„Menschenrecht auf Wasser“ soll in Bremen das Abstellen der Wasserversorgung unterbinden

Die Bremische Bürgerschaft will, dass das „Menschenrecht auf Wasser“ künftig Mieter säumiger Hausbesitzer vor dem Abstellen des Trinkwassers durch den Versorger schützt. Einen entsprechenden Beschluss hat laut einer Meldung von Radio Bremen die Bürgerschaft heute gefasst.

Ausgangspunkt ist ein Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD von Mitte September diesen Jahres. Der Antrag trägt den Titel „Zwangsabschaltungen von Wasser im Land Bremen verhindern“. In der Mehrzahl der 561 in Bremen und 128 in Bremerhaven in diesem Jahr registrierten Fälle von Wassersperrungen hat jeweils der Vermieter zwar von den Mieter die Abschläge für die Trinkwasserkosten eingezogen, diese aber nicht an den Versorger weitergeleitet. Dieser habe dann mit Sperrung reagiert. Die Politiker halten derartige rigorose Maßnahmen für „inakzeptabel, weil die Sanktionen des Versorgers die Falschen treffen und das Grundrecht von Menschen verletzten, die sich keiner Vertragsuntreue schuldig gemacht haben.“ Jetzt ist der kommunale Bremer Wasserversorger SWB am Zuge. Zudem bleibt es abzuwarten, ob angesichts der von der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ angestossenen Diskussion um das Menschenrecht auf Wasser andere politische Institutionen nachziehen werden.

Der Link zum aktuellen Stand (Februar 2014): http://www.gesundheit.bremen.de/sixcms/media.php/13/L-120-18+Deputationsbericht_Alkoholverkauf_ahnden.pdf

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