Fakten! Fakten! – Bayerns Grüne fordern nachhaltigeres Wassermanagement

Nach den vorausgegangenen Sommern mehrere sich politische Initiativen zum Schutz des Wassers. In Bayern hat die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen nun einen Antrag eingebracht, der auf den quantitativen Schutz des Wassers abzielt. Unter dem Titel „Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen“ wird die Staatsregierung des Freistaats aufgefordert, eine Reihe von gesetzlichen und administrativen Regelungen zu treffen, die ein nachhaltigeres Wassermanagement bewirken sollen. Damit soll Wasser nicht nur qualitativ geschützt werden, sondern das Vorsorgeprinzip bei den Wasserressourcen auch mengenmäßig greifen. Die Grünen haben für diesen Beitrag auch einige Fragen beantwortet.

Wasserentnahmeentgelt für gemeinwohlorientierten Gebrauch der Ressource Wasser

So wird die Staatsregierung wie schon Anfang des Jahres aufgefordert, ein Wasserentnahmeentgelt in Bayern einzuführen und damit die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Bayern ist neben Thüringen und Hessen das einzige Bundesland, dass auf die Einnahmequelle und den Anreizmechanismus für die Wasserentnahme verzichtet. Über ein Wasserentnahmeentgelt würde sich aus Sicht der Grünen ein gemeinwohlorientierter Gebrauch der Ressource Wasser regeln lassen. In Art. 9 der EU-Wasserrahmenrichtlinie werde eine Deckung der Kosten für die Wasserdienstleistungen gefordert. Damit sollen die Umwelt- und Ressourcenkosten über das Wasserentnahmeentgelt in den Wasserpreis eingerechnet werden. Dort, wo Endnutzer das Wasser entnehmen, soll dieser unmittelbar zur Kostentragung herangezogen werden. Im Gegenzug wären die Einnahmen zweckgebunden für den Gewässerschutz einzusetzen. Schon 2016 und 2020 hatten die Grünen jeweils im Zuge der Beratungen zum bayerischen Landeshaushalt erfolglos vorgeschlagen, bei Entnahme von Grundwasser 8,0 Cent je Kubikmeter (bzw. 6,0 Cent) und bei Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern 2,5 Cent je Kubikmeter zu erheben.

Schlichte Fortschreibung der Grundwasserneubildung führt zur Unausgewogenheit der Wasserbilanzen

Auf meine Frage, ob mit dem Wasserentnahmeentgelt auch Landwirte erfasst werden sollen, antwortet die Grüne Rosi Steinberger, die auch Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag ist, „wir wollen die Landwirtschaft mit einbeziehen, allerdings mit einem Freibetrag für kleine Entnahmemengen. Gerade in Unterfranken und Niederbayern spielt auch die Landwirtschaft bei der Grundwasserabsenkung eine große Rolle.“ Bekanntlich sind dies jeden Regionen, die am stärksten unter den Folgen der Klimaentwicklungen zu leiden haben. Deshalb sollen die Nachhaltigkeitsdefizite beim Wassermanagement angegangen werden, so auch bei den Wasserentnahmerechten. Ich fragte Rosi Steinberger nach etwaigen Defiziten, wie aus dem Antrag hervorgeht. Steinberger darauf, “die Grundwasserneubildung wird in Bayern immer noch auf der Fortschreibung von Werten aus der Vergangenheit berechnet. Dies trägt aber der Klimaüberhitzung nicht Rechnung.“ Hierbei ist Bayern offenkundig kein Einzelfall. In vielen Bundesländern besteht Nachholbedarf bei der Bilanzierung von Dargeboten und Entnahmen, zumal viele Entnahmen gar nicht erfasst werden.

Kampf um Wasserressourcen soll mit Vorrangregelung entschärft werden

Die Grünen argumentieren in ihrem Antrag schliesslich mit einem „längst entbrannten Kampf um Grundwasserressourcen“ in Bayern. Ich fragte, ob Nutzungskonflikte und Dargebotsüberlastungen durch Vorrangregelungen bei der Trinkwassernutzung, wie im Bund und bspw. in NRW erwogen, reguliert werden könnten? Auch hier verweist die Steinberger auf bestehende Defizite in Bayern. „Dazu braucht es ein klares Grundwassermanagement. Bei Niedrigwasser müssen entsprechende Einschränkungen greifen und klar geregelt werden, wer auf wieviel Wasser Zugriff hat.“ Daher ist es nur konsequent, wenn gefordert wird, die Überwachung der Wasserentnahme zu verstetigen und weitergehende Maßnahmen zu prüfen, um illegale Entnahmen zu unterbinden und ein Niedrigwassermanagement für alle betroffenen Gebiete Bayerns einzuführen. Verglichen mit den Plänen der NRW-Landesregierung, die noch in diesem Jahre beraten werden, würden „Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit sie die öffentliche Trinkwasserversorgung und damit die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen, Vorrang vor anderen Wasserentnahmen“ haben. Nach strenger Lesart damit mittelbar auch die der Industrie und der Landwirtschaft.

Da gibt es also viel zu tun im Freistaat. Man wird gespannt sein dürfen, ob der Grünen-Antrag unter den neuen wasserökologischen Gegebenheiten und veränderten klimatischen Rahmenbedingungen das Wohlwollen der Mehrheit im bayerischen Landtag findet.

Quellen/Weiterführendes

  • Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!
    Antrag der Grünen LT-Drs 18/9958
  • Einführung eines Bayerischen Wasserentnahmeentgeltgesetzes, Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2019/2020, Drucksache 18/6678

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