Wie geht es beim Wasser weiter in NRW? Landeswassergesetz und mehr im Umweltausschuss

Am 14. April geht die Novelle des Landeswassergesetzes in NRW in die nächste Runde. Dann berät der zuständige Umweltausschuss. Aber auch zwei andere interessante Punkte zum Thema Wasser stehen auf der Agenda. So wird Umweltministerin Ursula Heinen-Esser über den Bearbeitungsstand der von vielen Gewässerschützern und Wasserversorgern gefürchtete, von Kiesabbaubetrieben aber erhoffte Wasserschutzgebietsverordung berichten. Auch der Antrag der Grünen-Fraktion „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen“ – inhaltlich wichtig, politisch vermutlich chancenlos – soll beraten werden.

Keine Änderungen an der Vorlage des Landeswassergesetzes

Die Novellierung des Landeswassergesetzes befindet sich nach der ersten Lesung zurzeit im Ausschussverfahren.  Vermutlich um übersteigerte Erwartungen zu Änderungen bei der Novelle zu dämpfen, heißt es in der Vorlage des Ministeriums schon mal vorsorglich “neben verschiedenen weitgehend redaktionellen Änderungen und Fehlerkorrekturen wäre aus Sicht des MULNV vor allem ein neuer § 22a einzubringen”. Also keine Änderung bei der geplanten und von Natürschützern wie Wasserversorgern unisono kritisierten Verkürzung der Gewässerschutzstreifen, kein Hinweis auf Anpassung bei der Priorisierung der Wassernutzung oder Freigabe der Wasserschutzgebiete. Manche mögen meine, auch das seien Fehler. Mit dem eingeschobenen § 22a sollen erneuerbare Energie-Vorhaben, die einer Zulassung als Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern nach § 36 WHG bedürfen, ermöglicht werden (hierzu zählen beispielsweise Flächen-Photovoltaik-Anlagen in Wasserschutzgebieten).

Wasserschutzgebietsverordnung soll gesetzliche Freigabe regeln

Neben der Erörterung des Landeswassergesetzes liefert die Landesregierung auch einen Bericht über die Abgrabung in Wasserschutzgebieten und über den aktuellen Stand der Wasserschutzgebietsverordnung.

Für jene, denen dieses Thema nicht vertraut ist, eine kleine Auffrischung: Bisher war es grundsätzlich verboten, in Wasserschutzgebieten Kies oder andere Ressourcen außer Wasser zu entnehmen bzw. abzubauen. Man wollte mit der Regelung verhindern, dass über die entstehenden „Wasserlöcher“ Verunreinigungen in das Wasserschutzgebiet eindringen können und damit das Wasser gefährden. NRW war damit anderen Bundesländern und dem Bund voraus. Anstelle dieser bisherigen Regelung im Gesetz soll jetzt ministerielle Verordnung die Rechte und Pflichten regeln. Gegner befürchten eine Aufweichung des Schutzstatus. Klingt plausibel, warum sonst sollte man das Gesetz ändern. Da das Ministerium aber mit der Aufweichung im Gesetz schneller sein wird, als mit der neuen Verordnung, will man die zeitliche Lücke über eine Aussetzung der Lockerung regeln. Daher heißt es in der Vorlage, die neue Verordnung “soll zeitgleich mit der Streichung des § 35 Abs. 2 des Landeswassergesetzes in Kraft treten”. Somit hat man bis 1. Oktober 2021 für die „Neue Freiheit“ der Kiesabbauer einen Stopp verordnet. Seit zwei Jahren tagt so etwas wie ein „Gutachterauschuss“ und entwickelt eine “fachliche Methodik und daraus resultierende fachliche Einschätzungen” für die „oberirdische Bodenschatzgewinnung“. Ob es dort harmonisch zugeht oder man den Zeitplan einhalten kann, war leider nicht zu erfahren. Wie es auch ansonsten sehr still ist, denn wann das Verfahren abgeschlossen wird, läßt die Ministerin in ihrer Beantwortung offen. Sie verweist auf die Frage lediglich darauf, dass Umweltausschuss und Verbände gleichzeitig angehört/informiert werden. Eigentlich hätte man dazu mehr erwarten dürfen. Hier war allerdings zu erfahren, dass der zugehörige Lenkungskreis mit den Fachverbänden das letzte Mal im Mai 2020 stattgefunden haben soll. Wenn man bedenkt, dass die Ministerin das Inkraftreten des Gesetzes für das 1. Quartal angekündigt hatte (sic!), wird die Mutmaßung, dass der Zeitplan auch bei der Wasserschutzgebietsverordnung nicht eingehalten werden kann, nicht zu gewagt sein.

Die Öffentlichkeit hat die Ministerin anscheinend nicht wirklich im Blick. Auf die vorausgegangene Frage des Ausschusses, ob die Öffentlichkeit informiert wird und das Vertrauen der Bürger in die Gewässerschutzmaßnahmen der Landesregierung dadurch gestärkt werden könnten, weicht die Ministerin in ihrem Bericht aus. Sie verweist lediglich allgemein auf die Möglichkeit der Anfrage Interessierter beim Umweltministerium und erklärt, „Schutzzonenbezogene Regelungen der Bodenschatzgewinnung, die die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung im Bereich oberirdische Bodenschatzgewinnung treffen wird, stellen auf den konkreten Schutzzweck der jeweiligen Zone ab und sind daher sachgerechter als eine generelle Regelung. Es wird weiterhin ein klares, einheitliches und hohes Schutzniveau für Wasservorkommen zur Trinkwassergewinnung geben“. Was sonst?

Eine Chance für „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen!“?

Übrigens wird auch der Antrag der Grünen „Dem Klimawandel begegnen – Wasserressourcen erhalten, schützen und nachhaltig nutzen“, zu dem ich im November als Sachverständiger im Umweltausschuss eingeladen worden war, beraten. Dabei geht es um die vollständige Erfassung und Bilanzierung von Wasserdargeboten und Entnahmen sowie das Wasserentnahmeentgelt. Ganz wichtige Punkte. Beim Klimawandel und den Wasserressourcen und ihre Nutzung geht aktuell vieles im Blindflug. Der Antrag der Grünen setzt, so meine ich, die richtigen Akzente. Allerdings ist zu befürchten, dass die Debatte am Mittwoch erneut sehr kurz ausfallen und nichts Überraschendes mit sich bringen wird.

Noch schlimmer ist es beim zweiten Schwerpunkt des Antrags, dem Wasserentnahmeentgelt. Hier werden wegen der Energiewende in NRW die Einnahmen einbrechen und die Ausgaben für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie explodieren. Die knappen Finanzmittel sind zwar nicht der einzige, aber sicher ein mitentscheidender Grund, dass NRW hier die gesetzten Ziele verfehlt. So erklärt es die Landesregierung und auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Was läge näher, als dem Antrag der Grünen zu folgen und das Wasserentnahmeentgelt in NRW auf den Prüfstand zu stellen? Ärgerlich, dass die Landesregierung hier keine Evaluierung will. Bei der Anhörung im November waren trotz wahrnehmbarer Ablehnung auf der Regierungsbank auch zwei weitsichtige Vertreter, die Handlungsbedarf einräumten. Vielleicht haben sie ihre Kollegen zwischenzeitlich überzeugen können.

Wer interessiert ist, kann der Sitzung online folgen: Mittwoch, dem 14. April 2021 16.30 Uhr – Anmeldung zum Livestream auf der Seite des Landtags (Kalender) erforderlich. Hier geht es zum Link (wenn er nicht geändert werden sollte)

Quellen

Beitragsfoto: Möhnetalsperre (c) Gendries

1 Kommentar

  1. Der Antrag der Grünen bringt die Probleme auf den Punkt: Eine massive Zunahme von Anträgen auf landwirtschaftliche Grundwasserentnahnen, auch in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungen. Hier müssen in der Tat belastbare Bilanzierungen her, die das Gesamtsystem und die Wechselwirkungen betrachten. Das die Landwirtschaft auch noch vom Wasser-Entnahmeentgelt befreit ist, wird dem Wert dieser Ressource einfach nicht gerecht und ist auch nicht mehr zeitgemäß.

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