NRW gibt Startschuss für Landeswasserstrategie

In NRW startet jetzt die Erarbeitung der „NRW-Zukunftsstrategie Wasser“. Der grüne Umweltminister Krischer hat bereits erste Eckpunkte skizziert. Auf die vorausgehende Begründung eines „Fachzentrums Wasser“ wird verzichtet. Offensichtlich ist man zur Erkenntnis gelangt, dass diese Verabredung im Koalitionsvertrag von CDU/GRÜNE keinen Sinn macht. „Vorgaben“ scheint es auch für die Wasserentnahmen und die Wasserentnahmeentgelte zu geben. Wer in den Prozess konkret einbezogen werden soll, geht aus den Papieren noch nicht hervor.

Nach acht Jahren Pause geht es weiter mit der Landeswasserstrategie

Die Ressource Wasser ist eines der höchsten Güter für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in NRW. Die in einigen Regionen eingetretene Wasserknappheit haben schon für Streitigkeiten und Proteste gesorgt. Die Qualitätsbeeinträchtigung durch Störstoffe nimmt stetig zu. Der Klimawandel könnte Hochwasserereignisse zur dauerhaften Bedrohung werden lassen. Immer mehr Nutzer greifen auf das zusehends knapper werdende Wasser zu. „Die Bewahrung dieser Ressource und andererseits ihr Schutz im Kontext des Klimawandels und der verstärkt auftretenden Extreme wie Dürre, Wasserknappheit, Starkregen und Hochwasser, erfordert eine aktualisierte strategische Ausrichtung“, so der grüne Minister Krischer in seiner Ankündigung. Eigentlich handelt es sich weniger um eine Aktualisierung, denn die im Jahre 2016 begonnenen Arbeiten an dem „Masterplan Wasser NRW“ waren bekanntlich unvollendet abgebrochen worden. Die schwarz-gelbe Vorgänger-Regierung hatte die Forderung der Grünen nach einer Zukunftsstrategie Wasser vor drei Jahren abgelehnt.

Nationale Wasserstrategie als thematischer Anker

Auslöser, so der Minister, sei die Veröffentlichung der Nationalen Wasserstrategie. „Die landespolitische Initiative für einen strategischen Umgang mit Wasser, wie im Koalitionsvertrag verankert, hat durch die zwischenzeitliche Veröffentlichung der Nationalen Wasserstrategie im März dieses Jahres noch an Bedeutung gewonnen und bedarf einer umfassenden Betrachtung. Für die Konkretisierung der Perspektiven der Nationalen Wasserstrategie auf Landesebene werden derzeit zunächst inhaltliche Eckpunkte und ein Erarbeitungsprozess aufgesetzt“, so der Minister. Bei dieser Ankündigung werden die mit Wasser befassten Interessenvertretungen die berechtigte Hoffnung haben, nicht in einen fahrenden Zug aufspringen zu müssen. Die Orientierung an der Nationalen Wasserstrategie macht auch hierbei auch organisatorisch Sinn. Schließlich hatte die Bundesumweltministerin den Prozess so aufgesetzt, dass nicht nur die Wasserwirtschaftsexperten und Industrielobbyisten teilnehmen konnten, sondern auch die Umweltverbände und andere gesellschaftliche Gruppen und Einzelakteure.

Landeszentrum Wasser kommt gegebenenfalls später

Die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser“ wird dabei insbesondere auch auf jene spezifischen Verhältnisse Nordrhein-Westfalens fokussieren, die in der Nationalen Wasserstrategie des Bundes nicht ausdrücklich angesprochen worden sind. Beispielhaft führt die Landesregierung die hohe Industrie- und Siedlungsdichte, die Umgestaltung des Rheinischen Reviers oder die Hochwassersicherheit an.

Zunächst sind die inhaltlichen Eckpunkte einer „NRW-Zukunftsstrategie Wasser“ abzustimmen. Erst danach ist zu entscheiden, ob und ggf. welche strukturellen Voraussetzung für die Umsetzung geschaffen werden müssen. Das bedeutet im Klartext, dass also erst danach über ein etwaiges Landeszentrum Wasser entschieden werden soll.

Wasserentnahmen im Fokus

Einen Punkt macht der Umweltminister in einer Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss schon mal deutlich: „Im Zuge der Strategieerarbeitung wird seitens der Landesregierung die Genehmigungspraxis für Wasserentnahmen geprüft“. Gegebenenfalls würden angepasste Regelungen für Gebiete mit geringen Dargebotsreserven entwickelt. Konkret könnte dies bedeuten, dass es in Wasser-Engpassregionen wie in Ostwestfalen zu besonderen Einschränkungen kommen könnte. Nicht nur deshalb dürfte auch die – bereits im Landeswassergesetz verankerte – „Priorisierung von Wassernutzungen“ bei der Landeswasserstrategie eine wichtige Rolle spielen.

Wasserentnahme-Befreiungen sollen bleiben

An einer Ausnahme will das Ministerium festhalten. Einer Vorlage für die Ausschuss-Sitzung vom 22.11. zufolge soll es nicht zu Einschränkungen oder einer Regulierung bei den erlaubnisfreien Wasserentnahmen kommen. Grund sei der geringfügige Anteil der erlaubnisfreien Wasserentnahmen an den gesamten Entnahmemengen aus Gewässern beabsichtigt die Landesregierung nicht, derzeit erlaubnisfreie Wasserentnahmen zu regulieren.

Eine weitere Zielsetzung des grünen Ministers dürfte für Diskussion sorgen. Während von den Umweltverbänden landauf landab gefordert wird, die Wasserentnahmeentgelte als Anreizwirkung zum sorgsamen Umgang mit Wasser der Höhe und dem Geltungsbereich nach zu stärken, beabsichtigt Krischer aktuell nicht, „den Entgeltbefreiungstatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 10 WasEG zu streichen und Wasserentnahmen zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen zu veranlagen.“

Gespannt sein darf man auf den Strategieprozesses

In den Kreisen der mit Wasser befassten Interessenvertreter in NRW erwartet man einen Prozess, der alle relevanten Gruppen einbezieht und sich bei der Steuerung des Prozesses möglichst externer Unterstützung bedient. Im Ministerium dürften man dies gerne womöglich dankend aufnehmen. Denn dort wird man mit den Besonderheiten eines derartigen Strategieprozesses ebenso wenig vertraut sein, wie mit der Steuerung der einzubindenden Interessengruppen. Als Teilnehmer an der Nationalen Wasserstrategie sind mir die Herausforderungen mit dem Prozess noch in Erinnerung – die aber dank der Berater vergleichsweise gut bewältigt wurden. Es gibt also viel zu tun ….. gemeinsam.

Quellen/Weiterführendes

Beitragsfoto: RosZie @pixabay

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