayerns Wasserversorgern. Gestartet wurde bei den Versorgern mit über 5000 Einwohnern. Diese beschäftigt sich nicht mit den Anlagen an sich, sondern mit Fragen zu Personal und Organisation. Dazu müssen die Wasserversorger einen 29-seitigen Fragenkatalog beantworten. Das ist für größere Einheiten, die sich ausschließlich mit der Wasserversorgung beschäftigen, voraussichtlich kein Problem.
In Bayern gibt es über 2.000 Wasserversorger und über 2.000 Abwasserentsorger. Viele kleine ergeben ein großes Mosaik und dieses Mosaik ist bunt und schützt vor Privatisierung. Dabei muss jeder noch so kleine Wasserver- oder Abwasserentsorger den gleichen technischen Regeln folgen wie jeder große Wasser- oder Abwasserentsorger. Das ist bei in der Aufgabenvielfalt einer Gemeinde nicht immer einfach. Deshalb haben sich in der Fläche viele „Kleine“ zu sogenannten Zweckverbänden oder gemeinsamen Kommunalunternehmen zusammengeschlossen. Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen sind der Inbegriff einer institutionalisierten interkommunalen Zusammenarbeit. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, wird es einer Intensivierung der Zusammenarbeit beispielsweise in Form von Betriebszweckverbänden bedürfen.
Auch die kleineren Anlagen der Wasserversorgung müssen den 29-seitigen Fragenkatalog beantworten können. Die Checkliste zu Organisation und Betrieb wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt, um die Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltung nach § 3 Nr. 2a Trinkwasserversordnung nach einem bayernweit einheitlichen Schema durchführen zu können. Inhaltlich zieht der Freistaat die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW) als Maßstab heran.
Die Wasserwerksnachbarschaften e.V., ein gemeinnütziger Verein zum Zwecke des Erfahrungsaustauschs und der Fortbildung des technischen Personals aus Wasserwerken, nimmt dies zum Anlass, dies bei seinen fast 70 Nachbarschaften n Bayern zu einem Schwerpunktthema zu machen, um hier keinen Bürgermeister und keinen Techniker unvorbereitet zu lassen. Die Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V., kurz die WWN, sind ein ehrenamtliches Netzwerk, das als gemeinnütziger Verein jährlich rund 3500 technische Mitarbeiter auf Wasserwerken schult.
Die Wasserver- und Abwasserentsorger sollen technisch und organisatorisch so klein wie möglich, aber eben auch so groß wie nötig sein. Sie sind vielfach sehr klein und sollten sich dringend einer freiwilligen „Aufgabenkritik“ stellen, um über kommunale Zusammenschlüsse die Wasserversorgungen in öffentlicher Hand zu halten. Der Satz „runter vom Kirchturm und rüber zum Nachbarn“ soll hier auch den neugewählten Bürgermeistern Mut machen, für Wasser und Abwasser Zusammenschlüsse zu bilden, die sich diesen hochspezialisierten Aufgaben ausschließlich widmen können. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind kritische Infrastrukturen, die in Ihrer gesellschaftlichen Überlebenswichtigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden können.
8. ERGEBNIS
DIE SENSIBILITÄT FÜR UMWELTTHEMEN STEIGT. DIE WASSERWIRTSCHAFT IST GEFORDERT UND IN DER LAGE, ZUM UMWELTSCHUTZ UND ZU STRUKTURANPASSUNGEN INFOLGE DES KLIMAWANDELS EINEN RIESENBEITRAG ZU LEISTEN.
Kontakt
Dr. Juliane Thimet
Direktorin
Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds
Vorsitzende der Wasserwerksnachbarschaften Bayern e.V.
Bayerischer Gemeindetag
Dreschstraße 8, D-80805 München
Tel.: 089 360009-16
E-Mail: juliane.thimet@bay-gemeindetag.de
Homepage: www.bay-gemeindetag.de
Weiterführendes
- Bayerischer Gemeindetag – Website
- Wasserwerksnachbarschaften WVN e.V. Bayern – Website
- Fakten! Fakten! – Bayerns Grüne fordern nachhaltigeres Wassermanagement, Lebensraumwasser
- Wie „Schau auf die Rohre“ die Wasserversorgung wahrnehmbar macht, Lebensraumwasser
- Ende des „Wasserreichtums“ in Bayern? Was ist zu tun?, Lebensraumwasser
Kleine Anmerkung: 1 Liter Wasser kostet zweizehntel cent und nicht zweihunderstel cent, wenn ich das richtig gerechnet habe….trotzdem natürlich unschlagbar günstig.
Um den Tagesbedarf an Trinkwasser (127 Liter/Person) zu decken muss man übrigens nur 1 Minute 31 Sekunden arbeiten. Für fünf Euro kann man rund 2.500 Liter Leitungswasser trinken; das reicht für 5,3 Jahre. Und dazu erfolgt die Lieferung frei Haus! (zitiert aus Branchenbild der deutschen Wasserwirtschaft 2020)