Schwellen für das ESG-Nachhaltigkeits-Reporting werden gesenkt. Damit wird auch die Wasserwirtschaft erfasst

„Greenwashing bei der Nachhaltigkeit“ hat die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie hat erhebliche Defizite bei der „Nachhaltigkeit“ und der ESG-Transparenz dazu ausgemacht hat. Daher wird in wenigen Wochen die Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) – kurz: Nachhaltigkeitsreporting-Richtlinie – verabschiedet. Terminiert ist die Beschlussfassung für den 17.10.2022. Zum 1.1.2023 muss sie dann in nationales Recht umgesetzt sein. Infolgedessen werden mit den Geschäftsjahren 2024 bis 2026 rund 16.000 deutsche Unternehmen, statt der heute 800, gesetzlich verpflichtet sein, nach verbindlich vorgegebenen ESG-Standards über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten zu berichten. Dazu gehören natürlich auch Unternehmen aus der Wasserwirtschaft und Stadtwerke. „Nachhaltigkeitsreporting“ wird aber nicht allein vom Gesetzgeber gefordert werden, sondern auch von den Anspruchsgruppen der Zivilgesellschaft, den Stakeholdern, d.h. Kunden, Bürger und Politik sowie von den Finanzinstitutionen und Investoren.

Letztendlich dürfte es nur wenige Akteure geben, die sich nicht zeitig damit befassen müssen. Aktuell gehen einige Rechtsexperten sogar davon aus, dass es auch zahlreiche private Wasser-Beteiligungen der Kommunen treffen könnte. Wer jetzt warten will, läuft Gefahr den Anschluss zu verlieren. Am 20.9.2022 startete zudem die Woche der Nachhaltigkeit. Grund genug, einmal über die anstehenden Herausforderungen zu berichten.

Es mangelt an Transparenz und Einheitlichkeit

Um die Klima-Ziele des europäischen Green-Deal zu erreichen, werden massive Investitionen in den Wandel der EU-Wirtschaft erforderlich sein. Eine Richtschnur wird die Nachhaltigkeit unter ökologischen, sozial-ethischen Aspekten und der Unternehmenssteuerung sein – kurz ESG. Das Problem ist aber, dass es an Transparenz mangelt, dafür vieles geschönt dargestellt wird wenn es um die Nachhaltigkeit geht. Die EU-Kommission bemängelt das Fehlen von einheitlichen Standards und Vergleichsmaßstäben. Mit der Feststellung, „der Mangel an Nachhaltigkeitsinformationen schränkt auch die Möglichkeiten von Interessengruppen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Akteure, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter, ein, mit Unternehmen in Nachhaltigkeitsangelegenheiten in Dialog zu treten“, hat die EU-Kommission die CSRD-Richtlinie auf den Weg gebracht. Zu einem ähnlich ernüchternden Ergebnis kommt auch das Umweltbundesamt in einer Untersuchung deutscher Nachhaltigkeitsberichte. „Studien zeigen einen deutlichen Bedarf an konkreteren Vorgaben und einer Standardisierung der Anforderungen an die Berichterstattung über Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse/Indikatoren für Umweltthemen. Gelingt dies nicht, ist davon auszugehen, dass Unternehmen zu den als wesentlich identifizierten Themen weiterhin sehr inkonsistent berichten“, heißt es beim UBA.

Schon seit 2017 sind Versicherungen, Banken und große kapitalmarktorientierte Unternehmen zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet. Diese nichtfinanzielle Berichterstattung (NRFD) soll im Rahmen des EU Green Deals und des EU Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums vereinheitlicht und deutlich ausgeweitet werden. Es war also zu erwarten, dass die EU-Kommission korrigierend eingreifen wird.

Das Thema „Nachhaltigkeitsreporting“ wird viele Unternehmen neu – und unvorbereitet – treffen

Der auf der Zielgeraden befindliche Richtlinien-Vorschlag zum Nachhaltigkeitsreporting wird den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausweiten. Anstelle der bisherigen Beschränkung auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern, sollen künftig alle Unternehmen ab

  • 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt,
  • einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und
  • einem Umsatz von über 40 Millionen Euro

über Nachhaltigkeit nach vorgegebenen Standards berichten, wenn zwei dieser drei Größenmerkmale überschritten sind. Eine Berichterstattung auf Konzernebene entbindet die Töchter von der eigenen Berichtspflicht, dann muss das Tochterunternehmen auf den Konzernbericht verweisen.

Kommunalrechtliche Vorgaben in den Gemeindeordnungen könnten den Kreis auf die privaten Beteiligungen der Kommunen erweitern. Vielfach heißt es in den Gemeindeordnungen, dass Kommunalbeteiligungen „wie große Kapitalgesellschaften“ ihren Jahresabschluss und Lagebericht erstellen müssen (in NRW in § 108 der Gemeindeordnung; ähnlich in Hessen, Bayern u.a.). Dieser Bezug wird von Experten als „Brücke“ für die Verpflichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in kommunalen Beteiligungsunternehmen bewertet, die über die Größenkriterien nicht erfasst wären.

Aber es zählt nicht nur die „unmittelbare Verpflichtung“ in Folge der rechtliche Vorgaben der EU. In Zukunft werden immer mehr Stakeholder ihre „Einflussstärke“ geltend machen und Berichte über die „Nachhaltigkeit“ ihrer Geschäftspartner fordern. Banken und Versicherungen, Kommunen und Kunden, die ihrerseits gesetzlich zum Nachhaltigkeitsreporting verpflichtet sein werden oder schon sind, werden ihre Geschäftspartner nicht nur zur Nachhaltigkeit auffordern, sondern auch Belege dafür. Damit lösen sie bei diesen eine die „mittelbare Verpflichtung aus. Beim GDV, dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft“ hört sich das so an: „Versicherer begleiten den Transformationsprozess der Wirtschaft – auch bei schwierigen Risiken. Die Branche unterstützt ihre Kund*innen bei der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen. Insofern bekennen sich Versicherer zu dem langfristigen Ziel, keine gewerblichen und industriellen Risiken mehr ins Portefeuille zu nehmen, die den Transformationsprozess zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft negieren.“ Ähnliches hört man von den DAX-Konzernen, wenn es um ihre Zulieferer geht. Unternehmen wie Bayer, BASF und Co. haben einen Lieferantenkodex, der ihre Geschäftspartner zur Einhaltung der ESG-Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet. Wenn die EU die Zügel strenger zieht, werden die Großkunden das an ihre Lieferanten weitergeben. Ähnliches ist auch von Kommunen und öffentlichen Institutionen zu warten, wenn öffentliche Aufträge wie Konzessionen oder Dienstleistungsverträge zur Vergabe anstehen. Hier setzt ein Domino-Effekt ein, der jene aus dem Spiel kegeln wird, die nicht mitmachen (können).

Die Anforderungen schlagen sich in den Organisationen und im Personalaufwand nieder. Jene, die schon berichten, beziffern den Personalbedarf für den Aufbau eines Reportingsystems als beträchtlich. Schon deshalb ist der Aufschrei in der deutschen Wirtschaft groß – auch wenn es viele noch gar nicht zu wissen scheinen.

Was auch von der Wasserwirtschaft künftig berichtet werden muss

Von dieser Ausweitung der Berichterstattung wird auch die Wasserwirtschaft nicht verschont. Fast 100 reine Wasserver- oder Abwasserentsorger und viele deutsche Stadtwerke werden künftig die Größenkriterien der EU-Richtlinie überschreiten oder aber in Folge der Gemeindeordnungen reportingpflichtig werden. Wasserversorger verstehen sich zwar als „per se nachhaltig“. Das ist verständlich, denn sie müssen mit der Ressource Wasser und mit ihren Versorgungssystemen schon aus vitalem Eigeninteresse nachhaltig umgehen. Letztendlich würden sich die Versorger das „Wasser abgraben“, wenn sie die Brunnen nicht nachhaltig bewirtschaften oder die Versorgungssysteme nicht auf Langlebigkeit ausgerichtet betreiben und refinanzieren würden.

Aber Nachhaltigkeit auf der Grundlage der neuen Regeln ist weitaus mehr. Inhaltlich geht es nicht allein um Wasser, sondern um alle „wesentlichen Themen„, die in Bezug auf die Nachhaltigkeit sowohl von den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens ausgehen, als auch aus dem Umfeld auf die Aktivitäten des Unternehmens einwirken. Dazu gehören Fragen, die die Belegschaft betreffen zum Beispiel die Gleichbehandlung von Männer und Frauen, die Förderung des Nachwuchses oder die Vergütungspraxis. Dieser Bereich ist insoweit von Nachhaltigkeitsrelevanz, als dass Unternehmen nur dann auf Dauer leistungs- und überlebensfähig sein werden, wenn sie eine qualifizierte Belegschaft erhalten und geeignete Nachwuchskräfte gewinnen. Viele Unternehmen in der Wasserwirtschaft haben einen Altersschnitt von 50 Jahren in ihrer Belegschaft. Der Kampf um die besten Nachwuchskräfte ist voll im Gange. Da interessieren sich die Stakeholder verständlicherweise dafür, was die Unternehmen tun, um ihre Leistungsfähigkeit mittels „Human-Ressourcen“ nachhaltig zu sichern – zumal in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ebenso gehört die „ökonomische Dimension“ in den Fokus der Nachhaltigkeit, denn die Interessengruppen und Investoren wollen wissen, welche finanziellen Folgen der Klimawandel für das Unternehmen hat und welche Risiken und Chancen damit verbunden sind. Kreditgeber wollen einschätzen und ihrerseits dokumentieren können, ob Wasserversorger in der Lage sein werden, ihre Kredite zu tilgen. Hier werden auch „zukunftsorientierte Preissysteme“ einen wichtigen Beitrag leisten können. Bei der „ökologischen Dimension“ der Nachhaltigkeit sind die Auswirkungen und Einflüsse auf die Ressourcen Wasser und Energie, aber auch der Umgang mit Abfällen offen zu legen. Dazu zählt nicht nur die Frage, wieviel Energie verbraucht wird, sondern auch aus welchen Quellen sie stammt und welche Anstrengungen das Unternehmen unternimmt, um den Verbrauch zu reduzieren. Darlegen müssen die Unternehmen zudem, wie das Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Compliance gesteuert werden. Der Katalog der der daraus resultierenden Einzelthemen ist umfassend und dürfte in der Bearbeitung so manchen Akteur in der Wasserwirtschaft vor gewaltige Herausforderungen stellen.

Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie bis zum 01. Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden, damit sie für die Unternehmen wirksam wird. Geeinigt hat man sich im Trilog im Juni auf ein Stufenmodell wie folgt: 

  • am 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025);
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026);
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) mit einer Opt-Out-Möglichkeit bis 2028.

Die vorläufige Plenarsitzung für die Schlussabstimmung wird voraussichtlich am 17. Oktober 2022 stattfinden. Somit dürfte die CSRD ab 1.1.2023 nationales Recht werden.

Regeln und Reportingstandards sollen die Freiräume eingrenzen

Die EU zieht auch inhaltlich die Zügel an bei der Transparenz und Glaubwürdigkeit im Nachhaltigkeitsreporting. So wird sie eigene Standards und Leistungsindikatoren für die Erstellung und Offenlegung der Informationen vorgeben. Darin wird festgelegt sein, wie, mit welchen Merkmalen und welchen Kennzahlen ein Unternehmen über ein „wesentliches Thema“ zu den Kategorien der ESG berichten muss. Dabei fängt sie nicht bei „Null“ an. Unternehmen, die schon heute berichtspflichtig sind, also zum Beispiel die DAX-Unternehmen, greifen auf internationale Standards der Global Reporting Initiative – kurz GRI – zurück. In der GRI 303 zu „Wasser & Abwasser“ muss u.a. offengelegt werden, „wie die Organisation Wasser nutzt, u. a. wie und wo Wasser entnommen, verbraucht und eingeleitet wird, sowie der ab- bzw. prozesswasserbedingten Auswirkungen, die von der Organisation verursacht werden, zu denen die Organisation beiträgt oder die direkt mit ihren Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zusammenhängen (z. B. Auswirkungen durch Oberflächenabfluss).“ Interessant hierbei ist, dass der Fokus auf das Thema Wasser dort geschärft wird, wo es sich um eine „Wasserstress-Region“ handelt. Früher konnte in Deutschland dieser Punkt als „unzutreffend“ abgetan werden. Aber ein Blick auf die sogenannten WaterRiskPlatforms von WFF oder dem World Ressource Institute (WRI) zeigt einige Regionen in Deutschland als nicht mehr ganz so entspannt an. Und diese Entwicklung wird dazu beitragen, dass „Wasser“ und die Wasserwirtschaft aus der Erwartungshaltung der Stakeholder bei der Nachhaltigkeitsfrage in den Fokus rücken wird. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass diese global ausgerichteten Standards künftig so in der EU nicht mehr gelten werden. Die EU-Kommission hat mit der ERFAG eine unabhängige Expertenkommission beauftragt, die geeignetes Regelwerk für die Standards zu entwickeln. Die Ergebnisse sind für Mitte 2023 in Aussicht gestellt worden.

Was können deutsche Unternehmen, die sich auf 2025 vorbereiten müssen, heute schon tun?

Das klingt zunächst mal alles nach Arbeit für die Kommunikationsabteilungen. Aber weit gefehlt, denn zunächst einmal müssen die Grundlagen geschaffen werden. Die Unternehmen müssen eine Nachhaltigkeitsstrategie vorweisen. Sie müssen die „wesentlichen Themen“ bestimmen, also jene die sich auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens und dessen Umfeld auswirken. Sie müssen aus dem Blickwinkel des Unternehmens und aus dem Blickwinkel relevanter Stakeholder erarbeitet werden. Für alle wesentlichen Themen müssen „Managemant-Ansätze“ erarbeitet werden, die zeigen und belegen, wie mit wesentlichen Nachhaltigkeitsrelevanten Themen umgegangen werden soll. Zudem sind Leistungsindikatoren, also meßbare Größen zu erfassen und mit Zielen zu hinterlegen. Die Liste der Aufgaben ist hiermit nur ansatzweise beschrieben.

Es gibt bei der Erarbeitung der Daten und Maßnahmen zahlreiche Hilfestellungen und Tools. Der Kreis der Dienstleister in diesem Spektrum wächst rapide an. In Deutschland ist mit dem Nachhaltigkeitskodex schon vor einigen Jahren ein umfassendes Instrumentarium für das Nachhaltigkeits-Management und -Reporting entwickelt worden. Zwar werden sich auch die darin enthaltenen Standards den von der EU zu erwartenden neuen Regeln anpassen müssen, aber die DNK-Experten zeigen sich zuversichtlich, dass dies gelingen wird.

Insoweit kann den künftig vom „unmittelbar“, d.h. gesetzlich vorgegebenen Nachhaltigkeitsreporting betroffenen, aber auch den „mittelbar“ durch die Stakeholder-Erwartungen betroffenen Unternehmen der Wasserwirtschaft empfohlen werden, sich zeitnah mit dem Thema Nachhaltigkeit und dem dazugehörigen Reporting zu befassen.

Kriterien für das Nachhaltigkeits-Reporting nach DNK (Q: DNK)

Nachhaltigkeit und Reporting als Chance verstehen

Mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) beginnt eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In Deutschland werden zukünftig rund 16.000 Unternehmen umfangreich über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten müssen. Entsprechend des Europäischen Green Deals, sollen dadurch Finanzströme in nachhaltige Investitionen gelenkt werden um so den Übergang zu einer zukunftsgerichteten, ressourceneffizienten, gerechten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen. Im Umkehrschluss bedeutet es den Ausschluss jener Akteure, die sich der Nachhaltigkeit und der Transparenz verschließen. Schon bald könnten die einflussreichen Stakeholder mit einem Selektionsprozess beginnen, zu dem sie unfreiwillig über ihre eigenen Verpflichtungen gezwungen sein werden.

Zahlreiche Unternehmen werden sich erstmals (in diesem Detailgrad) mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, die zukünftig auch die vor- und nachgelagerte Unternehmenstätigkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens umfasst. Somit sind mittelbare Auswirkungen auch auf kleine- und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu erwarten. Das wird auch Unternehmen der Wasserwirtschaft betreffen und die Chance bieten, ihre Nachhaltigkeitsanstrengungen zielgerichteter zu fokussieren und der Zivilgesellschaft darüber zu berichten. Gegenwärtig gibt es nur eine Handvoll Unternehmen, die als reine Wasserversorger über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten. Künftig werden es deutlich mehr werden (müssen). Ihnen sei empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die Erwartungshaltung der Gesellschaft beim Umgang mit der Ressource wird steigen. Es wird sich für die Unternehmen der Wasserwirtschaft die Chance bieten, den „Wert des Wassers“ und den „Wert der eigenen Leistungen und Herausforderungen“ im Rahmen einer transparenten und zielgerichteten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu dokumentieren. Damit bieten sich Chancen im gesellschaftlichen Diskurs und in einigen Regionen auch im Wettbewerb mit anderen Wassernutzern. Im Wettbewerb um den betrieblichen Nachwuchs bietet die Nachhaltigkeit angesichts der steigenden Aufmerksamkeit und des zunehmend positiveren Images des Wassers zusätzliche Chancen, sich als attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber zu positionieren.

Weiterführendes / Quellen

Fotomontage: Gendries mit Canstockphoto

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  1. Nachhaltigkeits-Management und -Reporting - Kompetenzzentrum Digitale Wasserwirtschaft
  2. Weshalb sich die Wasserwirtschaft mit ihrer ESG-Nachhaltigkeit befassen sollte - LebensraumWasser - Siegfried Gendries

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