Was bedeutet es für die Gewässerwirtschaft in Europa, wenn die Mutmaßung einer gescheiterten EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Gewissheit wird? Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht diskutiert im
48. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis die Folgen unter dem Titel „Zur aktuellen Lage der Wasserrahmenrichtlinie. – Der europäische Gewässerschutz zwischen Recht, Politik und Praxis“.
Das Thema birgt brisante Erkenntnisse
Nach der aktuellen Einschätzung der EU-Kommission sind Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erforderlich; defizitär sei nicht die Rechtsnorm als solche, sondern allein ihre Umsetzung. Dass die Erreichung des Ziels eines guten Zustands aller Gewässer in der Union nicht nur zum Stichtag im Dezember 2015 weitgehend gescheitert ist, sondern auch zum letzten normativen Reservetermin 2027 in nicht nur geringfügigem Umfang verfehlt zu werden droht, lenkt den Blick nun auf die derzeitigen Vorbereitungen des dritten Planungszyklus zur möglichst umfassenden Verwirklichung der maßgeblichen gewässerökologischen Vorgaben. Der Gesprächskreis thematisiert die rechtliche Ausgangslage und die Perspektiven für die Gewässerbewirtschaftung in Ansehung sich zuspitzender Erwartungshaltungen.
Zum Termin:
Bereitstellung des Vortragsvideos im kennwortgeschützten Bereich der Institutshomepage vom 30. November bis 2. Dezember 2020 (weiterer Ablauf und Format siehe unten)
Zum Referenten
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.) ist Direktor des ausrichtenden Instituts.
Anmeldung erbeten an
Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht,
Universität Trier, Campus I, 54286 Trier Tel.: 0651/201-2579 oder 2578
Fax: 0651/201-2580
E-Mail: wasserrecht@uni-trier.de www.wasserrecht.uni-trier.de (Online-Anmeldung möglich)
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