Wer bekommt das knappe Wasser? Verankert Österreich die Bevorzugung der Bevölkerung in der Verfassung?

Österreich steuert auf eine Wasserknappheit zu. In der Politik werden jetzt Vorschläge für die Verteilung der knapper werdenden Ressourcen gemacht. Die Bevölkerung soll zum Schutze der Gesundheit bei Nutzungskonkurrenzen in der Wasserhierarchie bevorzugt behandelt, d.h. priorisiert, werden. In Österreich will die oppositionelle SPÖ eine Priorisierung sogar in der Verfassung verankern. Zudem soll die Landwirtschaft für ökologisches Wohlverhalten beim Wasser mit Zuteilungen honoriert werden. In Deutschland soll ebenfalls das Wasserrecht erweitert werden, wenngleich Nordrhein-Westfalen bei der Priorisierung der Bevölkerung zwar die gesetzlichen Grundlagen, nicht aber deren Umsetzung geschafft hat.

Österreich soll klare Verhältnisse bei Nutzungskonkurrenzen bekommen

Bis 2050 werde Österreichs Grundwasserspiegel um fast ein Viertel schrumpfen – gleichzeitig steige der Wasserbedarf um 11 bis 15 Prozent. Schon jetzt könnte das Wasser in einigen Regionen knapp werden. So erklärt die SPÖ in ihrem sozialdemokratischen Magazin Kontrast.at die Herausforderungen in der österreichischen Wasserwirtschaft. Daher fordert die Oppositionspartei eine Priorisierung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung vor anderen Bereichen. Für die Landwirtschaft gäbe es noch nicht einmal Wasserzähler, kritisiert sie die österreichische Bundesregierung aus ÖVP und Grüne. „Sollte es zu Engpässen kommen, muss rechtlich sichergestellt sein, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser Vorrang hat“, sagt SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits. Er fordert deshalb, dass die Priorität der Trinkwasserversorgung im Wasserrecht verfassungsrechtlich verankert wird – „Trinkwasser zuerst“, so Drobits. „Ich verlange daher, dass die Trinkwasserversorgung im Wasserrechtsgesetz im Verfassungsrang verankert wird.“

Wäre die Wasserversorgung der Bevölkerung im Verfassungsrang, würde bei Wasserknappheit zuerst die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgt, alles andere würde nachrangig behandelt. Für 70 Prozent des Wasserverbrauchs in Österreichs sei die Industrie verantwortlich, für 24 Prozent die Wasserversorgung der Bevölkerung und für 4 Prozent die Landwirtschaft. Zwei Prozent entfallen auf „Dienstleistungen“, damit ist vor allem die Beschneiung von Skipisten und Golfplatzbewässerung gemeint.

Diese Zahlen aus dem Landwirtschaftsministerium seien jedoch verzerrt. Denn es gäbe für die Agrar-Industrie keine verpflichtenden Wasserzähler. Die Studie des Ministeriums erfasse deshalb den Wasserverbrauch der Landwirtschaft, der aus öffentlichen Wasserquellen gedeckt wird, schlicht nicht, kritisiert die Oppositionspartei. Die SPÖ-Landwirtschaftssprecherin Cornelia Ecker schlägt Agrarförderungen vor, die an umwelt- und wasserschonende Landwirtschaft geknüpft werden sollten. Demnach sollten Bauern und Bäuerinnen, die die Umwelt weniger mit Pestiziden wie Glyphosat belasten und weniger zur Nitratverunreinigung  des Grundwassers beitragen, bei der Wasserverteilung bevorzugt werden.

Wasserhierarchie in Deutschland: Wunsch und Wirklichkeit

In Deutschland kennen wir die Priorisierung der Bevölkerung bei der Verteilung knapper Ressourcen oder auch „Wasserhierarchie“ bereits. Der Entwurf der Nationalen Wasserstrategie aus dem Jahre 2020 befasst sich mit dieser Regulierung bei Nutzungskonkurrenzen in Zeiten knapper Ressourcen und unterstützt so das Vorgehen der Länder. Unter dem Kapitel „Empfehlungen für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln“ wird als Arbeitsauftrag dargelegt, „Es werden Regeln und Kriterien für Prioritäten bei den Wassernutzungen für künftig zu erwartende regionale Wasserknappheiten (Wassernutzungshierarchien) erarbeitet. Dabei werden die besondere Bedeutung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie die ökologischen Wasserbedarfe berücksichtigt.

Das neue NRW-Landeswassergesetz aus dem Jahr 2021 wollte schon Nägel mit Köpfen machen. So heißt es dort, „Wasserentnahmen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit sie die öffentliche Trinkwasserversorgung und damit die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen, haben Vorrang vor anderen Wasserentnahmen. Das Nähere, insbesondere die Grundlagen für die erforderliche Abwägungsentscheidung, wird in einer Verwaltungsvorschrift des für Umwelt zuständigen Ministeriums geregelt“ (Paragraf 37 Abs. 2). Man könnte meinen, damit sei alles klar. Dem ist nicht so. Denn die Verwaltungsvorschrift, die Näheres regeln soll, wird noch auf sich warten lassen. Auf Anfrage erhielt ich Ende April 2022 aus dem NRW-Landesumweltministerium die Auskunft, „Bisher hat unter anderem die Bewältigung der Flutkatastrophe im Sommer 2021 die Kapazitäten der zuständigen Fachabteilung in anderen Vorhaben gebunden. Die Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift setzt die Erarbeitung von fachlichen Konzepten voraus. Dies wird auf Grund der Komplexität dieser Konzepte noch einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist ein Zeitpunkt für einer Veröffentlichung aktuell nicht prognostizierbar.“ Wir hatten in einer vorausgegangenen Sachverständigen-Anhörung die damalige Umweltministerin auf die Umsetzungsprobleme insbesondere bei der Wasserversorgung von Haushalts- und gewerblichen Kunden hingewiesen. Leider blieben diese Hinweise ungehört. Es heißt also warten. Vielleicht zeigt sich die neue NRW-Landesregierung einsichtig und passt die Regelung dem Machbaren an.

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