Aus für Fracking in Deutschland. Bundestag verabschiedet Gesetz.

Eine kommerzielle Gewinnung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland untersagt. Der deutsche Bundestag stimmte am heutigen Freitag dem Koalitionskompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode zu. Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Fracking, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Mit den gesetzlichen Regelungen erhält insbesondere die Schutzbedürftigkeit der Trinkwasserressourcen einen überragenden Stellenwert. Zwar dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden, um die Folgen des Fracking zu erforschen – aber nur, wenn das betroffene Bundesland zustimmt. Insoweit wird die Weiterentwicklung in die Hände der Bundesländer gelegt. Kritiker betrachten das als trojanisches Pferd, weil damit das Verfahren weiter getrieben werden könnte. Einige Bundesländer haben dem Fracking aber bereits im Vorfeld eine kategorische Absage erteilt. Im Jahr 2021 soll der Bundestag auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse das Verbot erneut prüfen.

Kernpunkte der gesetzlichen Regelungen sind:

  • ein grundsätzliches und unbefristetes Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten,
  • die Überprüfung der Angemessenheit des Verbots durch den Deutschen Bundestag im Jahre 2021,
  • die Möglichkeit, höchsten vier Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten in ganz Deutschland zu wissenschaftlichen Zwecken mit Zustimmung der betroffenen Landesregierungen zu erlauben,
  • Umfangreiche Vorschriften zum Schutz der Trinkwasserversorgung,
  • die Beibehaltung der Möglichkeit, unter Beachtung der geänderten Trinkwasserschutzvorschriften, konventionelle Erdgasförderung in Deutschland zu betreiben

Im Mittelpunkt der bisherigen Diskussion stand die Sorge um die Qualität der Trinkwasserressourcen. Deren Schutzbedürftigkeit hat den Gesetzgeber veranlasst, hierzu klare Regeln zu erlassen. Demnach

  • stellen Frackingmaßnahmen immer einen echten Benutzungstatbestand im Wasserrecht dar;
  • bedürfen Frackingmaßnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die immer auch das Einvernehmen der Wasserbehörde voraussetzt;
  • ist eine Erlaubnis für alle Frackingmaßnahmen zu untersagen in:
    • Wasserschutzgebieten,
    • Heilquellenschutzgebieten,
    • Seen und Talsperren, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen und
    • Einzugsgebieten einer Wasserentnahmestelle für die öffentliche Wasserversorgung.
  • Zudem werden strenge Vorgaben zum Umgang mit Lagerstättenwasser und Frac-Fluiden geschaffen.

Das Fracking-Gesetz hatte nach dem Kabinettsbeschluss über ein Jahr lang im Bundestag auf Eis gelegen. Jetzt ist das Eis gebrochen. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) begrüßte die Einigung. „Es macht keinen Sinn, diese Technologie in Nordrhein-Westfalen voranzubringen“, sagte sie den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Entscheidend sei, dass das Gesetz des Bundes die Entscheidung der Landesregierung gegen Fracking nicht aushebeln könne. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller erklärt dagegen: „Das beschlossene Gesetzespaket stellt nicht sicher, dass Mensch und Natur ausreichend vor den Gefahren des Fracking geschützt werden. Es ist gut, dass es endlich ein Fracking-Gesetz gibt, aber ein klares Nein zur klimaschädlichen Risiko-Technologie wäre das richtige Signal gewesen statt nur schärfere Regelungen.“ Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem sowohl die Wasserversorger als auch die Unternehmen der Gaswirtschaft organisiert sind, hat mit Erleichterung auf die heutige Verabschiedung des Fracking-Gesetzespaketes durch die Koalitionsfraktionen reagiert. Damit sei eine lange Hängepartie endlich zu Ende. Das Fracking-Paket trage zum Trinkwasserschutz bei und bedeute zugleich Rechtssicherheit sowohl für die Unternehmen der Wasserwirtschaft als auch der Gaswirtschaft, so der BDEW in einer Pressemitteilung.

Das Gesetzespaket wird nun dem Bundesrat übermittelt. Nach jetzigem Stand wird eine Verabschiedung auf der Plenarsitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016 angestrebt.

Hier geht es zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vor- Schriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“

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