In diesen Wochen hat sich der dritte Trocken-Sommer in Folge verabschiedet. So mancher Wasserversorger hatte schon zu kämpfen. Aber am stärksten betroffen sind Haushalte ohne Anschluss an das öffentliche Netz. Sie ziehen ihr Wasser aus Haus- oder Eigenbrunnen. Rund 500.000 Bundesbürger müssen sich auf ihren eigenen Hausbrunnen verlassen. Die restlichen 99,4 % sind an das öffentliche Netz angeschlossen. Hausbrunnen waren zunächst nur durch Nitrate und andere Verunreinigungen bedroht, die Trockenheit der letzten Sommer bringt die Quellen zum Versiegen. Der einzige Ausweg ist der Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung, aber die kann für den Einzelnen sehr teuer werden. Da wird der Ruf nach Finanzhilfen laut.
Das Problem unbrauchbar gewordener Trinkwasser-Brunnen verschärft sich seit Jahren
Um das Problem der Hausbrunnen zu beschreiben, gehen wir ins beschauliche Münsterland. Im Landkreis Steinfurt, im Norden von NRW, leben rund 450.000 Menschen in überwiegend ländlicher Struktur. Einer Landesstatistik zufolge trinken 20.000 von ihnen nicht Wasser, das durch die Leitungsnetze vom örtlichen Versorger kommt, sondern entnehmen es aus einem Brunnen auf ihrem Grundstück. Bei derartigen Brunnen handelt es sich laut Trinkwasserverordnung um Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Eigenbrunnen oder Hausbrunnen). Aus diesen technokratisch als C-Anlagen bezeichneten Brunnen darf weniger als 10.000 Liter Trinkwasser täglich zur ausschließlich eigenen Nutzung entnommen werden. Vorausgesetzt, das Grundwasser ist vorhanden und es hält die vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Was über Generationen selbstverständlich war und vielerorts auch noch ist, wird in Folge des Klimawandels und der Verschmutzung der Grundwasser führenden Schichten immer kritischer.
Was kostet der Ersatz, wenn die Eigenversorgung bedroht ist?
Die Nutzung derartiger Hausbrunnen hat Vor- und Nachteile. Um die zu beschreiben, schauen wir ins Münsterland. Einer der dortigen Wasserversorger ist im münsterländischen Kreis Steinfurt der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land. An ihn zahlt eine durchschnittliche vierköpfige Familie, die von ihm das Trinkwasser über das öffentliche Leitungsnetz erhält, rund 500 Euro im Jahr. Eigenbrunnen-Besitzer dagegen entnehmen ihr Trinkwasser kostenlos. Zu zahlen haben sie etwas mehr als 100 Euro spätestens alle drei Jahre Laboranalyse ihres Brunnen. Hinzu kommen die Stromkosten für den Betrieb der Pumpe und die regelmäßige Wartung – immerhin geht es um das Lebensmittel Trinkwasser. Insgesamt fällt die Rechnung schnell zugunsten der Eigenversorgung aus.
Wasserqualität im ländlichen Raum ist bedroht
Wirtschaftlich betrachtet, ist daher die Eigenversorgung unschlagbar. Problematisch wird es aber dann, wenn, wie im Münsterland weit verbreitet, die Nitratwerte oder andere Schadstoffe wie Eisen oder Mangan den Trinkgenuß stören oder sogar die Gesundheit gefährden? Sind die zulässigen Grenzwerte im Eigenbrunnen dauerhaft überschritten, wird in der Regel das Gesundheitsamt aktiv und ordnet „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität“ an, wie es in der Trinkwasserversorgung heißt. Entweder muss der Besitzer dann einen neuen oder tieferen Brunnen bohren, eine Filteranlage einbauen oder als – sicherste Variante – sich an das öffentliche Trinkwassernetz anschließen (lassen). Immer häufiger, so ist nicht nur aus NRW zu hören, müssen die Gesundheitsämter aktiv werden. So berichtete der Kreis Coesfeld auf meine Anfrage von 4 Prozent Grenzwert-Überschreitungen in den Jahren 2016 bis 2018. Auch im Kreis Gütersloh bewegten sich die Werte in den Jahren 2012 bis 2017 zwischen 5 bis 6 Prozent – allerdings sind andere Stoffe wie Ammonion noch problematischer. Die Qualität ist aber nur eine Seite der Medaille.
Anschluss an das Trinkwassernetz schafft Sicherheit und ist eine Investition in die Zukunft
Weil die Trockenheit an den Grundwasserständen zehrt, sind auch hierbei die Brunnen der Eigenversorger die Leidtragenden. Stieß man früher nach vier bis zehn Meter auf Wasser, müssen die Bohrlöcher jetzt bis zu 40 Meter tief sein. Aber auch das ist auf Dauer nicht unbedingt sicher. Bei vielen könnte daher der Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz die einzige Rettung sein. Das aber kann dann richtig teuer werden, denn viele liegen in den Aussenbereichen der Ortschaften, also auch weit weg von den Trinkwasserleitungen. Bewegen sich die Kosten für eine dezentrale Trinkwasseraufbereitung für Brunnenwasser im vierstelligen oder kleinen fünfstelligen Bereich, so werden für die Neuverlegungen von Leitungen und die Anschlüsse der bisher autark Versorgten je nach Entfernung zur nächsten Hauptleitung zwischen 20.000 und 30.000 Euro fällig; manchmal auch deutlich mehr. Wie teuer es konkret wird, hängt von einer ganzen Reihe individueller Bedingungen ab. So muss eine Trinkwasserleitung zunächst einmal in erreichbarer Nähe liegen, dann muss das zu versorgende Haus in einer Entfernung liegen, die einen Anschluss überhaupt ermöglicht – je weiter desto höher die Kosten. Die Rechnungspositionen, die dann auflaufen, heißen Hausanschlusskosten, Baukostenzuschüsse und Investitionskosten. Der örtliche Versorger kann grundsätzlich gar nicht anders, als die Kosten in Rechnung zu stellen. Dafür gibt es aber Versorgungssicherheit und eine stabile Trinkwasserqualität. Nebenbei steigt auch noch der Verkaufswert einer Liegenschaft, das bestätigen auch Immobilienexperten.
Klimawandel beschleunigt die Entwicklung zum Anschluss an die öffentlichen Trinkwassernetze
Im Jahre 2004 waren es 71.820 Anlagen in NRW, die der Eigenversorgung dienten. Im vergangenen Jahr berichtete die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen von ca. 60.000 Kleinanlagen – 15 Jahre später. Wer mit Experten spricht, der hört Schätzungen, wonach diese Zahl gegenwärtig weiter drastisch sinkt. Das kann nicht überraschen, waren es bisher in erster Linie Verunreinigungen, die den Anschluss erforderlich machten, kommt jetzt noch der Klimawandel und das dadurch ausgelöste Trockenfallen der Brunnen hinzu – und da hilft dann auch keine Aufbereitung weiter. Wegen des Klimawandels als „Beschleuniger“ dürfte der Rückgang auf 50.000 Anlagen schon in wenigen Jahren erreicht sein. Nachvollziehbar ist sicher, dass in erster Linie der ländliche Raum betroffen ist. So war vom Geschäftsführer des Wasserverbandes Tecklenburger Land zu erfahren, dass allein in einer kleinen Ortschaft seines Versorgungsbereichs 430 Liegenschaften noch nicht an das öffentliche Netz angeschlossen sind.
Bundesweit hängen 500.000 Menschen an den Hausbrunnen
Bundesweit berichtete das Statistische Bundesamt im Jahresbericht 2016 über einen Anschlussgrad von 99,4 % für Deutschland (Ausgabe 2019). Mithin wären rund 500.000 Menschen hierzulande ohne Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Unterstellen wir eine durchschnittliche Haushaltsgröße von vier Personen, dann wäre dies rund 125.000 Hausbrunnen in 2016. Ich fragte beim Umweltbundesamt nach. Dies erklärte auf meine Anfrage, dass für Deutschland gemäß einer Abfrage in 2019 von den Bundesländern insgesamt 96.143 c-Anlagen gemeldet worden seien. Innerhalb von drei Jahren wäre die Anzahl also 25.000 zurückgegangen. In NRW dürften es davon geschätzt rund 200.000 Bürger sein, ebenso wie in Bayern, wo das IKT für 2015 auf 120.000 Bürger ohne Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgung kam. Der Trend ist stark rückläufig und viele erkennen jetzt, dass sie bald handeln müssen.
Politiker wollen Entlastung für den Einzelnen auf Kosten der Allgemeinheit
Diese Entwicklungen und die Kostenbelastungen für die Hausbrunnenbetreiber hat der SPD-Landtagsabgeordnete des Landkreises Steinfurt, Frank Sundermann, als Problem erkannt. In Frühjahr 2020 richtete er eine Anfrage an die Landesregierung, um zu erfahren wie sich die Anzahl der Eigenversorger im Landkreis Steinfurt entwickelt hat. Die Daten der Landesregierung waren für ihn mach eigenem Bekunden wenig befriedigend. Deshalb erklärte er: „Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema Hausbrunnen offenbart vor allem eins: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat weder aktuelle Zahlen zur Nitratbelastung noch Kenntnisse darüber, in welchem Ausmaß und mit welchen regionalen Unterschieden es aufgrund des Klimawandels zur Austrocknung von Hausbrunnen kommt“, kritisiert der Landtagsabgeordnete. Doch vor allem fordert der SPD-Politiker die Landesregierung und speziell Umweltministerin Ursula Heinen-Esser auf, Besitzer von Hausbrunnen mit Landesmitteln zu unterstützen und Fördermöglichkeiten zu schaffen, „statt die Menschen mit den Folgen des Klimawandels und der Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen alleine zu lassen“. Eine ähnliche Überlegung steht im münsterländischen Schermbeck an. Dort verkündete der Bürgermeister kürzlich „Solche Mehrkosten (Anm: für den Anschluss der „Eigenbrunnen-Liegenschaften“) würden sich „über einen Riesenhaushalt“ aber verteilen – „es wird nicht zu einer drastischen Erhöhung von Wasser- oder Strompreisen führen.“
Landesprogramme finanzierten Anschlüsse in den 80er Jahren
Auf den ersten Blick klingen die Forderung an die Landesregierung und die Hilfestellung über die Wasserpreise plausibel. Von „alten Hasen“ hört man, dass es in den 80er Jahren einmal eine Beihilferegelung des Landes NRW gegeben haben soll. Es sei damals um die „Schaffung gleicher Lebensverhältnisse“ von Stadt und Land gegangen. Bis zu 80% der Kosten habe das Land übernommen. Das Programm sei in manchen Regionen ein Erfolg gewesen. Jene, die sich nicht hatten anschließen lassen, scheuten die – im Vergleich zu heute geringeren – Kostenbeiträge oder wollten einfach nur weiter unabhängig sein – oder beides. Man wolle das Stadtwasser nicht und weiter sein eigenes Wasser nutzen, war auf Bürgerversammlungen zu hören. Zu der Zeit war bestenfalls das Problem der Qualität bekannt. Dass die Brunnen auch trocken fallen könnten, war für viele undenkbar. Jetzt aber ist es zu spät, die Töpfe sind leer.
Die Anschlusskosten müssen gerecht verteilt werden
Was wäre denn heute eine gerechte Kostenverteilung? Sollten die Bürger oder gar die anderen Wasserkunden, wie es von Politikern und den Betroffenen gefordert wird, die Kosten tragen?
Schauen wir zunächst auf die Wasserversorger. Mindestens wenn es um Wasserpreise geht, dürfte dieses „solidarische Umlageverfahren“ schwierig sein. Das kann man aus den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser entnehmen. Die Anschlusskosten sind im § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVBWasserV geregelt, wonach das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt ist, die Kosten für Veränderungen des Hausanschlusses zu erheben – egal ob es sich um einen Erstanschluss oder eine Veränderung handelt. Nach der amtlichen Begründung der AVBWasserV aus dem Jahre 1980 und der nachfolgenden Rechtsprechung des BGH sowie dem einschlägigen Kommentar, „handelt es sich hierbei um individuell verursachte und zurechenbare Kosten (BR-Drucks. 196/80, S. 45). Es sei deshalb angemessen, sie nicht über die allgemeinen Wasserpreise an die Gesamtheit der Kunden weiterzugeben.“ Mit anderen Worten: Wasserversorger können gar nicht anders, als die Kosten dem Anschlusswilligen in Rechnung zu stellen. Man möge sich einmal vorstellen, der Wasserverband wolle oder müsse den potenziell Anschlusswilligen finanzielle Unterstützung gewähren. Da wäre man schnell bei mehreren Millionen, die wiederum von den anderen Wasserkunden getragen werden müssten.
Es gibt natürlich Möglichkeiten, die Kosten zu mindern. Da wären zunächst einmal „Wassernachbarschaften“. So könnten sich benachbarte Betroffene auf eine gemeinsame Leitungsverlegung verständigen und sich die Kosten teilen. Der Versorger könnte einen Schacht legen, einen Zähler einbauen und alle Anschlusswilligen würde ihre Leitungen daran anschließen. Das böte eine effiziente Lösung mit Kostenteilung und geringen hygienischen Problemen. Eigenleistungen werden von vielen Wasserversorgern akzeptiert, um die Kosten zu senken. Deren Grenze sind allerdings die Hygienestandards. Organisatorisch wäre es möglich, dies über Genossenschaften abzuwickeln. Diese würden eigens für Kooperationen im ländlichen Raum gebildet, um eine sukzessive Erschließung und nachgelagerte Kostenverteilung zu ermöglichen. Finanzinstitute werden sicher nicht abgeneigt sein, hierfür entsprechende Finanzierungslösungen anzubieten.
Allerdings kommen erfahrungsgemäß die Erkenntnisse in Bezug auf die Notwendigkeit des Tätigwerdens nicht bei allen Betroffenen gleichzeitig. Der eine hat sich vielleicht gerade sein Bohrloch vertieft oder einer zusätzliche Aufbereitung angeschafft, während der Nachbar auf „Nummer Sicher“ gehen will oder muss und einen Anschluss an das Wassernetz sucht. Diese Unterschiede in den Interessenlagen können nachbarschaftliche Zusammenhalte schon mal auf die Probe stellen. Nicht jeder erkennt den Wert einer gesicherten Trinkwasserversorgung.
Jetzt ist die nordrhein-westfälische Landesregierung gefordert
Man wird über eine sinnfällige und rechtssichere Kostenverteilung nachdenken müssen, wenn Einzelbelastungen als unvertretbar anzusehen sind. Natürlich wird es Härtefälle geben, das erkennt man an der Streuung der ländlichen Räume. Härtefälle entstehen aber nicht nur für die Wassernutzer, sondern auch für Kommunen und Wasserversorger. Ein kleiner Wasserverband, der plötzlich mit Hilfeforderungen in Millionenhöhe konfrontiert wird, ist sicher überfordert. Aber auch die großen Unternehmen werden sich allen anderen Kunden gegenüber rechtfertigen müssen, dass sie die Wirtschaftlichkeit von Anschlüssen vernachlässigen, um Härtefälle auf Ebene der Anschlusswilligen zu mindern. Wer sich umhört, stellt fest, dass die Solidarität ihre Grenzen dort hat, wo andere dafür zahlen müssen.
Was wäre eine Lösung? Allem voran scheint die Landesregierung in der Pflicht, hier für einen institutionellen Rahmen zu sorgen, damit die wahre Problematik deutlich wird. Wir alle erkennen, dass es mit dem Wasser in machen Regionen eng werden könnte. Die EU wird mit der Novelle der Trinkwasserrichtlinie den ungehinderten Zugang zu Trinkwasser als Ziel für die Mitgliedsstaaten verankern. Der Druck kommt also nicht nur aus der Fläche, sondern auch aus Brüssel.
Aber zunächst einmal müsste es eine zuverlässige Statistik geben. Über wieviele Fälle reden wir in NRW – und in den anderen Bundesländern – eigentlich? Wie groß ist eigentlich der Bedarf im Land? Schlichte Zahlen oder gar Schätzungen helfen da nicht weiter. In NRW wurden vor drei Jahren sogenannte „Kommunale Wasserversorgungskonzepte“ erstellt. In diesen musste jede Kommune die Situation der Trinkwasserversorgung erheben. Dabei ging es nicht nur zentrale Wasserversorgung, sondern auch um die Eigenversorger. Die Daten liegen also vor. Warum aber soll jede Kommune eigene Modelle und Finanzierungslösungen entwickeln. Die Wasserversorger können da auch nur in den seltensten Fällen helfen. Sie haben schon mit ihren eigenen Problemen zu kämpfen, viele sind zudem zu klein, um die Herausforderung organisatorisch oder gar finanziell zu schultern.
Ein Impuls: Das Thema gehört in die „Zukunftsstrategie Wasser in NRW“
Im Herbst will der Landtag nicht nur über die Novelle des Landeswassergesetzes, sondern auch über die „Zukunftsstrategie Wasser in NRW“ debattieren. Gibt es eine bessere Gelegenheit? Die Landesregierung sollte sich dieses Thema zueigen machen. Es geht um ein einheitliches Vorgehen im Land. Meines Erachtens sollte eine Studie beauftragt werden, mit der die Bedarfe für eine planmäßige Erschließung und Finanzierung derartiger Eigenversorgungsanlagen untersucht und Vorschläge für individuelle Lösungen in einem einheitlichen Finanzierungsrahmen erarbeitet werden. Wichtig ist die Anhörung der Betroffenen und das Erfassen von Best Practices. Es kann doch nicht sein, dass jeder betroffene Wasserversorger in NRW das Rad neu erfinden muss.
Es gibt Fachleute im Land, die hier Hilfestellung geben können und wollen. Denn soviel ist heute schon sicher: Betroffene, Kommunen und Wasserversorger wären mit dieser Aufgabe sowohl organisatorisch als auch finanziell überfordert. Da kann, nein, da muss, das Land Abhilfe schaffen.
Dieses Thema wird hier definitiv fortgesetzt.
Bedanken möchte ich mich bei den vielen Betroffenen und Wasserversorgern, die mir ihren Input für diesen Beitrag geliefert haben Ich würde mich freuen, wenn es hierzu Feedback von weiteren Betroffenen gäbe.
Quellen/Weiterführendes
- Empfehlungen zur Überwachung von Kleinanlagen zur Eigenversorgung, Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“, Umweltbundesamt, 2014
- GESUNDES TRINKWASSER AUS EIGENEN BRUNNEN UND QUELLEN, Empfehlungen für den Betrieb und Nutzung, Umweltbundesamt
- „Kostentragung von Hausanschlusskosten“, BGH-Urteil VIII ZR 354/11, openjuris
- VSR Gewässerschutz Kosten für Wasseranalyse Hausbrunnen (Website)
- „Verein meldet hoher Nitratwerte“ (Schermbeck), RP Online
- Wasserversorgungskonzept nach §38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Vreden
- Ratgeber Hausbrunnen, Informationsbroschüre, Oberösterreich
- Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung – Öffentliche Wasserversorgung, DESTATIS, 2019
- „Trinkwassernotstand“! Wo Deutschlands Wasserhähne trocken bleiben könnten, Lebensraumwasser, 08.11.2020
- Hilfestellung und erste Erfahrungen bei NRW-Wasserversorgungskonzepten präsentiert, Lebensraumwasser, 06.05.2017
- Wegen anhaltender Trockenheit fordern Harzwasserwerke ein Umdenken bei der Wassernutzung, Lebensraumwasser, 13.09.2020
- Bayerns Ministerpräsident Söder will die Region Franken mit Wasser versorgen, Lebensraumwasser, 16/09/2020
Beitragsfotos: Gendries
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