Die baden-württembergischen Verbraucher müssen 2024 für ihr Wasser aus der Leitung deutlich mehr zahlen als im Vorjahr. Die Anstiege fallen zudem höher aus als in den Jahren zuvor. Eine Besonderheit gibt es in Baden-Württemberg: Das Statistische Landesamt veröffentlicht im Einjahres-Turnus die erhobenen Wasserpreise und Abwassergebühren der Kommunen in einem Preisvergleichsportal, dessen Daten bis in das Jahr 1979 zurückreichen.
Das verbrauchsbezogene Wasserentgelt hat sich im Landesdurchschnitt vom 1.1.2023 bis 1.1.2024 um rund +6 Prozent und der feste Grundpreis um über +10 Prozent verteuert. Zum Beginn dieses Jahres war der Anstieg der Wasserpreise deutlich höher als die Inflationsrate, deren Anstieg sich im Vergleich zum Vorjahr mit +3,2 Prozent deutlich abgeschwächt hat.
Das ist mehr als in der Vorperiode. Zwischen Jahresbeginn 2022 und 2023 zogen die verbrauchsbezogenen Wasserentgelte durchschnittlich um rund +5 Prozent und die Grundgebühr um +9 Prozent an, blieben damals aber deutlich hinter der Inflationsrate zurück, die bei +8,5 Prozent lag.
Wasserpreis erhöht sich um 15 Cent
Nach Angaben der Statistiker beträgt die Wassergebühr 2024 im Landesdurchschnitt 2,59 Euro je Kubikmeter und damit 15 Cent mehr als 2023. Werden die Schmutzwassergebühr mit in die Rechnung einbezogen, so haben die Bürger im Ländle eine durchschnittliche verbrauchsbezogene Gebühr für Wasser und Schmutzwasser in Höhe von 4,83 Euro je 1.000 Liter zu bezahlen. Bezogen auf 1 Liter Leitungswasser sind das weniger als 0,5 Cent für das mengenabhängige Trinkwasser- und Schmutzwasserentgelt zzgl. der durchschnittlich rund 111 Euro Jahresgebühren.
In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gründe für die Kostenanstiege
Die Gründe für den starken Preisanstieg liegen einerseits in zuvor stark gestiegenen Beschaffungspreisen für Energie- und Bauleistungen, aber auch in den neben den Erneuerungsinvestitionen vorgenommen zusätzlichen Investitionen zur Bewältigung des Klimawandels und zur Absicherung der Infrastruktur. Diese Kosten müssen auf die Wasserkunden umgelegt werden, wenn öffentliche Fördermittel dafür nicht zur Verfügung stehen. So hat beispielsweise der Wasserversorger von Freiburg im Breisgau, die Badenova, die Preiserhöhung zum 1. Januar 2024 mit dem Neubau eines Wasserwerksgebäudes begründet, mit dem die Energieeffizienz bei der Wasseraufbereitung gesteigert werden soll. Ein weiterer Kostentreiber sind die Beschaffungspreise für Wasser von Vorlieferanten. Sehr viele baden-württembergische Kommunen erhalten ihr Wasser von zwei Fernwasserversorgern aus dem Bodensee, der Landeswasserversorgung und der Bodensee-Wasserversorgung, beide in öffentlicher Hand. Die Bodensee-Wasserversorgung hatte vor allem wegen gestiegener Aufwendungen für den Energiebezug und Personal die durchschnittliche Umlage von 2022 auf 2023 um mehr als +23 Prozent angehoben. Die Verbände müssen ihre Wasserwerksanlagen und Leitungssysteme mit erheblichen Investitionen sanieren und weiter ausbauen, da immer mehr Kommunen in Wassernotlagen zu geraten drohen und auf Zulieferungen angewiesen sind. Diese Entwicklung mündet letztendlich in Preissteigerungen für den Wasserbezug, die dann alle angeschlossene Kommunen treffen. Wann die kommunalen und privaten Versorger derartige Kostensteigerungen an ihre Wasserkunden weitergeben, wird dann nach nicht immer einheitlichen Maßstäben entschieden oder politischen Vorgaben. Ein weiterer Grund, weshalb es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Schaut man auf die künftigen Herausforderungen, mit denen die Wasserversorger und Abwasserbetriebe zu kämpfen haben werden, dann sind weiter massiv steigende Preise sicher keine zu gewagte Prognose.
Eine Förderrichtlinie verpflichtet zur jährlicher Meldung der Preise an das Statistische Landesamt
Gering ist das Interesse an Trinkwasserentgelten, wie Befragungen von Verbrauchern belegen. Im Land der sparsamem Schwaben wird das nicht anders sein. Im Unterschied aber zu den meisten anderen Bundesländern veröffentlicht das Statistische Landesamt in Baden-Württemberg einmal jährlich die Trink- und Abwasserentgelte. Der Grund dafür ist eine Sonderregelung, die über das Umweltstatistikgesetz des Bundes hinausgeht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur alle drei Jahre von den Wasserver- und Abwasserentsorgern bzw. Kommunen die Entgelte. In Baden-Württemberg hat man den Zeitraum auf jährlich verkürzt. Die Verpflichtung resultiert ergibt sich aus Förderrichtlinie des Landes für die Wasserwirtschaft. Damit werden in Härtefallen, das heißt wenn die Summe der Trink- und Abwasserentgelte mindestens 5,90 Euro je Kubikmeter betragen, Investitionen zum Beispiel zur Absicherung gegen den Klimawandel, mit zwischen 20 und 80 Prozent vom Land bezuschusst. Seit 1977 (!) wird so verfahren, das heißt es liegen Vergleichswerte seit annähernd 50 Jahren vor. Das ermöglicht nicht nur der Landesregierung und den Behörden auf aktuelle Daten zuzugreifen, sondern auch die Wasserkunden und die Bürgerschaft erhält diese Informationen und kann über einen Vergleich mit anderen Kommunen die Unterschiede hinterfragen. Der Politik bietet die Aktualität der Daten eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Zwischen Moosburg und Ebenweiler liegen geografisch nur 27 Kilometer Entfernung, bei den Trinkwasserentgelten dagegen die restlichen Kommunen des Landes. Während Moosburg stolze 5,24 Euro pro Kubikmeter erhebt, reichen in Ebernweiler 0,66 Euro. Für diese Unterschiede gibt es für gewöhnlich vielfältige Gründe, die unter anderem in der Topografie, in der Siedlungsstruktur und einigen anderen Faktoren liegt, auf die eine Kommune keinen Einfluss hat. Schaut man auf die im Wasserpreisportal des Statistischen Landesamt aufgeführten Wasserpreise des Jahres 1979, die im Landesschnitt bei 0,64 Cent je Kubikmeter lagen, dann liegt Ebenweiler im Jahr 2024 nur 2 Cent darüber. Es muss ein Geheimnis geben….
Quellen / Weiterführendes
- Wasser- und Abwassergebühren steigen stärker als die Inflationsrate, Pressemitteilung, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 22.8.2024
- interaktive Karte der Wasser- und Abwasserentgelte in Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt
- Zuwendungsrichtlinien des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben (Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 – FrWw 2008, Baden-Württemberg
- https://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.516175.badenovanetze-informiert-badenovanetze-passt-trinkwasserpreis-in-freiburg-an.html
- Gemeinde Ebenweiler – Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 14. Dezember 2015
Hinterlasse jetzt einen Kommentar