Können Bebauungsverbote gegen Folgen von Extremniederschlägen schützen?

Derzeit gibt es in Deutschland keine Gesetze, die den Überflutungsschutz vor Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten regeln. Hochwasser in großen Gewässern haben oftmals lange Vorlaufzeiten von bis zu 48 Stunden, wohingegen in kleinen Gewässern oftmals nur wenige Stunden zur Verfügung stehen. Genau das war eine „Achillesferse“ einiger in den vergangenen Wochen betroffenen Überflutungsregionen. Dort sind aus Sicht von Dr.-Ing. Reinhard Hinkelmann, Professor für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung an der TU Berlin, unzureichende Überflutungsschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Das werde sich ändern müssen, fordert er. Der umfangreiche, sehr gute Hochwasserschutz in Deutschland sei bislang auf Flusshochwasser ausgelegt. Viele kleine Gewässer bleiben so ausser Betracht, mit fatalen Folgen. Hinkelmann fordert nun eine Übertragung der Regeln für die Flussgebiete auch auf kleinere Fliessgewässer. Zudem stellt er in Frage, dass der Wiederaufbau auch dort erfolgen sollte, wo die Risiken für Überflutungen hoch sind.

Reaktionszeiten bei kleinen Fliessgewässern deutlich kürzer. Damit steigen die Risiken

Der Unterschied zwischen Flusshochwassern, wie sie sich zum Beispiel 2002 und 2013 an der Elbe ereigneten, und den jetzt stattgefundenen Sturzfluten, vergleichbar mit denen 2016 in Simbach (Bayern) und Braunsbach (Baden-Württemberg), ist, dass diese Sturzfluten aus Extremniederschlägen in kleinen Einzugsgebieten hervorgehen. Sie sind durch sehr schnelle Abflussprozesse von Bergen und Hängen über Bäche, die zu Strömen werden, gekennzeichnet und haben sehr kurze Vorwarnzeiten im Gegensatz zu den Flusshochwassern großer Flüsse wie der Elbe oder dem Rhein, für die die Vorwarnzeiten einige Tage betragen. Dadurch sind untere und mittlere Hanglagen sowie Tallagen nahe von Bächen besonders gefährdet“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Reinhard Hinkelmann.

Sollte es Tabu-Zonen für den Wiederaufbau geben?

Ein wirksamer Schutz vor solchen Sturzfluten werde nicht ohne kostenintensive, millionenschwere Investitionen und harte Maßnahmen möglich sein wie den Bau großer Ableitsysteme vor Siedlungen, den früheren Stadtmauern ähnlich, in die Landschaft eingepasste Dämme, versenkbare Mauern und Geschiebesperren im Ober- und Mittellauf der Bäche – wie sie aus dem alpinen Raum bekannt sind –, um Bäume und Geröllmassen zurückzuhalten, so Reinhard Hinkelmann. Wichtig werde sein, die Schutzmaßnahmen den lokalen Gegebenheiten anzupassen. Aber auch Veränderungen in der Siedlungs- und Landschaftsplanung wie weitere Bebauungsverbote in überflutungsgefährdeten Bereichen dürften kein Tabu sein. „Wir müssen über Maßnahmen nachdenken, die über das Existierende hinausgehen und damit meine ich auch, dass wohl überlegt werden muss, ob die jetzt weggerissenen Gebäude an ihren ursprünglichen Stellen wiedererrichtet werden sollten.“ Hierzu, so erklärte Hinkelmann auf meine Nachfrage, werde man die gesellschaftliche Haltung berücksichtigen müssen, wenn dann aber ein Wiederaufbau nicht gewollt sei, müssten Entschädigungszahlungen geleistet werden. Damit werden so manche Kommunen ins Grübeln kommen, die Baugebiete an den Ufern der Gewässer ausgewiesen haben.

Klimawandel erfordert Bemessung am 200-jährigen Ereignis

Eine weitere Konsequenz aus den Extremwettereignissen der letzten Tage sei, die Bemessungsgrundlage für die Hochwasserschutzmaßnahmen zu ändern. „Zurzeit werden die meisten Hochwasserschutzmaßnahmen für ein Flusshochwasser ausgelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Hier ist über erhöhte Bemessungsereignisse nachzudenken, also sich an noch extremeren Wetterereignissen zu orientieren, wie sie zum Beispiel alle 200 Jahre auftreten könnten“, so Reinhard Hinkelmann.

Die Extremniederschläge resultieren seiner Einschätzung nach aus den Folgen des Klimawandels. Das bedeute für den Hochwasserschutz, dass die Auswirkungen des Klimawandels seitens der Politik intensiver angegangen werden müssen. „Auch zukünftig werden wir keinen 100-prozentigen Hochwasserschutz haben, das Schutzniveau wird voraussichtlich auch nach dem Umsetzen vieler weiterer Maßnahmen sinken, das Leben wird riskanter. Das wird den Druck auf die Politik weiter erhöhen“, urteilt Reinhard Hinkelmann.

Der Bund muss die Vorgaben auch für kleine Einzugsgebiete ändern

Auf meine Nachfrage, wo die Regeln verankert werden sollten, antwortete Hinkelmann: „Es sollte meines Erachtens seitens des Bundes eine Vorgabe für einen Bemessungs-Extremniederschlag für die kleinen Einzugsgebiete geben, ähnlich wie das HQ100 für die großen Flüsse.“ Er fordert, dass ein solcher Bemessungsniederschlag, z.B. auch ein 100jähriger, die Grundlage für Planungen in den besonders gefährdeten Bereichen (mittlere und untere Hanglagen, Tallagen und Lagen nahe von Bächen) sein soll. In durchaus vielen Bereichen mache man sich bereits darüber Gedanken, der Bemessungsniederschlag fehle aber noch.

Weitere Informationen:

Prof. Dr.-Ing. Reinhard Hinkelmann
TU Berlin
Fachgebiet Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung
E-Mail: reinhard.hinkelmann@wahyd.tu-berlin.de

Beitragsfoto: Michale Gaida pixabay

1 Kommentar

  1. Der Beitrag beginnt mit dem Statement:“Derzeit gibt es in Deutschland keine Gesetze, die den Überflutungsschutz vor Sturzfluten in kleinen Einzugsgebieten regeln“
    Es gibt meines Wissens auch keine Gesetze, die den Hochwasserschutz an großen Flüssen regeln.
    Auch da herrscht ein buntes Durcheinander von Gewohnheiten und Gerüchten. Am ehesten gibt es am Oberrhein so etwas wie eine Übereinkunft auf der Basis des IRP (Integriertes Rheinprogramm) mit dem Ziel der Wiederherstellung eines statistisch 200-jährlichen Schutzes. Aber schon am Mittelrhein muß man sich mit einem 25-jährlichen Schutzniveau als privilegiert betrachten. Und selbst der Niederrhein hat keinen einheitlichen Schutz: Es startet im Raum Bonn-Köln mit 100-jährlich (bis auf bebaute Außenlagen) und steigert sich dann bis ca. 500-jährlich…
    Die ist nicht der erste Aufsatz, der so tut. als gäbe es in Deutschland einen „gesetzlichen Hochwasserschutz“.
    Habe ich das etwas übersehen?

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