Bundesnetzagentur verbietet Wasser-Energetisierer wegen Störungen des Funkverkehrs

Um die Selbstheilungskräfte des Körpers mit energetisiertem Wasser zu aktivieren oder anderweitige Leiden mit Hochfrequenz zu kurieren, greifen manche zu einem so genannten „WasserVitalisierer“. Wer ein Gerät der Schweizer Wassermatrix AG nutzen möchten, bekommt künftig Probleme mit der Bundesnetzagentur (BNA). Die hat dessen Nutzung zur Hochfrequenzbehandlung wegen davon ausgehenden Störungen im Amateurfunkband am 12.3.2021 in Deutschland verboten. Die Reichweite der Funksignale sollte eigentlich nachdenklich stimmen.

Bundesnetzagentur reagiert auf Störungsmeldungen

Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur, die auch den Verbraucherschutz im Blick hat. „Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.“ Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren, erklärt die BNA in ihrer Pressemitteilung vom 12.3.2021. Demnach kostet das Gerät rund 8.000 Euro und wurde mehr als 2.400 mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft. Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen, warnt die Behörde. Wenn die Behörde zudem ein Vertriebsverbot ausgesprochen haben sollte, wie sie erklärt, dürfte das Gerät auch nicht mehr in Deutschland verkauft werden.  

In letzter Zeit waren zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Behörde hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Die Konsequenz war das Verbot in Deutschland, das viele Nutzer treffen dürfte, die dafür sehr viel Geld ausgegeben haben. Auch ausserhalb Deutschlands dürfte es schwierig werden, für die Geräte einen Abnehmer zu finden, denn die BNA hat zwischenzeitlich auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission über den Fall informiert. Auch dort sollen Nutzung und Vertrieb demnach verboten werden.

Wasserenergetisierer Wassermatrix (Foto: Bundesnetzagentur; Abruf: 12.3.2021)

Funkamateure registrieren Störungen

Aufschlussreich ist die Geschichte aus dem Blickwinkel des von den Störungen betroffenen Mainzer Funkamateurs Andreas Imse aus dem vergangenen Jahr. „Seit einer gewissen Zeit können um 144,015 MHz herum, am unteren Ende des 2-m-Amateurfunk-Bandes, mysteriöse Signale beobachtet werden. Die mutmaßliche Quelle scheinen Geräte zur „Vitalisierung“, „Strukturierung“ bzw. „Energetisierung“ von Wasser zu sein“, schrieb Imse auf seiner Website DJ5AR.de.

Es klingt schon abenteuerlich, wenn Nutzer des Geräts ihrer Gesundheit etwas Gutes tun wollen, der Betrieb dabei derartige Funkstörungen auslösen kann. Es lohnt an der Stelle weiterzulesen bei dem Experten für Funkstrahlung. „Nicht außer Acht gelassen werden sollten auch potentielle gesundheitliche Risiken, wenn die Geräte körpernah eingesetzt werden, wie es in diversen Werbevideos zu sehen ist und empfohlen wird. Betrachtet man die erforderlichen Schutzabstände nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) und die zulässigen Grenzwerte nach der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV, dann würde der zulässige Grenzwert der elektrischen Feldstärke von 28 V/m unter Annahme der angegebenen Leistung von 20 W an einem Dipol erst bei einem Schutzabstand von 75 cm eingehalten, womit sich ein körpernaher Einsatz eigentlich verbietet. In Bezug auf Herzschrittmacher müsste sogar ein Schutzabstand von mehr als 2 m eingehalten werden. So gesehen kann also durchaus eine Gefahr für die Gesundheit gegeben sein.“ Man mag sich verwundert die Augen reiben. Wie passen Aktivierung der „Selbstheilungskräfte“ und „Grenzwertüberschreitung bei elektromagnetischen Feldern“ zusammen?

Wassermatrix AG

Hersteller gibt „ungewöhnliche“ Warnhinweise

Der Hersteller des Wassermatrix hat mittlerweile Warnhinweise auf seiner Website für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen. Zunächst relativiert er die Stimulierung der Selbstheilungskräfte des Körpers durch das Gerät, in dem er schreibt, „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Rahmen vorgestellten Behandlungsmethoden um Therapieverfahren handelt, die nicht unbedingt zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die Schulmedizin gehören.“ (Anm.: Rechtschreibfehler sind nicht durch die Übertragung entstanden). Die Nutzer sollten allerdings die „Hinweise“ auf der Website mit Vorsicht behandeln, denn so heißt es dort, „Inhalte (Texte) und Hinweise stellen keine wissenschaftlichen Abhandlungen dar, sondern verlangen von dem Interessenten, Leser und Anwender den Einsatz seines gesunden Menschenverstandes. Aber es geht noch weiter in der unverständlichen Logik, die sich auch esoterischen Nutzern kaum erschließen dürfte. Wörtlich heißt es auf der Webseite: „Es besteht hier eine Diskrepanz zwischen dem Amateurfunkbereich und den menschlichen Zellen. Die Biologen und die Physiker werden künftig diese Dinge belegen können, dass die Amateurfunker betreffend biologische Zellen durch Unkenntnis unsachgemäss eingreifen und das langfristig zu entsprechenden negativen Einflüssen führt (Amateurkrankheit).“ Diese Aussage wird in den Foren der Amateurfunker mittlerweile „gefeiert“, verstehen sie es doch als Retourkutsche des Herstellers.

Hinweise zur Bundesnetzagentur

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur beseitigt Funkstörungen und hilft bei Problemen mit Telekommunikationsdiensten, die keine betrieblichen Ursachen haben. Störungen können durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden.

Die Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten und betreibt ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle.

Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung@bnetza.de erreichbar.

Die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden.

Bildnachweis: pixabay inspiredimages

1 Kommentar

  1. Danke für den Beitrag.Frage: gibt die Bundesnetzagentur auch von sich aus Hinweise auf Obergrenzen zur Strahlung von Smartmetern?
    Dann könnten die Hersteller dies aufnehmen und deklarieren.
    Trägt alles zum Verstehen und Verständnis bei. Hier gibt es allgemein viel Informationsbedarf.
    Man muss auch der Frage nachgehen, wie sich die verschiedenen Strahlungsquellen duplizieren.
    Nicht unbedingt abwegig und also ein lohnendes Terrain zur Entwicklung der richtigen Technik.
    Das Thema sieht man ja auch in anderen Bereichen.Raumfahrt und weniger spektakulär:
    Obergrenzen von Stoffen in der Lebensmittelindustrie verlieren ihren Obergrenzen-Ansatz, wenn diese Stoffe mittlerweile überall drin sind.Solange es mich nicht betrifft mag Jeder denken. Aber ist das praxisnah?
    Die Gesundheit ist genauso wichtig. Ohne Gesundheit ist alles nichts. Da gibt es noch viel zu klären.
    Und bei der technischen Entwicklung könnte das sofort mit berücksichtigt werden.
    Nicht erst den Aspekt abwehren. Weil der doch so spinnert ist.
    Tun wir Ingenieure uns keinen Gefallen mit. Fällt auf uns Praktiker zurück.
    Frag mal die Elektriker, da gibt es eine Menge Wissen. Abstände von Kabeln und Abschirmung, schon wegen Brandgefahr wäre ein ganz kleines Beispiel.( Flughafen BER?).
    Physik, Strahlungstechnik, etc.
    Darum bitte mitdenken in dieser Problematik.

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