
Sie liegt vor, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Wasserwiederverwendung. Wir erinnern uns: Kurz vor Weihnachten, am 23.12.2024, hat die FDP-Fraktion der Bundesregierung die Bitte um die Beantwortung von Fragen zu den „Potenzialen der Wasserwiederverwendung für die Landwirtschaft und weitere Anwendungsbereiche“ auf die „Wunschliste“ geschrieben (siehe Artikel FDP-Bundestagsfraktion fragt nach Wiederverwendung von Abwässern auf LebensraumWasser vom 7.1.2025) . Nicht weiter überraschend, dass das bis Heiligabend nichts mehr wurde und sie bis heute warten musste.
In ihrer Antwort erläutert die „Rest-Ampel“ ihren ehemaligen Partnern der FDP, weshalb die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung noch nicht zu einer Anpassung des deutschen Rechts geführt hat. Hiermit sind die Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die geplante Rechtsverordnung zur Wasserwiederverwendung gemeint. Diese Vorgaben – ergänzt um ein Merkblatt der DWA – werden „sowohl für die Vollzugsbehörden als auch für die Anwender einen konkreten Handlungsrahmen für die Umsetzung der Verordnung (EU)2020/741 bieten.“ Eigentlich hatte der final ressortabgestimmte Gesetzentwurf nach ursprünglicher Planung am 11. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen werden sollen, da die Koalition aber in den letzten Tagen ihrer Regierungszeit zu erledigen hatte, erklärt die Bundesregierung sinngemäß, werden die Gesetzesvorhaben das Thema der nächsten Bundesregierung – womit vermutlich weitere Zeit verloren gehen wird.
In der Antwort wurde die Frage nach dem Interesse an der Wasserwiederverwendung nachdrücklich bejaht. Es bestehe inzwischen ein gesteigertes Interesse an der Wasserwiederverwendung, sogar ungeachtet der EU-Verordnung. Wichtiger seien die Trockenheiten in den Jahren 2018 bis 2020 sowie 2022 gewesen, die teilweise zu Ernteausfällen und einem erhöhten Bewässerungsbedarf in der Landwirtschaft geführt hätten. Das Bewusstsein für die Wasserwiederverwendung sei zudem durch die Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung“ (WavE) sowie die darauffolgende Fördermaßnahme „Wassertechnologien: Wiederverwendung“ (WavE II) gesteigert worden.
Erwartungsgemäß unbeantwortet blieb die Frage nach den erwarteten individuellen quantitativen Wassereinsparpotenzialen bei der Substitution von Frischwasser durch wiederverwendetes Abwasser. Nicht minder überraschend die ausbleibende Antwort zu den geschätzten finanziellen Einsparpotenzialen zum Beispiel bei den Wasserentnahmeentgelten. Eigentlich verständlich, hängen diese Aspekte doch von sehr individuellen Rahmenbedingungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben sowie der bestehenden Infrastruktur und den Entgelten des jeweiligen Bundeslandes ab.
Die Frage nach den gesamten quantitativen Einsparpotenzialen war zwar berechtigt, die Antwort lag aber schon vor. Das Umweltbundesamt hatte sich mit dem Thema bereits eingehend auseinandergesetzt. Darauf verweist die Antwort dann folgerichtig. „Näherungsweise beträgt der theoretische Bewässerungsbedarf für urbanes Grün in Deutschlands Städten zwischen 415 Mio. m³ in normalen Jahren und 1 359 Mio. m³ in sehr trockenen Jahren. Dem Gesamtabwasseraufkommen in allen deutschen Städten (ca. 7 040 Mio. m³/a) gegenübergestellt, könnten nach Abschätzung einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes 5 bis 19 Prozent des Abwassers (je nach Stadtgröße und Trockenheit) den ermittelten Bewässerungsbedarf decken.“
Bei der Frage der Akzeptanz in der Landwirtschaft sieht die Bundesregierung eine positive Entwicklung sicher auch dem hohen Bedarf bei Trockenheit und den Nutzungskonkurrenzen geschuldet. Die Akzeptanz der Landwirtinnen und Landwirte sei, so die Bundesregierung, insgesamt positiv zu bewerten. Ausschlaggebend erscheine aktuell ein klarer rechtlicher Rahmen sowie eine als gerecht wahrgenommene Kostenverteilung wie in den Stellungnahmen des Deutschen Bauernverbandes und des Verbandes der Landwirtschaftskammern ausgeführt. Der Zentralverband Gartenbau stehe der Verwendung von Klarwasser vor allem für die direkte Bewässerung von Kulturen dagegen sehr kritisch gegenüber und lehne sie derzeit ab (Wasserstrategie für den Gartenbau: tragfähiges Wassermanagement. 2021, www.derdeutschegartenbau.de/wp-content/uploads/2022/08/2021_04_ZVG_Wasserstrategie.pdf).
Die FDP wollte auch wissen, welche strukturellen Fördermaßnahmen oder Anreize für Investitionen in Technologien zur Wasserwiederverwendung die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht hat, und welche sie plant, um den Nutzungsumfang der Wasserwiederverwendung in Deutschland zu steigern? Dazu erklärt die Bundesregierung, dass der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 2024 bis 2027 die Förderung einiger Maßnahmen vorsieht, die auch für die Verwendung von Klarwasser für die Bewässerung von Relevanz sind. So könne beispielsweise der Neubau und die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen bis zu einer Größe von 5 000 Einwohnerwerten in ländlichen Gemeinden gefördert werden. Mit dem Programm „WavE – Wassertechnologien: Wiederverwendung“ hat das BMBF innovative Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien zur Erhöhung der Wasserfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung gefördert. In insgesamt 29 Projekten im ganzen Bundesgebiet wurden Lösungen für Wasserwiederverwendung entwickelt und gemeinsam mit Kommunen/Verwaltungen sowie Wasserver- und -entsorgern großtechnisch umgesetzt, um die Praxistauglichkeit und einen möglichen Transfer sicherzustellen. Die Ergebnisse und Produkte sind frei zugänglich im Innovationsatlas Wasser (ein Blick hinein lohnt sich).
So, jetzt warten wir auf die nächste Bundesregierung, die hoffentlich bald verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schafft und dem Thema Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft den erforderlichen Rückenwind bietet. Der nächste trockene Sommer wird womöglich nicht lange auf sich warten lassen.
Hier geht es zu den Quellen:
- 23.12.2024 BT-Drucksache 20/14375 (Kleine Anfrage Fraktion der FDP)
- 15.01.2025 BT-Drucksache 20/14623 (Antwort Bundesregierung)
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