Quecksilberbelastungen sind ausschlaggebend für die Nichterfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Waren Sie vor dem bevorstehenden Jahreswechsel noch beim Zahnarzt? Falls nicht, sollten Sie sich auf eine Änderung einstellen. Wegen der gravierenden Gewässerbelastung durch Quecksilber darf nämlich ab 1.1.2025 kein Amalgam mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. […]