Wegen zunehmender Wassernutzungskonkurrenzen fordert der Deutsche Städtetag eine stärkere Wasser-Regulierung durch striktere Erfassungen der Wasserentnahmen und anreizgebende Wasserentnahmeentgelte.
„Die Städte wollen die Ressource Wasser in Deutschland besser schützen und den Verbrauch von Oberflächen- und Grundwasser gerade in den Sommermonaten noch stärker in den Blick nehmen. Dazu braucht es mehr Daten zum Wasserverbrauch und für das Gewässermonitoring sowie mehr Möglichkeiten, die Wasserentnahme aus Grundwasser, Flüssen und Seen bei Wasserknappheit zu regulieren. Außerdem sprechen sich die Städte für bundesweit einheitliche Entnahmeentgelte aus und wollen, dass gereinigtes Abwasser zur Bewässerung von Feldern und Stadtgrün genutzt werden kann“, heißt es in der Erklärung zum Forderungskatalog des Deutschen Städtetages vom vergangenen Freitag. Die Forderung an Bund und Länder mündet in der Aussage: „Die Wasserversorgung in Deutschland ist sicher. Aber wir müssen jetzt aktiv werden, damit das auch in Zukunft so bleibt. Bund und Länder müssen dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.“
Wasserhaushaltsgesetz muss konkreter werden
In den vergangenen heißen Sommern der Jahre 2022 und 2023 hätten bereits jeweils rund 80 Kommunen Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erlassen. So haben sie die Nutzung von Trink- oder Grundwasser für bestimmte Zwecke beschränkt oder die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern wie Flüssen oder Seen zeitweise untersagt. Viele Kommunen mussten sich dabei auf unbekanntes Terrain begeben, um die Allgemeinverfügungen mit Rechtssicherheit zu erlassen. In vielen Bundesländern, das zeigen auch meine Analysen aus den Jahren 2022 und 2023 (siehe unten „Quellen/Weiterführendes“), gab es einen „Flickenteppich der Wasserentnahme-Regelungen“. Daher wünschen sich die Städte nun klarere Leitlinien von Bund und Ländern, wie sie etwa mit Nutzungskonflikten von Industrie und Landwirtschaft umgehen und ab wann die Wassersituation vor Ort ein Eingreifen erfordert.
„Oft fehlen den Kommunen Daten darüber, wer wieviel Grundwasser oder Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen entnimmt. Bewässerungsentnahmen in der Landwirtschaft seien beispielsweise ausgenommen. Dass damit eine Gesamtübersicht über Wasserentnahmen fehlt und die Einschätzungen ob und wo Wasserstress vorliegt, muss so natürlich ein „Blindflug“ sein. Das erkennt auch der Städtetag. Daher fordert er, „im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes klarer zu regeln, ab welcher Schwelle eine Wasserentnahme genehmigt werden muss.“
Wie die nachstehende Abbildung zum „Wassernutzungsindex“ zeigt, liegt Deutschland seit 2007 unter der kritischen Schwelle von 20 Prozent Anteil der Wassernutzung am Wasserdargebot. Allerdings fragt sich der unbedarfte Laie, wie diese „veralteten“ Daten – Stand 2019 und Veröffentlichung 2022 – für eine ressourcengerechte Steuerung der Wasserentnahmen dienlich sein können – zumal die Daten offenkundig nicht vollständig erfasst werden. Dem vom Deutschen Städtetag reklamierten Regulierungsbedarf bei der Erfassung der Entnahmendaten muss beigepflichtet werden.
Eins stellt der Städtetag fest: der Schwerpunkt liegt auf Industrie und größere Betriebe aus der Landwirtschaft, es geht „nicht um den privaten Brunnen der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.“
Über Wasserentnahmeentgelte wirksame Preissignale zum Wassersparen setzen
Wasser auf meiner Mühle ist der Forderung des Städtetages nach konsequenterer und einheitlicher Anwendung der Wasserentnahmeentgelte. So erklärt der Städtetag: „Bund und Länder sollten gemeinsam für bundesweit möglichst einheitliche Entnahmeentgelte aus Grundwasser und Oberflächengewässern sorgen.“ Dabei geht es den Kommunen nicht um Gebühren für Privathaushalte, sondern vor allem um die kommerzielle Wasserentnahme. „Die Entnahmeentgelte für Gewerbe, Industrie und landwirtschaftliche Betriebe müssen so gestaltet sein, dass sie auch einen Anreiz zum Wassersparen setzen. Die Mittel aus den Entgelten könnten außerdem vermehrt für Maßnahmen zum Wasserschutz und zur Klimaanpassung eingesetzt werden. Das wäre eine echte Win-win-Situation.“
Derzeit gibt es in 13 von 16 Bundesländern entsprechende Entnahmeentgelte, Wasserentnahmegebühren, Wassercent oder wie sie sonst noch heißen. Gemein ist allen, die Wasserentnehmer an den ökologischen Kosten zu beteiligen – so wie es die Wasserrahmenrichtlinie der EU im Artikel 9 vorsieht – und Anreize zum sorgsamen Umgang zu setzen – so wie es im Wasserhaushaltsgesetz steht. Aber auch die Wasserentnahmeentgelte sind ein typisch föderaler Flickenteppich. Höhe und Ausnahmeregelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland teilweise deutlich. In vielen Regionen sind Bergbau und Landwirtschaft von Zahlungen ausgenommen. Dazu variiert die Preisgestaltung sehr: für landwirtschaftliche Wasserentnahme zwischen 0,5 und 31 Cent je Kubikmeter und für den Bergbau zwischen 6 bis 31 Cent je Kubikmeter. Spitzenreiter bei den Entnahmeentgelten ist mit 31 Cent Berlin, Bayern und Thüringen werden wohl zu gegebener Zeit Wasserentnahmeentgelte einführen, so wie es in Hessen nun bevorsteht. Viele Bundesländer haben gerade ihre Entgelte erhöht z. B. Niedersachsen.
Es ist gut und richtig, dass diese Forderung, die Entnahmeentgelte als Anreize zu nutzen, vom Deutschen Städtetag kommt. Damit die Entgelte wirken, müssen sie spürbar sein. Statt die Anhebung der mengenbezogenen Wassertarife, die von Wasserversorgern erhoben werden, zu fordern, muss das Entgelt im wahrsten Sinne des Wortes an der Quelle ansetzen. Viele Kommunalpolitiker fordern gebetsmühlenartig höhere Mengenpreise der Wasserversorger, um Anreize zum Wassersparen zu geben, obwohl die Verbraucher darauf bekanntlich nicht reagieren. Sie setzen damit aber die gesicherte Finanzierung der kommunalen Wasserversorgung auf’s Spiel. Besser ist es tatsächlich, preisreagiblen Wassernutzern wie der Industrie über Wasserentnahmeentgelte die richtigen Signale zu setzen. Vielleicht sollte man diese sogar regional bezogen bei besonderen Übernutzungen an Wasserengpass-Situationen ausrichten und bei drohenden Engpässen höhere Entgelte erheben, in dem sie situativ flexibel gestaltet werden.
Daneben stehen noch Forderungen zur Finanzierung der Infrastruktur, die Förderung von Fernleitungen und Verbundsysteme, die Finanzierung der Schwammstadt sowie die Förderung der Wasserwiederverwendung (Water Reuse) in dem Positionspapier.
Quellen / Weiterführendes
- Ressource Wasser – Für die Menschen und die Umwelt, Positionspapier Wasser, Deutscher Städtetag, Januar 2024
- Wo Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen und Seen verboten sind – und weshalb, LebensraumWasser, 4.7.2022
- Wo Wasserentnahmen aus Flüssen bereits verboten sind, LebensraumWasser, 23.6.2023
- Brauchen wir höhere Wasserentnahmeentgelte, um das Wassersparen zu fördern?, LebensraumWasser, 2019
- BUND fordert bei Wasserentnahmeentgelten bundeseinheitliche Regelung für besseren Gewässerschutz, LebensraumWasser, 2019
- Wird Einführung des „Bayerischen Wassercents“ wegen des Wahlkampfes auf Eis gelegt?, LebensraumWasser, 2023
- Wasserentnahmen sollen in Niedersachsen ab 2024 teurer werden, LebensraumWasser, 2023
Beitragsfoto: pixabay von stevepb
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