Wegen des „Kalten Krieges“ wurde für Deutschland ein Konzept beschlossen, das in Zeiten des „Heißen Klimawandels“ immer mehr Bedeutung erlangt: die Trinkwasser-Notversorgung. Ursprünglich war sie für den Verteidigungsfall konzipiert worden. Aber plötzlich drohen mit Extremtrockenheit, Hackerangriffen und Blackouts zivilen Notlagen, die bisher als eher unwahrscheinlich angesehen wurden. Aber was passiert, wenn bei einem Ausfall die Trinkwasserversorgung aus dem Leitungsnetz plötzlich großflächig ausfällt? Wenn das Wasser nicht nur wenige Stunden ausbleibt, wie bei einem Rohrbruch, sondern mehrere Tage? Für einen solchen zivilen Katastrophenfall wurden spezielle Notbrunnen für Wasser errichtet. Vor einigen Wochen warnte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, angesichts des Klimawandels könnten sich Trinkwasserversorgungsnotlagen häufen. Grund genug, sich die Notversorgung mit Trinkwasser mal etwas genauer anzusehen.
Ohne Eigenvorsorge könnte es beim Wasser knapp werden
Das Interesse an Vorsorgemaßnahmen für den Krisenfall dürfte durch die Corona-Pandemie stark an Bedeutung gewonnen haben. Angesichts der Toilettenpapier-Krise müssten die Bundesbürger gemerkt haben, wie wichtig die Eigenvorsorge ist. „Ich glaube, dass durch die Pandemie das Verständnis für Bevölkerungsschutz und Selbstschutz gewachsen ist“, sagte Schuster im Januar der Deutschen Presseagentur.
Uns Deutschen geht es gut. Das Trinkwasser wird uns mit Leitungen zuverlässig bis an den häuslichen Wasserhahn geliefert. Bei einer Katastrophe müssten wir dann aber das tun, was in manchen Regionen dieser Welt die tägliche Aufgabe vorn Kindern oder Frauen ist: Wasser holen.
Weil wir Wasser nicht nur zum Zubereiten von Speisen und Getränken, sondern auch für die Hygiene, die Toilette, zum Geschirrspülen usw. benötigen, können wir uns glücklich schätzen, wie zuverlässig das Lebenselixier und Gebrauchsgut Wasser es aus dem Hahn kommt. Auf einen Durchschnittsbedarf von etwa 125 Liter bringen wir es umgerechnet pro Person. Aber dieser Komfort (und nicht nur dieser) ändert sich schlagartig, wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird, weil die Wasserwerke nicht mehr liefern können. Wer den Roman „Blackout“ gelesen hat, bekommt eine Vorstellung von dem Szenario. Dann wird es nicht nur aufwändiger, wir müssen auch mit deutlich weniger Wasser auskommen. Bei der „leitungsunabhängigen Minimalversorgung“, wie es im Katastrophen-Amtsdeutsch heißt, sind für jede Person 15 Liter Wasser täglich vorgesehen. Die Wasserversorger müssten eigentlich 50 Liter pro Person und Tag sicherstellen, so sieht es zumindest die „Konzeption Zivile Verteidigung des Bundesinnenministeriums“ vor. Aber die wären ja in einem solchen Fall lahm gelegt.
Gerade für solchen Fall ist die Eigenvorsorge wichtig: Notfallexperten raten der Bevölkerung deshalb, sich mit abgepacktem Wasser zu bevorraten. Zwei Liter je Person und Tag werden empfohlen. Unsere Familie hat beispielsweise für den Notfall einige Six-Packs an Flaschenwasser in der Garage stehen.
Qualitätssicherung des Wasser aus Notwasserbrunnen
Kein anderes Lebensmittel wird so gut und häufig kontrolliert, wie das Leitungswasser. Aber wie sieht die Qualitätssicherung für den Katastrophenfall aus? Ich habe beim BBK nachgefragt, recherchiert und in drei Punkten zusammengefasst:
- Schutz der Wasserquellen: Während die Gewinnungsgebiete der Wasserversorger gegen äußere Einflüsse geschützt sind – man sieht es an dem Schild “Wasserschutzgebiet“ -, müssen bei den Notbrunnen allein die überdeckenden Bodenschichten ausreichen. Ein besonderer Schutz ist nicht möglich. Zumal häufig befinden sich die Brunnen in Stadtgebieten, damit die Wege der Bürger zum Notwasser holen nicht so lang sind.
- Aufbereitung des Notwassers – Wer schon mal Wasserwerk besucht hat – was ich wirklich empfehlen kann -, der wird sich an die anspruchsvolle Technik erinnern. Anders bei Wasser für den Katastrophenfall. Dort findet eine Aufbereitung nicht statt. Mögliche Störstoffe können daher auch nicht herausgefiltert werden. Die Qualität des Notwassers ist daher womöglich nicht so gut wie das Trinkwassers aus der Leitung. Auch gilt hier nicht die strenge Trinkwasserverordnung.
- Kontrolle des Notwassers – Keine Angst: natürlich wird die Qualität der Brunnen kontrolliert. „Das für die Trinkwasser-Notversorgung vorgesehene Grundwasser ist in Zeitabständen von grundsätzlich 5 Jahren zur Güteüberwachung zu analysieren. Für die Beurteilung der Wassergüte gilt § 3 der Ersten Wassersicherstellungsverordnung“, erklärt das BBK auf Anfrage. Und was passiert im Notfall? Dann kontrolliert der Amtsarzt Notwasser vor dessen Nutzung. Er muss es vor der Abgabe an die Bürger freigeben. Wenn nötig, kann er eine Desinfektion mit Chlortabletten anordnen. Es geht ja nur um eine vorübergehende Grundversorgung mit Wasser. Die Notfallexperten gehen davon aus, dass eine Versorgungsdauer von 30 Tagen nicht überschritten wird. Somit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch das Wasser „nicht zu besorgen“, wie es heißt.
Anzahl und Standorte der Notwasserbrunnen
Wer wissen will, wo der nächste Notwasserbrunnen steht, der wird enttäuscht sein. Denn um die ungeschützten Anlagen zu schützen, werden die Standorte nicht bekannt gemacht. Zumeist lehnen Ministerien und Kommunen die Beantwortung ab, weil die Anlagen vor Manipulationen geschützt werden sollen. Das BKK erklärt mir dazu, „Notbrunnen sind ein wesentlicher Bestandteil der zivilen Verteidigung. Eine Preisgabe einzelner Standorte, Anlagenkonzeptionen, verwendeter Technik und Zugänglichkeit würde die Notbrunnen angreifbarer machen und damit die zivile Verteidigungsfähigkeit unterminieren“.
Insgesamt 5.200 Notwasserbrunnen gibt es demzufolge in Deutschland. Aber es gibt auch „weiße Flecken“. Nicht überall in Deutschland werden eigens Notbrunnen angelegt. „Eine Planung von Anlagen zur Trinkwasser-Notversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz erfolgt vorrangig für Ballungsgebiete, welche in den regionalen Prioritätenprogrammen der Länder ausgewiesen sind“, erklärt mir das BBK ebenfalls.
Ich habe mich dann einmal schlau gemacht, wie es denn im ländlichen Raum zugeht. Da sind natürlich die Tankfahrzeuge der Feuerwehr und des THW. Die werden dort hinzugerufen, wo es keine Alternativen gibt. Eine ganz wichtige Rolle spielen auch die Trinkwasserbrunnen von Häusern, die nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen sind. Im ostwestfälischen Kreis Gütersloh hatte man beispielsweise entschieden, „auf die ca. 17.000 Eigenwasserversorgungsanlagen zurückzugreifen, die im Notfall auch für einen größeren Teil der Bevölkerung zur Verfügung stehen können.“ In diesem Zusammenhang mag es nicht unbedeutend sein, dass die Zahl der auch als „Eigen- oder Hausbrunnen“ bezeichneten Anlagen in Folge der Trockenheit bundesweit immer weiter zurückgehen.
Aber auch dort, wo im städtischen Raum Notbrunnen zur Verfügung steht, könnte es in der Krise eng werden. 43 Notbrunnen stehen in der Ruhrgebietsstadt Oberhausen den rund 210.000 Einwohnern zur Verfügung. Das gäbe Warteschlangen, die jene aus der Zeit der Toilettenpapier-Knappheit noch in den Schatten stellen würden. Im ostwestfälischen Bielefeld müssten sich 333.000 Einwohner eigentlich die 30 Notbrunnen der Stadt teilen. Bezieht man allerdings die Haus- oder Eigenbrunnen mit ein, dann sieht es besser aus. Das Wasserversorgungskonzept der Stadt erklärt, dass „noch 1.274 Hausbrunnen (Kleinanlagen), die u.a. zu Trinkwasserzwecken genutzt werden.“
“In Thüringen wurden“, erklärt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage,“ auf der Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes und der bisher durchgeführten Planungen insgesamt 84 Trinkwassernotbrunnen (59 in Erfurt, 17 in Gera und 8 in Gotha) aus Bundesmitteln entweder hergerichtet oder neu gebaut.“ Soviel zu den „weißen Flecken“ in Deutschland.
Wer durch die Berliner Straßen schlendert, wird immer wieder auf Notbrunnen stoßen. Die grün gestrichenen Schwengelpumpen werden zwar im kaum wahrgenommen, haben aber eine wichtige Funktion. Anwohner nutzen sie in den heißen Monaten, um mit dem Wasser die Straßenbäume zu bewässern. Doch eigentlich dienen sie als Vorsorge für den Katastrophenfall, um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten. Die Pumpen werden nicht aus dem Leitungsnetz der Berliner Wasserbetriebe gespeist, sondern aus eigenen Grundwasserbrunnen.
Bau, Instandsetzung und Wartung der Notwasserbrunnen
Mich interessierte, wer die Notbrunnen so wartet und instand hält, damit sie im Notfall auch funktionieren. Das BBK antwortet darauf: „Der Wartungsdienst ist mindestens einmal im Jahr entsprechend der dem Brunnentyp zugeordneten Checkliste durchzuführen. Trinkwasser-Notbrunnen in hydrogeologisch problematischen Regionen, in denen erfahrungsgemäß mit Inkrustationen, Korrosion und Verockerung zu rechnen ist, sind entweder kürzere Wartungsintervalle oder besondere Vorkehrungen, wie z.B. häufigere Inbetriebnahmen, gegen mögliche Störungen notwendig.“ Unverzichtbar nicht nur beim Kriseneinsatz, sondern auch damit die Brunnen funktionieren sind das Technische Hilfswerk (THW) und die Feuerwehren.
Die Kosten für die Notwasserbrunnen im Hinblick auf den verteidigungsbedingten Notfall teilen sich der Bund und die Kommunen. „Allerdings begründet und rechtfertigt ein friedensmäßiger Bedarf nicht die Vorhaltung vom Bund finanzierter Notbrunnen“, erklärte die Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag. Das liegt daran, dass die Kommunen für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorge zuständig sind – das schließt die zivilen Krisenfälle mit ein. In NRW erklärte die Umweltministerin auf Anfrage der GRÜNEN vor einigen Wochen: „Mit den zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmitteln der Bundesregierung aus dem Konjunkturpaket 2020 /2021 werden aktuell mehrere Maßnahmen zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen mit 50 % finanziert„.
Wie ist denn die grundsätzliche Kostenverteilung?
- Die Kosten der Bau- und Erhaltungsmaßnahmen werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) getragen.
- „Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führen die leistungspflichtigen Kommunen aus. Erhaltungsmaßnahmen werden durch den Bund getragen. Aufwendungsersatz für die Kosten der Instandhaltung erfolgt nur, soweit dies zum Ausgleich oder zur Abwendung unbilliger Härten geboten erscheint (§ 10 Absatz 2 WasSG). Im Jahr 2019 hat der Bund den Bundesländern für die Wassersicherstellung (Trinkwassernotversorgung) verfügbare Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1.800.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2020 stand der gleiche Betrag zur Verfügung.“
- Bundesinnenminister Seehofer hat Mitte März 2021 eine Neuausrichtung des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angekündigt und konkrete Maßnahmen auch für die Trinkwassernotversorgung vorgestellt. Demzufolge soll das Trinkwassernotbrunnensystem saniert und bei Bedarf ausgebaut werden. Im Jahr 2021 sollen ca. 38 Mio. € investiert werden. Den Bedarf müssen aber die Länder dem Bund melden.
Alles gut? Besser mindestens zwei Wochen Eigenversorgungsvorrat!
Die Sensibilität für Krisen hat zugenommen. Die Bereitschaft zur Eigenvorsorge auch. Das ist gut so, denn das Thema Versorgungssicherheit bei Trinkwasser wird aus einer ganze Reihe von Gründen eine Dauerbeschäftigung werden (müssen). Die Wasserwirtschaft wird auch in Zukunft in die technischen Anlagen investieren (müssen), damit die Ausfälle die Ausnahme bleiben. Nicht allen Versorgern gelingt dies. Aber es sind auch die fremdverschuldeten Krisen wie Cyberattacken, Klimawandel oder Stromausfälle. Die öffentliche Wahrnehmung ist bereit ihnen eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit zuzubilligen. Bedeutet dies auch, dass dafür mehr getan wird? Das Gesamtkonzept Trinkwasserversorgung soll auf den Prüfstand gestellt und an die geänderte Bedrohungslage wie den Klimawandel angepasst werden, erklärte Noch-Minister Seehofer. Aber zunächst einmal sind Wahlen und eine Corona-Pandemie zu bewältigen. Da bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als sich auf die Krisenvorsorge der Wasserversorger zu verlassen. Dies arbeiten eng mit den kommunalen Krisenstäben zusammen, um im Notfall auch ohne Leitungsnetz versorgen zu können.
Nachholbedarf besteht bei der Eigenvorsorge der Bürger. Hier muss in noch stärkerem Maße sensibilisiert werden. Sich in Zeiten des Klimawandels und möglicher Ausfälle der Infrastrukturen auf die bisherige Sicherheit zu verlassen, könnte sich als fataler Fehler herausstellen. Wir können leider viel aus der Corona-Pandemie lernen. Deshalb sollten die Bürger sich Wasservorräte anlegen. Einen Tipp hat der Herbert Saurugg, Experte für die Vorbereitung auf den Ausfall lebenswichtiger Infrastrukturen, parat: “Wir leben in einer der sichersten Zeiten, die es je gab. Besonders in Mitteleuropa verlassen wir uns daher fast gänzlich auf das Funktionieren von lebenswichtigen Infrastrukturen. Wir haben daher so gut wie keine Rückfallebenen mehr, um mit größeren Störungen eigenverantwortlich umgehen zu können und verlassen uns meistens auf andere. Das ist naiv. Jeder von uns sollte sich zumindest 2 Wochen autark mit dem notwendigsten, wie Wasser, Lebensmittel und Medikamente versorgen können, damit dann organisatorische Maßnahmen greifen können.“
Wenngleich Kommunen und Landkreise in der aktuellen Krise unter Druck stehen, so sollte dennoch sichergestellt sein, dass für einen Notfall der Trinkwasserversorgung die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind. Die Bürger sollten sich schon dafür interessieren. Nur wenige Wasserversorgungskonzepte in NRW sind online einsehbar, noch weniger enthalten Hinweise darauf, wie die Versorgung in einem Notfall konzipiert ist. Fragt man nach – was ich auch schon vor Corona getan habe – erhält man Hinweise auf die Schutzwürdigkeit der Informationen. Stimmt! Es soll ja niemand wissen, wo er im Notfall Wasser bekommen kann. Wir brauchen eine andere Form der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Weiterführendes und Quellen
- Sicherheit der Trinkwasserversorgung, Teil 2: Notfallvorsorgeplanung, BBK-Fachinformation
- Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen, BBK-Leitfaden
- Blackout – was kann ich tun, Herbert Saurugg
- Im Katastrophenfall sicher: Trinkwasserversorgung mit Notbrunnen, Lebensraumwasser, 2016
- Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (WasSiG)
- Sichere Trinkwasserversorgung in NRW, Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz am 9. Juni 2021
- Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 13 des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG-V)
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wassersicherstellungsgesetzes Planung von Vorsorgemaßnahmen nach § 4 des Wassersicherstellungsgesetzes (1. WasSGVwv)
- Merkblatt Nr. 1.3/7 Vollzug des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSG), Stand 12/2018, Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/21013 –
Ich denke, dass die Notbrunnen keine relevante Versorgungsaufgabe im „Notfall“ übernehmen können. Im Zweifelsfall schöpfen diese aus dem gleichen Wasservorkommen, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung nutzt. Wichtig wäre es, die öffentliche TW-Versorgung soweit zu stärken, dass hier eine hohe Resilienz entsteht um phasenweise Knappheiten oder akute Notfälle beherrschen zu können. Das könnten sein: Nutzung unterschiedlicher Wasservorkommen und die Erschließung alternativer Vorkommen, Schaffung von Verbindungen zu benachbarten Versorgern, eine ausreichende Notstromversorgung. Das BBK unterstützt solche Initiativen. Wäre schön, wenn auch die Wasserbehörden mit den WVUs an einem Strang ziehen würden und dem Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung die notwendige Unterstützung geben.