Novelle des NRW-Landeswassergesetzes auf dem Prüfstand von Sachverständigen

Dass die Expertenanhörung im NRW-Landtagsplenum am Montag, den 9.11., etwas Besonderes sein wird, war zu erwarten. Immerhin ging es um die Novelle des Landeswassergesetzes und die „Zukunft des Wassers in NRW“. Zudem schuf die Corona-Pandemie besondere Bedingungen. Eingeladen worden waren mehr als ein Dutzend Sachverständige aus den Verbänden und Unternehmen sowie einige Einzelpersonen, darunter auch ich als Wasserblogger.

Nicht nur Corona machte die Anhörung zu etwas Besonderem

Es ging um Großes und Zukunftsweisendes für Wasser und Natur in NRW. Denn neben der Novelle des NRW-Landeswassergesetzes stand auch der Antrag der Grünen-Fraktion „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!“ zur „Zukunft des Wassers in NRW“ auf der Tagesordnung. Die Sachverständigen waren durch seitliche Plexiglas-Abtrennungen Corona-konform voneinander getrennt. Drei Stunden saßen sie dort und beantworteten die Fragen der Abgeordneten. Unruhe kam bereits im Vorfeld der Sitzung auf. Die NRW-Umweltministerin ließ nur wenige Minuten vor deren Beginn per Pressemitteilung verkünden, dass die Novelle auf der Zielgeraden sei, dabei griff sie mehr als nur einen „Knackpunkt“ auf und ließ erkennen, dass die Landesregierung an ihrer Position festhalten werde. Das traf nicht nur die Sachverständigen, deren Stellungnahmen von den Abgeordneten ja erst noch bewertet werden sollten, sondern auch die Parlamentarier selbst. Der Sprecher der Bündnis90/Grünen-Fraktion kritisierte die „Respektlosigkeit“ gegenüber dem Parlament und die Sachverständigen. Dem wurde aus den Reihen der CDU entgegnet, dass auch die SPD bereits am 8.11. mit einer Pressemitteilung vorgeprescht sei.

Spannend aber auch die Inhalte der Sitzung. Nicht nur sprichwörtlich waren jene Experten besonders gefragt, die bei der geplanten Aufhebung des Abgrabungsverbots in Wasserschutzgebieten (§ 35 LWG-Entw), bei der Priorisierung der Trinkwasserversorgung (§ 37 LWG-Entw) oder bei den Gewässerrandstreifen (§ 31 LWG-Entw) Rede und Antwort stehen konnten und sollten. In einer längeren Phase wechselten sich die §§ 31, 35 und 37 von Frage zu Frage ab. Unterbrochen wurde dieses „Dreigestirn“ (heute ist der 11.11.) lediglich von Norwich Rüße (B90/Grüne), der den Grünen-Antrag zu den Berichtspflichten beim Wasserentnahmeentgelt und zum Monitoring der Gewässerbilanzen auf die Agenda brachte.

Bei der Bevorzugung der Trinkwasserversorgung über’s Ziel hinaus geschossen (§ 37)?

Eigentlich wäre die Intention des Gesetzentwurfs, den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung bei Nutzungskonflikten mit Blick auf drohende Knappheitssituationen festzuschreiben, zu begrüßen gewesen. Aber wie an den Stellungnahmen offenkundig wurde, hatte man im Ministerium den Gesetzesentwurf mit „heißer Nadel gestrickt“. Die Experten aus der Wasserwirtschaft, allen voran Dr. Arnt Baer (Gelsenwasser), wiesen auf die praktischen und rechtlichen Probleme der Umsetzung hin, anderen Branchenvertretern waren die dagegen die entstehenden Ungerechtigkeiten wichtiger.

So wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, muss die Genehmigungsbehörde bei einem Wasserrechtsverfahren die Mengen zur Trinkwasserversorgung von den anderen Wassernutzungen trennen, letztere könnten dann leer ausgehen. Das kritisierten erwartungsgemäß die Vertreter der IHK bzw. des Unternehmerverbandes. Sie betonten die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Blick auf die Arbeitsplätze und die Standortsicherheit insbesondere internationaler Konzernunternehmen. Dr. Stefan Cuypers (IHK) machte dies am Beispiel einer finnischen Papierfabrik in NRW deutlich. Die Wasserwirtschaft begründete ihre Kritik damit, dass es für Versorger gar nicht möglich sei, auf Kundenebene zwischen der Nutzung für die „Gesundheit der Bevölkerung“ – wie es im Gesetzentwurf heißt – und für andere Zwecke zu unterscheiden. Versorgungsnetze sind integrierte Systeme mit unbekannten Nutzungen an den Hausanschlüssen. Dies mache eine Differenzierung und den Blick hinter den Wasserzähler unmöglich. Erst gäbe es keine Handhabe, angeschlossene „berechtigte“ Nutzer von der Belieferung auszuschließen, wenn diese ihre Pools befüllen oder ihre Anlagen damit betreiben. Dr. Nolten (CDU) brachte an die Adresse der Wasserversorger gerichtet, die Wasserverluste in den öffentlichen netzen ins Spiel. Aus seiner Sicht werde hier zu wenig getan, die Erneuerungsquote erfordert eine fast 200-jährige Lebensdauer. Auch erschienen ihm die vorgetragenen Begründungen zu einseitig, beispielsweise müssten aus seiner Sicht auch die Mineralwasserabfüller berücksichtigt werden.

Erfreulich finde ich, dass Dr. Nolten bei meiner heutigen Nachfrage durchblicken ließ, dass der Gesetzesvorschlag beim § 37 noch eine Änderung vertragen könnte, die die vorgetragenen Differenzierungen berücksichtigt.

Blick auf die Abgeordneten-Sitzbank im Landtagsplenum

Wie ernst ist es der Landesregierung mit dem vorsorgenden Gewässerschutz?

Die Landesregierung verweist bei mehreren Punkten der Novellierung auf den Koalitionsvertrag von 2017. In diesem erklärten CDU und FDP, „Beim Schutz der Gewässer wollen wir dem Vorsorgegedanken konsequenter als bisher Rechnung tragen und den Fokus auf Eintragsvermeidungsstrategien legen“. Vorsorgen bedeutet, dass man etwas verhindert, was negative Folgen im Vorfeld erkennen läßt. Mindestens bei zwei Punkten, die in der Anhörung auf der Agenda standen, suchte man vergeblich nach einer derartigen Zieltreue. Dies betrifft sowohl die Aufhebung des „Schutzes von Wasserschutzgebieten“ (§ 35) als auch bei der Reduzierung der Abstandsflächen bei Gewässerrandstreifen(§ 31). Hierbei spielt die Vorsorge allem Anschein nach nicht die Schlüsselrolle.

Wie schützenswert sind Wasserschutzgebiete (§ 35)?

Wasserschutzgebiete sollen die Wasserressourcen schützen, eindeutiger geht nicht. Dass die oberirdischen Gewinnung von Bodenschätzen hier zumindest ein Risiko darstellt, dürfte unstrittig sein. Aber da sah der Koalitionsvertrag etwas anderes vor „Wir wollen Erschwerungen für den Rohstoffabbau im Wasserbereich wieder zurücknehmen. Wir werden daher die Einzelfallprüfung für Rohstoffgewinnung in Schutzzone III wieder zulassen“ (Koalitionsvertrag für NRW 2017-2022). Derzeit ist die Gewinnung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten, sie kann aber ausnahmsweise zugelassen werden, wenn ein Verbot im Einzelfall nicht erforderlich ist. Der Änderungsentwurf sieht nun vor, dieses Regel-Ausnahmeverhältnis umzukehren und das grundsätzliche Abbauverbot in Wasserschutzgebieten aufzuheben. Das sieht der Entwurf des § 35 LWG nunmehr vor. Die Wasserversorger warnen lautstark und fundiert. Einer der Betroffenen, der Wasserverbund Niederrhein WVN, habe eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben, das diese Risiken für den Grundwasserschutz bestätige, erklärte Jennifer Schäfer-Sack (AGW).

Anders die Vertreter des Baufachverbandes vero. Sie begrüßten dagegen die Änderung. Der Entwurf ermögliche letztlich auch die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, Einzelfallprüfungen in Wasserschutzzonen zuzulassen, die aufgrund der planungsrechtlichen Besonderheiten in NRW bislang ins Leere liefen. Die Behörden seien gar nicht befugt, eine Prüfung vorzunehmen, erklärte vero-Vertreter David Tigges auf die Frage des FDP-Sprechers Markus Diekhoff. Die Aufrechterhaltung des Schutzniveaus solle eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung bewirken, die konkrete, einheitliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Trinkwasserschutz und Rohstoffgewinnung treffen. Das stellt auch die Ministerin in ihrer Pressemitteilung in Aussicht. Zweifel scheinen nicht unberechtigt. Mit Blick auf den Zeitplan dürfte die Novelle und die Aufhebung schneller sein, als der Erlass der Schutzgebietsverordnung. Dieses Vakuum könnte aber für den Gewässerschutz fatale Folgen haben. Auch hier scheint es nicht unberechtigt, davon auszugehen, dass es seitens des Ministeriums noch eine Korrektur an dem Vorgehen insoweit gibt, um diese zeitliche Lücke zu verhindern, ließ auch die Ministerin in ihrer Pressemitteilung durchblicken.

Wie breit sollten Gewässerrandstreifen sein (§ 31)?

Der Gesetzgeber will mit dem Entwurf die bisherigen Regelungen des § 31 LWG zu Gewässerrandstreifen weitestgehend streichen und auf die Vorgaben des Bundes-Wasserhaushaltsgesetzes zurückgehen. Empathisch machte BUND-Vertreter Dr. Georg Gellert in seinem Statement deutlich, dass es eine fatale Entscheidung gegen den Natur- und Insektenschutz sei, wenn – wie im Gesetz vorgesehen – die Randstreifen von zehn Metern auf nur noch fünf reduziert werden sollen. Dadurch, so die Experten Prof. Daniel Hering und Dr. Gellert unisono würden Schutzfunktion und Lebensraum Gewässerrandstreifen beträchtlich geschwächt. Um deren Nutzen zu relativieren, war in der Gesetzesbegründung auf Eintragspfade aus anderen Quellen (Kläranlagen, Drainagen) verwiesen worden. Hier bemängelten die Naturschützer und Experten die fehlenden Vorgaben zur wirksamen Verminderung dieser anderen Eintragspfade. Die Vertreter der Landwirtschaft hatten dagegen eine andere Agenda, sie lehnten erwartungsgemäß ein Abweichen vom Gesetzesvorschlag ab und schlugen sogar eine Reduzierung des Gewässerrandstreifenschutzraumes auf einen Meter vor, wie es Niedersachsen bevorsteht.

Kommen jetzt Evaluierung des Wasserentnahmeentgelts und ein umfassenderes Wassermengenmonitoring?

Die Grünen hatten mit ihrem Antrag ein umfassenderes Monitoring, d.h. vollständige Erfassungen und Bilanzierungen der Wasserentnahmen, auch im landwirtschaftlichen Bereich, vorgeschlagen. Zugleich forderten sie in ihrem Antrag eine Evaluation des Wasserentnahmeentgelts (WasEG). Hierzu befragt, machte ich als Ökonom deutlich, dass es hierbei um etwas eigentlich Selbstverständliches geht. Sowohl in quantitativer Hinsicht der Wasserbilanz, als aus ökonomischem Blickwinkel bei den WasEG’en komme es mit dem Blick auf die Zukunft darauf an eine valide Planungsgrundlage zu schaffen. Die äußeren Rahmenbedingungen werden angesichts des Klimawandels sowohl die Ressourcen beeinträchtigen, als auch veränderte Wassernutzungsstrukturen zur Folge haben. Zugleich werden die WasEG-Einnahmen auch in den kommenden Jahren weiter sinken (von aktuell rd. 84 Mio. € auf 70 bis 75 Mio. € in 2030), während auf der anderen Seite die Ausgaben insbesondere für die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie massiv steigen werden. Wer beim WasEG und der Finanzierung der WRRL-Maßnahmen einen politischen Blindflug vermeiden und dabei auch die Frage der Verursachergerechtigkeit der WasEG beantworten wolle, könne sich einer Evaluierung des WasEG nicht verschließen (zu diesem Themenkomplex erscheint in Kürze ein eigenständiger Beitrag). Wenn die Reaktion aus den Reihen der CDU von mir nicht falsch gedeutet worden sind, dürfte hier eine Annäherung der Positionen erwartet werden. Schließlich erklärte Dr. Nolten (CDU) erklärte in der Debatte vom 26.6.2020, ich zitiere „Die Evaluation des Wasserentnahmeentgelts ist mit Blick auf die bisherigen abgabepflichtigen Nutzungen durchaus sinnvoll.“ Und Ministerin Heinen-Esser in derselben Sitzung: „Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Anpassungsstrategie spielt auch das Wasserentnahmeentgelt eine Rolle. Damit wird auf einen gemeinwohlverträglichen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser hingewirkt.“ Genau darauf zielen der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und meine Stellungnahme ab. Insoweit sind die beiden Richtungen schon identisch. Das stimmt zuversichtlich.

Wie es weitergehen könnte

Eine der zentralen Fragen dürfte jetzt sein, wie es mit der Novelle und dem Antrag der Grünen zur Zukunft des Wasser in NRW weitergehen könnte. Dazu hörte ich auf anschliessende Nachfrage mehrere Sichtweisen. Die eine geht von einer Verabschiedung noch in diesem Jahr aus, was dann in Landtagssitzung Mitte Dezember der Fall wäre. Wenn es aber tatsächlich noch zu kleineren Modifikationen an dem Entwurf des Gesetzes kommen sollte, dürfte das 1. Quartal 2021 das realistische Zeitziel sein. Wir werden sehen.

Quellen

2 Trackbacks / Pingbacks

  1. NRW-Landeswassergesetz wird am 29.4. verabschiedet | LebensraumWasser Der Wasser-Blog
  2. "Wir sind in der Situation: NRW trocknet aus", warnt Umweltminister Krischer. – Vorschläge zum Vordenken und Handeln | LebensraumWasser Der Wasser-Blog

Was meinen Sie dazu?

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.