Antworten auf Fragen der FDP-Bundestagsfraktion zur Trinkwasserqualität

„Trinkwasserhygiene“ – nicht erst seit Corona ein Thema von zunehmender Bedeutung. Leider erlangt das ansonsten geltende Vorsorgeprinzip hier nicht immer die erforderliche Beachtung. Mit Partner für Wasser e.V. (PfW) setzt sich daher eine kompetente Interessengemeinschaft in der Öffentlichkeit und in der Politik für den Erhalt und die Verbesserung der Trinkwasserhygiene insbesondere in sensiblen Einrichtungen ein.

Sophie Kollmar berichtet für PfW in ihrem Gastbeitrag über eine Antwort der Bundesregierung zur FDP-Anfrage zu Trinkwasser und Mineralwasser.

Anforderungen an die Trinkwasserhygiene steigen mit erhöhter Akzeptanz des Leitungswassers

In 2017 berichteten Partner für Wasser, dass Leitungswasser als Konsumgut wieder salonfähig geworden ist. Wenn wieder mehr Wasser aus dem Hahn konsumiert wird, treten auch die Themen Trinkwasserhygiene und Wartung der Trinkwasseranlagen verstärkt auf den Plan.

In der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/19858) dreht es sich maßgeblich um die Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ des Bundesumweltministeriums, die Ende 2018 startete. Sie wirbt u.a. mit „Leitungswasser ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland – man kann es ohne Bedenken trinken“ pauschal für den Verzehr von Leitungswasser.

FDP prangert Einseitigkeit der Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ an

Die FDP-Fraktion prangert im Wortlaut ihrer Anfrage an, dass die Bedenkenlosigkeit des Leitungswassertrinkens nicht richtig sei. Regelmäßig komme es regional zu Verunreinigungen des Leitungswassers, die den Verzicht auf den Konsum zur Nahrungsaufnahme oder zusätzlich Maßnahmen wie das Abkochen des Leitungswassers notwendig machen. Zudem lasse die Informationskampagne völlig außer Acht, dass die Trinkwasserqualität nur bis zum Hausanschluss gewährleistet ist. „Viele Hauseigentümer und mehr noch die Mieter kennen die Qualität der Leitungen in den Gebäuden nicht.“ Das Umweltbundesamt warnt außerdem laut FDP vor den gesundheitlichen Schäden von bleihaltigen Trinkwasser. Die Partner für Wasser empfehlen einen Blick in die aktuelle Fassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der u.a. die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser stehen.

Die Beantwortung der Bundesregierung verweist auf die Rechtslage und die Zuständigkeiten

Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/20306) Ende Juni auf die ersten drei Fragen:

Frage 1. Aufgrund welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung von einer dauerhaften Trinkwasserqualität des Leitungswassers aus an den Entnahmestellen

a) in den privaten Haushalten,

Antwort: Die TrinkwV verpflichtet den Hauseigentümer oder Betreiber des Gebäudes nach § 17 Absatz 1 TrinkwV, dass die Trinkwasser-Installation mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln zu planen, zu bauen und zu betreiben ist. Zudem dürfen nach § 17 Absatz 3 nur Materialien und Werkstoffe verwendet werden, die den entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird dadurch sichergestellt, dass die Wasserversorger ihre Kunden vertraglich verpflichten, Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nur von einem bei einem Wasserversorger eingetragenen Installationsunternehmen durchführen zu lassen. In der Regel werden durch die Installateure und die Wasserversorgungsunternehmen nur durch einen akkreditierten Branchenzertifizierer zertifizierte Produkte eingebaut.

b) in öffentlichen Einrichtungen:

Antwort: Die Gesundheitsämter führen repräsentative Untersuchungen der Trinkwasserqualität an den Entnahmestellen durch.

c) in privaten Einrichtungen (Firmen etc.)?Antwort: siehe a)

d) an Trinkbrunnen?Antwort: siehe a)

Frage 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Information des Umweltbundesamtes bezüglich der Trinkwasserqualität in privaten Haushalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) gegenüber der Darstellung der Kampagne, dass Leitungswasser „ohne Bedenken“ getrunken werden kann?

Antwort: Die Trinkwasserqualität muss bis zur Zapfstelle des Verbrauchers gewährleistet sein. Einschränkungen können sich aus der Beschaffenheit der Stoffe ergeben, die mit dem Trinkwasser in Berührung kommen. Nach der Übergabestelle im Gebäude (meist der Wasserzähler) verantwortet der Inhaber der TrinkwasserInstallation die Abgabe eines einwandfreien Trinkwassers. Dies ist laut Partner für Wasser e.V. vielen nicht bewusst.

Frage 3. Wie viele Warnungen gab es bezüglich der Leitungswasserqualität in Deutschland in den Jahren 2018 und 2019, und wie viele private Haushalte waren betroffen?

Antwort: Der Vollzug der Trinkwasserverordnung ist Aufgabe der Länder und wird von den Gesundheitsämtern gegenüber den betroffenen Haushalten vollzogen. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen über entsprechende Meldungen vor.

Das Bewusstsein für die Trinkwasserhygiene muss gesteigert werden

Partner für Wasser e.V. setzt sich für den Erhalt und die Verbesserung der Trinkwasserhygiene im Healthcare-Bereich ein. Die sachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen ist laut der Hygieneexperten das A und O einer guten Versorgung, denn hier entsteht ein Großteil von gesundheitsschädlichen Verunreinigungen und Keimen. Die meisten Verbraucher, aber auch Betreiber von sensiblen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Kindergärten, sind sich darüber nicht im Klaren. Wenn künftig mehr Menschen Leitungswasser bewusst konsumieren, erhöht das auch die Aufmerksamkeit für die Umsetzung der Hygienevorschriften beim Betrieb von Trinkwasseranlagen.

Sophie Kollmar
Sophie Kollmar

Partner für Wasser e.V.

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