NRW-Landeswassergesetz wird am 29.4. verabschiedet

Was hat die „Duale Karriere für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler“ mit dem Thema Wasser zu tun? Die Lösung: Das ist jener Tagesordnungspunkt, der unmittelbar vor der Verabschiedung des NRW-Landeswassergesetzes im Plenum des Landtages am kommenden Donnerstag, den 29.4.2021 beraten wird. Und zwar am späten Abend.

Freut sich auf das neue LWG: Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (Foto: Gendries; anläßlich eines Interviews)

Es ist kein Expertenwissen, dass ein Beschlussgegenstand am Ende einer Tagesordnung nach dem Willen der Einladenden entweder als unbedeutend wahrgenommen oder nicht Gegenstand einer Debatte werden soll. Das träfe angesichts des Zeitpunkts der Befassung, 20.35 Uhr, auf die Verabschiedung des NRW-Landeswassergesetzes somit zu. Im Plenum des Landtages wird in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts – Gesetzentwurf -, Drucksache 17/9942 als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Drucksache 17/13424 beschlossen.

Es gilt als sicher, dass das Gesetz angenommen wird, denn im Ausschuss waren sich die Regierungsfraktionen einig und haben uneingeschränkt zugestimmt. Inhaltlich wurde nach dem ersten Vorschlag nur wenig geändert. Allerdings werden einige Regeln mittels Verordnung folgen. So heißt es bei der Priorisierung der Entnahmen: „(2) Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit sie die öffentliche Trinkwasserversorgung und damit die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen, haben Vorrang vor anderen Wasserentnahmen. Das Nähere, insbesondere die Grundlagen für die erforderliche Abwägungsentscheidung, wird in einer Verwaltungsvorschrift des für Umwelt zuständigen Ministeriums geregelt. Die übrigen „Knackpunkte“ bleiben. Die Begeisterung über diesen Beschluss wird sicher unterschiedlich ausfallen, je nachdem in welches Lager man schaut. Zwar wurde die bestehende Priorisierung der Wassernutzung erweitert und deutlicher hervorgehoben, die Sicherung der Ressourcen, in dem die Entnehmer von Grund- und Oberflächenwasser auch konsequent erfasst werden, wie in dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion gefordert, wurde dagegen verworfen. Es ist ganz sicher angesichts der Bedingungen des Klimawandels keine zu gewagte Prognose, dass dieser Punkt bald auf die Agenda kommen wird.

Quellen / Weiterführendes

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