Bei Friseuren sollte es nach Lockdown „Wasser marsch“ heißen

Wenn die Friseurbetriebe am 1. März wieder öffnen, sollten nicht Corona-Hygiene-Regeln beachtet werden. Es geht auch um die Wasserqualität. Mehrere Monate standen die Betriebe still, mit ihnen das Wasser in den Leitungen. Daher gibt es einiges zu beachten, wenn die Wasserhähne wieder aufgedreht werden dürfen. Wichtigste Maßnahme bei Wiedereröffnung der Friseursalons Anfang März: Leitungen müssen gespült werden, ansonsten droht Legionellengefahr. Mit „Wasser Marsch“ sollte für eine sichere Inbetriebnahme gesorgt werden. Die Stagnationsrisiken treten auch in anderen Gebäuden auf. Die Verantwortlichen sind die Gebäudeeigentümer.

Inbetriebnahme nach Stagnation nur nach ausreichendem Spülen der Leitungen

Sind Friseure monatelang geschlossen, stagniert das Wasser in den Leitungen, was die übermäßige Vermehrung von Legionellen begünstigen kann. Wird das Wasser dann beim Gebrauch vernebelt – etwa beim Haarewaschen – können Legionellen leicht in die Atemwege des Kunden gelangen und zu einem großen Gesundheitsrisiko mit schlimmen Folgen werden. Wie Friseure die Gefahr aus dem Rohrleitungsnetz verhindern können, erklärt Dr. Peter Arens, Mikrobiologe und Spezialist für Trinkwasserhygiene beim Armaturenhersteller Schell.

Wasser muss fließen

Wasser ist wertvoll, deshalb wollen viele Unternehmer und Verbraucher die Ressource nicht ungenutzt abfließen lassen. Nach dem Stillstand sollte auf das Wassersparen verzichtet werden. Daher ist der Rat der Experten eindeutig: Wasser muss fließen. Arens empfiehlt daher dringend vor Inbetriebnahme des Friseursalons am 1. März alle Kopfbrausen und Armaturen zu öffnen und die Leitungen ausreichend lange zu spülen. Zwei Schritte seien unverzichtbar:

  1. Kaltwasserleitung: Am besten möglichst viele Entnahmestellen gleichzeitig, also auch die in der Kaffeeküche und im WC dazu nehmen, so wird direkt die Anschlussleitung im Keller mit gespült. Diese dann zunächst in der Stellung „kalt“ laufen lassen. Um zu testen, ob das stagnierte Wasser bereits ausgespült ist, kann einfach die Temperatur mit dem Handrücken gefühlt werden: Ist es wirklich richtig kalt, kommt als das Wasser aus der öffentlichen Leitung, wurde lange genug gespült.
  2. Warmwasserleitung: Im zweiten Schritt wird die Armatur auf die Stellung „Heiß“ gestellt, um die Warmwasserleitung zu spülen bis hier das Wasser dampft. Jetzt sind alle Voraussetzungen geschaffen, um den Kunden mit einwandfreiem Trinkwasser zum Beispiel die Haare zu waschen.

Das Trinkwasser, das von den Wasserversorgern an die Entnahmestellen geliefert wird, bescheinigt Experte Arens beste Güte. „Doch gegen Stagnationen im Gebäude hilft nur spülen, spülen, spülen“, warnt er (1).

Im Zweifel den Friseur fragen

Den meisten Friseuren muss man dieses Procedere wohl eher nicht erklären, beruhigt Arens. Er habe bereits einen Termin für den Betriebsstart vereinbart. „Ich vertraue meiner Friseurin und weiß, dass sie die Leitungen jeden Morgen ausreichend spült und damit die Bakterien „entsorgt“. Viele Friseure haben sich eine solche Vorgehensweise bereits zur Gewohnheit gemacht, was ich nur wärmstens empfehlen kann. Andere kann man in einem kurzen Gespräch dafür sensibilisieren“, beschwichtigt er mögliche Besorgnisse. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Friseurin oder den Friseur darauf ansprechen.

Stagnationen können in vielen Gebäuden bedrohlich sein

Das Problem beschränkt sich nicht auf die Friseurbetriebe. In Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen in denen Wasser durch den Lockdown längere Zeit still stand, sollten die Leitungen kräftig gespült werden. Wer das fachgerecht durchführen will, sollte der Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 folgen. Diese richtet sich an alle, die für den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen verantwortlich sind. Sie definiert die erforderlichen Schritte einer Außerbetriebnahme, inklusive des Absperrens von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon. Des Weiteren benennt sie die Maßnahmen im Rahmen der Wiederinbetriebnahme, und Inhalt und Umfang der Dokumentation der Vorgänge. Herausgeber der VDI-Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (2).

Verantwortung liegt beim Hauseigentümer

Eigentlich muss nicht der Friseurbetrieb, sondern der Hauseigentümer bzw. Verwalter für die Trinkwasserqualität sorgen. Die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) regelt sehr eindeutig, wer in einem Gebäude zuständig ist und im Zweifel haften muss. Inhaber von Trinkwasser-Installationen müssen die Genusstauglichkeit und Reinheit ihres abgegebenen Trinkwassers gewährleisten. Dies wird auch durch die auf den anerkannten Regeln der Technik aufbauende Verkehrssicherungspflicht gefordert, deren Nichteinhaltung haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann (3).

Quellen / Weiterführendes

  1. Firma Schell www.schell.eu
  2. VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen – Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme“
  3. DVGW Trinkwasser-Installation

Beitragsfoto: Canstockphoto paulprescott72

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