Deutschland ist ein insgesamt wasserreiches Land, aber während der heißen und trockenen Sommermonate wird in einigen Regionen ein früher weitgehend unbekannte lokaler Wasserstress zum Problem. Dabei geht es gar nicht so sehr um die fehlenden Ressourcen, sondern zumeist um den „Stress im Versorgungssystem“. Dieses Phänomen tritt dann auf, wenn viele Abnehmer gleichzeitig dasselbe wollen und davon auch noch viel: nämlich Wasser. Hinzu kommen Nutzungskonkurrenzen. Diese entstehen, wenn Landwirtschaft, Industrie, Mineralwasserabfüller und die öffentliche Trinkwasserversorgung für sich und – bei den Versorgern – für ihre Kunden steigende Wasserbedarfe haben, die Ressourcen aber nicht mehr hergeben oder anders verteilt werden sollen. Mit dem Entwurf der Nationalen Wasserstrategie hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze im vergangenen Monat eine Bevorzugung der öffentlichen Trinkwasserversorgung angekündigt. In NRW ist das schon Gesetz. Damit wäre eigentlich schon alles gut für die Trinkwasserversorgung. Viele Versorger und Kommunen nehmen aber ihre Verantwortung für den Schutz der Ressourcen und der Versorgungssysteme ernst und wollen den steigenden Wasserbedarf eindämmen. So versuchen sie, einen Ausgleich zwischen Dargebot und Wassernutzung zu erreichen und die Verbrauchsspitzen zu glätten, um den Stress im Versorgungssystem zu reduzieren.
Ich habe mich einmal in Deutschland und international umgeschaut, was sich die Verantwortlichen sich haben einfallen lassen. In den nächsten Wochen werde ich über diese Erfahrungen unter dem Rubrik „Wie Kommunen und Versorger bei lokalen Wasserstress reagieren“ berichten. (Der nächste Beitrag befasst sich mit den Wasserampeln)
Was gibt es also für interessante Entwicklungen rund um das Thema „Wasser und Pools“? Was tun Kommunen und Wasserversorger, um die Wasserversorgungsnetze gleichmäßiger betreiben zu können? Wie gehen Kleingartenverbände mit der wachsenden Anzahl an Schwimmbecken in ihren Anlagen um? Wie werden entstehende Mehrkosten durch Verbrauchsspitzen an die Poolbesitzer weitergegeben? Welche Rolle spielen die Feuerwehren? Fragen, auf die es Antworten gibt, die ich nachfolgend ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammengestellt habe. Wer noch weitere kennt, mag sie mir gerne mitteilen. Schon bei meinen Recherchen und Interviews habe ich ein großes Interesse an einem Erfahrungsaustausch vernommen. Dazu möchte ich hier einen Beitrag leisten.
Warum ist der Wasserbedarf von Pools eigentlich ein Problem?
In Corona-Zeiten haben viele Freizeitbeschäftigungen wahre Nachfragesprünge erlebt. Swimmingpools verzeichnen seit Jahren zweistellige Absatzsteigerungen. Die Statistik des Bundesverbandes Schwimmbad & Wellness (bsw) berichtet von rund 565.500 Außenpools, die in die Erde eingelassen sind, 132.500 private Hallenbäder sowie 91.000 Aufstellbecken mit einer Wassertiefe von mehr als einem Meter. Dazu kommen noch über eine Million Plantschbecken für die Kids.
Wegen des Corona-bedingten Rückzugs aus der Öffentlichkeit, der heißen Sommer und geschlossener öffentlicher Schwimmbäder verschaffen sich immer mehr Haus- und Gartenbesitzer Abkühlung im eigenen Garten-Pool. Regelmäßig zum Sommerbeginn werden daher die privaten Schwimm- und Plantschbecken mit Wasser befüllt. Das merken auch die Trinkwasserversorger, denn gleichzeitige Entnahmen großer Wassermengen machen sich Im Leitungsnetz und in den Speicherbehältern bemerkbar. Wenn die Wasserentnahme dann aber nicht per Wasserhahn, sondern über Standrohre stattfindet, könnte es schmerzhaft eng werden in der Leitung. Gleichzeitige Poolbefüllungen sind zudem problematisch, weil dann in den Speicherbehältern der Vorratsstand stark absinkt. Damit wären nicht nur die Reserven für den täglichen Trinkwasserbedarf, sondern auch die Vorräte für die Löschwasservorhaltung aufgebraucht. Somit ist nicht zwingend der Pool ein Problem, sondern in erster Linie dessen Befüllung.
Bei den eigentlichen Wasserpreisen lehnen sich die Poolbesitzer dagegen entspannt zurück. Immerhin kostet der Kubikmeter Trinkwasser mal gerade zwischen einem und drei Euro, da kommen für Trinkwasser und Abwasser (etwa drei bis fünf Euro) kaum mehr als dreißig Euro zusammen. Wie antwortete mir ein Besitzer in einem einschlägigen Fachforum auf die Frage nach der Schmerzgrenze: „Wer sich für mehrer Tausend Euro einen Pool anschafft, der interessiert sich nicht für Wasserkosten“. Mag ja stimmen, aber aus dem Blickwinkel der Wasserversorger und Kommunen hört man zunehmend Zweifel, dass die Wasserpreise die Kosten für die Poolbefüllung wirklich decken. Oder ist das am Ende alles nur „Neid der Besitzlosen?“
Anmeldung der Gartenpoolbefüllung
Viele Wasserversorger sorgen sich, dass eine gleichzeitige Befüllung von Pools und Schwimmbecken ihr Trinkwassernetzes unter Stress setzt. An Spitzentagen können die Systemnutzungen leicht um 50 Prozent über dem Durchschnitt liegen. Um etwaige Leckagen zu erkennen, wird der Wasserdurchfluss im Netz ständig überwacht. Wenn auf einmal viel Wasser zum Befüllen von Pools entnommen wird, schlagen die Melder für Wasserrohrbrüche Alarm. Um diesen eigentlichen Fehlalarm und die folgende Suchaktionen zu vermeiden, bitten Wasserversorger ihre Bürger, die Poolbefüllungen dem Wasserversorger vorher anzumelden. Um nicht zu viele Anrufe oder Mails zu erhalten, wird zumeist eine Mindestgrenze fünf Kubikmetern genannt. So rufen die Verbandsgemeindewerke Montabaur dazu auf, die geplante Pool-Befüllung spätestens einen Tag vorher anzumelden. „Eine E-Mail oder ein Anruf genügen, damit wir uns darauf einstellen können“, so die eindringliche Bitte des Werkleiters und ergänzt, “es handelt sich nicht um ein Genehmigungsverfahren sondern lediglich um eine Information an die Verbandsgemeindewerke.“
Die Wasser-Ampeln beachten
Information ist ein gutes Stichwort. Immer mehr Städte informieren ihre Bürger mittels sogenannter Wasser-Ampeln über die Balance zwischen dem Wasserabsatz und dem Wasservorrat (zu diesem spannenden Thema folgt in Kürze ein eigener Beitrag). Zur Zeit sind viele hessische Kommunen ähnlich wie auch die Stadt Oberursel oder Taunusstein mit dieser Bürgerinformation aktiv. In der Stufe „gelb“ gibt es in der Regel auch Einschränkungen für die Poolbefüllung. Bei „roter Ampel“ sind diese dann untersagt, ab “Wassernotstand“ dann verboten. Wer gegen das Notstandsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld von in der Regel 5.000 Euro bezahlen.
Mehrkosten durch Poolbefüllung sollen verursachungsgerechter verteilt werden
Drei Jahre haben die Verantwortlichen der oberösterreichischen Gemeinde Eberschwang über eine „Pool-Steuer“ diskutiert – letztendlich wurde sie beschlossen. Schwimmbad-Besitzer werden somit seit Sommer 2019 mit der gemeindlichen Satzung nicht nur bei den Anschlusskosten, sondern auch bei den Bezugskosten extra zur Kasse gebeten. So müssen die Poolbesitzer in der österreichischen Gemeinde zusätzlich zu den regulären Anschlusskosten ihres Grundstücks einmalig je nach Größe zusätzlich zwischen 218 und 655 Euro zahlen – allerdings erst ab einer Größe von 15 Kubikmetern. Jährlich werden dann weitere Zuschläge von 36 bis 72 Euro fällig. Gegenüber der Presse begründete der Bürgermeister die Maßnahme wir folgt: „Wir benötigen im Ort rund 380 Kubikmeter Wasser pro Tag. Im Frühjahr, wenn alle ihre Pools befüllen, schnellt dieser Wert auf bis zu 500 Kubikmeter in die Höhe. Das Wassernetz musste ausgebaut werden und wir haben dafür zwei neue Brunnen errichtet.“ So schien es aus Sicht der Politiker nur konsequent, die ausgemachten Verursacher an den Kosten pauschal zu beteiligen. Im österreichischen Wallern an der Trattnach gibt es einen Pool-Zuschlag zur Wasserbezugsgebührschon seit 2016 – allerdings nicht auf Kubikmeter, sondern auf Quadratmeter bezogen. Zum Vermeiden von Verbrauchsspitzen muss sich der Besitzer bei der Gemeinde eine Füllzeit zuteilen lassen. Um erfasst zu werden, müssen die Pools angemeldet werden. Sollte das mal vergessen werden, hilft den Behörden Google Maps.
Auch hierzulande mehren sich die Stimmen, die bei der Poolbefüllung ein Zusatzentgelt verlangen wollen. Von mehreren Wasserversorgern habe ich auf meine Anfrage erfahren, dass sie für die Aussteuerung des Versorgungssystems und der Wasservorräte höhere Kosten haben. Diese müssten an die Verursacher weiter gegeben werden.
Geregelte Befüllung durch die Feuerwehr
Um die Abnahmemengen bei der Poolbefüllung im Blick zu haben, entschließen sich einige Versorger mit der lokalen Feuerwehr gemeinsame Sache zu machen. Wer es also in solchen Orten schnell und sicher haben will, wendet sich dann entweder an die örtliche Feuerwehr, die dann mit Standrohr kommt, um zu üben, wie es vorgeblich heißt, oder an den Wasserversorger, der dann die Maßnahme arrangiert.
Das Befüllen eines Pool mit einem Wasserschlauch dauert deutlich länger als mit einem Feuerwehrschlauch. Daher geben sich die Pool-Liebhaber in den Foren wie die 270.000 „Poolbesitzer & Poolbauer“ bei Facebook einschlägige Tipps, wo und wie man die örtliche Feuerwehr zur Schnell-Befüllung mit Wasser aus dem Hydranten in der Straße motivieren kann. In einigen Kommunen, wie in Kierspe, verdienen sich die Jugendfeuerwehren etwas für die „Kaffeekasse“.
Mittlerweile rufen aber diese Befüllungsaktionen kritische Nachbarn und Politiker auf den Plan. Wie in Haan werden derartige Maßnahmen daher jetzt eingestellt. Auch im niedersächsischen Nordhorn weigert sich die Feuerwehr, für derartige privaten Anlässe auszurücken. Auf meine Anfrage bei der Feuerwehr im benachbarten Soest erhielt ich den freundlichen Hinweis, dass die Feuerwehr dafür nicht zur Verfügung steht. Helfen könnten aber die Stadtwerke.
Standrohre sind wegen ihrer Schnelligkeit beliebt
Wenn die Feuerwehr nicht helfen kann, sind Standrohre gesagt. Dies eine von vielen Poolbesitzern bevorzugte Variante, um das lange Warten auf den Sprung ins Wasser zu verkürzen. Zwar dürfte niemand einen Hydranten im Garten haben, aber bis zum nächsten Anschluss in der Straße ist es meist nicht weit. Was mit dem Wasserhahn je nach Größe des Beckens mehrere Stunden dauern kann, erledigt ein Standrohr in Minuten. Allerdings gibt es dieses nur gegen ein Entgelt. Dabei verlangen die Versorger eine Entleihgebühr und eine Kaution. Bei der Gebühr muss man mit mindestens 30 Euro und mehr rechnen. Hinzu kommt natürlich das entnommene Wasser – und die natürlich die Abwassergebühr.
Einige Wasserversorger lassen sich von den Entleihern den voraussichtlichen Entnahmezeitraum mitteilen, damit sie darauf vorbereitet sind. Es war in meinen Gesprächen mit Wasserversorgern aber auch zu hören, dass sie Standrohre an Privatkunden nicht mehr ausleihen, um die Spitzen zu vermeiden. Andere denken über neue Preisstrukturen für die Standrohre nach. das trifft natürlich nicht nur die Poolbefüllung, sondern auch die Events und die Landwirtschaft, die in ein einigen Regionen immer häufiger für die Bewässerung zum Standrohr greifen muss.
Wasserdiebstahl bei Selbstbedienung am Trinkwassernetz
Nicht immer wird ein Standrohr entliehen oder für eine Schnellbefüllung auf die Feuerwehr gewartet. Im ostwestfälischen Rietberg berichtet die örtliche Presse von einer Selbstbedienung am öffentlichen Trinkwassernetz. Mit einem „selbst beschafften Standrohr“ habe ein Poolbesitzer laut der NW das Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz in seinen Swimmingpool umgeleitet. Dabei hat er es nicht nur schneller als über den Wasserhahn geschafft, seinen Pool zu befüllen, sondern auch vermeintlich kostenlos. Jetzt wird es teuer. Denn neben der Ermittlungen wegen Diebstahls werde nun geprüft, „inwieweit es aufgrund des nicht vorhandenen Rückflussverhinderers innerhalb des Rohrs zu Verunreinigungen im öffentlichen Wassernetz gekommen ist.“ Hier kann nur davor gewarnt werden, diesem Beispiel zu folgen, denn eine nachgewiesene Verunreinigung des Trinkwassers im öffentlichen Leitungsnetz kann eine teure Angelegenheit werden.
Pools nicht über Gartenwasserzähler befüllen
Wer seinen Garten im Sommer mit Trinkwasser aus der Leitung bewässern will, kann sich für die dabei verbrauchte Menge von den Abwassergebühren befreien lassen. Dafür muss man einen Gartenwasserzähler anmelden und installieren. Viele Kommunen und Abwasserbetriebe bieten diese Sparoption bei den Abwassergebühren mittlerweile an. Gartenwasserzähler erfreuen sich daher aktuell größter Beliebtheit.
Beim Gießwasser ist der Nachlass auch berechtigt, denn es versickert im Boden oder verdunstet, kommt also nicht mit irgendwelchen Reinigungsmitteln oder Chemikalien in Kontakt. Anders beim Poolwasser. Dieses wird durch Körperpflegemittel oder/und Wasserchemikalien verunreinigt und muss deshalb wie das häusliche Schmutzwasser über die öffentliche Kanalisation entsorgt und in der Kläranlage gereinigt werden. Daher ist es als Abwasser auch gebührenpflichtig. Aus diesem Grund darf das heimische Schwimmbecken im Garten nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden (siehe auch: „Was man über Gartenwasserzähler wissen sollte“ – Lebensraumwasser).
Pool-Stress in Dortmunds Kleingartenanlagen
Nur wenige werden wissen, dass die ehemalige Bierstadt Dortmund mit 50 Prozent Grünflächenanteil zu den grünsten Städten Europas zählt. Das verdankt die Ruhrmetropole auch den vielen Kleingartenanlagen. Doch im vergangenen Jahr war Schluss mit der Ruhe in den Gärten. Da hat der Dachverband der Dortmunder Kleingärten ein Verbot von Pools in Kleingartenanlagen angekündigt. Nur kleine Planschbecken mit maximal 1,50 Meter Durchmesser sollen erlaubt sein. Wer sich dennoch ein Größeres auf das gepachtete Gartenstück stelle, dem drohe der Rauswurf.
Der Bezirksvertreter Nord des Stadtverbands Dortmunder Gartenvereine, Peter Hendrich, erklärte mir gleichermaßen offen wie fundiert die Gründe für die Maßnahme. Dabei ist Wasser nur ein Thema. So gewährt die Stadt Dortmund den Kleingärtnern wie auch anderen Gartenbesitzern, einen Nachlass bei der Abwassergebühr. Nur für einen kleinen Teil des auf der Basis des Trinkwasserbezugs berechneten Schmutzwasser wird eine Gebühr berechnet. Schließlich geht die Stadt davon aus, das zur Bewässerung eingesetztes Wasser nicht als Schmutzwasser im Kanal landet. Nicht so bei den Poolwasser. Denn das muss letztlich als Schmutzwasser dem Kanal zugeführt werden, so verlangt es die städtische Schmutzwassersatzung. Damit müsste auch eine Abwassergebühr anfallen und der Vorteil wäre für alle bedroht. Eine Entleerung im Garten verstößt nicht nur gegen die Satzung. „Denn kaum ein Nachbar würde sich freuen, wenn im Herbst sein Garten von Poolwasser geflutet wird“, beschreibt Hendrich eine alternative Lösung. Auch ein anderes Nachbarschaftsproblem habe Ausschlag gegeben. So hätten während Corona auch Poolparties stattgefunden. Diese würden, so Hendrich, auch den besonderen Status der Kleingärten gefährden. „Natürlich“, erklärt Hendrich, „wollen wir den Kinden nicht die Plantschbecken verbieten, aber alles hat seine Grenzen.“
Auf meine Anfrage ergänzte der Sprecher des Stadtverband Dortmunder Gartenvereine, Frank Gerber: „Pools waren nie erlaubt. Mit der aktuell laufenden Novelierung unserer Satzung bzw. Gartenordnung planen wir Pools bis 3 m³ Volumen zuzulassen. Ausgehend von einer 80%tigen Füllung des Beckens bedeutet dies ca. 2,4 m³ Wasser. Nachhaltiger Umgang mit Wasser ist dabei nur ein Argument dafür, eine solche Regelung einzuführen.“ Nach der Ankündigung der Beschränkung im vergangenen Jahr war sogar eine Protest- und Unterschriftenaktion gestartet worden. Offensichtlich erfolglos. Mittlerweile würden zahlreiche Städte in Dortmund nachfragen. Das Verbot könnte Schule machen.
Größere Swimmingpools werden in Hannovers Kleingärten ab 2022 verboten sein
Auch in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover hat die starke Zunahme an Pools in Kleingartenanlagen die Stadtverwaltung und den Bezirksverband der Kleingärtner auf den Plan gerufen. Denn die ursprünglich für Kinder akzeptierten Plantschbecken scheinen immer größerer Ausmaße anzunehmen. Daher ist jetzt ein Verbot von größeren Pools in Kleingärten in Hannover geplant. Auf Anfrage bestätigte der Stadtsprecher mir die Gründe: „Hintergrund sind Klagen über Wasserknappheit in Gärten. Die Landeshauptstadt Hannover überarbeitet gemeinsam mit dem Bezirksverband der Kleingärtner die Gartenordnung, über die dann im Frühjahr 2022 abgestimmt werden soll. Zum Poolverbot gibt es bereits eine Einigung, die im Rahmen der neuen Gartenordnung verabschiedet werden soll. Erlaubt bleiben sollen Pools nur noch bis zu einem Durchmesser von 2,50 Meter und einer Tiefe von 60 Zentimetern. In Kraft treten kann das Ganze dann natürlich erst 2022.“ Mit der Änderung der Gartenordnung werden dann bestehende Pools, die mehr als fünf Kubikmeter fassen, abgebaut werden müssen.
Nicht alle Internet-Tipps glauben
Wer im Internet oder in den Sozialen Medien wie Facebook nach Tipps zum Thema „Poolbefüllung“ sucht, wird quasi überschüttet mit gut gemeinten, aber nicht immer richtigen Ratschlägen. Das Magazin Focus sei nur als Beispiel genannt, weshalb man damit vorsichtig umgehen sollte. Dort heißt es „Beim zuständigen Wasserwerk können Sie sich ein so genanntes Standrohr mit Wasserzähler gegen Gebühr ausleihen. Damit können Sie das Wasser selbst an der Straße anzapfen. Die Wasserkosten werden dabei halbiert, da Sie nicht die Abwasserkosten zahlen müssen.“ Wir haben gelernt, dass das nun mal gerade nicht stimmt.
Bei Facebook gibt es viele Gruppen, die sich mit den Sorgen und Nöten der Poolbesitzer befassen. „Ich kann nicht nachvollziehen was hier für ein Quatsch geschrieben wird(Trinkwasserschutz). Ein Abgang von der Hauswasserleitung mit Wasseruhr zum Garten. Wo ist da das Problem?“
Ein kleiner Ausblick
Immer wieder ist von Politikern zu hören, dass das nachbarschaftliche Nebeneinander leidet, wenn plötzlich ein Pool im Garten steht. Obwohl sich meine Beispiele um das Thema Wasser drehen, steht die Ressource bei möglichen Streitigkeiten demnach eher selten im Mittelpunkt. Und dennoch zeichnet sich bei einer Zunahme der lokalen Stresssituationen in den Trinkwassersystemen und den Dargeboten ab, dass auch hier künftig mit mehr Regularien zu rechnen sein wird. Schon überlegen Versorger, wie sie den steigenden Spitzenverbräuchen begegnen können. In Forschungsprojekten wird versucht, die Steuerung des Wasserversorgungssystems mittels künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen und Daten aus der Vergangenheit sowie Wetterprognosen anforderungsgerechter und reaktionsfähiger zu machen. Dabei die gelegentlich aufgefüllten Pools über das Jahr gesehen eine Nebenrolle, aber in der Wasserwirtschaft ist der Gleichzeitigkeitsfaktor ein Problem. Wenn es in einem kleinen Versorgungsgebiet viele gleichzeitig tun, dann kann es schon mal eng werden in den Leitungen – oder trocken. Ein Beispiel, das zu ähnlichen Effekten führt ist das so genannte „Pipi-Peak“ zur Pause beim EM-Spiel der DFB-Elf. Anders als bei den Poolbefüllungen, kommt dieser Effekt angesichts der Erfolglosigkeit der Nationalmannschaft mindestens in diesem Sommer nicht noch einmal. Das könnte bei den Pools anders sein. Deshalb seien die Poolbesitzer aufgerufen, sich mit dem Wasserversorger – gerade in kleinen Orten – in Verbindung zu setzen, wenn sie plötzlich viel Wasser benötigen insbesondere dabei ein Standrohr nutzen. So bleibt hoffentlich alles friedlich und das Wasser im Fluss….
Beitragsfoto: © Can Stock Photo / sellingpix
Hinterlasse jetzt einen Kommentar