Die Wasserpreise könnten niedriger sein. Nein, man sollte nicht an der Qualität oder Versorgungssicherheit sparen. Man brauchte nur die Zähler nicht so häufig wechseln. Statt 6 Jahre, wie in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, dürfen die Zähler in EU-Nachbarstaaten bis zu 20 Jahre lang die Wasserverbrauchsdaten liefern. Nur Indien und einige afrikanischen Staaten haben ähnlich kurz Fristen. In Spanien und Portugal sind es 22 Jahre.
Jetzt ist das Thema ist in der deutschen Öffentlichkeit angekommen. Der Widerstand der Hausbesitzer nimmt zu. Noch sind es die wohnungswirtschaftlichen Verbände, die gegen die zu hohen Wasserkosten protestieren, bald werden es auch die Wasserkunden sein. Ulrike Kirchhoff, vom Haus & Grund Bayern erklärte in einem Beitrag des Bayrischen Rundfunks, dass die Zähler nach 15 Jahren immer noch zu 95 Prozent genau messen. Sie fordert eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Wasserzähler, um Kosten zu senken. Durch Stichprobenverfahren wird die Messgenauigkeit auch bei langer Lebensdauer sicher gestellt. Warum auch nicht, in anderen Staaten wird das ja auch gemacht. Mehr als 500 Millionen Euro lassen sich bei Haus- und Wohnungswasserzählern sparen. Das könnte die Wasserpreise und die Mietnebenkosten senken.
Die wohnungswirtschaftlichen Verbände hatten im August einen „Vorschlag zur Vermeidung unangemessen hoher Kosten durch Änderungen des Mess- und Eichrechts für Wasserzähler“ erarbeiten lassen. Damit werden die aus technischer Sicht verfrühten Auswechselungen der Zähler in deutschen Wohnungen kritisiert. Unter dem Titel „Wasser sinnvoll zählen – und weniger zahlen“ hat das Hamburg Institut die Berechnungen angestellt, was den Mietern und Hausbesitzern die kurzen Wechselintervalle kosten und theoretisch gespart werden könnte. Lebensraumwasser hat im August in dem Beitrag „Würden die Wasserzähler länger leben, könnten die Mietnebenkosten sinken“ darüber detaillierter berichtet. In dieselbe Richtung hatte übrigens sogar das Bundeskartellamt bei seiner Sektoranalyse der Zählerdienstleister argumentiert. Denn die Abrechnungsdienste für Warm- und Kaltwasser profitieren auch davon. Deshalb geht auch der Mieterbund auf die Barrikaden.
Die Bundesregierung sieht das anders, wie der BR berichtet. Das Bundeswirtschaftministerium erklärt das Nichtstun: Weil die EU nicht zuständig sei, läge auch kein Handlungsbedarf vor. Das könnte sich ja ändern, wenn nach den Koalitionsverhandlungen durch eine neue Ministeriumsspitze frischer Wind einzieht.
Der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ist in der Wasserbranche für die technischen Regeln zuständig, an denen sich die Unternehmen orientieren müssen. Der Verband hat schon frühzeitig die Verlängerung der Eichfristen in die Diskussion gebracht und steht mit der Behörden im engen Austausch. In einem im April 2017 gestarteten DVGW-Forschungsprojekt werden die Anpassungen der Eichfristen unter Berücksichtigung der Wasserbeschaffenheit, der Situation im Verteilungsnetz und der Zählerart überprüft. Beendet sein soll das Projekt im Jahr 2020. Schon jetzt ist zu hören, dass moderne Ultraschallzähler bis zu 20 Jahre halten – die Batterien allerdings nur zwölf. Egal, da muss sich etwas tun, hört man auch von den Wasserversorgern.
Letztlich ist zu hoffen, dass die Umstellungen nicht zu lange auf sich warten lassen, denn bekanntlich mahlen die Mühlen in Deutschland bei derartigen Fragen sehr langsam.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar