BUND fordert bei Wasserentnahmeentgelten bundeseinheitliche Regelung für besseren Gewässerschutz

Im Rahmen einer aktuellen Auswertung zu Wasserentnahmeentgelten der Länder fordert der BUND eine einheitliche Regelung zum Wasserentnahmeentgelt auf Bundesebene. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass 13 von 16 Bundesländer eigene Gesetze verabschiedet haben. Um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern aufzuheben und um finanziellen Spielraum für einen besseren Gewässerschutz zu erhalten, sind aber bundesweit einheitliche Regeln notwendig“, so Laura von Vittorelli, Gewässer-Expertin beim BUND, zur heute vorgelegten Studie.

Von Vittorelli erläutert: „Das gemeinsame europäische Ziel ist, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen Zustand sind. Deutschland ist auch deshalb noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen, weil finanzielle und personelle Ressourcen für die nötigen Maßnahmen fehlen. Einheitliche Regeln zum Wasserentgelt schaffen hier Abhilfe, weil darüber Maßnahmen wie Renaturierungen, Rückbau von Querbauwerken und Wiederansiedlungsprojekte finanziert werden können.“ Entscheidend für eine gute Regelung über die Entgelthöhe sei, dass das Verursacherprinzip gelte. Nur so werde eine Lenkungswirkung erzielt, bei der diejenigen zahlen müssen, die das Wasser verunreinigen und nicht die Verbraucher.

Das Wasserentnahmeentgelt, auch Wasserabgabe, Wassercent oder veraltet Wasserpfennig genannt, ist eine landesspezifisch ausgestaltete Abgabe für die Entnahme, das Fördern, Ableiten oder die vergleichbare Verwendung von Grundwasser oder Wasser aus Oberflächengewässern. „Wir brauchen einen nachhaltigeren und ökologischeren Umgang mit der Ressource Wasser“, mahnt die BUND-Expertin. „Wirtschaftszweige, die Wasser nutzen, sollten nicht von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgeltes ausgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Landwirtschaft oder den Bergbau. Vielmehr sollten diese Verursacher sogar höhere Abgabesätze zahlen, als beispielsweise für die Entnahme von Trinkwasser zu entrichten sind.“

Wasserentnahmeentgelte sollten geordnet werden

Nach dem in Mecklenburg-Vorpommern Neuordnungspläne ins Gespräch kamen, hatte ich im Januar in einem Beitrag für die Aufhebung der Ausnahmen für die Landwirtschaft plädiert. Es kann ja nicht sein, dass der Verursacher von Gewässerverunreinigungen von der Kostentragung der anschließenden Beseitigung ausgenommen wird. Deshalb muss der Vorschlag des BUND unterstützt werden.

Hinzu kommt, dass einige Bundesländer wie Bayern, Hessen und Thüringen auf die Erhebung verzichten. Zumindest Hessen denkt über eine Wiedereinführung nach. Sind wir dann doch gespannt.

In NRW dienen die Einnahmen aus der Ergebung der Wasserentnahmeentgelten auch zur Deckung anderweitiger Kosten. In diesem Bundesland gibt es keine Zweckbindung der Einnahmen. Warum nicht? Dann wollen wir doch mal nachfragen…

Das Thema muss geordnet werden. Der BUND hat recht.

Quellen

3 Trackbacks / Pingbacks

  1. BUND will, dass Landwirte für Wasserentnahmen zahlen - LebensraumWasser Der Wasser-Blog
  2. Finanzminister bedient sich beim Wasserentnahmeentgelt. Und was sich noch ändern sollte… - LebensraumWasser Der Wasser-Blog - Siegfried Gendries
  3. Wasserentnahmen sollen in Niedersachsen ab 2024 teurer werden - LebensraumWasser Der Wasser-Blog

Was meinen Sie dazu?

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.