Risiken in der Hausinstallation: Beim Leitungswasser kommt es auch auf den letzten Meter an!

Trinkwasser ist ein Lebensmittel das täglich frei Haus geliefert wird. Wer denkt da schon an die Verpackung? Es geht um die häusliche Trinkwasserleitung, die sog genannte Hausinstallation. Diese wird in vielen Gebäuden zunehmend zum Sorgenkind. Während die Versorger bundesweit jährlich mehr als zwei Milliarden Euro in die öffentlichen Leitungsnetze investieren und das Trinkwasser regelmäßig beproben, fristen die Hausinstallationen mit ihren Leitungen und Armaturen ein Schattendasein. Mit dem Auto fahren wir regelmäßig zur Inspektion und müssen aus Sicherheitsgründen zum TÜV. Ist diese Vorsorge nicht auch bei der Hausinstallation sinnvoll?

Viele Hauseigentümer wissen womöglich gar nicht, dass sie sich auch um die Trinkwasser-Hausinstallation kümmern müssen. Aber wie heisst es so schön „Unwissenheit schützt nicht“. Der Gesetzgeber gibt ihm in der Trinkwasserverordnung die Verantwortung. Denn Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein, es darf weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten, das muss mit der Hausinstallation sicher gestellt sein.

Auf den letzten Meter kommt es an – die Risiken in der Hausinstallation

Der örtliche Wasserversorger liefert ein laufend kontrolliertes Trinkwasser. Seine Zuständigkeit endet am Hausanschluss. Danach ist es Sache des Hauseigentümers oder Betreibers, die Trinkwasserversorgungsanlage zu pflegen. Während das Wasser vom Versorgungsunternehmen über mehrere Kilometer transportiert wird, in der Regel ohne dass die Qualität Schaden nimmt, reichen nach der Übergabe am Hausanschluss manchmal nur wenige Meter, um das Trinkwasser im schlimmsten Fall sogar ungenießbar zu machen.

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Die Trinkwasserverordnung regelt, welche Qualität unser wichtigstes Lebensmittel haben muss, damit wir es sorglos trinken oder zur Speisezubereitung nutzen können. Folgende Fehler können das Trinkwasser ungenießbar machen:

  • Beim Hausbau oder Umbau z. B. in Eigenregie wurde regelwidrig minderwertiges Installationsmaterial verwendet und/oder eingebaut.
  • Der Anschluss eines Brunnens oder einer Regenwassernutzungsanlage erfolgte ohne Systemtrenner, der das Wasser in den Leitungen vor beispielsweise mit Vogelkot verunreinigtem Regenwasser schützt.
  • Die Feuerlöschanlage wurde regelwidrig unmittelbar mit der Trinkwasserleitung verbunden.
  • Der Füllschlauch für die Heizungsanlage wurde ohne Systemtrenner angebracht. Dadurch könnte Stagnationswasser aus dem Heizkreislauf in das Haussystem eindringen.
  • Längerfristig ungenutzte Leitungsbereiche von leer stehenden Wohnungen oder Räumen mit Trinkwasseranschluss bleiben an der häuslichen Trinkwasserinstallation angeschlossen.
  • Der Filter am Hausanschluss, der Feststoffe aus dem öffentlichen System zurückhalten soll, wurde nicht gereinigt.

Wasser sparen kann so auch zum Problem werden

Auch die Stagnation von Trinkwasser, also das lange Verweilen in der Leitung, ist angesichts des Wassersparens ein zunehmendes Problem. Wasser muss, wie andere Lebensmittel auch, frisch gehalten werden. Wenn Wasser lange steht, können gesundheitliche Risiken entstehen, denn in stagnierendem Wasser können sich Keime bilden. Wer trinkt schon Milch, die zwei Wochen ungekühlt im Schrank stand? Auch wenn stagnationsbedingte Veränderungen in Geruch, Geschmack oder Farbe des Trinkwassers in der Regel nicht gesundheitsschädlich sind, so können je nach Dauer der Stagnation und Umweltbedingungen gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Trinkwassergenuss nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei Stagnation immer Vorsicht geboten.

Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität

Der Hausbesitzer oder -betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird. Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) regelt das Verhältnis zwischen dem Wasserversorger und den Kunden und bestimmt an einer Stelle die Übertragung der Versorgerverantwortung auf den Betreiber: „Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich“ (Paragraph 12 AVBWasserV). Das ist unmissverständlich und unterwirft den Betreiber all jenen Regelungen, die der Wasserversorger in Bezug auf die Gewährleistung der Trinkwasserqualität zu erfüllen hat.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Untätigkeit kann sich rächen

Bei schuldhaften Verstößen gegen die in der gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Pflichten drohen dem Vermieter oder Betreiber merkliche Bußgelder, ja sogar Strafverfahren sind nicht ausgeschlossen. Wer als Vermieter oder Betreiber seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt, hat in einem Schadenfall zusätzlich sogar möglicherweise Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld zu zahlen, wenn ein Bewohner des Hauses erkrankt und Schadenersatzansprüche geltend macht. Natürlich braucht ein Betreiber nicht allen denkbaren Gefahren vorzubeugen, aber er hat für den Schutz des Mieters zu sorgen, wenn die Gefahren für den Mieter nicht ohne weiteres erkennbar sind. Und trotzdem: Nicht jeder Vermieter wird als Betreiber einer Trinkwasseranlage wissen, was zu tun ist. Er sollte es aber, denn er haftet!

Der Vermieter sollte die Trinkwasseranlage regelmäßig prüfen lassen. Tipps für Hauseigentümer 

Trinkwasserqualität muss dauerhaft sichergestellt werden. Natürlich kann nicht jeder Vermieter den Zustand der Hausinstallation beurteilen oder gar Wartungsmaßnahmen daran vornehmen. Vier kritische Punkte, die jeder prüfen kann, sind:

  • Verweilzeit oder Stagnation des Trinkwassers z.B. nach der Urlaubszeit,
  • Temperatur in der Warmwasseraufbereitung wegen des Legionellen-Risikos (das Wasser sollte über 55°C heiß oder in der Kaltwasserleitung unter 20°C kalt sein),
  • Zustand und Qualität der Rohrleitung z.B. keine Bleileitung,
  • Zustand des Hausfilters (regelmäßige Rückspülung),
  • Wenn der Frost kommt, sollten Aussenzapfstellen vorsorglich abgestellt werden, damit die Leitungen nicht platzen.

Besser an einen Sanitärfachbetrieb wenden 

Ein Sanitärfachbetrieb kann beim Auffinden von Gefahrenstellen unterstützen oder helfen. Viele Installateure bieten Wartungsverträge an. Fragen Sie Ihren Handwerker danach. Wichtig ist es, auf deren Qualifizierung zu achten. Jeder Wasserversorger führt eine Liste der zugelassenen Vertragsinstallateure.

Wer als Mieter unsicher ist, sollte seinen Vermieter auf die Trinkwasserleitungen ansprechen. Fordern Sie Klarheit! Wer als Vermieter auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte Vorsorge betreiben und die Trinkwasserleitungen regelmäßig prüfen lassen.

In einigen Regionen arbeiten Wasserversorger und Installateurinnungen mittlerweile bei der Aufklärung und Qualitätssicherung von Hausinstallationen zusammen. Wenden Sie sich an Ihren Wasserversorger, der kann Ihnen Fachbetriebe aus Ihrer Kommune benennen.

Wer noch Fragen oder Anregungen hat, kann sich gerne an mich wenden lebensraumwasser@online.de

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