Hilfestellung und erste Erfahrungen bei NRW-Wasserversorgungskonzepten präsentiert

Mit der Verpflichtung, erstmalig Wasserversorgungskonzepte aufstellen zu müssen, sehen sich ab 2018 die 396 Kommunen in NRW konfrontiert. So will es das neue Landeswassergesetz. Dass sie sich der Unterstützung des lokalen Wasserversorgers bedienen können, macht es ihnen leichter, aber dennoch gibt es einige Hürden zu überwinden. Die Konzepte sollen die Versorgungssicherheit stützen und könnten in Kartellverfahren helfen. Ein Kolloquium beim IWW Zentrum Wasser bot erste Einblicke. Die Vorträge können hier heruntergeladen werden (siehe unten) (Beitragslänge rd. 1.000 Wörter/Lesezeit 5 Minuten)

Kommunen sind verantwortlich, erhalten aber Aufschub bis Mitte 2018

Der Ansturm auf die am 3.5.2017 vom IWW ausgerichtete Veranstaltung in Mülheim an der Ruhr war ein eindrucksvoller Beleg des großen Interesses. Dr. Wolf Merkel, Geschäftsführer des IWW, begrüßte die 60 Teilnehmer der kostenlos angebotenen Veranstaltung. Den Referenten von Gelsenwasser, RWW, MKULNV und IWW war es zu verdanken, dass zumindest einige der Anwesenden nach drei Stunden etwas erleichtert den Raum verlassen konnten. Lars Richters, im Umweltministerium (MKULNV) Ansprechpartner für Wasserversorgungskonzepte, machte in seinem Einführungsvortrag deutlich, worum es der Landesregierung geht: die Konzepte sollen das darstellen, was als kommunale Daseinsvorsorge etabliert ist. Im Kern geht es dabei um die Gewissheit, dass die Wasserversorgung sicher ist und bleiben wird. Die Verantwortlichkeit liegt ganz eindeutig bei der Kommune und hier muss der Rat am Ende das Konzept beschliessen, dieser sei vorlagepflichtig, erklärt Richters.

Den meisten war die Verschiebung des Abgabetermins auf den 30.6.2018 schon bekannt. Auch die Gliederung war keine Neuigkeit mehr (Link siehe unten). An diese, so erklärte Richters, sollten sie die Verantwortlichen möglichst halten. Bei den sensiblen Daten könne man sich zurückhalten. Geschäftsgeheimnisse müßten nicht preis gegeben werden. Auch wenn vieles zunächst entspannt klingt, der Teufel liegt dann im Detail. Teilnehmer Joachim Loheide, von der Bezirksregierung Detmold, unterstrich die Erwartungshaltung der Prüfbehörde mit den Worten „nicht die nur die Datensammlung ist wichtig, sondern es muss erkennbar sein, dass man sich inhaltlich mit dem Konzept auseinandergesetzt hat.“ Da wo Probleme angesprochen werden, müssten auch Lösungen aufgezeigt werden, ergänzte Loheide, der auch an der Entwicklung der Gliederung mitgewirkt hatte. Da kam dann Besorgnis auf. „Wer soll denn 200 Seiten schreiben?“, fragte ein Teilnehmer. So viel ist klar, da kommt etwas auf die Kommunen zu, aber es werden keine 200 Seiten sein. Jene, die auf professionelle Wasserversorger zurückgreifen können, haben es da schon leichter. Die anderen werden Dienstleister beauftragen müssen. Da wird es schon spannend werden, ob das von der Landesregierung geschätzte Kostenvolumen in Höhe von 880.000 Euro wirklich ausreichen wird – für alle 396 Konzepte. Das kann nur gelingen, wenn die Versorger kein Entgelt dafür verlangen.

Bei Kleinanlagen könnte es kritisch werden

99% der Informationen dürften Kommunen und Wasserversorger schon haben. Das fehlende Prozent hat es aber in sich. Im Konzept müssen auch die Kleinanlagen erfasst werden, wie Richters in seinem Beitrag erläuterte (siehe Foto). Dabei handelt es sich um Hausbrunnen, meistens im Aussenbereich, die aus Kostengründen nicht an das öffentliche Netz angeschlossen werden können. Hier müssen die Gesundheitsämter ins Boot geholt werden. Sie werden die Daten beisteuern müssen, über die weder der Versorger, noch die Kommune verfügen. Nicht nur in den „Gülle-Hotspots“ der Landkreise Borken und Coesfeld liegen Hausbrunnen, deren Nitratwerte die 50 Milligramm pro Liter deutlich überschreiten. Diese Daten müssen die Kommunen nicht nur aufzeigen, sie müssen im Konzept auch Lösungen darstellen insbesondere wenn Kinder gesundheitsgefährdet sind. „Werden die Gesundheitsämter diese Daten überhaupt herausgeben?“, war dann eine besorget Frage eines Teilnehmers.

Lars Richters (Umweltministerium) erläutert das Vorgehen bei Kleinanlagen (Foto: Gendries)
Lars Richters erläutert das Vorgehen bei Kleinanlagen (Foto: Gendries)

Gelsenwasser und RWW präsentieren erste Erfahrungen – Wasserrechtsverfahren liefert wertvolle Daten

Da waren viele Teilnehmer dankbar, dass der Theorie auch Praxis folgte. Wenngleich Gelsenwasser-Referent Ulrich Peterwitz, die Erwartungshaltung mit den Worten dämpfte, dass es ja erst allererste Erfahrungen seien. 33 Kommunen, die von Gelsenwasser versorgt werden, hätten ein Angebot erhalten, sich von ihrem Wasserversorger beraten zu lassen. Obwohl kostenlos, haben noch nicht alle davon Gebrauch gemacht. Anhand eines beispielhaften Zeitplans zeigte Peterwitz auf, dass die Zeit nicht üppig bemessen ist. Da darf es in den politischen Gremien keine Auseinandersetzungen geben, sonst könnte es eng werden. Der Wille zum Konsens wird daher unabdingbar sein. Eine wichtige Datenquelle werden Wasserrechtsverfahren sein, aber ganz da liegt das Problem für Dritte. Berater werden diese Daten nicht haben und sind dann auf die Zuarbeiten des Wasserversorgers angewiesen. Auch da ist Kooperationsbereitschaft erfolgskritisch – für die Kommune. Achim Schubert, Prokurist der RWW, konzentrierte sich auf die rechtlichen Fragestellungen und ergänzte die Ausführungen seines Vorgängers. Der Jurist erinnerte daran, dass die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach Wasserhaushaltsgesetz nicht nur ein Gemeinschaftsthema von Wasserversorger und Kommune ist, sondern in erster Linie von der Kommune verantwortet wird. Möglicherweise werde es auch Erleichterungen für Wasserversorger geben, wenn bei strittigen Themen wie der Konkurrenz von Gewerbegebieten und Wasserschutzgebieten, die Kommune sich entscheiden müsse. „Die Wasserversorgungskonzepte sind dann eine Beschreibung dessen, was im Ruhrgebiet die Kommunen schon seit 150 Jahren mit ihrer Wasserversorgung machen“, zeigte Schubert als Vorteile auf. Dr. Hans-Joachim Wälzer vom IWW zeigte auf, wie Gefährdungsanalysen dabei helfen, die Auswirkungen des Klimawandels und den Ausfall wichtiger Anlagen im Wasserversorgungskonzept zu berücksichtigen. Dabei stellte er Methoden vor, die bereits in Wasserversorgungsunternehmen angewandt wurden und eine Beurteilung der Versorgungssicherheit sowie Maßnahmen zu deren Sicherstellung ermöglichen.

Anerkennungsfähigkeit auch bei Kartellverfahren 

Auch wenn ökonomische Aspekte in dem Wasserversorgungskonzept keine Rolle spielen – was Richters auf meine Frage hin  bestätigte -, ganz ohne Berücksichtigung bleiben sie nicht. Die Kommune beschliesst in ihrer Zuständigkeit zwangsläufig  Planungen und Maßnahmen, die sich kostenseitig auswirken und damit in den Preisen und Gebühren niederschlagen werden. Damit ist absehbar, dass ein Konzept ganz wesentliche Gründe bei einer etwaigen „sachlichen Rechtfertigung“ im Rahmen von Kartellverfahren liefern kann. So wie heute schon die Inanspruchnahme natürlicher Wasservorkommen nicht zur freien Disposition der Unternehmen steht, wird das Wasserversorgungskonzept dem Versorger weitere Spielräume nehmen. Denn was die Gemeinde verlangt, sollte in einem Kartellverfahren eigentlich nicht in Frage gestellt werden können.

Weitere Veranstaltungen beim IWW folgen

Das IWW hat schon weitere Veranstaltungen geplant. Die nächste am 6.7.2017 ist aber bereits ausgebucht, Restplätze könnten aber noch frei werden. Deshalb ist Eile jenen empfohlen, die die Fristen einhalten wollen. Viel Zeit wird nicht bleiben, denn es müssen viele Daten zusammengetragen und Abstimmungen vorgenommen werden. Gerade da, wo mehrere Unternehmen ein und dieselbe Kommune versorgen oder ein Versorger mehrere Kommunen versorgt werden Abstimmungen notwendig werden. Am Ende wird es ein Konzept geben müssen. Es darf erwartet werden, dass die Behörden auch mal ein Auge zudrücken, wenn nicht alles perfekt ist. Da wo Risiken für die Versorgungssicherheit sichtbar werden, darf man aber keine Rücksichtnahme erwarten. Das ist auch richtig, denn schliesslich geht es um unser wichtigstes Lebensmittel.

Nicht abschliessend beantwortet werden konnte die Frage, ob NRW im Bund Vorreiter bei kommunalen Wasserversorgungskonzepten ist. Ehedem wird man wird gespannt sein, ob andere Bundesländer nachziehen werden.

Weiterführende Informationen 

 

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