Bewässerungspolitik in Bayern: Denn sie wissen nicht was sie tun(?)

Der Klimawandel in Deutschland wird einige Wassernutzer zu Verlierern machen. Allem voran die Landwirte. Dann nämlich, wenn die Trockenperioden zunehmen und der Wasserbedarf für landwirtschaftliche Bewässerungszwecke steigen wird. Da aber Wasserressourcen nicht unendlich sind und die Nutzungskonkurrenzen zunehmen, bedarf es einer soliden Grundlage bei der Wasserverteilung. Doch gibt es diese überhaupt?

In Bayern hat die Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen mit der Anfrage „Bewässerung in Bayern“ an die Landesregierung zu ergründen versucht, welche Datenbasis den künftigen Entscheidungen der Landespolitik zugrunde liegen kann. Dabei ist viel Unwissenheit zu Tage getreten. Das ist nicht weiter überraschend. Denn schon im April 2021 räumte der Abteilungsleiter Wasserwirtschaft im Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Prof. Dr. Martin G. Grambow, beim DVGW-Webinar zum Thema „Klimawandel“ eine insgesamt unzureichende Erfassung der Wasserentnahmen in Bayern einräumen: „(…) festgestellt, dass die tatsächlichen Bewässerungsanlagen um den Faktor 5 bis 7 höher liegen als die genehmigten Anlagen. Also da ist etwas passiert unter unseren Augen, was keiner so richtig bemerkt hatte.“ Wow! Und niemand hat aufgeschrien! Dabei geht es auch um die Priorisierung konkurrierender Wassernutzungen, wenn die Ressourcen knapp werden.

Insoweit bestätigen die folgenden Antworten des Ministeriums auf die Anfrage der Grünen „Bewässerung in Bayern“, was Prof. Grambow in seinem markanten Satz zusammengefasst hatte.

Frage BÜNDNIS90/Die Grünen: Wie entwickelten sich bei Entnahmen aus stehenden Gewässern und dem Grundwasser der Mindestwasserstand bzw. max. Absenkwert, der zum Entnahmestopp führt?
Antwort Bayerische Landesregierung: „Bei der Begutachtung von Entnahmeanträgen aus stehenden Gewässern oder dem Grundwasser durch die Wasserwirtschaftsämter kann aufgrund örtlicher hydrogeologischer bzw. hydrologischer Gegebenheiten eine maximale Absenkung vorgegeben werden, um Auswirkungen auf Schutzgüter jeglicher Art, aber auch Rechte Dritter, insbesondere an bestehenden Brunnen, zu vermeiden. Die Wasserwirtschaftsämter führen im Rahmen der Wasserrechtsanträge zu Wasserentnahmen jeweils eine Einzelfallprüfung durch. Werte zur maximalen Absenkung sind in Bescheiden situationsbezogen formuliert. Eine bayernweite Übersicht dieser Werte wird nicht geführt, Auswertungen sind somit nicht möglich.

Frage: Wie viele Wasserrechtsbescheide bzw. wasserrechtliche Genehmigungen für Bewässerungsentnahmen wurden seit 2017 erteilt (bitte aufschlüsseln nach Grundwasser, Quelle, Fließgewässer, See, Zisterne; Jahren, Bezirken und Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)?
Antwort: Die Anzahl der in Bayern erteilten Wasserrechtsbescheide bzw. wasserrechtlichen Genehmigungen wird nicht zentral erfasst.

Frage: Wie viele Beschränkungen für Bewässerung durch die Kreisverwaltungsbehörden wurden seit 2017 angeordnet (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bezirken und Kreisverwaltungsbehörden)?
Antwort: Daten betreffend die Anzahl der Beschränkungen für Bewässerung durch die Kreisverwaltungsbehörden werden in Bayern nicht zentral erfasst.

Frage: Wie schätzt die Staatsregierung die mutmaßliche Dunkelziffer von Brunnen und Wasserentnahmestellen ein?
Antwort: Nicht genehmigte Wasserentnahmen werden immer wieder festgestellt, sie werden aber nicht zentral erfasst. Eine Abschätzung ist daher nicht möglich.

(…)

ANTWORT des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die ANFRAGE der Grünen, vom 03.08.2021 (Auszug)
Foto: Gendries

Große Unzufriedenheit mit der Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung und Forderung nach klarer Priorisierung der Trinkwasserversorgung

Wer verantwortungsvoll mit den Ressourcen und deren Verteilung umgehen will, kann als PolitikerIn bei derartigen Antworten eigentlich nicht schweigen. Ich habe daher bei den GRÜNEN im bayerischen Landtag nachgefragt.

Frage LebensraumWasser: Kann angesichts des bayernweit geringen Kenntnis- und Datenstandes, wie aus der Beantwortung ersichtlich, von einer soliden Grundlage für die politischen Entscheidungen in Bezug auf die Bewässerung in Bayern ausgegangen werden?

Wie aus den Antworten zu sehen ist, hält es die Staatsregierung für unwichtig, sich über die bewässerten Flächen in Bayern zu informieren oder darüber, wie viele Wasserrechtsbescheide oder wasserrechtliche Genehmigungen erteilt werden. Das Landesamt für Umwelt (LfU) arbeitete 2019 strengere Rahmenbedingungen aus, beispielsweise zu Mengenbegrenzungen, Monitoring und Dokumentation – trotzdem fehlt der Staatsregierung der Überblick. Um auf ihre Frage zurück zu kommen: Nein.

Antwort BÜNDNIS90/Die Grünen Bayern: Halten Sie die Unterstützung landwirtschaftlicher Bewässerungskonzepte für ausreichend? 

Die in Antwort 3a) genannten vier Projekte, die über die Pilotförderung Bewässerungsinfrastruktur gefördert werden, begleiten wir kritisch. Diese Projekte sollen auf ihren Erfolg hin evaluiert werden. Gleichzeitig und zusätzlich muss geprüft werden, was in und mit den Gewässern geschieht, die zu Gunsten der Bewässerung mit weniger Wasser auskommen müssen. Die Unterstützung landwirtschaftlicher Bewässerungskonzepte greift zu wenig, wenn die Ursachen der Probleme verlagert oder gar nicht angegangen werden. Stichpunkt Klimakrise.

Wo sehen BÜNDNIS90/Die Grünen die größten Handlungsbedarfe bei der landwirtschaftlichen Bewässerung in Bayern?

Wie bereits erwähnt, geht es auch darum, neue Wege in der Landwirtschaft zu finden. Welche Kulturen halten Trockenheit besser aus, wie kann sich die Bewirtschaftung anpassen, welche Alternativen gibt es zu Bewässerung. Da gibt es viel zu tun, zu forschen und mit den Bäuerinnen und Bauern gemeinsam auszuprobieren.

Worüber wir reden müssen, ist die Konkurrenz zwischen der Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen in manchen Gebieten in Bayern und wie wir dieses Problem lösen können.

Antworten Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag auf Anfrage Lebensraumwasser vom 30.9.2021

Paul Knoblach, Sprecher für Weinbau und Sonderkulturen der bayerischen Landtags-Grünen, pointiert in seiner Stellungnahme auf meine Anfrage die Kritik der Fraktion und stellt klare Forderungen an die Staatsregierung. „Worüber wir dringend reden müssen, ist die Konkurrenz zwischen der Versorgung der Menschen mit Trinkwasser und der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen. Bereits heute gibt hier schon Probleme, beispielsweise im Würzburger Norden. Wir erwarten größere Anstrengungen der Staatsregierung in Bayern zu der Frage, wie wir dieses Problem lösen können, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, gleichzeitig aber auch die Lebensmittelproduktion weiter zu ermöglichen. Hier darf es nicht zu einer Konkurrenzsituation kommen.

Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie war bekanntlich eine Priorisierung von Nutzungen in etwaigen Konkurrenzsituationen als Ziel festgeschrieben worden; in NRW ist diese Regelung bereits im Landeswassergesetz verankert worden. Der Aufschrei der dortigen Landwirte war unüberhörbar. Insoweit weist Knobloch zurecht auf den Handlungsbedarf hin. Er rügt auch die Untätigkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie:„Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde 1991 ratifiziert, auch von Deutschland. Seitdem hat man viel Zeit verstreichen lassen, die damals unterzeichneten Maßnahmen umzusetzen. Das rächt sich heute. Man hat über Jahre nichts gemacht, und jetzt muss alles in kurzer Zeit passieren.“

Quelle

ANTWORT des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die ANFRAGE der Grünen, vom 03.08.2021

Beitragsfoto: Canstockphoto

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