“Do-it-yourself in der Hausinstallation“ – vielleicht billig, aber nicht ungefährlich

Das ist der Schrecken von Sanitärexperten und der Versicherungswirtschaft: Ungeeignete oder nicht zertifizierte Schläuche, Korrosion durch ­aggressive Reiniger und falsche Montage von Wasser-Armaturen und -Leitungen – im “Do-it-yourself“. Das sind die Hauptgründe für Folgeschäden in Gebäuden, wenn sich Laien unwissend und vom Sparwillen getrieben, an die Wasserinstallation begeben.

In einem Beitrag für das Fachmagazin SBZ-Online setzt sich Arnd Bürschgens, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für 
Trinkwasserhygiene im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, mit der Frage auseinander, ob ein Laie, der per Definition keine Fachkenntnisse oder keine abgeschlossene Fachausbildung hat, selbst Wasserentnahmearmaturen installieren bzw. austauschen darf, die eine „wesentliche Veränderung“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet. Damit, so Bürschgens, sei jeder Eingriff, jede Erweiterung oder Veränderung der Trinkwasser-Installation gemeint, die (nachteilige) Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben kann. Vorsicht sei immer dann angebracht, wenn zum Beispiel der Austausch, die Verlängerung oder die Verkürzung von Rohrleitungen (auch mit Panzerschläuchen), das Auswechseln von Sicherungseinrichtungen, der direkte Anschluss von Apparaten und Anlagen, dazu gehöre auch der Anschluss einer nicht eigensicheren Wasch- oder Geschirrspülmaschine, auf dem Arbeitsplan des Laien steht. Denn ein Laie werde gar nicht beurteilen können, ob die in der Armatur verwendeten Bauteile und Materialien in Kontakt mit Trinkwasser geeignet sind, ob hier Schwermetalle aus dem Bauteil austreten oder sich Bakterien ansiedeln können. Nicht alles, was im Internet, in Baumärkten oder Discountern angeboten werde, könne auch bedenkenlos verwendet werden, warnt der Wasserhygiene-Experte.

Das Gesetz will gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Trinkwasser verhindern. Daher dürfen laut § 17 der Trinkwasserverordnung, die übrigens auch zum Regelungsbereich des Infektionsschutzgesetzes gehört, im Kontakt mit Trinkwasser nur solche Materialien verwendet werden, die auf einer sogenannten Positivliste stehen oder den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamts entsprechen. Heißt: Hier dürfen nur Materialien verwendet werden, die nicht oder nur wenig von Bakterien besiedelt werden, die keine Nährstoffe für Mikro­organsimen abgeben, keine Schadstoffe oder Schwermetalle an das Trinkwasser abgeben oder sonst irgendwie zu einer nachteiligen Veränderung der Trinkwasserqualität führen. Ob das, was der Discounter, der Online-Handel oder der Baumarkt anbietet, diese Anforderungen erfüllt, kann letztendlich nur der Fachmann beurteilen, und dieser – so Bürschgens – sollte die Arbeiten an der Trinkwasserinstallation ausführen. Wenn dann ein Schaden auftritt, sich also Keime vermehren oder eine Leitung bricht und daraus ein Versicherungsfall wird, könnte es teuer für den Heimwerker werden. Dann hätte er am falschen Ende gespart. Und dass dies sehr nah an der Realität liegt, beweist folgende Zahl, auf die die Versicherungen hinwiesen: Mehr als 50% des gesamten Schadenaufwands in der Wohngebäudeversicherung wird durch Leitungswasserschäden verursacht.

Und schlimmer noch: Wenn letztendlich Mieter oder sonstiger Nutzer eines Trinkwassers von minderer Qualität gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, die ursächlich auf hygienisch ungeeignete Installationsteile zurückzuführen sind, könnten, darauf weist der Versicherungsfachmann und Trinkwasserexperte Dr. Georg Scholzen hin, auch Haftungsfragen des Inhabers oder Betreibers der Trinkwasser-Installation im Raum stehen.

Fazit: Fachkräfte vor! Bürschgens bringt es auf den Punkt. Aufgrund der vielfach gegebenen Risiken und Schadensursachen oder der möglichen nachteiligen Veränderungen beim Tausch einer Entnahmearmatur kann dieser Austausch durchaus eine wesentliche Veränderung darstellen, die nach AVBWasserV nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen darf.

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