Darf das Wasser aus Pools und Plantschbecken als Gartenwasser entsorgt werden?

Was geschieht mit dem Wasser aus Plantschbecken und Pools, wenn der Sommer jetzt vorbei ist. Wie sollen den Becken entleert werden, weil sie abgebaut werden müssen? Wer jetzt reflexartig an die trockenen Böden denkt und ein Ablassen des Wassers in den Garten plant, der könnte auf der falschen Fährte sein. Das kann womöglich nicht nur der Umwelt schaden, sondern gegen geltende Gesetze und kommunale Abwassersatzungen verstoßen. Am Ende könnte es teuer werden.

Die langen Standzeiten des Poolwassers machen den Einsatz von Chemikalien erforderlich, diese dürfen auf gar keinen Fall in die Umwelt gelangen. Daher ist es für viele Besitzer von privaten Pools und Plantschbecken ratsam, sich mit der ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung des Wassers zu befassen. Was auf Anfrage bei Verwaltungen und der Recherche entsprechender Regelungen zusammengetragen werden konnte, beinhaltet dieser Beitrag. Doch so viel vorweg: ohne Anfrage bei der zuständigen Kommune sollte man nicht vorschnell das Wasser im Grünen ablassen.

Pools und Plantschbecken im Sommer ein Verkaufshit. Für Wasserversorger eine Herausforderung

Des einen Freud, des anderen Leid. Während viele Händler sich vor Anfragen nach Schwimmbecken nicht retten konnten, sich darüber aber freuen durften, stellten deren zuweilen gleichzeitigen Befüllungen die Wasserversorger wegen der Verbrauchsspitzen vor Herausforderungen. In vielen deutschen Gärten wurden Bade- und Schwimmbecken errichtet und mit mehreren tausend Litern Frischwasser aus der Leitung gefüllt. Der stark zunehmende Trend zu diesem Gartenvergnügen kann allerdings für die Umwelt Schattenseiten haben. Neben dem zumeist hohen Verbrauch an Trinkwasser stellt sich die Frage der Entsorgung des Beckenwassers.

Ohne Chemikalien sind aufblasbare Plantsch- und Kinderbecken gut für den Garten

Das Wasser von Plantschbecken und Kinderschwimmbecken verbleibt in der Regel nicht lange im Becken. Wenn es nicht mit chemischen Zusatzstoffen behandelt wurde, kann es bei der Entleerung als weitgehend unbelastet gelten. Dann kann das Wasser im Garten abgelassen werden, wie mir eine Wasserbehörde auf Anfrage erklärt. Aber trotzdem sind einige Regeln zu beachten:

  • In Gärten darf eine Verrieselung nur dann durchgeführt werden, wenn das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.
  • Das Wasser sollte langsam und großflächig über eine Passage des bewachsenen Oberbodens (geschlossene Vegetation mit ausreichender Sickerfähigkeit) versickert werden.
  • Wenn das Wasser unbedenklich ist (also keine Zusatzmittel und keine Sonnencremes enthält), kann es auch zum Gießen von Pflanzen oder zum Rasensprengen genutzt werden.
  • Beim Ablassen des Wassers dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.
  • Gegebenenfalls sind Wassermengen zu drosseln und das Ablassen auf mehrere Tage zu verteilen, wenn das Grundstück nicht genügend Platz bietet, um das gesamte Wasser aufzunehmen.

Wasser aus Pools und Gartenschwimmbecken mit Chemikalien wird Abwasser und muss im Kanal entsorgt werden

Poolwasser, das lange im Schwimmbecken verbleiben soll, wird in der Regel chemisch behandelt bzw. desinfiziert, unter anderem mit Chlor, Algenschutzmittel, Salz, etc. Ebenfalls wird das Poolwasser durch seine lange Nutzung mit Sonnenschutzcremes verunreinigt. Hier sind daher die Regeln deutlich strenger:

  • Während das Chlor in der Regel unterhalb der Nachweisgrenzen liegen wird, weil es sich abbaut, könnten andere Zusatzstoffe noch enthalten sein. Diese dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Bei verunreinigtem Poolwasser handelt es sich grundsätzlich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 (1) des Wasserhaushaltsgesetzes, dieses muss dann aus umweltrechtlichen Gründen über den Schmutzwasseranschluss des Grundstücks bzw. Hauses entsorgt werden.
  • Ist das Poolwasser also nicht verunreinigt, so könnte es auch zum Bewässern genutzt werden. Es wird aber vermutlich so sein, dass die Kommune in der Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für genutztes Wasser festgeschrieben hat. Dann wäre das Abwasser grundsätzlich über den Kanal zu entsorgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bei seiner Kommune informieren.
  • In Fall der – genehmigten – Nutzung als Gartenwasser ist darauf zu achten, dass das Wasser langsam, ggf. über einen längeren Zeitraum abgelassen wird. Durch plötzlich anfallende Mengen an Poolwasser kann der Untergrund diese nicht so schnell aufnehmen. Sie können dann oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn oder in dessen Keller fließen.
  • Auch hier gilt natürlich: In Gärten darf eine Verrieselung nur dann durchgeführt werden, wenn das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt.
  • Kleiner Trost: Bezahlt wäre die Leistung der Abwasserentsorgung ja schon, denn die Kommunen erhalten von den Wasserversorgern in der Regel die Angaben zur abgenommenen Trinkwassermenge, danach wird das Abwasser berechnet und die Gebühren festgelegt.

Schmutzwasser ist Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert wird.

§ 54 (1) WHG

Bei der Einleitung in den öffentlichen Abwasserkanal ist auf den Chlorgehalt zu achten

Wird Beckenwasser mit chlorhaltigen Desinfektionsmitteln behandelt, muss der Aktivchlorgehalt und der pH-Wert bestimmt werden. Diese Werte sind durch die einfache Verwendung von Teststreifen oder pH-Metern zu erhalten. Liegt der Aktivchlor-Gehalt höher als 0,5 mg je Liter, so muss das Wasser über einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden ohne weiteren Chemikalieneinsatz im Becken belassen werden. Erst wenn der Wert für Aktivchlor (freisetzbares Chlor) unter 0,5 mg Cl2/L liegt darf dieses Abwasser in Absprache mit der zuständigen Behörde in den öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden. So regelt es beispielsweise das Entwässerungsortsgesetz der Hansestadt Bremen. Der pH-Wert muss bei Einleitung im Bereich von 6,5-10 liegen.

Ungenutzte Chemikalienvorräte gehören selbstverständlich nicht ins Abwasser

Wer seine Restbestände an Pool-Chemikalien entsorgen will, muss dringend beachten, dass es sich hierbei um Sonderabfall handelt. Die Behältnisse und die darin enthaltenen Chemikalien dürfen unter keinen Umständen in die öffentliche Kanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt „entsorgt“ werden. Nicht mehr benötigte Chemikalien sind Abfall, der den entsorgungspflichtigen Körperschaft zu überlassen ist. Sie sind an Wertstoffhöfen mit Sonderabfall-Annahmestationen abzugeben.

Für den nächsten Sommer: Bei der Befüllung darf das Leitungswasser nicht über den Gartenwasserzähler entnommen werden

Viele Kommunen bieten Gartenbesitzern die Möglichkeit von „Gartenwasserzählern“. Mit diesen wird das zur Bewässerung eingesetzte Leitungswasser erfasst, um dies bei der Berechnung der Abwassergebühren abzuziehen. Schließlich wird versickert dies im Garten und muss nicht über das Abwasseresystem abgeführten gereinigt werden. Eben aus diesem Grunde darf das Frischwasser zum Befüllen des Pools nicht über einen extra angebrachten, von Abwassergebühren befreiten Gartenwasserzähler entnommen werden. Sollte eine Befüllung über diesen Zähler erfolgen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Quellen/Weiterführendes

Beitragsfoto: webandi, Pixabay Licence CC
Fotos: Siegfried Gendries

4 Kommentare

  1. Wieder wird abgezockt! Jetzt sind wir Poolbesitzer dran. Ich fülle meinen Pool im Jahr mehrfach nach, da Wasser nunmal verdunstet. Im Winter bleibt es drin. Wieso muss ich jetzt dafür Abwasser bezahlen? Seltsame Logik unserer Gesetzgeber.

    • Ja, jetzt sind Sie Poolbesitzer dran. Luxus und Extrawürste kosten nunmal und hören nicht bei den Kosten für Poolbauer, Wartung und Chemikalien auf. Sie verbrauchen unser aller Wasser in grossem Stil, schaden der Umwelt und hätten es für Ihr Prestigeobjekt gerne auch noch schön billig? Diese Einstellung ist egoistisch und sollte mit extra hohen Gebühren belegt werden: Luxussteuer auf Pools.

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