Beregnungswasser künftig bundesweit nicht mehr kostenlos?

Dunkle Wolke über der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern (c) Gendries
Dunkle Wolke über der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern (c) Gendries

Die landwirtschaftliche Beregnung wird in Deutschland immer wichtiger. Die eingesetzten Wassermengen steigen rapide an. Zwei weitere Bundesländer wollen daher künftig die Wasserentnahmen der Landwirtschaft kostenpflichtig machen, um Anreize für mehr Effizienz zu setzen und die Nutznießer an den Kosten zum Erhalt des Lebensraumes Wasser zu beteiligen: Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Zwei weitere Bundesländer dehnen ihre Wasserentnahmeentgeltsysteme aus

Rheinland-Pfalz startet eine Gesetzesinitiative für eine Ausdehnung des geltenden Wasserentnahmeentgelts. Wer in der Land- und Forstwirtschaft bewässern will, muss dann zahlen. Demnach sollen die bisher freien Entnahmen aus dem Grundwasser und den oberirdischen Gewässern künftig ebenfalls in die Entgeltpflicht einbezogen, um Abgabengerechtigkeit herzustellen und den Erfordernissen der Klimawandelfolgenanpassung gerecht zu werden.

Agrarminister Dr. Till Backhaus setzt Ankündigung um

Schon im Jahr 2019 kündigte Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus die Einführung von Wasserentnahmeentgelten für landwirtschaftliche Beregnungen an (siehe Lebensraumwasser). In der vergangenen Woche begründete er im Schweriner Landtag die Maßnahme erneut. Gegen die Vorwürfe der Opposition erläuterte er, weshalb die Beteiligung der Landwirtschaft an den Kosten für die Erhaltung des Lebensraumes Wasser sein muss. „Die Wassermengen im Land stehen unter anhaltend hohem Nutzungsdruck, und die Folgen mehrerer niederschlagsarmer Jahre sind spürbar. Das Wasserentnahmeentgelt soll einen weiteren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasservorkommen setzen. Die Befreiung der landwirtschaftlichen Beregnung wurde 1992 aus dem Wasserrecht der DDR übernommen. Nach heutigen Maßstäben beruht sie auf sachfremden Erwägungen. Es soll also auch eine Ungleichbehandlung beseitigt werden, z. B. mit den Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung“, entgegnete Minister Backhaus der Kritik aus den Reihen der Opposition. Er verwies darauf, dass die Entnahmemengen durch die Land- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei sich im Zeitraum 2007 bis 2019 mehr als verzehnfacht hätten und zuletzt bei rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr lagen. Dieser Trend dürfe sich nicht ungehindert fortsetzen.

Das Wasserentnahmeentgelt soll einen weiteren Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasservorkommen setzen.

Agrarminister Dr. Till Backhaus

Mehr Anpassungsbereitschaft gefordert

Backhaus fordert wie schon in seiner Ankündigung vor vier Jahren eine stärkere Anpassungsbereitschaft der Landwirtschaft. „Mir ist bewusst, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Produktion auf Beregnungswasser angewiesen ist. Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau werden nicht als Hobby betrieben, sondern bedeuten für viele Menschen ihre Existenzgrundlage und für uns alle die Sicherung unserer Ernährung. Es ist dennoch erforderlich, dass sich auch die Landwirtschaft an den Klimawandel anpasst. Das bedeutet zum Beispiel, Anbaukulturen und -strukturen und auch Bewässerungssysteme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Inwieweit der Anbau bestimmter Kulturen wirtschaftlich ist, hängt am Ende nicht vom Wasserentnahmeentgelt, sondern von einer Vielzahl von variablen Faktoren ab, wie Nachfrage oder Erntemengen in anderen Regionen“, sagte er weiter.

Das Wasserentnahmeentgelt als solches gibt es in Mecklenburg-Vorpommern schon sehr lange (§§ 16 ff. Landeswassergesetz), und die meisten anderen Entnahmezwecke wie die Wasserentnahme für die Trinkwasserversorgung sind seit jeher entgeltpflichtig. Die Ausdehnung des Wasserentnahmeentgelts auf Beregnungswasser ist nur ein Punkt der sehr umfassenden Novelle des Landeswasserrechts. Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung, auf die die Kabinettsbefassung folgen wird. Nachdem er im Schweriner Landtag erörtert worden sein wird, dürfte seiner Umsetzung nichts mehr im Wege stehen.

Acht Bundesländer haben bereits ein Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasserentnahmen eingeführt. Weitere Bundesländer diskutieren die Einführung oder Ausweitung. Nordrhein-Westfalen hat die Einführung bisher abgelehnt. Es dürfte aber eine Frage der Zeit, bis die Landesregierung aus CDU und B90/Grüne den anderen folgen wird.

Weiterführendes/Quellen

Beitragsfoto: Siegfried Gendries, Staatskanzlei Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

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