Weshalb Leitungswasser als „gesund“ bezeichnet werden darf – Online-Seminar am 25.8. bietet Tipps und Hintergründe

Der Streit um „gesundes“ Leitungswasser wird womöglich fortgesetzt. Ein Online-Seminar soll daher Hintergründe des erfolgreichen Verfahrens vor dem OLG und Tipps bieten.

Waage der Gerechtigkeit bei einem Urteil vor Gericht

Mit einem Paukenschlag endete im Mai ein Gerichtsverfahren, in dem es um die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Aussagen zur Trinkwasserqualität ging. Das Oberlandesgericht München hatte einem Wasserzweckverband gegenüber der Mineralwasserbranche den Rücken gestärkt. Doch immer noch ist keine Ruhe eingekehrt. Dem Vernehmen nach halten die Angriffe gegen Trinkwasserversorger an, die über gesundheitsdienliche Aspekte des Leitungswasser Trinkens informieren.

Der Verein a tip:tap, Vordenker und Vorreiter in Sachen Leitungswasser, wird am morgigen 25. August 2020 mit einem Online-Seminar ein Stück Aufklärungsarbeit leisten.

In dem Online-Seminar wird die Urteilsbegründung des OLG vorgestellt. Der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe berichtet als Prozessteilnehmer über den Sachverhalt und die Hintergründe. Darüber hinaus will der Verein mit Verbänden und Versorgern ins Gespräch kommen und den Umgang mit der Mineralwasser-Industrie anhand praktischer Beispiele beleuchten.

Inhalte des Online-Seminars:

  • Informationen zur Klage und einstweiligen Verfügung gegen die Rottenburger Gruppe
  • Urteilsbegründung OLG München zum Streitfall
  • Fortsetzung des Rechtsstreits
  • Einschätzung zur Health-Claims-Verordnung
  • Einschätzung zum Wettbewerbsrecht / UWG
  • Input und Erfahrung der Teilnehmenden
  • Diskussion über Auswirkungen zur Kommunikation über unser Trinkwasser

Die Teilnahme am Online-Seminar „Rechtliche Einschätzung zur Kommunikation über unser Trinkwasser“ ist kostenfrei.

Hier geht’s zum Online-Seminar am 25.08.2020 von 15:00 -16:00 Uhr.

Beitragsfoto: Canstockphoto

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