Wo Wasserentnahmen aus Flüssen bereits verboten sind

Feldberegnung Bewässerung Gendries

Viele Flüsse und Bäche nähern sich schon wieder Tiefstständen. Rechtzeitig zum Sommeranfang greifen daher viele Landkreise und Kommunen auch in diesem Jahr wieder zu Entnahmeverboten für Wasser aus Oberflächengewässern und aus Brunnen. Damit schränken sie die Bewässerung von Gärten und landwirtschaftlichen Flächen ein. Mancherorts ist aufgrund der drohenden Versorgungsengpässe auch das Bewässern mit Trinkwasser untersagt.

Seit Beginn der sommerlichen Hitzeperioden im Jahr 2018 haben sich die Grundwasserstände in vielen Regionen noch nicht wieder erholen können. Die ausgebliebenen Niederschläge in den vergangenen Wintern verschärfen die Situation. Die Menschen brauchen Trinkwasser, Firmen und Unternehmen benötigen Wasser in der Produktion, ebenso Landwirte zur Feldberegnung, aber auch Pflanzen im eigenen Garten oder in der Natur sind genauso wie der Wald auf Wasser angewiesen. Um das Wassergleichgewicht wieder annähernd herzustellen, greifen die Kommunen und Wasserbehörden daher zu Beschränkungen der Wasserentnahmen, zu denen sie nach Wasserhaushaltsgesetz autorisiert sind. Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt und können in Einzelfällen mit Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Ein sorgsamer Umgang mit dem Wasser ist unbedingt erforderlich. Daher sollten auch in dort, wo noch keine Verfügungen erlassen worden sind, die Wassernutzungen mit Bedacht erfolgen. Die Bewässerungen sollten auf gar keinen Fall in den Mittagsstunden erfolgen, sondern vorzugsweise in die frühen Morgenstunden verlegt werden. So kann die Verdunstung gering und die Pflanzenverfügbarkeit des Wasser gesteigert werden.

Die Havel bei Ketzin
Die Havel in Brandenburg bei Ketzin (Foto: Gendries)

Nachfolgend habe ich jene Landkreise und Städte aufgelistet, die bis heute, Freitag, den 23.6.2023, entsprechende Beschränkungen zur Wasserentnahme bzw. Wassernutzung erlassen haben. Weitere werden folgen, das haben die Sommer der letzten Jahre gezeigt.

Gerne nehme ich weitere auf und freue mich auf Hinweise der Leser.

Brandenburg 

  • Die Stadt Potsdam warnt bereits vor Einschränkungen. Die Bürger sollten sich auf ein erneutes Wasserentnahmeverbot aus der Havel einstellen. „Sollte sich die Lage mit ergiebigen Niederschlägen nicht ändern, gehen wir wieder von so einer Allgemeinverfügung aus“, hieß es aus dem Rathaus.
  • Die Stadt Brandenburg an der Havel hat den Einwohnern am 21.6.2023 die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten verboten. Die Allgemeinverfügung trete am Donnerstag in Kraft und gelte bis zum 30. September, hieß es in einer Pressemitteilung der Stadt vom Mittwoch. Mit dem Verbot solle dem erheblichen Absinken des Wasserstandes der Seen und Teiche entgegengewirkt werden. Zusätzlich zum Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wird mit der Allgemeinverfügung das Bewässern privater Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr begrenzt. „Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.“https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Amtsblatt/2023/Amtsblatt_14_23.pdf
  • Der Landkreis Jerichower Land hat aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände in den Flüsenn und Bächen am 19. Juni 2023 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Jegliche Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern sind bis zum 30. September 2023 oder bis auf Widerruf untersagt. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, öffentliche und private Grün- und Gartenflächen, Ackerflächen sowie Sportanlagen (z. B. Rasen- und Tennisplätze) in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr zu bewässern. Dies gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen sowie für Bewässerungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. In besonderen Einzelfällen kann hier eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden. Die Kreisverwaltung bittet zudem eindringlich, sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr ist eine mögliche Bewässerung auf ein unbedingt erforderliches Mindestmaß zu beschränken. https://www.lkjl.de/de/artikel/landkreis-erlaesst-allgemeinverfuegung-zur-beschraenkung-von-wasserentnahmen-2023.html
  • Dessau-Roßlau will Entnahme von Wasser wieder einschränken. Das städtische Umweltamt wird demnächst eine Verfügung herausgeben, die die Entnahme von Wasser im Sommer in Dessau Roßlau regelt. Demnach wird das Bewässern von Gärten, Sportplätzen und Freiflächen im Stadtgebiet im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 30. September nur zeitlich begrenzt erlaubt sein.

Das Niedrigwasserinformationssystem des Landes Brandenburg zeigt bereits an 80 Prozent der Fluss-Pegel „Niedrigwasser“ an (Stand 22.6.2023).

Baden-Württemberg 

  • In der Landeshauptstadt Stuttgart sind Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen, dem sogenannten Gemeingebrauch hinausgehen, nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Der Einsatz mobiler Pumpen aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme ist dagegen unzulässig. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit Geldbußen geahndet werden.
  • Im Landkreis Böblingen weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. Juni bis Ende September 2023 ein Wasserentnahmeverbot gilt. Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte Entnahmestellen; davon gibt es im Landkreis Böblingen aktuell nur eine in Herrenberg, wo in Abhängigkeit vom Wasserstand der Ammer Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben wird. Laut der Allgemeinverfügung des Landratsamts ist der Gemeingebrauch auch an der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen erlaubt, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend sind. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt. https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/wasser+ist+wieder+knapp+in+baechen+und+fluessen.html
  • Wer im Landkreis Esslingen seinen Garten mit Wasser aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe bewässert, muss dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis im Landratsamt einholen. Darauf macht die untere Wasserbehörde aufmerksam. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden. Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert: Die Herstellung und der Betrieb von Brunnen sind erlaubnispflichtig, weil Grundwasser vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung ist und deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden muss. https://www.landkreis-esslingen.de/start/kultur/mitteilung+12_06_23+13_57.html
  • Im südbadischen Ortenaukreis darf aus Bächen und Flüssen derzeit kein Wasser entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser dürfen auch die Inhaber von Wasserrechten ihr Wasserrecht nur im erlaubten Umfang ausüben. Auch sind die in den wasserrechtlichen Entscheidungen festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einzuhalten. Verstöße gegen dieses Verbot können Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/ortenau/c-lokales/wasserentnahme-aus-baechen-und-fluessen-verboten_a89090
  • Der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald verbietet laut SWR die Wasserentnahme aus einzelnen Gewässern Vieh darf laut Landratsamt aber weiterhin getränkt werden. Allerdings dürfe hierfür das Wasser nicht aufgestaut werden. 
  • Im Landkreis Emmendingen wurde die Entnahme eingeschränkt.

Hessen

  • Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Kassel ruft alle zugehörigen Landkreise auf, Einschränkungen von Wasserentnahmen aus Gewässern zu erlassen. Einige Landkreise und Städte haben bereits die Beschränkungen der Vorjahre erneuert.
  • Im Landkreis Kassel gilt seit dem 20. Juni 2023 ein Verbot der erlaubnisfreien Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Das Verbot gilt für den Gemein‐, Anlieger‐ und Eigentümergebrauch. Die beiden größeren Flüsse Fulda und Weser sind bis auf Weiteres nicht von dem Entnahmeverbot betroffen. Das Verbot gilt bis Dienstag, 31.Oktober 2023. Ein Verstoß gegen das Wasserentnahmeverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann https://www.landkreiskassel.de/pressemitteilungen/2023/juni/wasserentnahme-an-fluessen-und-baechen-verboten.php
  • Im Vogelsberg-Kreis ist auf Auskunft der Pressestelle eine Allgemeinverfügung in Vorbereitung und wird in den nächsten Tagen erlassen. Sie gilt demnach ab Sonntag für Bäche, Flüsse und Seen. Verboten ist es dort, Wasser zur Gartenbewässerung oder zur Bewässerung von Feldern und Wiesen zu entnehmen.
  • Im Main-Kinzig-Kreis gilt die Allgemeinverordnung zum Verbot der Wasserentnahmen aus dem vergangenen Jahr uneingeschränkt fort, wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilte.
  • In Hersfeld-Rotenburg drohen bei Verstößen Bußgeldzahlungen von bis zu 100.000 Euro, wie der Kreis mitteilte. Das Verbot gelte derzeit noch nicht, wenn man eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme“ habe oder seine Tiere mit dem Wasser versorge.
  • In Darmstadt ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten. Dies gilt seit dem 21.6.2023 und bis auf Weiteres. Weiterhin erlaubt sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen.

Niedersachsen

  • Im Landkreis Nienburg dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Gärten ab einer Temperatur von 24 Grad Celsius zwischen 11 Uhr und 19 Uhr nicht mehr mit Wasser aus Brunnen und der öffentlichen Wasserversorgung beregnen. Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten und Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen in diesem Zeitraum ebenfalls nicht bewässert werden. Die Einschränkung gilt bis Ende September.
  • Der Landkreis Lüneburg schränkt Bewässerung bei Temperaturen ab 24 Grad stark ein. Ab einer Außentemperatur von 24 Grad dürfen Gärten dann zwischen 11 und 19 Uhr nicht mehr bewässert werden. Mittags und nachmittags ist die Verdunstung bei hohen Temperaturen sehr stark und es kommt ohnehin nur wenig Wasser bei den Pflanzen an. Was bisher ein Appell an die Bevölkerung im Landkreis Lüneburg war, wird mit der Allgemeinverfügung rechtlich bindend – bei Verstößen drohen Bußgelder. Dabei ist egal, ob das Wasser aus der eigenen Bohrung im Garten oder dem Leitungsnetz des Wasserversorgers entnommen wird. Egal ob Gemüsegarten, Zierrasen oder Blumenbeet: Wer seine Pflanzen tränken möchte, muss sich im Kreisgebiet ab Mitte nächster Woche auf die frühen Morgenstunden oder den Abend beschränken. Um die Ernte von Nahrungsmitteln wie etwa Weizen und Kartoffeln nicht zu gefährden, erlaubt der Landkreis nur für die Landwirtschaft eine Ausnahme: Für die Feldberegnung werden die Zeiten erst ab 28 Grad vollständig eingegrenzt. Bereits jetzt dürfen Landwirtinnen und Landwirte ab einer Windgeschwindigkeit von acht Metern pro Sekunde – das sind knapp 30 Stundenkilometer – nicht mehr mit der Beregnungsmaschine bewässern. Diese Regelung gilt im Landkreis Lüneburg seit 2021, denn bei hohen Windgeschwindigkeiten geht viel Wasser verloren und fehlt dann im Grundwasserhaushalt. Diese Regelung wird etwas strenger: Ab 24 Grad Außentemperatur darf jetzt nur noch bei geringeren Windgeschwindigkeiten bis fünf Metern pro Sekunde zwischen 11 und 19 Uhr beregnet werden. Die bisherige Obergrenze bei kühleren Temperaturen wird von acht Metern pro Sekunde auf sieben Meter pro Sekunde abgesenkt. Wer sich nicht an die Allgemeinverfügung hält und auch bei höheren Temperaturen oder Windgeschwindigkeiten beregnet, riskiert im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Der Landkreis kontrolliert auch heute schon, ob Brunnen für die Feldberegnung ordnungsgemäß sind und die geltenden Regelungen eingehalten werden.
  • Nach dem Altmarkkreis wird nun auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Wasserentnahme einschränken. Der Landkreis wird in dieser Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. Dann dürfen land- und forstwirtschaftliche Flächen, aber auch private Grünflächen und Gärten, sowie Sportanlagen nicht mehr mit Beregnungskanonen oder Rasensprengern uneingeschränkt bewässert werden. Am sinnvollsten und effizientesten sei die Bewässerung in der Nacht bis in die frühen Morgenstunden, sofern es nicht windig ist. In der Allgemeinverfügung werden die Details geregelt. Das Beregnungsverbot wird für Brunnenwasser ebenso wie für Trinkwasser gelten. Und die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen wird ebenfalls untersagt. Mit Eimern oder Gießkanne ist die Wasserentnahme weiterhin zulässig, sofern der sparsame Gebrauch eingehalten wird.
  • Diese Kommunen rufen auf oder kündigen Maßnahmen an
    • Landkreis Celle
    • Landkreis Diepholz
    • Grafschaft Bentheim
    • Landkreis Harburg
    • Landkreis Oldenburg
    • Landkreis Osnabrück
    • Landkreis Schaumburg
    • Stadt Braunschweig

Nordrhein-Westfalen

  • Der Kreis Viersen warnt aktuell davor, Wasser aus Flüssen, Bächen oder Seen zu nehmen. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, könnte es ein Entnahmeverbot geben.
  • Der Kreis Coesfeld bittet um Verständnis dafür, dass ab sofort kein Wasser mehr mit Pumpen oder anderen technischen Einrichtungen entnommen werden darf. Kleinstentnahmen zur Bewässerung von Blumenbeeten, beispielsweise mit Gießkannen oder Eimern, fallen zwar nicht unter das Verbot, sollten nach Möglichkeit der Natur zuliebe ebenso unterbleiben. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Sachsen 

  • Im Landkreis Nordsachsen Ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen ab sofort verboten. Darüber informierte das Landratsamt am 20.6.2023. Grund sind die Folgen der seit fünf Jahren anhaltenden Trockenheit. Durch den damit verbundenen Rückgang des Grundwasserspiegels seien auch in diesem Jahr in vielen nordsächsischen Oberflächengewässern niedrige Wasserstände zu verzeichnen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Nordsachsen. Ähnliche Verbote hatte es bereits in den Vorjahren gegeben. Alle Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern werden daher aufgefordert, die Wasserentnahme mittels Pumpen ab sofort einzustellen. Das Verbot der Wasserentnahme gilt bis zum 30. September.

Sachsen-Anhalt 

  • Im Altmarkkreis Salzwedel sind jegliche Wasserentnahmen aus Brunnen in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr zur Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen sowie von Sportanlagen wie Rasen- oder Tennisplätzen werden untersagt.“ Auch Oberflächengewässern wie Flüsse, Bäche, Gräben und Teiche unterliegen einem striktem Entnahmeverbot. Dafür wäre zudem grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Kreis zu beantragen ist. Der Altmarkkreis Salzwedel hat die Beschränkung am 12. Juni 2023 erlassen. Ab dem 13. Juni greift sie.
  • Der Landkreis Harz kündigte an, dass noch in diesem Monat Regeln für die Wassernutzung kommen sollen.

Weiterführendes

  • Wo Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen und Seen verboten sind – und weshalb, Lebensraumwasser, 4.7.2022

Beitragsfoto: Gendries

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  1. Kommunen fordern stärkere Kontrolle der Wasserentnahmen und wirksamere Entnahmeentgelte - LebensraumWasser Der Wasser-Blog

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