Womit NRW-Kommunen bei Wasserversorgungskonzepten zu kämpfen haben werden

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Für Kommunen war die Zukunftssicherung ihrer Wasserversorgung wohl nie dringlicher. Knapper werdende Ressourcen, Nutzungskonflikte und Investitionserfordernisse in Folge des Klimawandels sind Herausforderungen, die resiliente Infrastrukturen fordern. Da kommt die in NRW am 30.6.2023 gestartete zweite Runde der Wasserversorgungskonzepte eigentlich gerade recht. Aber immer noch fehlt die Landeswasserstrategie. Sie könnte die verbindende Klammer bilden und Orientierung bieten. In vielen Kommunen wurde das erste Wasserversorgungskonzept im Jahre 2018 als „Geheimsache“ behandelt. Veröffentlichung? Zumeist Fehlanzeige. Damit dürften sich Bürgerschaften, Medien und Verbände heute nicht mehr zufrieden geben. Auch wird die Datendürre auf kommunaler Ebene bestehen bleiben, denn das Zuständigkeits-Wirrwar bei wichtigen Planungsdaten ist erschreckend. Nicht zuletzt fehlt die Einbindung der Industrie und Landwirtschaft vor Ort. Da wundert es schon, wie die Kommunen angesichts der zunehmenden Herausforderungen in Folge des Klimawandels planen sollen. Den einen oder anderen Geburtsfehler der Wasserversorgungskonzepte ihrer Vorgänger hätte die neue Landesregierung ohne weiteres beseitigen können. Und dennoch ist es nicht so, dass die kommunalen Spitzenverbände und wasserwirtschaftlichen Fachverbände im Vorfeld nicht eingebunden gewesen wären.

In NRW haben die Gemeinden nach § 38 Absatz 3 ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzu­stellen. Das Konzept war Ihnen erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen, ist alle sechs Jahre fortzuschreiben und daher zum 30. Juni 2024 erneut überarbeitet vorzulegen, wenn es bis zum 31. Dezember 2023 nicht fristgerecht gelingen sollte. In der ersten Runde hatte es ordentlich gepoltert. Die Kommunen oder vielleicht auch die von ihnen beauftragten Wasserversorger konnten die Fristen nicht einhalten oder die Anforderungen nicht erfüllen. Für einige gab es Nachsitzen und Nachbessern. Jetzt dürfte es besser laufen. Mindestens sollen die Konzepte nicht mehr so textlastig werden. Ob sie in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wirklich aussagekräftiger werden und eine konzeptionelle Grundlage für die Stärkung der Resilienz der örtlichen Wasserversorgung darstellen, steht auf einem anderen Blatt. Das zugrundeliegende Ziel ist auf jeden Fall richtig und wichtig.

„Geheimsache“ Wasserversorgung?

Das Interesse der Öffentlichkeit an der Sicherheit und Zukunft der kommunalen Wasserversorgung war noch nie so groß wie aktuell. Medien und Verbraucher wollen wissen, wie es künftig in ihrer Kommune weitergeht. Trotz des starken öffentlichen Interesses gibt es keine eindeutige Festlegung der Veröffentlichungspflicht. So heißt es im Erlass des Ministeriums dazu: „Ich weise darauf hin, dass ich plane die überarbeiteten Wasserversor­gungskonzepte aus der Vorlage 2024 nach Prüfung und Nichtbeanstan­dung zentral zu veröffentlichen„. Wieso steht dort nicht eindeutig, „Ich werde die Konzepte veröffentlichen!“? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Dabei wird der beliebten Ausrede „Geschäftsgeheimnisse“ und „Datenschutz“ in der Gliederung bereits ein Riegel vorgeschoben. So heißt es, „wegen der geplanten Veröffentlichung seien diese Aspekte bei der Abwägung der Darstellungstiefe ebenfalls zu berücksichtigen“. Dort wird auch der Verwendungszweck in Richtung Öffentlichkeit adressiert: „Die Informationen im Wasserversorgungskonzept sollen aber geeignet sein Aussagen zur langfristigen Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung und Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen nachzuvollziehen.“ Genau diesen berechtigten Anspruch haben die Öffentlichkeit und die vielfältigen Interessenvertreter wie aus Bürgerschaft und Umweltschützern.

In der vergangenen Runde 2018 hatten zahlreiche Kommunen die Anfragen der Öffentlichkeit nach Einblick in die Konzepte abgelehnt und die Ergebnisse geheim gehalten. Begründet wurde dies auch bei meinen Anfragen mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit der Daten oder schlicht wegen der fehlenden Regelung der Anspruchsberechtigung der Öffentlichkeit. Sollte das heute wieder so sein, kann ich nur empfehlen auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) zu verweisen. Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. Also im Zweifel auf das UIG verweisen und hartnäckig bleiben.

Wir wollen doch nicht nur die Wertschätzung des Wassers, sondern auch die Wertschätzung der Infrastruktur erhöhen. Da sollten die Bürger auch wissen, wo die Herausforderungen liegen und was getan werden muss. Womöglich ist ihnen dann auch bewusst, wie preiswert die wasserwirtschaftlichen Leistungen des Versorgers tatsächlich sind.

Wasserversorgungskonzepte sollen auch mögliche Wasserbedarfe selbst versorgender Unternehmen und Landwirte berücksichtigen

Ein wenig erstaunt war ich beim Lesen, dass in einer von der Farbe schwarz dominierten Tabelle, die privaten Entnahmen für Trinkwasserzwecke auf Gemeindegebiet enthalten waren. Hintergrund ist, dass die privaten Entnahmen dem Betreiber der öffentlichen Wasserversorgungsnetze i.d.R. nicht bekannt sind. Es ist aber, so die Logik der Wasserversorgungskonzepte nicht auszuschließen, dass einzelne (bisher nicht bekannte) Entnehmer, also Industriebetriebe, Lebensmittelproduzenten etc. ihre Versorgung zukünftig nicht mehr über die Eigenproduktion gewährleisten können und dann beim örtlichen Wasserversorger anklopfen müssten. So „kann ein zusätzlicher Wasserbedarf für die öffentliche Wasserversorgung entstehen“, heißt es in den Erläuterungen. Man könnte auch meinen, dass man ein solches Konzept gemeinsam mit den nicht öffentlichen Wasserentnehmern erstellen kann, um diese frühzeitig auch von ihrem Bedarf her in die konzeptionelle Gestaltung und in die Planung der Wasserbedarfsmengen zu berücksichtigen. Es mag ja auch sein, dass es keine verfügbaren Wassermengen des öffentlichen Wasserversorgers mehr gibt. Übrigens ist das in Niedersachsen bei den dortigen Wasserversorgungskonzepten genauso gemacht worden. Da wurden die Unternehmen und die Landwirtschaft nach ihren Wasserbedarfsentwicklungen befragt und in die Gestaltung auf Landkreisebene einbezogen. Es wäre doch für die nächste Runde denkbar, hier eine verbindende Klammer zu schaffen, um alle Wassernutzer für Trinkwasserzwecke auf Gemeindeebene frühzeitig einzubeziehen.

Entnahmen_nach_WasEG_in_Gemeinden_2021 (Q: LANUV Materialien Wasserversorgungskonzepte)

In diesem Zusammenhang spielt auch noch ein anderes Thema eine Rolle, dass durch die Wasserwirtschaft geistert: die „Priorisierung“ bei den Wasserentnahmen. Bei der Novellierung des Landeswassergesetzes hatte das Ministerium eine Priorisierungsregel festgeschrieben. Bei Wasserknappheit sollte die Bevölkerungsgesundheit Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben. Die Sachverständigen im Umweltausschuss des Landtages, wozu auch ich gehörte, wandten ein, dass diese Regelung in der Praxis gar nicht umsetzbar wäre, denn die Umsetzung sollte den Wasserversorgern angelastet werden. Sie sollten entscheiden, wer als bevorzugter Entnehmer priorisiert wird und wer bei Wasserknappheit leer ausgeht. Dazu sollte eine Verwaltungsvorschrift erlassen werden. Seit 2021 wartete man darauf vergeblich. Das hat seinen Grund. Die Landesregierung hat die Regelung stillschweigend „kassiert“. Nach mehrmaliger Nachfrage erhielt ich auf die Frage nach der Umsetzung eine Antwort aus dem NRW-Umweltministerium mit folgendem Wortlaut: „Die Fragestellung, wie unterschiedliche Entnahmen aus demselben Netz nach dem Verwendungszweck einerseits getrennt ausgewiesen werden können und andererseits getrennt geregelt werden können, bedarf fachlicher Analysen und zu erarbeitender technischer und rechtlicher Lösungsansätze. Diese sind zunächst bundesweit abzustimmen. Die nationale Wasserstrategie beabsichtigt daher im Aktionsprogramm Wasser unter Nummer 6 (Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln) die Schaffung eines einheitlichen Orientierungsrahmens für lokale oder regionale Priorisierungsentscheidungen, der insbesondere sicherstellen soll, dass jederzeit ausreichende, möglichst ortsnahe Ressourcen für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehen, ergänzt durch Regeln und Kriterien für transparente Entscheidungen über ggf. erforderliche Nutzungspriorisierungen im Fall regionaler temporärer Wasserknappheit, bei der die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser (Vorrang der Trinkwasserversorgung) berücksichtigt wird.“ Genau das hatten wir angeraten. Zusammengefasst: NRW wartet ab, bis der Bund die Nationale Wasserstrategie in konkrete Maßnahmen und Gesetze überführt.

Das Problem ist nur, dass in den Wasserversorgungskonzepten die Kommunen solche potenziellen Nachfragen von Unternehmen und Landwirten, die sich über eigene Brunnen oder mit Oberflächenwasser selber versorgen, aber dies bei Wasserknappheit womöglich nicht mehr dürfen, in ihren Konzepten als potenziell zusätzliche Nachfrager berücksichtigen. Dabei könnte es aber sein, dass die Wasserversorger diese dann nicht mehr werden beliefern dürfen. Es hört sich alles etwas diffus an, ist es aber auch.

Die „Datendürre“ bleibt bestehen

Nachvollziehbar, dass die Kommunen und die ausführenden Wasserversorger nicht überlastet werden sollen. Wenn aber Daten nicht zur Verfügung stehen, die für die Konzeption bzw. die Dokumentation erforderlich sind, dann ist nicht nachvollziehbar, dass auf diese verzichtet werden kann. So heißt es in der Anleitung: „Sind zu einzelnen Fragestellungen keine aktuellen Informationen verfügbar, ist eine Datenerhebung und Datenauswertung im Rahmen der Wasserversorgungskonzepterstellung nicht unbedingt erforderlich. Die Erhebung neuer, aktueller Daten und die weitere Auswertung von Daten kann aber eine abgeleitete erforderliche Maßnahme sein.“ Vermutlich wird diese Regelung dem Umstand geschuldet sein, dass den Verantwortlichen nur insgesamt sechs Monate für die Erarbeitung zur Verfügung stehen werden. Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass diese Öffnungsklausel von einigen „schlafmützigen“ oder überlasteten Kommunen als Ausrede genutzt wird.

Aber in Teilen ist es auch ein Konstruktionsfehler. Denn schon in der ersten Runde gab es Datenlücken bei den Eigenversorgungsanlagen, also solchen Trinkwassernutzern, die auf eigen Brunnen zurückgreifen konnten. Daten dazu lagen weder den Versorgern noch den Kommunen vor, wohl aber den Gesundheitsämtern der Kreise, weil diese die Brunnenbetreiber überwachen. Diese Fälle will man auch jetzt einbeziehen – und hofft auf Daten. Die dazugehörige Tabelle in der vielfältige Daten dazu eingetragen werden sollen, erklärt: „Die Informationen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte sollen die Gemeinde in die Lage versetzen, Bereiche netzungebundener Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet zu erfassen und Handlungsbedarfe für zukünftige Planungen zu berücksichtigen.“ Da zumindest die Kleinentnehmer in der „schwarzen Tabelle“ nicht aufgeführt sind, bleiben hier womöglich auch weiterhin Datenlücken. Denn zumindest in der letzten Runden haben nicht alle Gesundheitsämter die benötigten Informationen aus der Hand gegeben.

Wo bleibt die Landeswasserstrategie?

Im Februar 2020 hatte sich der damalige umweltpolitische Sprecher der GRÜNEN im NRW-Landtag, Norwich Rüsse, in einer Plenardebatte unter der CDU-FDP-Regierung für eine Zukunftsstrategie Wasser NRW stark gemacht. Die Argumente waren gut und stichhaltig. Die Umweltministerin hatte damals auf ihre Bestandsaufnahme verwiesen und so wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt sitzen die GRÜNEN in Düsseldorf gemeinsam mit der CDU in der Landesregierung. Da sollte man doch meinen, dass die Wasserstrategie aus den Schubladen der Regierungsfraktionen gezogen wird, auch um den Kommunen bei der Gestaltung ihrer kommunalen Wasserversorgungskonzepte eine strategische Orientierung und Leitplanken zu geben. Fehlanzeige! Auf meine Frage an die GRÜNEN erhielt ich vor einigen Wochen die Auskunft, dass der Koalitionsvertrag eine andere Vorgehensweise vorsehe. So heißt es dort: „Zunächst soll ein „Landeszentrum Wasser“ gegründet werden, um die Kompetenzen zu bündeln, um den Herausforderungen im Umgang mit der Ressource Wasser gerecht zu werden. Das Landeszentrum soll eine „Zukunftsstrategie Wasser“ entwickeln.“ Die zuständige NRW-Wasserbehörde, das LANUV, sucht aktuell händeringend nach zusätzlichem Personal für die die wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Es ist kaum vorstellbar, dass jetzt eine weitere Behörde geschaffen werden soll, um als Landeszentrum Wasser zu agieren. Warum dieser Doppelkopf beim Wasser in NRW? Seit zwei Jahren arbeitet die Landesregierung nunmehr auf der Grundlage des Koalitionsvertrages. Die Wasserprobleme im Land werden immer dringlicher. Die Kommunen sollen jetzt planen. Wo, fragt man sich, bleibt die dafür notwendige Orientierung durch eine „Zukunftsstrategie Wasser“?

Übrigens ist das Thema nicht neu, wie das nachstehende Foto zeigt. Schon 2016 hatten sich Experten aus Unternehmen, Ministerien und Fachverbänden zusammengesetzt, um einen MASTERPLAN WASSER NRW zu erstellen. Die Ergebnisse des Brainstormings der 18 Teilnehmerinnen vom 22.9.2016 mündeten jedenfalls in keinen verwertbaren Ergebnissen und finde, wie mir mehrere Teilnehmer jüngst schilderten, in der Schublade, nach dem die die neue Landesregierung unter schwarz-gelb andere Prioritäten gesetzt hatte.

Und wie geht es weiter?

Vieles ähnelt dem Prozess der ersten Runde. Die Wasserversorger werden die Konzepte für die Kommunen verfassen. Diese werden die Vorlagen beraten und am Ende einen Ratsbeschluss fassen, dass dieses Konzept die Wasserversorgung sichern wird – oder aber auch nicht und nach langen Beratungen einen Beschluss fassen, wie die Wasserversorgung gesichert werden kann.

Danach wird das Wasserversor­gungskonzept der jeweiligen Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde übermittelt. Wird es sechs Monate nach Vorlage nicht beanstandet, kann die Gemeinde davon ausgehen, dass mit der Umset­zung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür von der Gemeinde vor­gesehenen zeitlichen Rahmen die Aufgaben nach § 38 Absatz 1 LWG ord­nungsgemäß erfüllt werden. Ein nicht beanstandetes Konzept ist keine Vorentscheidung bei einem möglicherweise folgenden wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. Dafür sind noch viele andere Sachverhalte zu berücksichtigen. Will sagen: wird beim Wasserversorgungskonzept festgestellt, dass die bewilligten Wasserentnahmen nicht ausreichen, müssen zusätzliche Wasserrechte beantragt werden. Man könnte sich allerdings fragen, ob dafür die Datenlage im Konzept wirklich ausreichen wird.

Die NRW-Landesregierung wird sich die Frage gefallen lassen müssen, ob sie mit den Verweisen auf die „Nationale Wasserstrategie“ bei der Priorisierung und dem „Landeszentrum Wasser“ bei der Zukunftsstrategie Wasser in NRW auf Zeit spielen will? Sind sich die Verantwortlichen der Herausforderung beim Thema Wasser wirklich bewusst? Ja, es gab die Ahrtal-Hochwasser-Katastrophe, aber das ändert nichts an den Herausforderungen in der Trinkwasserversorgung. Da sollen die Kommunen in ihren administrativen Grenzen und Zuständigkeiten Wasserversorgungskonzepte erstellen, um die Sicherheit der Versorgung mit Wasser zu gewährleisten, eine verbindende Klammer auf regionaler oder Landes-Ebene dagegen fehlt, weil sich die NRW-Landesregierung an eine Verabredung im Koalitionsvertrag klammert. Man muss nur lange genug warten, 2027 sind wieder Landtagswahlen. Wer weißt, was dann kommt?

Quellen und Weiterführendes

1 Kommentar

  1. So sehr ich auch verstehen kann, dass die Arbeit der Behörden möglichst transparent und öffentlich stattfinden soll, beinhalten die WVK jede Menge Daten über kritische Infrastruktur – Verteilungsnetze, Transportleitungen etc.
    Vielleicht sollte eine reduzierte öffentliche Version der WVK erstellt werden ohne kritische Daten. Wie aussagekräftig diese reduzierten Konzepte dann wären steht aber wohl auf einem anderen Blatt…

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