NRW-Erlass schiebt Abgabetermin für Wasserversorgungskonzepte und konkretisiert die Inhalte.

„Wasserversorgungskonzepte“ in NRW nehmen Konturen an. Ein soeben veröffentlichter Erlass des Umweltministeriums (vom 11.4.2017) entschärft den ursprünglichen Zeitdruck und hilft mit einer Gliederung, damit alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt werden. Im Sommer finden Informationsveranstaltungen statt, nicht alle sind kostenlos. Kommunen und Versorger sollen zusammenarbeiten. Auch wenn die Wasserversorger die Konzepte erarbeiten sollen, die Verantwortung liegt bei den Kommunen. Ob den Kommunalpolitikern bewußt ist, dass sie damit auch über Kosten und Entgelte entscheiden? (800 Wörter – Lesezeit 4 Minuten)

NRW hat mit der Novelle des Landeswassergesetzes die Kommunen in die Pflicht genommen und ihnen die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten angetragen. Dem Gesetzgeber geht es insbesondere um die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung (§ 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW). Dafür sollen die Kommunen ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung ihrer Wasserversorgung aufstellen. Die Angaben sollen den Bezirksregierungen ermöglichen, „nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in Zukunft sichergestellt ist“.

Abgabefrist wird verlängert

Das Konzept soll(-te) erstmalig zum 1. Januar 2018 durch die Gemeinden bei der zuständigen Bezirksregierung vorgelegt und danach alle sechs Jahre fortgeschrieben und erneut vorgelegt werden. Der Erlass sieht vor, dass die Bezirksregierungen nicht vor dem 30. Juni 2018 tätig werden sollen, sofern die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. In dem Erlaß heisst es: „Das Primat liegt beim ersten Konzept weniger in der fristgerechten Vorlage als in der Substanz der Wasserversorgungskonzepte.“

Mustergliederung gibt Hilfestellung. Prognosen sind gefragt

Als Arbeitshilfe wurde gemeinsam mit den Fachverbänden der Wasserversorgung eine Gliederung erstellt. In der sollen alle Themen benannt sein, die im Regelfall im Wasserversorgungskonzept angesprochen werden sollten. Da die Vielfältigkeit der Wasserversorgungssysteme in den einzelnen Gemeinden nicht in einer Gliederung abgedeckt werden kann, wurde eine begleitende Liste mit verschiedenen Beispielen zu den jeweiligen Gliederungspunkten erstellt. Diese Beispiele sollen Anregungen geben, wie einzelne Sachverhalte dargestellt werden können. Besondere Herausforderungen dürften die Bedarfsprognosen und Klima-Szenarien darstellen. Während die technische Ausstattungen und Ressourcen von den Wasserversorgern eigentlich auf „Knopfdruck“ abgerufen werden dürften, werden ihnen Bedarfsprognosen für die nächsten 10 oder 20 Jahre Kopfzerbrechen bereiten. Aber es läßt sich noch steigern, denn auch Spitzenbedarfe und kommunale Löschwasserbedarfe müssen abgeschätzt werden.

Der Erlass gibt den Behörden Prüfungsschwerpunkte vor. Besonders zu prüfen sind jene Gemeinden und Themen, bei denen Maßnahmenbedarf bestehen könnte. Die jeweiligen Gemeinden sollen darüber im Vorfeld informiert werden. Im Hinblick auf die Sicherheit der Wasserversorgung dürften dies Gefährdungen der Wasserqualität und der Versorgungssicherheit sein. Die Mustergliederung widmet diesem Thema mit „Gefährdungsanalyse“ ein eigenes Kapitel. Die Wasserversorgungskonzepte sollen von den Wasserversorgern erstellt werden, da diese über den Großteil der erforderlichen Informationen und Daten verfügen. Das wird die Kommunen aber nicht aus der Verantwortung entlassen. Denn das Konzept müssen letztendlich die Stadt- bzw. Gemeinderäte beschliessen.

Im Sommer finden zahlreiche Informationsveranstaltungen statt

Noch scheint vieles unklar. Daher wird das MKULNV am 13. und am 29. Juni 2017 Fortbildungsveranstaltungen zum Wasserversorgungskonzept im BEW Duisburg durchführen; diese sind allerdings kostenpflichtig. Eine kostenlose Informationsveranstaltung des IWW in Mülheim an der Ruhr am 3. Mai ist bereits ausgebucht, wie die Website Interessierten erklärt; möglicherweise gibt es eine Folgeveranstaltung. Auch die rhenag AG befasst sich in einer Fachveranstaltung am 22. Juni in Köln mit dem Thema Wasserversorgungskonzepte. Im März 2018 soll es Erfahrungsaustausch zwischen den Bezirksregierungen geben. Schon jetzt ist das MKUNLV auf der Suche nach „Best Practices“.

Kostenschätzungen und wirtschaftliche Aspekte fehlen 

Gerhard Odenkirchen hatte im vergangenen Jahr bei der Begründung für die Wasserversorgungskonzepte (WVK) auf die Verpflichtung der Kommunen hingewiesen, sich mit ihrer Wasserversorgung zu befassen. Immer nur auf den Versorger zu verweisen, wenn es Probleme gibt, wird dann nicht mehr möglich sein. Zwar werden die Kommunen auch jetzt wieder dienstleistend auf ihre Versorger zurückgreifen – das ist ja sinnvoll und gewollt -, aber am Ende werden sie auch die Verantwortung übernehmen müssen. Auch die von Odenkirchen angeführte Analogie zu den Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK) darf als zutreffend bezeichnet werden. Leider hat der Gesetzgeber eine Analogie ausgelassen: die Kostenschätzungen. Denn bei den ABK sind auch die geschätzten Kosten darzustellen. In der Mustergliederung der Wasserversorgungskonzepte taucht dieser Aspekt nicht auf. Jedes Konzept braucht eine ökonomische Basis. Es ist fraglich, ob den Ratsmitgliedern wirklich klar wird, welche wirtschaftlichen Konsequenzen mit den Maßnahmen verbunden sein werden. Schlimmstenfalls mündet es in einem „politischen Wünsch-Dir-Was“. Interessant dürften zudem spätere Preisdiskussionen werden. Denn wenn die Räte die Konzepte beschlossen haben werden, dürfen sie sich auch den wirtschaftlichen Folgen nicht verschliessen – und dazu gehören auch Entgeltanpassungen.

Noch einen anderen Vorteil hätte die Aufnahme wirtschaftlicher Aspekte geboten: Mit Wasserversorgungskonzepten bestimmen die Kommunen den Umfang der Leistung und entlasten damit die sachliche Rechtfertigung durch die Wasserversorger, wenn es mal um eine kartellrechtliche Beurteilung gehen sollte. Beim Stichwort Kartellrecht sollte auch die Kosten der Belieferung durch Vorlieferanten nicht unerwähnt bleiben. Wenn die kommunalen Gremien sich für eine Lösung entscheiden, dürfte dies auch als sachliche Rechtfertigung verstanden werden. Aber dazu später mehr.

Quellen und weitergehende Informationen

Foto: Canstockphoto.com

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  1. Hilfestellung und erste Erfahrungen bei NRW-Wasserversorgungskonzepten präsentiert | LebensraumWasser - Der Wasser-Blog

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