Was Hausbesitzer jetzt für die Trinkwasserqualität tun »müssen«

Wie wichtig eine sichere Trinkwasserversorgung ist, wird gerade in diesen Zeiten überdeutlich. Die Qualität des Trinkwassers ist trotz Corona mit größter Wahrscheinlichkeit ungefährdet, darauf verweisen alle renommierten Institutionen – allem voran die WHO. Ungeachtet dessen drohen Keime das Trinkwasser zu beeinflussen, wenn dieses sich im häuslichen Leitungssystem bewegt – oder besser gesagt, nicht bewegt. Corona macht das Handeln jetzt noch dringlicher.

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat soeben Besitzer und Betreiber von derzeit Corona-bedingt ungenutzten Gebäuden nochmals aufgerufen, ihren Beitrag zur Sicherung der Wasserqualität zu leisten. „Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Nordrhein-Westfalen ist auch in diesen Tagen gesichert. Damit die hervorragende Trinkwasserversorgung auch so bleibt, müssen alle durch vorsorgendes Handeln ihren Beitrag leisten“, so die Ministerin.

Leitungswasser einmal wöchentlich laufen lassen!

Die Corona-Pandemie führt derzeit dazu, dass Gebäude oder Gebäudeteile etwa in der Gastronomie, im Handel oder in Büros längere Zeit nicht genutzt werden. Besitzer oder Betreiber sind weiterhin aktiv gefordert, ihren Beitrag zur Erhaltung der Wasserqualität zu leisten. „Alle Trinkwasserentnahmestellen, wie zum Beispiel Wasserhähne und Duschen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die für einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, müssen regelmäßig betätigt werden, um das Trinkwasser in den Leitungen auszutauschen. So wird verhindert, dass sich Keime wie Legionellen vermehren können“, so Ministerin Heinen-Esser. Dabei reicht es aus, das Wasser einmal in der Woche ablaufen zu lassen bis es eine gleichbleibende Temperatur hat.

Spül-Verantwortliche benennen

Die Umweltministerin erwähnt in ihrer Pressemitteilung private Liegenschaften, betroffen davon sind aber auch Kindertagesstätte und Kindergärten, die nur für wenige Kinder geöffnet sind.

Eine Bekannte, die in einer Kindertagesstätte arbeitet, berichtete mir, dass Geschäftsführung des Trägers für jede Kita die Position der „Spül-Verantwortlichen“ geschaffen habe. Unterstützt durch einen wöchentlichen Spülplan werde so sichergestellt, dass in den Kitas in allen Bereichen der Trinkwasserinstallation das Leitungswasser in Bewegung sei und genügend Frischwasser nachfließen kann. Das mag zwar dem einen oder anderen Wassersparer fragwürdig erscheinen, ist aber unverzichtbar, wenn es um die Qualität des Trinkwassers geht.

Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität

Wer als Hausbesitzer oder -betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage meint sich um die Wasserqualität nicht kümmern zu müssen, dem sei ein Blick in die Rechtslage empfohlen. Er ist nämlich dafür verantwortlich und haftet dafür, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird. Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) regelt das Verhältnis zwischen dem Wasserversorger und den Kunden und bestimmt an einer Stelle die Übertragung der Versorgerverantwortung auf den Betreiber: „Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich“ (Paragraph 12 AVBWasserV). Das ist unmissverständlich und unterwirft den Betreiber all jenen Regelungen, die der Wasserversorger in Bezug auf die Gewährleistung der Trinkwasserqualität zu erfüllen hat. Um Zweifel muss der Hausbesitzer also selber spülen.

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