Beregnungsverbot, wenn es zu heiß und zu windig ist

Wegen der drohenden Sommertrockenheit greifen immer mehr Kommunen zu präventiven Maßnahmen, um die steigenden Wasserverbräuche in den Griff zu bekommen. Vielerorts reichen die Wasservorräte nicht mehr oder werden die Versorgungsanlagen überlastet. In unregelmäßiger Reihenfolge berichte ich künftig über Projekte und Verordnungen, mit denen die Wasserverbräuche reguliert werden sollen. Den Anfang macht die „Wind-Hitze-Wasserspar-Verordnung“ des Landkreises Lüneburg.

Aufgrund der Trockenheit und der angespannten Grundwassersituation, heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises Lüneburg vom 15.6.2023, ruft der Landkreis zu „einem verantwortungsvollen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser in Garten und Landwirtschaft auf” und kündigt eine Allgemeinverfügung an, die den Wasserverbrauch von der Temperatur und der Windgeschwindigkeit abhängig macht.

Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden. Das gilt für Brunnenwasser aus dem eigenen Garten ebenso wie für Trinkwasser aus der Leitung. Aus dem bisherigen Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg wird nun eine rechtlich bindende Allgemeinverfügung – heißt: bei Verstößen drohen Bußgelder. Egal ob Gemüsegarten, Zierrasen oder Blumenbeet: Wer seine Pflanzen tränken möchte, muss sich im Kreisgebiet ab Mitte nächster Woche auf die frühen Morgenstunden oder den Abend beschränken.

Für die Feldberegnung der Landwirtschaft gilt die Temperaturgrenze von 28 Grad Celsius. Ist es heißer, muss die Beregnung gestoppt werden. Ab 24 Grad Außentemperatur darf jetzt nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird von acht Metern pro Sekunde auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt.

Landkreis Lüneburg – laut Pressemitteilung vom 15.06.2023

In der Zeit von 11 bis 19 Uhr herrsche die höchste Hitze, somit verdunste der größte Teil des Beregnungswassers und sei demnach nicht pflanzenverfügbar, heißt es. Der Landkreis will mit den größeren Freiräumen für die Landwirtschaft die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht gefährden. Denn der Einfluss des Windes sei für die Verdunstung mindestens so relevant wie die Temperatur. Über ein spezielles Portal des DWD können die Landwirte die Windgeschwindigkeiten abrufen. Viele tun das auch schon heute tun, um nicht Wasser zu verschwenden. „Aber eben nicht alle“, wie ich mit einem „Augenzwinkern“ aus der Pressestelle des Landkreises bei meiner Anfrage erfuhr. Die Allgemeinverfügung wird wohl noch in dieser Woche erlassen werden.

Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden.

Wie viel Grundwasser zukünftig für die Feldberegnung zur Verfügung steht, wird derzeit in einem hydrogeologischen Gutachten geprüft.“ Seit Anfang Juni befasst sich auch eine Klimamanagerin mit den Herausforderungen des Klimawandels. Das Thema Wasser wird auf der Agenda sich ganz weit oben stehen.

Hintergrund der neuen Regelung im Landkreis Lüneburg sind der Klimawandel und die trockenen niederschlagsarmen Sommer der vergangenen Jahre, in denen sich die Grundwasserkörper nicht vollständig wieder auffüllen konnten. Erst im Mai 2023 hatte das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in einer Zeitreihenanalyse aufgezeigt, dass die Grundwasserneubildung in Niedersachsen seit 2011 unterdurchschnittlich ausfällt – die Grundwasservorräte durch Niederschlag also nicht ausreichend wieder aufgefüllt werden. Gleichzeitig muss die Landwirtschaft in Jahren mit wenig Regen die Felder mehr bewässern, um trotz Trockenheit gute Erträge zu erzielen. Es braucht also eine intelligente Beregnungssteuerung auf Seiten der Landwirtschaft und in den privaten Gärten. Für Letztere wird es ohne Regenwassernutzung und Anbau klimaresilienterer Pflanzen künftig keine grünen Gärten mehr geben, wenn die Wasservorräte nicht genügend Zeit haben, um sich zu regenerieren.

Quelle

Foto: Gendries (c)

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