Teure Effizienz? Kartellamt untersucht Markt für Heiz- und Wasserkosten-Ablesedienste

Mieterverbände beklagen steigende Nebenkosten. Der Anteil der Betriebskosten an der Gesamtmiete steigt unaufhaltsam. Nach Angaben des Mieterbundes liegt er jetzt schon bei über 35 Prozent. Den möglichen Mitverursachern ist jetzt das Bundeskartellamt auf der Spur. Anfang Juli hat es die Ablesedienste für Wohnungswasser-, Heizungszähler und andere Messgeräte ins Visier genommen. Die Regel „wer bestellt, der bezahlt“ gilt bei diesen wohnungsbezogenen Diensten nicht, denn die Kosten geben die Vermieter nahezu vollständig an die Mieter weiter. Obwohl sie nicht bei der Auswahl der Anbieter oder Leistungen beteiligt werden, wären die Mieter Leidtragende der vermuteten Wettbewerbsverzerrungen.

Mieter beklagen die Entwicklung 

Immer häufiger beklagen Vermieter und ihre Interessenvertreter steigende Preise von Zählerableserdiensten. Der Grund könnte eine steigende Marktmacht einiger Dienstleister sein. Der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, erklärt auf Anfrage gegenüber LebensraumWasser die Preisentwicklung deshalb schon als auffällig, „weil sich die Preise einiger Anbieter synchron entwickeln“. Zudem sei der Markt intransparent. „Der Verdacht, dass die Preise zu hoch sind, liegt auf der Hand“, erklärte Ulrich Ropertz, dem „Tagesspiegel“. Auch das Bundeskartellamt geht von einem konzentrierten Markt für das Ablesen von Wasserzählern, Heizungszählern und anderen Verbrauchsmessgeräten aus. Neben kleinen lokalen Dienstleistern gäbe es nur wenige bundesweit aktive Anbieter. Die Macht der Marktführer Brunata-Metrona, Techem und ista schürt wohl den Argwohn der Wettbewerbswächter. Daher wollen sie neben der Marktstruktur auch die Preise und Erlöse für die Erfassung und Berechnung der Heiz- und Wasserkosten prüfen. Da diese in Deutschland überwiegend von den Mietern getragen werden, will die Behörde auch die Verhandlungsmacht der Ableseunternehmen gegenüber Immobilieneigentümern untersuchen.

Anfang Juli haben die obersten Wettbewerbsschützer eine „Sektoruntersuchung im Bereich der Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten“ eingeleitet, im Fachjargon „Submetering“ genannt (Pressemitteilung des Bundeskartellamtes klick hier!). Zu diesem Zweck werden gegenwärtig Marktdaten gesammelt. Dabei werden erfahrungsgemäß auch andere Marktteilnehmer befragt. Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Vorstoß des Kartellamts. Der Markt werde von vier bis fünf Firmen beherrscht, die alle ähnliche Angebote und Preise hätten.

„Smart Home“ verspricht weiteres Wachstum

Foto: Canstock
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Die Anbieter haben gerade erst zwei Wachstumstreiber genossen: Sie profitieren von der Rauchmelderpflicht und von der Novellierung der Trinkwasserverordnung, die eine Kontrolle des Trinkwassers auf Legionellen fordert. Vermutlich nicht zu Unrecht hat Techem die beiden neuen Regeln „Wachstumsmaschinen“ genannt (FAZ). Die Maschine läuft weiter. Weitere Impulse kommen von der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED). Mehr Effizienz bedeutet mehr Transparenz (zumindest beim Verbrauch), mehr Transparenz erfordert zusätzliche Messungen. Dank der EED können die so genannten „Sub-Metering“-Umsätze pro Wohneinheit erhöht werden, wie dem Geschäftsbericht von ista, einem der Marktführer in Deutschland, zu entnehmen ist. Auch Techem frohlockte: „Insgesamt könnte der EED-Schub für die Umsätze in den nächsten fünf Jahren rund 80 Millionen Euro betragen.“, berichtete die FAZ im vergangenen Jahr. Aber das ist noch nicht alles: Fernauslesung, Smart-Dienste, Energiedatenmanagement, Sicherheitsdienstleistungen und so weiter. Das „smarte“ Wohnen schafft zusätzliche Potenziale. Neue Technologien und Systeme könnten Eintrittsbarrieren gegen alte und neue Wettbewerber bilden. Anderseits könnten sie die Etablierten auch angreifbar machen, wenn sie auf die Falschen treffen.

Offensichtlich werden die Kosten für die Mieter nach Einschätzung von ista mittelbar weiter steigen. Denn, „Wir rechnen damit“, so kann man dem Ausblick im Geschäftsbericht entnehmen, „dass wir diesen Anteil in Zukunft weiter ausbauen, was zu höheren Umsätzen pro Wohneinheit und Kostenvorteilen dank niedrigerer Ablesekosten führen wird.“ Das hört sich nach rosigen Zeiten an. Denn: „Höhere Umsätze je Wohneinheit“ ist gleichbedeutend mit „Höhere Kosten für Mieter“ und „Höhere Kostenvorteile“ bedeutet möglicherweise „Höhere Gewinne„.

Anreize zum Anbieterwechsel fehlen

Wer mit seinen Zählern „einmal drin ist“, kann sich gegenüber möglichen Wettbewerbern meist gut behaupten. Umrüstungen sind zwar möglich, aber immer auch mit Aufwand verbunden. Wenn der Vermieter keine Kostenvorteile für sich sieht, mag seine Motivation zum Anbieterwechsel beschränkt sein. So hilflos wie es scheint, sind kostenorientierte Vermieter dann doch nicht. Unter Heizspiegel findet man nach Postleitzahlen geordnet auch andere Anbieter von Ablesediensten. Sie sind zumeist mittelständisch und regional agierend, vermutlich zu klein, um für die Großen der Immobilienwirtschaft interessant zu sein.

Wie schwer es neue Anbieter haben werden, lässt eine Aussage aus dem Hause Techem erkennen. Denn dort sieht man „kein nennenswertes Risiko, dass Energieversorger das Messdienstleister-Geschäft auf unserer Ebene übernehmen“, erklärt ein Sprecher: „Wir sind da 60 Jahre voraus.“ In der Tat rüsten sich auch immer mehr Stadtwerke und die großen Energieversorger für das Geschäft mit der Energieeffizienz und dem „smarten Home“. Allerdings scheint die Profitabilität des Marktes auch ganz andere Spieler anzuziehen: Im vergangenen Jahr kaufte Google mit Nest Labs einen Hersteller von Thermostaten und Rauchmeldern. Zwar findet man auf dessen Website noch keine Informationen in deutscher Sprache, aber in Europa ist er schon, wie die Angebote für belgische, französische und niederländische Kunden zeigen. Aber eigentlich auch gar nicht nötig, Google ist in jedem Haushalt präsent.

Was macht das Bundeskartellamt?

Das Bundeskartellamt kann eine derartige Untersuchung eines Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (sog. Sektoruntersuchung, § 32 e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Dabei handelt es sich um eine Branchenuntersuchung, nicht um ein Verfahren gegen bestimmte Unternehmen.

LebensraumWasser möchte gerne mehr Transparenz schaffen. Welche Erfahrungen haben Sie mit diesen Leistungen? Schreiben Sie an lebensraumwasser@online.de

Hier geht es zu den Geschäftsberichten von ista GmbH:
Konzernabschluss ista GmbH 2013 (Rumpfgeschäftsjahr) ista GmbH Konzernabschluss 2013 – Bundesanzeiger
Jahresabschluss ista GmbH 2012 ista GmbH Gj 2012 Bundesanzeiger

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