Darauf wurde nicht nur in Bayern sehnsüchtig gewartet: Die Entscheidung des bayrischen Landtags zum neuen Datenschutzgesetz und die Zulässigkeit digitaler Wasserzähler. Datenschützer hatten im Vorfeld Alarm geschlagen, zeichnete sich doch ab, dass es für die Kommunen eine Verpflichtung zum Einbau digitaler, oder auch als „intelligent“ oder „smart“ bezeichneter, Wasserzähler geben soll. Entwarnung! Digitale Wasserzähler mit Funkverbindung können eingebaut werden, müssen es aber nicht. Voraussetzung ist in jedem Fall eine gemeindliche Satzung. Aber auch dann, wenn die Kommune den Einbau satzungsmäßig regelt, sollen Bürger dem Einbau widersprechen können. Auf gar keinem Fall soll es einen Zwang geben. Doch der Reihe nach:
Warum eine gesetzliche Regelung zu funkenden Wasserzählern in Bayern?
Der bayrische Datenschutzbeauftragte hatte Alarm geschlagen, weil, wie er in einer Stellungnahme berichtete, sich in den Jahren 2015 und 2016 die Beschwerden über sog. intelligente Wasserzähler bei ihm gehäuft hätten (diese sind identisch mit den funkenden Zählern), da diese auch gegen den Willen der Kunden eingebaut worden sind. Der Datenschützer forderte dann in seinem Datenschutzbericht 2016 (unter Nr. 6.3.) den Gesetzgeber auf, eine Regelung festzulegen. Für den Übergang stellten die zuständigen Ministerien, der Bayerische Gemeindetag und Datenschutzbeauftragte klar, dass es sich bei in elektronischen Wasserzählern gespeicherten Daten um personenbezogene Daten der Anschlussinhaber bzw. der Bewohner von Häusern handelt, soweit ein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Damit begründen Einbau und Betrieb elektronischer Wasserzähler „jedenfalls bei Einfamilienhäusern Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), weil personenbezogene Daten gespeichert werden, und stellen zusätzlich einen Eingriff in das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) dar, soweit diese Daten aus der Wohnung heraus an den Wasserversorger übermittelt werden.“ Bis zur Gesetzgebung hatte sich der Datenschutzbeauftragte bereit erklärt, Einbau und Betrieb der genannten Wasserzähler übergangsweise unter folgenden Bedingungen nicht zu beanstanden, wenn „die zuständige Gemeinde dies durch Satzung festlegt“ oder im Falle von Wasserversorgern, die privatrechtlich organisiert sind, und bei denen eine Satzungslösung nicht in Betracht kommt, die Gemeinden als Gesellschafter auf andere Weise die Beachtung der oben genannten Vorgaben sicherstellen.“
Bayerischer Landtag lehnt Funkzählerzwang ab
Jetzt war der richtige Zeitpunkt, diese Übergangslösung zu beenden, denn der bayrische Landtag musste die Anpassung des bayrischen Datenschutzrechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vornehmen. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens sollte in Artikel 24 der bayrischen Gemeindeordnung eine gesetzliche Rechtsgrundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler geschaffen werden, um Rechtsunsicherheiten in der kommunalen Praxis auszuräumen, wie die Landtagsdrucksache ausführt. Weiter heißt es, „Die Gemeindeordnung (Art. 39b Abs. 3) wird überdies um eine Rechtsgrundlage für den Einsatz elektronischer Wasserzähler ergänzt, die Unsicherheiten um den datenschutzkonformen Einsatz dieser neuen Technologie in der kommunalen Praxis ausräumen soll.“
In seiner Beratung am 25.1.2018 hat der Landtag in erster Lesung beschlossen, besorgten Bürgern Rückendeckung zu geben. Kein Bürger solle gezwungen werden, einen digitalen Wasserzähler mit Funkverbindung zu akzeptieren. Hierzu seien sich alle Fraktionen einig. Die CSU-Fraktion will deshalb beim aktuellen Gesetzentwurf nachbessern. Der Vorschlag, der im Raum steht, sieht ein Widerspruchsrecht des Bürgers vor. Dieser solle informiert werden, dass bei ihm beabsichtigt ist, ein Funkwasserzähler einzubauen. Wenn er keinen Funkwasserzähler wolle, dann könne er ihn ablehnen. Dann findet kein Einbau statt. Darüber, wie das funktionieren kann, werden die Abgeordneten nun in den zuständigen Ausschüssen im Detail beraten. Florian Ritter von der SPD fordert: Für den Verbraucher muss sichergestellt sein, dass er keinen Grund angeben muss, wenn er widerspricht. So wäre die Kommune gezwungen, dem Widerspruch auch zu folgen.
Digitale Zähler machen es auch den Kunden einfacher
Die digitalen, funkenden Zähler ermöglichen den Versorgern die Erfassung der Verbrauchsdaten, ohne dass der Kunde oder sein Beauftragter anwesend sein oder Daten ablesen und dem Versorger übermitteln muss. Insoweit ließen sich mit den Funkzählern Kosten sparen, weil der Versorger diese zum Beispiel im „Vorbeigehen“ („walk-by“) oder zentral erfassen könnte. Das ist die hauptsächliche Zielsetzung, um die es bei den funkenden Wasserzählern geht. Anders als bei Strom, bieten die Wasserzähler zumindest in Mehrfamilienhäusern keine Möglichkeit, auf den Wasserverbrauch von Familien oder gar Personen zuzugreifen. Die weitaus überwiegende Anzahl jener Wasserzähler, die der Abrechnung durch den Wasserversorger dienen, erfassen den Verbrauch mehrerer Familien. Sie sind im Keller oder sonstigen Hausanschlussraum eingebaut. Von dort würden sie auch funken.
Mit digitalen Zählern lassen sich Leckagen erkennen und die Hygiene sichern
Es gibt einen aus Kundensicht vielleicht noch bedeutenderen Nutzen. Verbraucherschützer warnen grundsätzlich zwar vor den Zählern, die Daten wie Wasserverbrauch, Temperatur und Uhrzeit an die Wasserversorger senden, dies ist aber eine Funktion, die unter Ressourcen- und Kostengesichtspunkten den Verbraucher Vorteile bieten kann. Wasserversorger können mit den Daten ermitteln, ob der Durchfluss in einer Trinkwasserinstallation normal ist oder ob das Wasser längere Zeit stagniert und hygienische Probleme entstehen können oder ob das Wasser permanent fließt und damit womöglich die Leitung beschädigt ist und dass Wasser unkontrolliert und ungewollt entweicht. In vielen europäischen Nachbarstaaten wie England, Spanien, Frankreich etc. werden digitale Zähler eingesetzt, um Leckagen in der Hausinstallation zu erkennen. Nach vorliegenden Statistiken aus England gehen bis zu einem Drittel der Gesamtwasserverluste in den Leitungen der Hauseigentümer verloren.
Die Leckage-Erkennung muss man sich so vorstellen, dass die funkenden Zähler z. B. im Stundentakt Verbrauchsdaten senden, die zentral ausgewertet werden, um Wasserabnahmen in jenen Zeiträumen zu erkennen, in denen eigentlich kein Wasser fließen sollte, nämlich in der Nacht. Versorger könnten diese Erkenntnisse nutzen, um den Hauseigentümern Hilfestellung zu geben, derartige Leckagen durch Datenauswertungsalgorithmen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Häufig werden diese nämlich erst spät entdeckt und führen, wie die Versicherungswirtschaft zunehmend beklagt, zu erheblichen Schäden und steigenden Versicherungsbeiträgen in der gebundenen Wohngebäudeversicherung.
Wasserwirtschaft will keine „Zwangsdigitalisierung“
Die Wasserwirtschaft sieht die Entscheidung des Landtages eher entspannt. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW – empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen sich als Dienstleister der Kunden zu verstehen und keinen Zwang zum digitalen Wasserzähler aufzuerlegen. Das bisherige Feedback einiger Wasserversorgungsunternehmen zeige aber ehedem, dass der Anteil der Kunden, die einen digitalen Wasserzähler ablehnen, relativ gering sei, sofern die Kunden im Vorfeld umfassend über Funktionsweise und Leistungsumfang informiert würden. Da diese Technik auf dem Vormarsch sei und in den nächsten Jahren vermehrt flächendeckend von vielen Wasserversorgungsunternehmen eingesetzt werde, hält der VBEW eine vernünftige gesetzliche Regelung (über das Datenschutzgesetz und eine Änderung der Gemeindeordnung) für sinnvoll.
Was passiert mit digitalen Wohnungswasserzählern in Mehrfamilienhäusern?
Es stellt sich jetzt ehedem die Frage, ob die Submetering-Dienstleister nicht im viel stärkeren Maße von der Regelung betroffen sein werden. Denn nach einer Erhebung des Bundeskartellamtes im Rahmen der Sektoruntersuchung Submetering vom Juni 2017 waren schon 2014 über 55 Prozent der Haushalte mit funkenden Zählern ausgestattet. Mittlerweile dürften es 70 Prozent sein. Dabei werden die Daten in den Wohnungen erfasst, wodurch die Personenbezogenheit in Mehrfamilienhäusern um ein Vielfaches höher ist, als bei Gebäudewassrrzählern der Wasserversorger.
In den anderen Bundesländern wird man jetzt dieses Thema ebenfalls auf die Agenda setzen, um im Interesse der Wasserversorger und der Kunden für Klarheit zu sorgen.
Grafik: Kamstrup
Foto: Wikimedia CC
Gibt es auch eine medizienische Unbedenklichkeitsbescheinigung der Funkenden digitalen Wasserzählern, gegenüber Herzschrittmacher Patienten mit ihren Schrittmacherimplantaten ????
Darf unser Wasserversorger uns zum Einbau eines funkenden Wasserzählers zwingen? Auch ein Einbau mit Funkabschaltung kommt für uns nicht in Frage, da der im Zähler verbaute Chip unsere Daten speichert. Zudem sollen wir die zusätzliche Gebühr für die Jahresablesung in Höhe von 40 € zahlen.
Habe heute erst Ihren Beitrag gelesen. Wäre interessant, in welchem Bundesland Sie wohnen.
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